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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-03-08 · Heft 10 (8.3.1912) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 10 (8.3.1912)
Date
1912-03-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse 76. Jahrgang Nr. 10 Berlin, 8. März 1912 Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel o^er die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen), bezogen vierteljährlich 3 )1X. — Postscheckkonto 32t. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag : Rudolf .Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition, sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/HA, zu rich eni Verlag von Rudolf rnosse, Berlin. flttflfllt Wbm verdanken wir das Edikt vom 11. März '1812? Von Ludwig Geiger. — Die Bedeutung des Judenedikts vom 11. März 1812 für die Vergangenheit und Gegenwart der Preußischen Juden. Von Dr. jur. S. Holz, Königsberg i. Pr. — Die Woche — Israelitische Landeskonferenz in Budapest. — Liberales Judentum in England : Ein Brief des Herrn Claude M ontefiore. — Oskar Blumenthal. — Feuilleton: Heimatlos. Aus der letzten polnischen Revolution. Von Leo Herzberg- Frankel. — Literarische Mitteilungen. — Sprechsaal. -- Der Gemeindebote (Beilage zur ^Allgemeinen Zeitung des Judentums'). Berlin, Posen, Hamburg, Leipzig, Neustadt a. H., Hannover, Wien, Stockholm, Petersburg. — Von Nah und Fern. Mem verdanken wir das Ldikt vom IX. Mar? 1812? Von Ludwig Geiger. as berühmte Edikt „betreffend die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden im preußischen Staat" ist in diesen Blättern oft gewürdigt worden, zuletzt in Nr. . 10 vom Jahre 1910, und erhält außerdem in einem besonderen Artikel dieser Nummer eine eingehende Beleuchtung. An dieser Stelle sollen nur die Väter des Gesetzes, die in dem vorhin angeführten Artikel nur teilweise erwähnt waren, genannt und das Verdienst der einzelnen am Zustandekommen des Gesetzes hervorgehoben werden. Die Geschichte wird großen Staatsmännern nicht immer gerecht. Zwar die Städteordnung und die Verfügungen, welche zur Wiederaufrichtung Preußens führen, werden allgemein als Schöpfungen Steins und Hardenbergs bezeichnet. Aber wie die großen Wohlfahrtsversicherungen und Arbeitergesetze meist ihre Namen nach den Regenten tragen, unter deren Regierung sie erlassen wurden, so hat es auch Historiker gegeben, die teils in lobendem, teils in tadelndem Sinne das Judenedikt von 1812 als Tat des Königs Friedrich Wilhelm III. genannt haben. Und doch ist nichts falscher als dieses. Es war vielmehr schon längst bekannt, daß der König, wie an manche andere befreiende Gesetze, so auch an dieses mit einem gewissen Widerstreben ging. Aber durch die eindringenden Forschungen Alfred Sterns — er war der erste, der 1885 die Akten des preußischen Staatsarchivs verwerten konnte, nachdem mir im Jahre 1870 zwar die Benutzung jener Akten, nicht aber deren Veröffentlichung gestattet worden war — ist es erwiesen worden, daß der König einen unheilvollen Einfluß auf die endgültigen Beschlüsse übte. Zwar mag man ihm danken, daß auf seinen Befehl die schlecht tönende, übrigens auch der Sache nicht entsprechende Bezeichnung „Mosaist" für Juden in Wegfall kam. Aber während der ursprüngliche Entwurf einen Zeitraum von 15 Jahren vorbehielt, in dem über die Zulassung der Juden zu „öffentlichen Bedienungen und Staatsämtern" nähere Verfügungen getroffen werden sollten, wurde nun diese Bestimmung auf unbestimmte Zeit vertagt-. Während Hardenberg eine einfache Unterwerfung der Jüden unter die Militärkonskription vorgeschlagen hatte, kam durch den König die nähere Erläuterung hinzu: „die Art und Weise der Anwendung dieser Verpflichtung auf die Juden wird durch die Verordnung wegen der Militärkonfkription näher bestimmt werden" — ein Zusatz, der den Juden eine gewisse Ausnahmestellung einzuräumen schien. Unter den Männern, denen wir in erster Linie zu danken haben, steht der König also nicht obenan. Wohl aber der wackere David F r i e d l a e n d e r und die von ihm geführten Aeltesten der Judenschaft, deren Anteil in dieser Zeitung 1910, Seite 111 genauer dargelegt worden ist. : Von Preußischen Staatsmännern haben drei Anspruch auf unseren Dank. Unter ihnen am wenigsten bekannt ist der G e - heime Ober - Iustizrat Pfeiffer. Er trat erst Ende 18X1 in die Beratungen ein, als die lange vorbereitete Arbeit einen Stillstand erlangt hatte und durch die lebhaften Klagen der Jupenschaft der - verschiedenen Orte wieder in Gang gebracht werden sollte. Er wurde der eigentliche Verfasser des aus 54 Paragraphen bestehenden neuen Entwurfs. Er griff auf den alten Schrötierschen Plan von 1809 zurück. Er erklärte, sich gegen den Ausdruck Mosaist, er schob jene wohlwollende Klausel von 15 Jahren (betreffend die Bekleidung von Staatsämtern) ein, die, wie schon erwähnt wurde, schließlich wegfiel. Er war für unbedingte Militärpflicht der Juden, erklärte sich dagegen in ziemlich scharfer Weise gegen jeden Trödelhandel und wollte den auf dem Lande lebenden Juden überhaupt keinen Handel gestatten. Ein ganz besonderes Verdienst hatte sich, freilich m einer früheren Epoche der Beratungen, Wilhelm v. Humboldt erworben. Er war Mitglied des Ministeriums, dem der Schröttersche Entwurf zur Begutachtung vorgelegt wurde. Gerade die von ihm vertretene Sektion für Kultus hatte alle beschränkenden Bestimmungen jenes Entwurfs gestrichen, zum Beispiel die Anordnung über Bartscheren und angemessene Kleidung, die ängstliche Tabellierung der Juden, ihre Ausschließung von Staätsämtern, ihre Bestrafung, die bis zur Entziehung des Bürgerrechts gehen konnte bei gewissen Diebstählen, die Einsetzung eines Obervorstehers aus der Mitte des Magistrats, die Ernennung eines in Berlin einzusetzenden Oberrabbiners, die Unterscheidung von jüdischen Ausländern und Reifenden von Mitgliedern derselben Klassen, die anderen Konfessionen angehörten. Was Wilhelm v. Humboldt vorschlagt und was er verwirft, bekundet den erleuchteten Geist, von dem dieser Edle erfüllt war. - Der aber, dem hauptsächlich unser Dank zu erweisen ist, ist der Minister, der Staatskanzler Hardenberg. Er hatte schon 1807 als Grundsatz aufgestellt, daß der Staat Toleranz -üben und keine Relrgionssekte verfolgen dürfe. Als er 1810 ins' Ministerium einträt, wurde er durch die Judenältesten

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