Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1911)
- Date
- 1911-12-29
- Page
- Seite 624 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228961-3229014--68058-3280309- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
-— 624 —— Im engeren Rahmen wäre ich gern bereit, dem betreffenden'^ Herrn zu beweisen» daß meine Sachkenntnis doch eine höhere als * wie von ihm eingeschätzt ist. H. Marcus. Berlin, den 20. Dezember 1911.;/ ' ' . Zur Abwehr. 4Ln Nr. 50 Ihrer geschätzten Zeitung erhebt Herr Rabbiner Dr. Zff Eckstein beleidigende Vorwürfe gegen mich als Vorkämpfer der bayrischen Revifionsbewegung und Verfasser der im „Israelit" erschienenen Aussätze über „Verbotene Gottesdienste in Bayern". Insoweit Herr Dr. Eckstein einen inneren .Kausalnexus zwischen dem Kampf um die Aenderung der bayrischen Judengesetzgebung und der öffentlichen Festnagelung der jüngsten Bamberger Vorgänge meinerseits konstruiert, ist sein Jdeengang vollständig zutreffend. Nicht um mich mit einem von mir persönlich bisher hochgeschätzten bayrischen Rabbiner herumzustreiten, sondern weil ich das' beklagenswerte Vorgehen des Bamberger Rabbiners gegen seine orthodoxen Gemeindemitglieder, im Rahmen der derzeitigen gesetzlichen Normen als durchaus zulässig erachte, habe ich die Schilderung der Bamberger Vorgänge der Oeffentlichkeit übergeben, da gerade der von mir erbrachte Nachweis der gesetzlichen Zulässigkeit einer derartigen Vergewaltigung dissentierender Minderheiten jedem Glaubens' genossen— ob orthodox oder liberal — die Augen darüber öffnen muß, wie unerläßlich und vordringlich die Revision des Ediktes von 1813 vom Standpunkte des Liberalismus ist. Um so schärferen Protest muß ich anderseits gegen die in der erwähnten Erklärung enthaltene Trübung und Leugnung de rVorgängeseld st erheben, die sich währendderdiesjährigenHerbstfeiertageinBambergunter der unmittelbaren oder mittelbaren Einflußnahme des dortigen Rabbiners abgespielt haben. Will Herr Rabbiner Dr. E. es in Abrede stellen, daß er bereits im Oktober 1910 den Antrag auf Schließung des orthodoxen Separatgottesdienstes bei seiner Kultusverwaltung gestellt hat und daß dieser Antrag nur infolge des energischen Widerspruches seitens' eines, der Verwaltung Bamberg leider inzwischen durch den Tod, entrissenen,' sehr einflußreichen konservativen Mitgliedes abgelehnt wurde? Kann Herr'Rabbiner Dr. E. leugnen, daß er den Söhnen orthodoxer Eltern, ja selbst den in Bamberg studierenden Söhnen eines orthodoxen bayrischen Rabbiners den Besuch des orthodoxen Gottesdienstes im Religionsunterricht streng verboten, und daß er weiter einen orthodoxen Schüler, der seinen Vater auf dessen Geheiß am Versöhnungstage in das orthodoxe Minjatt begleitete, mit zwei Stunden Arrest bestrafen ließ? Kann Herr Rabbiner Dr. E. es in Abrede stellen, daß er am Versöhnungstage von der Kanzel herab gegen die Veranstalter dieses Gottesdienstes gedonnert und gewettert hat? Und will Herr Rabbiner Dr. E. endlich irgendeinen bayrischen oder nichtbayrischen Leser glauben machen, daß just bei -uns in Bayern die Polizei einen orthodoxen Gottesdienst schließt, ohne sich zuvor über die Zweckmäßigkeit dieser Verfügung mit. dem zuständigen Rabbiner in Verbindung zu setzen? Wahrlich, wenn kein anderes Aktenstück die kulturkämpferischen Neigungen des Bamberger Rabbiners gegen seine orthodoxen Gemeindemitglieder bezeugen würde, als die in dem Sprechsaal Ihrer geschätzten Zeitung von ihm vorgenommene Charakterisierung des orthodoxen Minjans als „WinkelAottesdienst"„ so würde die Redewendung allein genugsam zum Ausdruck, bringen, welch friedliche und freundschaftliche Gesinnung der Seelsorger der Einheitsgemeinde Bamberg gegen seine orthodoxen Gemeindemitglieder hegt. Ich habe Besseres und Vernünftigeres, beruflich und außerberuflich, zu tun, als Herrn Rabbiner Dr E. wegen seiner persönlichen. Beleidigungen vor den Kadi zu zitieren. Aber da. der Herr Bamberger'Rabbiner über die Einzelheiten der dortigen Vorgänge vornehm mit der Bemerkung hinweggleitet, daß „diese Einzelheiten für die Leser dieser Zeitung kein Interesse haben", so schlage ich ihm vor, daß wir beides er und ich, das gesamte Aktenmaterial einem aus drei bayrischen Mitgliedern des Vereins für das liberale Judenkum in Deutschland bestehenden Schiedsgericht unterbreiten, welches darüber entscheiden, möge, ob der Rabbiner einer Einheitsgemeinde im vorliegenden Falle wirklich als — liberaler Rabbiner gehandelt hat. Die sich aus den. tatsächlichen Vorgängen mit zwingender Beweiskraft ergebenden gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen, obliegt einer anderen höheren Instanz. München, den 17. Dezember 1911. Sigmund Fraenkel.' Ein letztes Wort in eigener Sache!x) ch bedauere es außerordentlich, die Aufmerksamkeit der Leser dieser iJ Zeitung noch einmal auf meine Person lenken zu müssen, aber es handelt sich für den Weiterblickenden dabei tatsächlich weniger um eine Person und. eine Privatsache als vielmehr um Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung, und darum dürste es auch weitere Kreise interessieren zu erfahren, mit welcher Skrupellosigkeit in der Wahl seiner Mittel ein orthodoxer Artikelschreiber vorgeht. , um durch Verbreitung von : Unwahrheiten die öffentliche Meinung zu alarmieren und an den maßgebenden Stellen Stimmung zu machen s'.';,chie Durchsetzung seines Lebensideals, für die Herbeiführung einer Revision der bayerischen Judengesetze. . Zu diesem Zwecke wird im „Israelit" sogar ein Haberfeldtreiben inszeniert. Im Sprechsaal der Nr. 50 dieser Zeitung hatte ich unter anderem die Erklärung abgegeben: „Weder das Rabbinat noch die Verwaltung der israelitischen Kultusgemeinde Bamberg haben (polizeiliche) Recherchen (betreffend Abhaltung eines Separatgottesdienstes .an den hohen Feiertagen) veranlaßt," wie behauptet worden war. In Uebereinstimmung damit hat der Vorstand der hiesigen Kultusgemeinde, Herr Justizrat Dr. Werner, in Nr. 50 des „Israelit" eine analoge Erklärung zur Veröffentlichung gelangen lassen. Anstatt nun nach dieser Berichtigung seiner Behauptung, auf die er seine Polemik stützt, die ganze und nicht bloß die halbe Wahrheit anzuerkennen, wagt es der Hetzartikelschreiber in Nr. 50 des „Israelit", die Richtigkeit der abgegebenen Erklärung mit allerlei dialektischen Einwänden abzuschwächen und. mit neuen Verdächtigungen er-, schüttertt zu wollen. Infolgedessen sehe ich mich veranlaßt, folgende - an mich gerichtete Zuschrift mit Erlaubnis ihres Verfassers zu veröffentlichen: „Auf Ihre an mich gerichtete Anfrage bestätige ich Ihnen als Kultus- und Polizeireferent des Stadtmagistrats Bamberg, daß die kürzlich angeordneten polizeilichen Recherchen wegen Abhaltung eines separaten Gottesdienstes durch die der sogenannten orthodoxen Richtung des Judentums ungehörigen Mitglieder der hiesigen Kultusgemeinde während der jüngstverflossenen israelitischen Feiertage nicht auf Grund einer von Ihnen, sondern im Hinblicke aus eine von ' dritter privater Seite an den Stadtmagistrat gelangte Anzeige erfolgt sind. Der Polizeireferent ist von Ihnen weder informiert noch . beeinflußt worden. Hochachtungsvoll Nuissl, Rechtsrat." Ob durchdiesen dokumentarischen Gegenbeweis endlich allen _ weiteren Verdächtigungen der Boden entzogen sein wird? Lügen wachsen bekanntlich nach wie Wucherpflanzen. In derselben Nr. 50 des „Israelit" empört sich der Artikelschreiber folgendermaßen: . „Oder ist Herrn Justizrat Dr. Werner nicht bekannt, daß dieser orthodoxe Gottesdienst bereits vom September 1910 — bis Januar 1911 abgehalten würde, daß schon damals seitens des Rabbinats Bamberg bei der dortigen Verwaltung die Anregung erfolgte, diese Gottesdienste zu „verbieten", und daß diese Anregung nur infolge " des energischen Widerspruchs seitens eines, der Verwaltung Bamberg leider inzwischen durch den Tod entrissenen, sehr einflußreichen konservativen Mitglieds abgelehnt wurde"? Auch diese Ente muß hier unbarmherzig abgeschlachtet werden. Mit Bevollmächtigung des Herrn Justizrats Dr. Werner erkläre ich auch diese ganze Geschichte, soweit sie die Verwaltung und meine Person betrifft, von A bis Z als erfunden. Bamberg, den 18. Dezember 1911. ' Rabbiner Dr. A. Eckstein. *) Die nachfolgende Erklärung war v or Kenntnis der vorstehenden Abwehr geschrieben. ' Die Redaktion.