Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1912)
- Date
- 1912-03-08
- Page
- Seite 110 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3229015-3229026--68249-3280499- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
-110 ——; ., Berlins beständig um ein ihre Verhältnifse.LetzHtnöesMnd) befreiendes Edikt angegangen. Von ihm wurde der Grundsatz ausgesprochen und ifestgeh alten, „die/Juden unbedingt den Wr.rs^MMallen -ihren MMen MdMßrhältnissen Deichs Zustellen". Hardenberg wußte alle-Wrderstande, zum BerspiÄHerD dK JustizminHerD MrcheiserG M heMigA.. /Er schrieb ckuhMund ^mütch' Äustseinern-'Wege' soN,'frWich/er< muntert und immer von neuem gedrängt durch FriedAendex^ Israel Jacobsohn, Jakob Herz< Beer, Er beschleunigte .immer ... und immer wieder Dell ' schleppenden - Gang der Verhandlungen, -er wußte auch den König endlich. zur Unterschrift des EW°ts:M'Destimmev,..'obw'öh.l er ihn nicht zu allen von ihm und seinen Mitarbeitern - getroffenen Einzelversügungenzu überreden vermochte.' Hardenberg ist' der' eigentliche Vater des-Edikts - von 1812. ^: : " .. Mit Recht Dankten....ihnr. Daher. .Die.großen. Gemeinden Preußens, für seine Tat. Das Edikt, dessen einzelne Bestimmungen freilich nicht alle ausgeführt, wurden, ward von den Aeltesten der Potsdamer Gemeinde recht gut bezeichnet als „ein Denkmal der Unsterblichkeit, welches unvergänglich bleiben wird". Na chwort: In Wilhelm v. Humboldts Schriften Akad. Ausgabe X. 97 ff. heißt es in dem Aussatz: Ueber den Entwurf zu einer neuen Konstitution für die Juden (17. 7. 1809): Es bleibt klar und unleugbar, daß jede Gesetzgebung über die Juden in dem Grade besser ist. als eine andere, in dem sie Die Absonderung unmerkbarer und die Verschmelzung inniger machte. Allein hier gehen wieder zwei Systeme auseinander, das eine, das die Absonderung aus einmal, das andere, das sie allmählich aufheben will. Betrachtet man diese an sich und — ich möchte sagen — rein logisch, so ist wohl nicht zu be-. streiten/ daß nur eine plötzliche Gleichstellung aller Rechte gerecht, politisch und konsequent ist. Gerecht: denn es läßt sich kein möglicher Rechtsgrund denken, warum der Jude, der alle Pflichten des Christen erfüllen will, nicht auch der Rechte teilhastig sein soll. Politisch: denn diejenigen, die nicht vicitim und persönlich, sondern aus Vorurteil und weil sie, als zu einer Kaste gehörig, die Schuld ihrer Mitbrüder tragen müssen, verachtet werden, zu der selbst zur Moralität nötigen Achtung zu bringen, ist ein Sprung, eine plötzliche Erklärung nötig. Mag das Volk auch noch so viele gutgeartete Juden sehen, es wird nie leicht dadurch zu anderen 'Meinungen über die Juden als solche selbst kommen, sondern die einzelnen immer wie Ausnahmen betrachten. Auch soll der Staat nicht gerade die Juden zu ächten lehren, aberJ die inhumane und vorurteilsvolle Denkungsart soll er ausheben, die einen Menschen nicht nach seinen eigentümlichen Eigenschaften, sondern nach seiner Abstammung und Religion beurteilt und ihn, gegen allen wahren Begriff von Menschenwürde, nicht wie ein Individuum, sondern wie zu einer Rasse gehörig und gewisse Eigenschaften gleichsam notwendig mit ihr teilend ansieht. Dies aber kann der Staat nur, wenn er laut und deutlich erklärt, daß er keinen Unterschied zwischen Juden und Christen mehr anerkennt. Endlich konsequent: denn eine allmähliche Aufhebung' bestätigt die Absonderung, die sie vernichten will, in allen nicht mit aufgehobenen Punkten, verdoppelt gerade durch die weit größere Freiheit die Aufmerksamkeit auf Die doch noch bestehende Beschränkung und arbeitetDadurch sich selbst entgegen. x) Im Konzept Humboldts steht noch folgende Stelle: Das sollte er nicht der Juden, sondern der Moralität der Christen wegen lehren, däß es nie erlaubt ist, von einem Menschen, dem Gott Vernunft und ein Herz und einen festen Willen gab, wie einem mit Instinkt begabten'Tiergeschlecht zu sprechen und zu sagen/die Juden haben diese, und diese Charaktersehler, sind betrügerisch, niederträchtig und so fort. Die Lrdrntung drg „Indmrdikts" vom tu Mär? 1812 für die Vergangenheit ° und Gegenwart der preußischen Inden. , Von vr. .für:: S.. H o l z Königsbrrg i. Pr. dl-Ä MMärz./die^ die hünd'ertste- H- Wiederkehr' des Tages, an dem das Edikt „betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden",. kurz: „Judenehikt" genannt, erlassen wurde. Da erscheint es angezeigt, einmal kurz die staatsrechtliche. Bedeutung dieses Gesetzes für die Ver- - gängenheit und Gegenwart der' preußischen Juden zu be- : leuchten. ■ . Das Mittelälter hat für die preußischen Juden spät sein; Ende gefunden. Die Judengesetzgebung Friedrichs des Großen - trug wenig von dem.vielgerühmten Liberalismus des aufge-. klärten Monarchen an sich, und wenn, auch Friedrich Wilhelm H. den Juden größeres Wohlwollen entgegenbrachte, so trat doch keine, grundlegende Aenderuag ihrer Rechtsstellung ein. Während Lessing, Schiller und Goethe der Menschheit an der Jahxhundertswende das Humanitätsideal in leuchtenden Farben zeichneten, wurden die Juden vor den Stadttoren Preußens gemeinsam mit dem Vieh stückweise verzollt. Was dem unermüdlichen Wirken wackerer Männer wie Lessing, Dohm, Miräbeau nicht gelungen war, das vermochte die Not. Als nach den Niederlagen von Jena und Auerstädt eine völlige Neuordnung des preußischen Staates eintrat, und alle Kräfte des Volkes zum Dienste für das Vaterland herangezogen wurden, begann man sich auch der Juden zu erinnnern. Zunächst wurden ihnen Abschlagszahlungen erteilt: die Städteordnung vom 19. November 1808 nahm ihnen den entehrenden Namen „Schutzjuden", erteilte ihnen das städtische Bürgerrecht und ließ sie zu dessen Rechten und Pflichten zu. Durch königliche Verordnung vom 11. Januar 1810 wurden die jüdischen Kaufleute Königsbergs in die dortige Korporation der Kaufmannschaft ausgenommen. Eine grundlegende Aenderung der staatsrechtlichen Stellung der Juden trat aber erst durch das eingangs erwähnte „Judenedikt" ein, dessen hundertsten Geburtstag wir am 11. März dieses Jahres begrüßen können. Es trägt die Unterschrift des Staatskanzlers v. Hardenberg. Mit zäher Energie hatte dieser kluge und freiheitlich denkende Staatsmann mit Hilfe Wilhelm v. Humboldts gegen den Widerstand des Monarchen und der reaktionären Gegner der Reformen für die Gleichberechtigung der Juden angekämpft und einen schönen Erfolg erzielt. Das Edikt brach mit dem lange geübten Grundsätze, nach dem die den Juden zu gewährenden Rechte schrittweise nach ihrem Kultur- und Sittenzustande abzumessen seien, und erklärte die Fremdlinge zu Inländern, die aus dem Staatsverbande Ausgeschlossenen zu Staatsbürgern. Die Juden waren.fortan nicht mehr Schutzjuden, die lediglich mit gewissen, ihnen aus beliebigen Widerruf eingeräumten Befugnissen ausgestattet und dafür mit Sondersteuern und -abgaben über und über belastet waren, sondern gleichberechtigte Staatsbürger, die sich nur in religiöser Beziehung von ihren christlichen Mitbürgern unterscheiden sollten. Sie genießen, soweit sie den staatlichen Vorschriften über den Familienstand Nachkommen und „fest bestimmte Familiennamen führen", gleiche bürgerliche Rechte und Freiheiten mit den Christen, sie sind in Freizügigkeit, den Abgaben, der Militärpflicht, in Ankauf und Besitz von Grundstücken den Christen gleichgestellt, ihre privatrechtlichen Verhältnisse sind - „nach denselben Gesetzen zu beurteilen, welche anderen preußischen Staatsbürgern.zur Richtschnur dienen; Ausnahmen finden nur. bei solchen Handlungen und. Geschäften statt, welche wegen der Verschiedenheit Der Religionsbegrisse und des Kultus an besondere gesetzliche Bestimmungen und Formen