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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-01-19 · Heft 3 (19.1.1912) · p. Seite 33

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 3 (19.1.1912)
Date
1912-01-19
Page
Seite 33 (sequence 9)
Language
German
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Ob er diesen Programmen zur Ehre, gereicht? Ja,, zur höchsten Ehre sogar. Denn, mit dem Äend sich besaffen, ihm nicht scheu aus dem Wege gehen, es vielmehr zu bekämpfen suchen, gereicht an sich schon zur Ehre; diese Bekämpfung in öffentlicher Beratung zum Gegenstände der Allgemeinheit machen, bedeutet erhöhte Ehre; jedoch diese Bekämpfung nicht in hartherzigen, rücksichtslosen Abwehrmitteln, sondern in humanen Schöpfungen weiser Fürsorge erblicken, ist höchste Ehre, ehrend das moderne Menschentum, ehrend das alte Judentum. Ja, dieses ganz besonders. Auch hier, wie schon so oft-die erhebende Erscheinung des Zurückgreifens auf das schon vor Jahrtausenden im alten Judentum Betätigte oder doch Geforderte. Sind doch der Wanderbettler als Schattenseite und die Fürsorgebestrebungen als Lichtseite, modernen Kulturlebens alles eher denn neu und finden wir doch ihrer bereits vielfach im alten jüdischen Schrifttum gedacht! Und wie das deutsche Judentum heute, so ehrte es den alten, verkannten Talmud schon vor fast zwei Jahrtausenden, daß er sich mit dem damals von aller Welt verachteten und mißhandelten Wanderbettler befaßte, ihm einen Platz , in seinen Beratungen und Beschlüsseneinräumte, die werktätige Fürsorge für ihn in den Vordergrund der Gemeinpflichten rückte und diese edelste Art der Bekämpfung über alles setzte und schätzte. Im jüdischen Schrifttum wird des Wanderbettlers, oder richtiger Wanderarmen, erst nach der Auflösung des jüdischen Staates gedacht. In der Bibel finden wir nichts von einem solchen. Zwar hat diese eine bewundernswerte Fülle von Benennungen für den Besitzlosen, aber fast alle diese Namen haben mehr oder weniger den Gemütszustand des Armen zum Gegenstände, keiner gilt dem Wanderbettler. Solche dürste es im biblischen Zeitalter überhaupt nicht gegeben haben, was ja auch in den obwaltenden wirtschaftlichen Verhältnissen und den sie ergänzenden Armengesetzen seine ausreichende Erklärung fände. Die Bibel unterscheidet im. wesentlichen nur zwischen dem verschämten, zuwartenden Armen, Oni, und.dem um Hilfe bittenden, Ebjo n. Zu dem Gesetz (Deut. 24,14): „Du sollst dem Oni und Ebjon den Lohn nicht vorenthalten" wird im Talmud (Bab. Mez. 111 b.) bemerkt, daß der verschämte Arme, Oni, das Vorrecht vor dem Ebjon habe, weit er schlimmer daran sei, da er sich schäme etwas zu verlangen, der Ebjon hingegen dies schon gewohnt sei. Der zuwartende Arme scheint überhaupt in der Volksmeinung höher gewertet worden zu sein, als der bittende. Abgesehen davon, daß (mit Ausnahme des Nachwuchses im Brachjahr) bei den für die Armen bestimmten Naturalien (Lev. 14,10 und 23, 22) und ebenso beim Gewähren von Darlehen (Exod. 22, 24) nur des Oni, nicht aber auch des Ebjon gedacht wird, finden wir bei der außerordentlich eindringlichen Ermahnung zur Unter- - stützung in Deut. Kap. 15 nur den Ebjon erwähnt, weil nur bei diesem mit der Möglichkeit gerechnet wird, daß er (V. 9) mit scheelen Äugen angesehen werden könne. Und eben darum wird auch wiederholt daraus hingewiesen, daß auch der Ebjon „Ochicho", dein Bruder sei und auf brüderlich wohlwollende Behandlung Anspruch habe. Entsprechend dieser Auffassung fehlt auch der hebräischen Sprache für die Begriffe „Bettler" und „Almosen" der adäquate Ausdruck. Letzteres hieß bis ins talmudische Zeitalter hinein einfach: Gabe, späterhin dann „Zedokoh", Gerechtigkeit, weil die Unterstützung des Armen als ein diesem zustehendes Recht angesehen wurde. Der Arme wird in der Bibel, wie schon erwähnt, zumeist Oni oder Ebjon genannt, und in der talmudischen Literatur: wenn er in seinem Wohnorte von Tür zu Tür zog: Oni haower ober hamaehsir ai hapsoohün, und wenn er von Ort zu Ort wanderte; Oni haowsr mimotcom lemokom. . Das Auftreten der letzteren nach der- Auflösung des jüdi-. schen Staates wixd üns durch die allgemeine Volksverarmung ohne weiteres erklärlich. Die Zahl der Armen nahm zu, die bisherige, durch das biblische Armengesetz geregelte heimatliche Unterstützung erwies sich nicht mehr als zureichend. An die Armenversorgung traten jetzt bedeutend vermehrte Ansprüche heran, zu dem bodenständigen Armen kam jetzt auch noch der wandernde, neue Institutionen zugunsten der Armen mußten ins Leben gerufen werden, die eine sowohl erweiterte wie geregelte Armenpflege ermöglichten. Erweitert wurde diese, indem man sich nicht mehr auf die biblischen Naturalabgaben beschränkte, sondern auch pflichtmäßige Armenbeiträge in gekochten Speisen, Lebensmitteln aller Art sowie in Bargeld einführte. Und geregelt wurde sie, indem diese Abgaben, nicht, wie die biblischen, unmittelbar, sondern erst durch die Vermittlung einer Zentralstelle an die Armen gelangten. Diese Zentralstelle bildeten drei hierzu erwählte ehrenwerte Männer welche die Einsammlung und Verteilung zu besorgen hatten Die gekochten Speisen und sonstige Lebensmittel wurden täglich bei den einzelnen Haushaltungen eingefordert und dann sofort verteilt. Nach dem Gefäß, dessen man sich bei der Einsammlung bediente, nannte' man diese Institution „Tamchuj". Die Geldgaben, die für jeden nach seinen Verhältnissen festgesetzt wurden und sogar durch Pfändung erzwungen werden konnten, also eine Art Armensteuer darstellten, wurden unter Beobachtung verschiedener Vorsichtsmaßregeln an jedem Freitag von zwei Männern eingesammelt und von dreien verteilt, wobei jeder Arme seinen Bedarf für eine Woche zugewiesen erhielt. Diese Einrichtung, gewissermaßen eine Vorläuferin der heutigen Armenkaffen, nannte man, gleichfalls nach, der dabei benutzten Sammelbüchse „Kuppah". (Baba Bathra 8 b), Interessant ist hierbei nun der Umstand, daß der fremde Wanderbettler wohl an der Speisenverteilung,' der Tartichuj, nicht aber an der wöchentlichen Geldverteilung, der Kuppah, teilnehmen konnte. Abgesehen allerdings von besonderen, dem Ermessen der Ortsbewohner anheimgestellten Aüsnahmefällen. Als stehende Regel galt: bie Tamchuj ist für die Armen aus aller Welt, Me Kuppah nur allein für die Armen der, Stadt. (B. B. a. a. O., Maim. H. Mat. An. 9, 6, Jore Deah .256, 4.) Lag nun dem ein gewißes Mißtrauen gegen die fremden: unbekannten Armen zugrunde? Nicht unmöglich, obwohl es ja überhaupt gesetzliche Bestimmung war, den einheimischen Armen dem fremden vyrzuziehen. (Fortsetzung folgt.) Osltor Mrrt LstthaS über Judentum und Juden. r - Von Professor Tr. Adolf Biach-Brüx. ^s erben sich Haß und Vorurteil wie eine ewige Krankheit fort, könnte man mit einer Variation eines -bekannten Goetheschen Wortes ausrufen. So las ich erst vor kurzem in der Rektoratsrede des sonst freisinnigen und vorurteilslosen Gelehrten Professor Dr. Max Grünert, betitelt: „Das Gebet im Islam" (Prag, Selbstverlag der k. k. Deutschen Karl- Ferdinands-Universität, 1911), daß das jüdische Gebot: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" sich nur aus die engeren Glaubensgenossen bezieht und nicht auf die gesamte Menschheit, wie dies im Wesen des Christentums liegt. Ich will gänzlich davon absehen, daß im selben 19. Kapitel des Hl. Buches Mosis, das das Gebot der Nächstenliebe verkündet, geboten wird: „Liebe den Fremdling wie dich selbst, denn ihr seid selbst Fremdlinge,im Lande Aegypten geweseu";

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