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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-03-22 · Heft 12 (22.3.1912) · p. Seite 136

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 12 (22.3.1912)
Date
1912-03-22
Page
Seite 136 (sequence 4)
Language
German
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■' infizierten Konservativen sind e§: gerade die reinen Antisemiten gewesen, die die eklatanteste Niederlage erlitten haben. Wenn trotzdem die Agrarier jetzt nach dem Strohhalm greifen -- ■; uns soll es schon recht sein. Uln so schneller diskreditieren" sie sich bei allen anständigen Menschen, -um so schneller wirtschaften sie auch moralisch ab. * Auch das Zentrum zeigt sich, trotz seiner Toleranz- . Prahlerei und trotz mancher freundlichen Stimmen, die wir an dieser Stelle gern registrierten, in neuester Zeit recht judenseindlich. Zur Kennzeichnung dieser Gesinnung mag folgende Notiz der „Vossischen Zeitung" dienen: Für die Toleranz des Zentrums bezeichnend ist es, daß es vielfach auf die niedrigsten Agitationsmittelchen seiner antisemitisch-agrarischen Blockgenossen. Zurückgreift. Zwei Vorfälle werden uns . gleichzeitig gemeldet, die ein grelles Schlaglicht aus das zweideutige Verhalten der Partei für Recht, Wahrheit und Freiheit werfen. Der Amtsrichter Dietz in Heidelberg, ein Zentrumsmann, sagte in einer Versammlung folgendes: „Wäre es nicht angebrachter, das deutsche Volk würde, statt gegen den eingebildeten Ultramontanismus einzustürmen, sich einmal gegen das Vordringen des semitischen Geistes zur Wehr setzen, welcher wie ein Pesthauch aus dem deutschen Lande liegt?- Im Sauerland ries ein katholischer Geistlicher aus: „Stürmt die Synagogen und laßt die heilige katholische Kirche in Ruhe! Stürmt die Synagogen, aber hierzu habt ihr nicht den Mut, da hindert euch eure Verbindung mit den reichen Börsenjuden." * Der „National-Zeitung" wird aus Petersburg unter dem 11-. März telegraphiert: Im Kiewer Ritualmordprozeß ist für den Angeklagten Beilis eine derart günstige Wendung eingetreten,. daß wahrscheinlich die Klage gegen ihn fallen gelassen werden wird. Jedenfalls ist eine gründliche Untersuchung angeordnet worden. * Während von den Verhandlungen zwischen Rußland und Amerika über die P a ß f r a g e nichts Neues verlautet, haben sich jetzt in England die Juden zu einer Erklärung aufgerafst. Darüber berichtet die „N. I. K.": - In einer der letzten Nummern der- „Times" ist eine von Mr. L. Alexander, Präsident des Jewish Board of Deputies, und Mr. Claude G. Montefiore, Präsident der Anglo-Jewifh Association, Unterzeichnete Erklärung abgedruckt, in der gegen das Vorgehen der russischen Behörden gegen jüdische Reisende aus England Protest erhoben wird. Unter anderem heißt es in dieser Zuschrift: In der Regel werden die Pässe englischer Juden, die nach Rußland reisen wollen, überhaupt nicht vidiert, geschieht dies aber dennoch, so werden die Inhaber solcher Pässe in Rußland verschiedenen unerträglichen Beschränkungen unterworfen. Dies alles widerspricht offenkundig den Bestimmungen des englisch-russischen Handelsvertrags vom 12. Januar 1859. Die Unterzeichner der Erklärung beziehen sich aus einen Artikel der „Times" zum amerikanisch-englischen Paßkvnslikt, in dem gesagt wurde, diese Streitfrage „berühre glücklicherweise England nicht". Demgegenüber wird in der Protesterklärung nachdrücklich hervorgehoben, daß die Angelegenheit allerdings unglücklicherweise auch England berühre. Die Art, wie die russische Regierung mit englischen Staatsbürgern jüdischen Bekenntnisses umzuspringen wage, sei eine Herausforderung Englands. „Darum sind wir der Meinung,, daß die Negierung Seiner Majestät verpflichtet ist, uns aus diesem Zustand der Rechtlosigkeit zu befreien." — Die Erklärung wird in politischen Kreisen lebhaft besprochen und hat auch in Rußland Eindruck gemacht. * Um mit etwas weniger Ernstem zu schließen, sei ein heiteres .Bravourstückchen des russischen Dumaabgeordn,eten Puris chkiewi tfch mitgeteilt, von dem die „Breslauer Zeitung" in folgendem Kunde gibt: Die neueste Heldentat dieses fanatischen Revolutions- und Judenhassers, die in Petersburg neben berechtigter Empörung viel Heiterkeit wächgerufen hat, sei hier in Kürze wiedererzählt. An einem trüben Vorfrühlingstage, an dem die Patina auf den unzähligen Kuppelbauten der kapellenreichen Zarenresidenz noch einmal so grün gegen den schmutziggelben Himmel absticht, an dem die breite Flut der Newa noch einmal so träge dahinzusließen scheint, trat ein .dem Inhaber unbekannter Herr in ein vorstädtisches Drogengeschäft, um alsbald. in auffälliger Weise an den zahlreichen Sainmelbüchisen, die in Rußland an allen möglichen Orten aufgestellt zu werden pflegen, und deren meist spärlicher Inhalt zu allerlei wohltätigen Zwecken dienen soll, herumzuhantieren. Aus die erstaunte Frage des Ladenbesitzers, was er denn eigentlich vorhabe, antwortete der Fremde: „Und das wissen Sie nicht? Ich bin das Dumamitglied Purischkiewitsch!" In diesem Augenblick wandte sich der seiner Würde als Volksvertreter, voll bewußte Deputierte. einer neuen Büchse zu, die ihm bisher nicht ausgefallen war, und die durch das „Davidsschild" geschmückt war; darunter prangte die Inschrift: „Die Hand des Gebenden wird nimmermehr verdorren." Als Herr Purischkiewitsch dieses Gegenstandes ansichtig wurde, regte sich sein patriotisches Gefühl, und das heilige Feuer des Zornes funkelte in seinen Augen: „Juden!" ries er: „Jüdisches Geschäft! Ihr sammelt Geld zum Besten der verruchten Revolutionäre! Ich werdedas nicht zulassen!" . . . Sprach's und lief, ungeachtet allen Bittens und Beteuerns des Kaufmanns, daß weder er noch seine Frau Juden seien, auf die Straße hinaus, um nach der Polizei zu rufen. Bald darauf betraten ein Schutzmann und ein Revierausseher das Lokal, wo sie auf Geheiß des Herrn Purischkiewitsch, der immer wieder erzählte, er sei Dumaabgeordneter und könne eine solche Schmach nicht dulden, die unglückselige Büchse ausbrachen. Sie enthielt 2 Kopeken (4 Pfennig) in bar und eine Quittung über 92 Kopeken, die von dem Abheber einer mildtätigen Gesellschaft unterzeichnet war. Es stellte sich heraus, daß diese geringen Geldmittel einem Verein zur Hebung der Bildung unter den verarmten Juden gehörten, einem Verein, dem vom Stadchauptmann die Erlaubnis zur Veranstaltung von öffentlichen Sammlungen ausdrücklich erteilt worden ist. Was kümmert es aber einen guten Patrioten und überzeugungstreuen Mann, ob der Stadthauptmann etwas gestattet oder nicht; er hat lediglich nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. Und dieses gebot Herrn Purischkiewitsch, die „revolutionssreundliche" Sammlung von Geldmitteln durch Konfiszierung.der Büchse zu inhibieren. So wurde denn dieses Objekt des öffentlichen Aergernisses ins nächste Polizeirevier befördert, während der Herr Deputierte selb.t stolz erhobenen Hauptes und unbehindert von dannen ging. Das Vaterland aber war wieder bis zur Inszenierung eines neuen, aufsehenerregenden Vorfalles durch den streitbaren Abgeordneten gerettet! Die neue Lrundoerksllung des Deutlch-Ilraelitilchen Gemeindebundes. ie soeben erschienene Nr. 80 der Mitteilungen des D. I. G. B. enthält neben anderen wichtigen Artikeln zum Beispiel den Aufsatz: „Was ist, will und leistet der D. I. G. B.? an der Spitze des Blattes den „Entwurf einer neuen Grundversassung", der dem außerordentlichen Gemeindetage am 16. Mai 1912 zur Beschlußfassung unterbreitet werden soll. Diesem Entwürfe werden Erläuterungen hinzugefügt, die alle geplanten Aenderungen deutlich auseinandersetzen und die bei dem allgemeinen Interesse, das diese Neuordnung hervorruft, in folgendem wiedergegeben werden sollen: Die objektive Beurteilung der Statutenänderung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes ist durch das agitatorische Hineintragen von Gesichtspunkten, die mit der Aenderung selbst in keinen: Zusammenhänge stehen, erheblich erschwert worden. Es erscheint daher geboten, hier die reinen Tatsachen sprechen zu lassen und das Urteil den wahren Beteiligten zu überlassen, vor allem denen, die als Leiter von Gemeinden berufen sind, deren, Interesse wahrzunehmen. Diesem Zwecke dient die folgende rein sachliche Darstellung der Tatsachen. Die wesentlich st en Abänderungen betreffen: a) die Verteilung der Stimmzahl, b) die Voraussetzung der Wahlfähigkeit zum Vertreter einer Gemeinde auf den Gemeindetagen.

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