Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1911)
- Date
- 1911-12-29
- Page
- Seite 614 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Kritiker gewiß nicht die Juden zu glorifizierenman kann' vielmehr ruhig zugestehen, daß auch jüdische Jünglinge'unkeusch leben, von Genuß zu Genuß taumeln, .vielleicht auch, wenn dies auch nichtallzu häufig Vvrkommt, sich dem Trunk ergeben; man mag auch einräumen/' was ja durch traurige - Beispiele-aus dem Leben der Großstädte oft genug bestätigt wirddaß bei einzelnen jüdischen Mädchen die Sinneslust sehr stark ist und zu schauderhasten Exzessen führt; daß aber derartige Scheußlichkeiten, wie sie von diesen Geschwistern - geübt werden, als jüdische Eigentümlichkeiten bezeichnet werden, .Ft eine Verunglimpfung/ die man nicht billigen, nicht einmal dulden darf. Wäre das Buch ein rein pornographisches, ein solches, dessen Verfasser mit lächelndem Behagen im Schlamme wühlt, so könnte man es unerwähnt -lassen, - brauchte sich wenigstens ' nicht darüber zu ereifern. Das Schlimme ist, daß 'devM^ fasser ernst zu bleiben versucht und eine .gewisse erhabene Glorifizierung dieses Treibens ^unternimmt, dadurch, daß str in diesem wüsten Sinnenkultus das Heranbrechen einer neuen Zeit des Griechentums, der Herrschaft f der Schönheit, eines großen, freien, alle alten Vorurteile ' zertrümmenden Lebens zu preisen versucht." ... Ich kann nur betonen, däßftich üoch jetzt aus diesem Standpunkt stehe. Die Herren Sachverständigen wapen anderer Meinung. Nach einem Zeitungsbericht äußerten! sie sich in folgender Weise: Prof. Tr. Tessoir von der i Berliner, 'rUniPexsität Iließ-sich/unA^ anderem dahin aus: Es sei klar, .daß es. sich bei chem Such nicht Um ein Produkt der Schmutzliteratur handele, es/sei vielmehr rmzweWl- , Haft auf: das Moralische gerichtet- und die tatsächliche Wirkung7^es Buches sei nicht die, daß . dadurch die niederen Instinkte erregt werden. Bekanntlich wirke auf erotischem Gebiete das?Verhüllte?^u gefährlichsten, dieses Büch sei aber gewisserinaßeN eine erotisHe Handgreiflichkeit. Wäre das Buch nur dieser Einzelheiten wegen txr dann würde man es verurteilen müssen, sie seien aber nur die rücksichtslosen Konsequenzen der ganzen Anlage des- Büches. Was die Frage der Verletzung des ' SchamgesühlM-betrifft, so müsse gesagt werden, daß das Schamgefühl des Leserkreises,:der bei diesem Büch überhaupt in Betracht komme, nicht-so sehr. empfindlich ist. Bei der Beurteilung dieser Frage dürfe man sich nicht stützen auf ein durchschnittliches statistisches Schamgefühl. Ter Normalmensch falle nicht mehr rnit dem Durchschnittsmenschen zusammen. Bei dem normalen Menschen müsse vorausgesetzt werden, daß' sein sittliches Empfinden in bezug auf Kunstwerke nieijt an der gesellschaftlichen Konvention Halt mache. Der' Künstler habe das Recht, auch den Verfall von sittlichen "Kräften zu schildern, und der Normalmeusch werde' wissen," - -was..- - künstlerische ' rQnalitätnHl/./ Wenn man das Buch gelesen, so habe man das Gefühl, als ob man aus einem wüsten Traum erwache, man stehe nicht: unter dem Eindruck des verletzten Schamgefühls, sondern des Grauens und Mitt.eids. Aehnlich äußern sich die Schriftsteller Julius Hart und Redakteur Fritz Engel. Im Gegensatz dazu führte der Staatsanwalt folgendes aus: Es komme nicht darauf an, ob das Buch künstlerisch oder nicht künstlerisch ist, ob - es eine moralische Tendenz hat oder nicht, auch nicht darauf, ob es die Sinnlichkeit erregen will; es genüge vollständig, wenn das Buch auf das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzend wirkt. Es handle sich hier nicht bloß um einzelne uw züchtige Stellen, sondern um zahlreiche Stellen, die durch Inhalt und Form verletzend wirken. Es sei nicht zulässig, daß alles Scheußliche den Lesern, vorgeführt wird, und in dem Buche sei die .Grenze des Zulässigen wiederholt überschritten. "Es soll nicht gesägt sein, daß der Verfasser, gegen den die Sache verjährt ist, unzüchtige -Zwecke verfolgt habe, ebenso werde keineswegs behauptet, daß das Buch insgesamt als ein pornographisches Werk aufzufassen sei, .es habe aber einen das Zulässige überschreitenden, zum Teil unsittlichen Inhalt. Ter Staatsanwalt beantragte. 100 Mark Geldstrafe eventuell zehn Tage Gefängnis. Der Gerichtshof sprach» den Verleger frei, hielt aber vie Konfiskation des Buches und die. Vernichtung öer Platten aufrecht. "? Ich meinerseits erkläredaß ich die Aeußerungew der Sachverständigen -in diesem' Punkt absolut nicht billige und teile. , Gerade derjenige, der künstlerisches Schaffen hochstellt, wuß meiner Meinung nach gegen diesen Roman kämpfen. Der Schrifsteller, von dem unser Werk-herrührt, hat feit der Veröffentlichung jenes Erstlingswerks schon manches geschrieben, das seine Fähigkeit und sein Talent in schönes Licht fetzt, aber dieser erste Roman ist durchaus zu verdammen. Es ist keine künstlerische Leistung, sondern ein durchaus unzüchtiges Buch, und ich halte seine Vernichtung für durchaus berechtigt. Mk Woche. Berlin, den 27. Dezember 1911. as Jahr 1911 neigt sich seinem Ende zu. Wir haben keinen Anlaßihm eine Trane nachzuweinen. Die Verhältnisse unserer Glaubensbrüder im Osten haben sich eher verschlimmert, die in Deutschland nicht gebessert. Die großen politischen Ereigniffe: die endlich glücklich abgeschlossenen (für Deutschland bedeuten siekein großes Glück) Verhandlungen zwischen Deutschland und Frankreich, der italienisch-türkische Krieg, die chinesische Revolution, die persischen Wirren haben die Juden in verhältnismäßig geringe Mitleidenschaft gezogen. Sie haben bewiesen, daß die Juden speziell in der Türkei und Italien ihre Pflicht als Söhne ihres Landes, als wahre 7 -Patrioten erfüllt - haben; trotzdem. haben sie leider in Italien Vas' traurige. Erstehen des, bis dahin - dort unbekannten Antisemitisinus erleben inüffen. In Deutschland ist Vonseiten der Inden wacker gearbeitet' worden. Wenn auch vielfach der Unkenruf von einem. „Untergang der Juden" erscholl, wenn i auch/antisemitische Anrempeleien sich zeigten, böse Angriffe laut wurden, wenn auch in dem.Wahlen zur Alliance Isra&ite/Universelle schlimme' Spaltungen sich zeigten und in Beschlüssen des Pariser Komitees eine.arge Vergewaltigung Deutschlands ins Werk gesetzt wurde, die großen Organisationen ermüdeten nicht in ihrer stillen aber eifrigen Tätigkeit, und der imposante Verlauf des Judentags bewies, daß die Juden sich ihrer Pflicht bewußt sind. War der Erfolg auch den Bestrebungen der. einzelnen und der Gesamtheit nicht immer günstig — schon die Tätigkeit bedeutet einen Erfolg. Sie beweist, daß die Besten an der. Arbeit sind, daß die Masse nicht stagniert. Leben heißt kämpfen. Wir dürfen uns sagen: wir haben gelebt. Und dem redlichen Kampfe ist noch immer der Sieg geworden. Der'Beschluß des amerikanischen Repräsentantenhauses, den Handelsvertrag mit Rußland zu kündigen wegen ungerechter Behandlung amerikanischer Juden, wird nicht zu einer schweren Differenz führen. Präsident Taft hat, um ein Votum des Senats zu vermeiden, jenen Vertrag gekündigt; neue Verhandlungen zwischen beiden Staaten stehen bevor. Daß in ihnen sich Rußland gefügiger zeigen wird, ist wahrscheinlich, denn nach Zeitungsnachrichten ist der Minister Kokowzew bereit, den amerikanischen Juden den Zutritt nach Rußland zu erleichtern. Geschieht das, so ist ein Beispiel von großer Tragweite gegeben. Dann liegt es an den europäischen Staaten, zu zeigen, daß sie nicht ferner gewillt sind, ihre jüdischen Bürger als Bürger zweiter Klaffe betrachten zu lassen; es wäre eine schöne Aufgabe für Frankreich, dem Verbündeten Rußlands, in solchen Bemühungen voranzugehem /'r : * \ / ";V