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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-03-01 · Heft 9 (1.3.1912) · p. Seite 104

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 9 (1.3.1912)
Date
1912-03-01
Page
Seite 104 (sequence 8)
Language
German
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-— 104 - seien, noch keine Antwort gegeben. Wenn sich jemand zum Vormund Erwachsener aufwirst, so muß er sich legitimieren. Einen Auftrag des Staates zur Wahrung unserer Rechte können die Herren jedenfalls nicht , aufweisen; die einzigen staatlich für diese Aufgabe Bestellten sind die durch die Wahl ihrer Gemeindegenossen berufenen Gemeindebehörden. Von einer Ernennung aus freier Wahl ist mir auch nichts bekannt geworden. Ich müßte das aber von Herren erwarten, die gar nicht genug von dem freien Wahlrecht reden können. Wie kommen die Herren dazu, so mit uns Vorstehern umzuspringen? — Wie wenige von ihnen sind Vorsteher von Bundesgemeinden! — Wie ich aus dem „Statistischen Jahrbuch" sehe, ist auch Herr Loewh aus Ra witsch, der auf Gemeinde- und Verbandstagen das große Wort führt, keiner. Ich nehme wohl auch mit Recht an, daß seine Heimatgemeinde ihm nicht ihre Vertretung auf den Gemeindetagen anvertraut hat. Wenn jemand sich zum Beschützer der Rechte eines anderen aus: eigener Macht aufwirft, so müssen entweder die Rechte des Verteidigten bedroht sein, oder es muß der Verteidigte außerstande sein, selbst seine Rechte wahrzunehmen. Nun frage ich zunächst: Ist unser Recht als kleine und mittlere Gemeinde bedroht? Und wer tut das? Etwa der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, indem er für uns arbeitet, oder die Großgemeinden, die doch die Hilfe des Bundes für sich gar nicht in Anspruch nehmen, sondern der Sache zuliebe mit ihren finanziellen und geistigen Hilfsmitteln Mitarbeiten? Der Ausschuß soll uns im Interesse der Großgemeinden vergewaltigen? Selbst wenn er den bösen Willen dazu hätte, könnte er es nicht, denn wir haben die überwältigende Majorität der Stimmen. .Aber gesetzt, er könnte es, welchen Grund hätte er, das zu wollen? Der Gemeindebund ist doch eine Vereinigung von Gemeinden zur gemeinschaftlichen Bearbeitung der Verwaltungs-, Erziehungs- und Wohltätigkeitsfragen. So lese ich es im Statut. Wo ist da eine Gelegenheit zur Vergewaltigung? Und wann 'ist so etwas geschehen oder versucht worden? Hat je ein Gemeindetag so pflichtwidrig gehandelt, oder hat es der Ausschuß durch seine Verwaltnngsmaßcegeln getan? Das erstere ist sicherlich nicht der Fall, das letztere jedenfalls auch nicht. Sonst wären die Gemeinden nicht 40 Jahre beisammen geblieben. Wir, Juden sind die letzten, die sich von ihresgleichen vergewaltigen lassen. Umgekehrt sind auch wir kleinen und mittleren Gemeinden nicht in der Lage, die großen durch Majoritätsbeschlüsse zu vergewaltigen. Denn weder uns noch dem Ausschuß steht eine Vollziehungsmacht gegen den Willen der Gemeinden zu. Auch halte ich die indem Flugblatt Unterzeichneten Herren für ebenso unberechtigt zur Wortführung im Namen der kleinen jüdischen Gemeinden, wie jene temperamentvollen großstädtischen jungen Herren, die durch ihr tobendes Betragen die beiden letzten Gemeindetage aufdas Niveau einer Volksversammlung herabgedrückt haben. Uns Vorstehern, die wir aus kleinen, mittleren und großen Gemeinden zusammengetreten sind, um pflichtgemäß und ernst die Fragen des jüdischen Gemeindewesens zu besprechen, wurde dadurch die Teilnahme — ich muß das Wort des Herrn Vorsitzenden des Rabbinerverbandes wiederholen, weil es die häßliche Sache mit dem richtigen Namen benennt — verekelt. Ich habe es aus dem V. Verbandstage ausgesprochen, daß es mich nicht gelüstet, das gleiche noch einmal mitzumachen. Wenn die Vorsteher aus dem Gemeindetage herausgegcault werden, dann werden es auch die Gemeinden aus dem Gemeindebunde. Wir danken für, solchen Bärendienst, der sich Wahrung unserer Rechte nennt. Aber.auch wenn ich als Mensch und Jude dieses Verhalten" nicht zu verurteilen hätte, so müßte ich mir als. Vorsteher einer kleinen Gemeinde — und ich hoffe, daß meine Kollegen die Unwürdigkeit der uns von dem' „Komitee zur Wahrung der Rechte der. kleinen und mittleren Ge- ' meinden" angesonnene Kuratel einsehen werden — mir diese' unerbetene Stellvertretung hö'flichst verbitten. Wir sind Mannes genug, unsere Sache allein zu führen. Es kommt aus den Gemeindetagen nicht darauf an, daß Meister der Redekunst ihr Licht leuchten lassen; ein schlichtes Wort aus dem Munde eines Sachverständigen und an der Sache Beteiligten genügt vollständig. Gott sei Dank sind die kleinen jüdischen Gemeinden noch nicht so arm an geeigneten Leuten, die ihre Rechte wahrzunehmen verstehen. Ich möchte - ■ s wissen, in welcher Gruppe von zehn Gemeinden, die sich nach dem Vorschläge des Ausschusses zur Entsendung eines gemeinsamen Vertreters zusammenschließen können, es an einem jüdischen. Stadtverordneten oder sonst einem Mann, der genügend mit öffentlichen Dingen Bescheid'weiß, fehlt. Dazu sind ja auch die Beamten wählbar. Ist ein Rabbiner oder Lehrer weniger.geeignet oder berufen, auf dem Gemeindetage zu erscheinen, ist es ein vom Provinzialverband berufener Delegierter, der aus eigener Anschauung weiß, wo uns kleine Gemeinden der Schuh drückt,'als die Herrschaften \ aus Berlin und anderen großen Städten, die kaum wissen, wo die ihnen vom Komitee zugewiesenen Gemeinden liegen, deren „Rechte sie wahren" wollen? Hat einer von unseren freiwilligen Rechtsfreunden in der „Gemischten Kommission" so erfolgreich für unsere Rechte als kleine Gemeinden gewirkt als der Kollege Seligsohn aus. Samotschin durch seine Anträge, durch die Zahl der uns zustehenden Stimmen um mehrere'Hundert vermehrt — unsere Gemeinde Neumark mit ihren 224 Seelen würde nach Annahme des Entwurfs zwei Stimmen statt einer bekommen.^ Das soll eine Entrechtung sein! — und die Berufung von . Mitgliedern der kleinen Gemeinden in den Ausschuß angeregt hat? Solche wahrhaft berufenen Vertreter aus mittleren und kleinen Gemeinden aller religiösen Richtungen sind überall zu finden; Zionisten aber, die wohl das Gros der Unterzeichner des Entwurfs sind, haben als solche nach den eigenen Worten des Herrn Dr. Klee nichts mit . dem D. I. G. B. zu tun. '"!1 Also, wir verstehen unsere Sache selbst zu führen. Aber wir sind auch materiell dazu in der Lage. Ich habe das bereits auf dem V. Verbandstage ausgesprochen, daß auch die kleinste Gemeinde, mag ihr Etat noch so klein sein, wenn . ' 'sie nur einige Mark zurücklegt, aller vier Jahre mit einigen Nachbargemeinden zusammen, es braucht dazu nicht einmal^ das vom Ausschüsse vorgeschlagene Minjan von Gemeinden zu sein, einen Vertreter, nach Berlin schicken kann. Oder sie betraut den Delegierten ihres Provinzialverbandes. Und wenn sie sich nicht dazu aufschwingen kann, dann hat sie doch keineswegs das moralische Recht, durch Vergebung ihres Mandats an ein Komitee, dem es auf Stimmenfang und Parteiinteresse ankommt, das parteilose und friedliche Zusammenarbeiten der kleinen, mittleren und großen Gemeinden zu sprengen. Es ist eine absichtliche Verkennung der Bedeutung des Gemeindetages und seiner Aufgaben, die an der ganzen Agitation die Schuld trägt. Der Gemeindetag hat nichts mit Parteien und mit Entrechtungen zu tun und der ganze Gemeindebund auch nicht. Wohl aber haben die Gegner des Bundes die Absicht, eine Parteiherrschaft aufzurichten, sonst würden sie nicht die schlechten Sitten des politischen und religiösen Parteikampfes in eine Vereinigung verpflanzen, von deren Tätigkeit die politischen und religiösen Streitfragen ausgeschlossen sind. Unsere Vereinigung besteht aus Freiwilligkeit und auf Vertrauen. Dieses Vertrauen haben wir bisher gehabt. Der i L f

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