Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 2 (12.1.1912)
- Date
- 1912-01-12
- Page
- Seite 15 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Zentralverein hat seit dem März' 1911 für Wiederaufnahme des Verfahrens sich bemüht. Leider ist die Sache bisher noch nicht entschieden worden, aber wir dürfen die Hoffnung hegen, daß alles geschehen wird, um die Verteidigung der Rechte unserer Glaubensgenossen auch in diesem Falle durchzuführen. Ueber die Sache selbst werden wir unseren Lesern berichten, sobald etwas Definitives geschehen ist. * . Zur Feier des 11. März 1812 soll von den preußischen Gemeinden eine größere Summe aufgebracht werden, um an einer preußischen Universität einen Lehrstuhl für Wissenschaft des Judentums zu errichten. Diese Angelegenheit ist sehr schwierig und bedenklich, einerseits, weil mit einem Lehrstuhl für eine so vielgestaltete Wissenschaft wenig geschehen ist,, anderseits weil die Geldgeber, um die Freiheit der Universitäten nicht anzutasten, einen direkten Einfluß auf die Besetzung der Stelle nicht zu üben vermögen, endlich, weil man keine Garantie besitzt, daß dieser Lehrstuhl, wenn überhaupt irgendeine Fakultät sich dazu entschließt, ihn zuzulassen, mit einem Juden oder einem solchen Inden besetzt wird, der die Bürgschaft für eine freie wissenschaftliche Behandlung der ihm anvertrauten Lehrgegenstände gewährt. Mitten in die Debatten über diesen hochwichtigen Gegenstand kommt folgende sehr beachtenswerte Meldung, die die „Dossische Zeitung" enthält: Das sächsische Kultusministerium hat beschlossen, an der Universität Leipzig eine Lektorstelle für späthebräische, jüdischaramäische und talmudische Wissenschaften zu errichten. Sie wird vom 1. April ab dem Privatgelehrten Israel Issar Kahan in München übertragen mit der Maßgabe, daß dessen Unterricht mit dem alttestamentlich-exegetischen Seminar in Verbindung steht und gleich diesem der Oberleitung des Professors Dr. Kittel unterstellt ist. Die Leipziger Universität ist die erste, die endlich die Bedeutung der talmudischen Wissenschaft dadurch anerkennt. Ein solches Vorgehen, allerdings nicht der preußischen, sondern der sächsischen Negierung ist aufs freudigste zu begrüßen. Vielleicht ist die Hoffnung nicht zu kühn, daß die preußische Regierung dem Beispiel der sächsischen folge; zur Unterstützung eines solchen Planes könnte dann das jüdische Geld die beste Verwendung finden. * Der Budgetplan des Reichslandes Elsaß-Lothringen sieht eine Gewährung von 200 360 Mark für den jüdischen Kultus vor, davon soll das Gehalt für die drei Konsistorialrabbiner, für 20 Gemeinderabbiner und 66 Kantoren bestritten werden. ' ' * Ueber die Stellung der Juden zur Leichenverbrennung hat die Königlich württembergische israelitische Oberkirchenbehörde einen Erlaß herausgegeben, in dem es heißt: Da eine Verletzung der Leiche nach dem israelitischen Religionsgesetz auf Grund einer biblischen Anordnung, abgesehen von gewissen Ausnahmefällen nicht gestattet ist, so ist grundsätzlich die Feuerverbrennung einer Leiche religiös unzulässig und eben darum eine geistliche Mitwirkung bei derselben ausgeschlossen. Sollte vor Abführung des rituell gereinigten und bekleideten Leichnams im Trauerhause von der Familie die Verrichtung eines Gebets oder einer Ansprache gewünscht werden, so ist die Abhaltung einer solchen - Feierlichkeit, welche von dem Religionsgesetz weder. gefordert noch untersagt, ist, ebenfalls in das freie Ermessen des Rabbiners gestellt, und hat er dabei dieselbe Vorsicht wie bei der Rede am Grabe zu beachten. ' Dieser Erlaß wurde erst vor einigen Tagen herausgegeben anläßlich der Feuerbestattung des verstorbenenjüdischen Geheimen Kommerzienrats v. > Pflaum, des bedeutendsten Bankiers in Württemberg. Im Leichenzug dieses Juden war kein Rabbiner zu sehen. * Ueber die russischen Paßverhältnisse sind folgende Mitteilungen zu registrieren. Eine Zeitung „Information" hatte folgendes gemeldet: Der preußische Handelsminister habe am 21. Dezember den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin mitgeteilt, daß jetzt durch eine Verfügung des Gouverneurs von Kiew jüdischen Kaufleuten nichtrussischer Staatsangehörigkeit das zeitweise Wohnen in Kiew in allen Stadtteilen gestattet worden ist, wenn sie sich dort zur Erledigung ihrer Geschäfte aufhalten. Die russische Regierung hat nach dieser Mitteilung die einschränkenden Bestimmungen - für fremde Juden in der Stadt ein wenig gemildert. Nicht-Kaufleuten ist der Aufenthalt in Rußland auch weiterhin nicht gestattet. Dazu bringt die „Frankfurter Zeitung" nach Angaben des russischen Generalkonsulats in Frankfurt a. M. folgende Berichtigung: Die Juden erhalten ungehindert das Konsulatsvisum> wenn sie als Inhaber von handelsgerichtlich eingetragenen Firmen bzw. für derartige Firmen nach Rußland reisen. Sonstige Juden, die sich-als Touristen zu wissenschaftlichen Zwecken in Familienangelegenheiten oder als Künstler nach Rußland begeben, erhalten das Konsulats-' Visum, sie müssen jedoch um die vorherige Genehmigung bei dem Polizeidepartement nachsuchen. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist stets die gleiche, und zwar sechs Monate und kostet stets 4.90 Mark Die Frist ist demnach für jeden die gleiche, nach deren Ablauf sämtliche Ausländer russische Jnlandspässe zu lösen haben. Die Ausstellung eines russischen Jnlandspasses hängt nicht vom Polizeiminister. sondern vom Polizeidepartement ab. — Vor dem Verlassen Rußlands benötigen sämtliche Reisende, ohne Unterschied der Nationalität und Konfession, einen polizeilichen Vermerk im Passe darüber, daß ihrem Verlassen Rußlands nichts im Wege liegt (für den Fall der Erhebung einer Klage usw.). Spezielle Prüfungsprozedur der Pässe gibt es nicht. Jeder Neuankommende ist verpflichtet, seinen Paß dem Reviere durch den Hausmeister zur Eintragung zuzustellen. Zur Ergänzung dieser Mitteilung entnehmen wir einer Auskunft des deutschen Generalkonsulats in Petersburg, die uns zur Verfügung gestellt wird, daß die Gewährung eines russischen Passes für jüdische Touristen und andere nichtkaufmännische Reisende sieben bis acht Wochen in Anspruch nimmt. Im Gegensatz zu der Information der russischen Vertretung in Frankfurt verlangt das Petersburger Generalkonsulat des Deutschen Reiches einen Kostenvorschuß von 10 Mark und für eine Beschleunigung des Verfahrens einen Vor- - schuß von ^40 Mark. * Aus Bukarest schreibt uns ein Korrespondent: Die der Kammer vorliegenden Handwerk- und Jndustriegesetze beunruhigen die Judenheit. Im Namen der Union der einheimischen Juden haben Dr. Stern beim König, S. Halfon und Dr. A. Stern beim Ministerpräsidenten Carp interveniert. Auch Dr. Niemirower, Rabbiner der spanischen Gemeinde in Bukarest, der vom Könige huldvollsi empfangen wurde, hat diese Fragen berührt, aber die rumänische Judenheit ist sehr pessimistisch gestimmt. Mehr erwartet , man von der Audienz des Dr: Niemirower beim Könige in bezug auf die Frage der endgültigen Abschaffung des sogenannten Judeneides, der zwar zum großen Teil nunmehr außer Uebung ist. aber noch in manchen Orten verlangt wird. Die Union, an deren Spitze Männer wie der Präsident Dr. A. Stern, Dr. Beck, Dr. Niemirower, Dr. Erdreich, A. Salomon ' usw. stehen, erweist sich in dieser kritischen Zeit als segensreich. - . '