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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-12-29 · Heft 52 (29.12.1911) · p. Seite 620

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 52 (29.12.1911)
Date
1911-12-29
Page
Seite 620 (sequence 8)
Language
German
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620 die Seele aus dem Organismus entführt; in den Jahr«6 Hunderten knapp vor Christi und nach Christi Geburt war§ schon die Zoologie bei den Juden vorgeschrittener, Blut nicht' mehr 'mit/Seele identisch. 4 Der Schulschan-^rueK Jore dea widmet erst einen besondern Abschnitt dem Blütverbot in §§ 66—68, erläutert in den §§ 69.-78 jene Vorgänge, durch welche das Blut aus dem.. Fleische entfernt und entzogen werden kann, nachdem schon." ein großer Teil des Blutes beim Schächten durchs Durch- : schneiden der Schlagadern ausgeronnen ist.; Wie soll aber das Geflügel und das Wild, das man selbst in den ersten Zeiten der nachbiblischen Zeit erwiesenermaßen nicht geschlachtet, sondern erlegt oder erdrosselt hät,^ genossen werden? ' Die Seele dieser Tiere achtete man nie so wie die der' Haustiere, denn jene dienten ja bloß zur Nahrung und zur Kleidung, und zwar nach dem Tode. Ihr Blut zu genießen war auch verboten, doch wurde ihr Blut nicht als Sühne auf den Altar oder an die Basis des Altars gegossen, dennmit Ausnahme der Taube und Turteltaube wurde ja in Israel weder eine andere Vogelart noch irgendwelches Wild geopfert. Um jedoch das Blut ---- Seele dieser Tiere zu versöhnen, schützte man es vor Mißbrauch und Geringschätzung; man mußte es mit Erde oder Staub bedecken. „So irgend.' jemand von den Söhnen Israels oder von den Fremden, die^ unter ihnen sich aufhalten, ein Wild oder einen genießbaren^ Vogel erlegen, indem er dessen Blut vergießt, so bedecke er es? mit Staub. Denn soweit von der Seele irgendeines Lebewesens die Rede ist, ist das Blut zugleich die Seele. Ich aber'' verordnete den Söhnen Israels: „Esset nicht das Blut irgend-- eines Lebewesens, denn die Seele jedes Lebewesens ist sein'- Blut; wer es genießt, möge ausgerottet werden!" (Leviticus 17, 13—14). / Wie sehr die Tradition sich an diese Institution gehalten^ hat, erweist der Umstand, daß diese Handlung auch eine., Benediktion begleitet: „Gepriesen seist du Jahwe, unser Gott, König der Welt, der du uns geheiliget hast durch deine Gebote und uns vorgeschrieben hast, das Blut mit Staub zu bedecken." Nach der Tradition fordert es die Heiligkeit der- Institution, meiner Ansicht nach jedoch der Ernst der Handlung, die aus den uralten Fetischismus'zurückgeht, daß man das Bedecken des Blutes mit der Hand, nicht aber mit den Füßen (also verächtlich) ausführe. (Schulschan-^rueb, lore dea § 28, 6.) . Außer dem Verbot des Blutgenusses und der Vorschrift über das Bedecken des Blutes von Geflügel und Wild hat; meine Aufmerksamkeit noch eine Merkwürdigkeit erregt: es; war verboten, die Knochen des Pessachopfers zu zerb rechen. Ein ähnliches Verbot finden wir außer Exodus 12,46 und Numeri 9, 12 nirgends in der Schrift. Der große Ritus ' des Passahlammes ist sehr mystisch; das Lamm durste erst in der Dunkelheit, gegen Abend geschlachtet werden und in der Nacht vom 14. auf den 15. Nissan verzehrt werden; auf den ., nächsten Tag Uebriggebliebenes mußte im Feuer verbrannt, werden. Das Fleisch mußte im selben Hause genossen werden,: man durfte davon aus die Straße, d. h. außer Hauses nichtstragen (Exodus 12, 7—10). In Erinnerung an das Opfer der Erstgeborenen durfte das stellvertretende Opfer, das Paffahlamm weder gar noch gekocht genossen werden, sondern am ' Feuer gebraten werden (ebenda Vers 9) und — zerbrechet" keinen Knochen davon (ebenda Vers 46). Es mußte ein ganz besonderer Grund Vorgelegen haben,^. daß, während bei anderen Opfern bloß das Blut ---- Seele des Tieres geschont worden isthier außer des Blutes ----- Seele.auch" daA Skelett, wertgehalten worden ist. Es ist leicht, möglich,'? daß auch die Hebräer derselben -Ansicht gewesen sein mochten; wie andere primitive Völker (Westermärck £ c. II. Bd. pag. 394), daß mit der Zeit das erhaltene Skelett wieder Muskeln und Haut überziehen und so die Tiere auserstehen. Wenn wir dies annehmen, verstehen wir auch jenes Gleichnis des Propheten Ezechiels aus dem sechsten Jahrhundert v. Chr. (37, 1—10) besser, das später eine Hauptquelle.für den Aüferstehungsgedank'en bei den Juden geworden ist. Das Passahlamm war die Stellvertretung des Erstgeborenen.*) Die Heiligkeit der Erstgeborenen wurde auf das unschuldigeLamm übertragen; es wurde geopfert, doch ganz gebraten, das Töten dadurch - gesühnt, daß man das Blut und das Skelett ehrenvoll behandelt hatte. In je einer Familie konnte gewöhnlich bloß ein Erstgeborener sein; diesem Faktum analog fordert die Schrift, „daß ein jeder ein Lamm für den Clan (betb äböth) nehme, je ein Schaf für je ein Haus* 2) ... es sei ein makelloses, männliches, einjähriges Schaf . . ." (Exodus 12, 3 bis 5). Selbst das ist charakteristisch, daß das Opfer vier Tage früher aüsgewählt wurde, und es ist Wohl möglich, daß das Opferlamm vor dem Tode fasten-mußte; dieser Ritus ist auch sehr alt und viel verbreitet, und ich vermute, daß der noch heute durch den sogenannten „szijjum“3) abgelöste Fasttag der jüdischen Erstgeborenen auf jene uralte Sitte zurückgeht. Die Tradition (Mischna und Talmud Peszächim an vielen Stellen) kennt die Sitte des Erhalten des Skeletts, doch erklärt sie den Brauch von einem anderen Gesichtspunkt. Die Exegeten mißverstehen es und schweigen, so Abraham ibn Esra und Moses ben Nachman; Samuel ben Meir glaubt, daß die Auswandernden in Eile nur so das Fleisch von den Knochen gerissen haben und sich nicht Zeit ließen, das Lamm zu zerlegen. Es ist aber nichts anderes, als noch ' eine' Form der Schonung des Tieres nach dem Tode, Daß das Judentum trotz der veränderten wirtschaftlichen Lage und der damit abnehmenden Tierfreundlichkeit dennoch am Tierschutz festgehalten und festhält, verdankte es außer der Schrift, die zumal im Pentateuch den Geist eines Viehzucht und Ackerbau treibenden Volkes verrät, auch seinen Frauen, die wie noch meine selige Großmutter, allmorgentlich den Abschnitt des Gesanges (perek schlrah) hersagten und Kinder und Enkel zur Liebe des Tieres aneiferten; waren doch in jenem Abschnitt auch die Tiere als fühlende Geschöpfe eingeführt, die Gott für ihr Dasein danken, wie z. B. der Hirsch, dessen Hymne lautet: „Laß mich singen von deiner Macht, alljeden Morgen deine Gnade verkünden, denn du wärest stets meine Stütze, zu dir flüchte ich, so ich in Not bin." *) Vergleiche I. G. Frazer, lös golden bough, ßonbon 1900. Band 2, pag. 39 bis 50. 2) Wenn die Familie zu klein gewesen, durfte ausnahmsweise eine andere zum Passahlamm hinzugezogen werden. (Exod. 12,4). 3) Bei Beendigung (szjjüm) eines talmudischen Traktates war es Sitte, ein Freudenmahl abzuhalten; an dem durften auch Fastende das Fasten unterbrechen. (Die strengen Festtage? Versöhnungstag, 3. Tischri, 10. TSbeth, 17. Tanmus, 9. Ab waren ausgenommen). Nun pflegt der Rabbiner sein Studium des Talmuds derart einzuteilen, daß er einen Traktat am Vortage des Passahfestes beendet; bei seinem Mahl sind die Erstgeborenen seine Gäste, und da sie nun mitgehalten haben, sind sie des Fastens enthoben.

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