Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 49 (8.12.1911)
- Date
- 1911-12-08
- Page
- Seite 588 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Quellen. Responsen, (nur ein einziges Mal geschieht dies, S. 79 Aum. 3)^ unb] ähnliches gar nicht berücksichtigt werden. Gewiß, dürste sich fü*| dies Kapitel gerade aus jüdischen Quellen manches entnehmen lassen. In den erwähnten Abschnitten werden sonst interessante Mitteilungen , über Synagogen, Friedhöfe, Wahl der Gemeindevertreter, Rabbiner gegeben; von letzteren wird nur einer, Jakob Weil, ausführlicher behandelt. Hier dürfte die in Vorbereitung begriffene Germania juäaiea gar manches Neue hinzufügen können. Recht instruktiv sind die beiden am Schlüsse gegebenen Zusammenstellungen: das chrono-' logische Verzeichnis der Augsburger Juden, die uns mit Namen bekannt sind, sowie das alphabetische Verzeichnis der Augsburger Juden. L. G. * — Interessante Kriminalprozesse von kulturhistorischer Bedeutung von Hugo Friedlaender, Gerichts- Berichterstatter. Eingeleitet von Justizrat Dr. Erich Sellö. 1911. Berlin W. 30, Hermann Barsdorf, Verlag. Preis 3 Mark, geb. 4 Mark. Die früheren Bände dieser reichhaltigen Sammlung sind schon in Unserer Zeitung.besprochen und anerkannt worden. Auch dieser Band, der dritte der ganzen reihe, darf wohl empfohlen werden. Für diejenigen, die Sinnenkitzel verspüren und in Perverses sich gern einlassen, ist der erste und dritte Beitrag des Bandes über den Tarnowska- Prozeß und die „Klage des Generals von Moltke gegen M. Harden" wohl geeignet. Unser besonderes Interesse erregt der zweite Beitrag (S. 75 bis 136), also ein Sechstel des ganzen Bandes. Er führt den Titel: „Die Ermordung des Gymnasiasten Ernst Winter in Könitz". Von welcher Gesinnung Verfasser und Verleger erfüllt sind, zeigt folgende Stelle des Prospektes, die wir gern unterschreiben. „Der Prozeß frischte auf die alte unsinnige Mähr von dem zu Ritualzwecken vergossenen Christenblute und zeigte, wie tief wir trotz aller Kultur noch'im finsteren Aberglauben stecken. Die Darstellung ist lebhaft: eine kurze geschichtliche Schilderung geht voran. Dann folgen die Prozeßverhandlungen gegen Jsraelski wegen Begünstigung des unbekannten Mörders, ein Prozeß, der mit Freisprechung des An-' geklagten endete.. Sodann kommen die Prozesse wegen wissentlichen Meineides gegen Messner und Konsorten und gegen den Schlächtergesellen Moritz Lewh, die beide mit einer mehrjährigen Zuchthausstrafe der Angeklagten, enden. Tie. Erzählung selbst, hauptsächlich eine' Zusammenstellung der damals erschienenen Zeitungsberichte, ist frisch und lebhaft. Sie ist ein lehrreicher Beitrag zu der Erkenntnis, wie durch unsinnige Anklagen, törichte Gerüchte eine förmliche Verrohung einer ganzen Stadt, auch eine sehr starke Erregung der jüdischen Bevölkerung hervorgerufen wird. Der Verfasser schließt mit den Worten: „Der Täter dieses furchtbaren Verbrechens ist bisher nicht entdeckt worden." Das ist das unendlich Traurige an der Sache, denn solange nicht der Täter' gefunden ist, wird immer bei den leichtgläubigen Konitzern und bei so vielen Antisemiten außerhalb jener Stadt der unbegründete Verdacht an den Juden kleben bleiben und das unsinnige Märchen des Ritualmordes neue Nahrung finden. (Vielleicht kommt nun doch Licht in die Sache, vgl. oben S. 579.) L. G. ♦ Guttentägsche Sammlung preußischer Gesetze. Caro: Austritt aus der Kirche. Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von Heinrich Christian Caro, Gerichtsassessor in Berlin. Berlin 1911. Das Büchlein ist auch für uns sehr wichtig, weil es außer dem auf dem Titel genannten Gesetze vom 14. Mai 1873, in dem sich auch eine kurze Bestimmung über den Austritt aus dem Judentum befindet, auch das für uns ganz besonders bedeutsame „Gesetz betreffend den Austritt aus den jüdischen Shnagogengemeinden vom 28. Juli 1876" mit kurzem Kommentar enthält. Bei' Erwähnung dieses viel besprochenen und in manchen Kreisen übel beleumundeten Gesetzes soll keine Jeremiade angestimmt, nur aus den wichtigen § 8 hingewiesen werden, der so lautet: „Vereinigen sich die Ausgetretenen behufs dauernder Einrichtung eines besonderen Gottesdienstes, so können denselben durch königliche Verordnung die Rechte einer Synagogengemeinde beigelegt werden." Die Orthodoxen haben bekanntlich von diesem Paragraphen mannigfachen Gebrauch gemacht; sollten die Liberalen als die im allgemeinen Steuerkrästigeren nicht auch gelegentlich an diesen Paragraphen denken, wenn ihnen, wie dies von den Orthodoxen so gern geschieht, Gewalt angetan wird. L. G. - > Sprechssal. n welcher Weise gerade um die Weihnachtszeit die Gebefreudigkeit der Berliner Kaufleute, und dabei nur zu oft von nicht berufener Seite, in Anspruch genommen wird, darüber macht uns die „Wohltätigkeitszentrale der Berliner Kaufmannschaft" einige sehr interessante Mitteilungen. So ließ sich zum Beispiel feststellen, daß sich unter den der Wohltätigkeitszentrale täglich in wachsender Zahl seitens ihrer Mitglieder zur Prüfung vorgelegten Gesuchen von Vereinen,^Anstalten und deren Vertretern eine ganze Anzahl solcher befindet, bei denen erst auf Grund eingehender Ermittlungen klargestellt werden konnte, daß sich hinter angeblich gemeinnützigen Bestrebungen private Erwerbszwecke geschickt verbergen. Da gibt es sogenannte „Schwesternheimc" die nichts anderes sind als Pensionats; da kommen gesellige Vereine mit der Bitte um Unterstützungen ein, die nur ihren Mitgliedern zugute kommen oder mehr noch dazu dienen sollen, die Kosten der Dereinsfestlichkeiten heräbzumindern, und sehr zahlreich finden sich auch Gesuche um Beihilfe für das „Deutschtum im Auslande" ein, bei denen es sich um ganz unbedeutende Vereinigungen handelt, die, vollkommen außerhalb der großen patriotischen Organisationen stehend, unter diesem Appell an die vaterländischen Gefühle der deutschen Kaufleute für ihre geschäftlichen Zwecke Gewinn zu erlangen versuchen. ' Unter den sogenannten Wohltätigkeitsveranstaltungen befinden sich aber auch direkte Schwindelunternehmen. So hatte z. B. in einer unerlaubten Kollekte der Stempel des Vereins über das Fehlen des behördlichen Stempels hinwegtäuschen sollen. Zahlreiche Berliner Firmen, die nun durch die Wohltätigkeitszentrale vor weiteren Brandschatzungen gewarnt werden konnten, hatten Beiträge eingezeichnet. Als ein Fall, der nicht ganz der Komik entbehrt, sei noch die Aufklärung über einen Verein erwähnt, der sich die praktische Bekämpfung des Alkoholverbrauchs zur Aufgabe macht — nebenbei in seinen Leistungen gänzlich zurückgegangen ist —, der sich aber trotzdem an Berliner Weinhändler und Likörfabrikanten mit der Bitte wendet, durch Spenden für sein Wohltätigkeitsfest seine Zwecke zu unterstützen. Aber auch dort, wo wirklich ein gemeinnütziger Zweck vorliegt> läßt es sich die Wohltätigkeitszentrale angelegen sein, vor allem zu untersuchen, ob die bereitgestellteu Mittel in wirklich rationeller Weise Verwendung finden. Zu den leitenden Gesichtspunkten für die Beurteilung gehört in erster Reihe das Bestreben, die Unkosten , : herabzumindern und einer Zersplitterung entgegenzuwirken.. Auf diesem Wege sind trotz des kurzen Bestehens der Wohltätigkeitszentrale bereits beachtenswerte Erfolge erzielt worden. Einerseits erhöht die eingehende und sachverständige Prüfung das Interesse der Kaufleute, da ihnen dadurch doch eine Gewähr für eine wirklich zweckmäßige Verwendung ihrer Spenden geboten wird, und es wächst damit auch ihre Gebe freu digkeit. Anderseits wird auf solche Weise versucht, die starke Mißstimmung, die infolge der bisherigen Methode der unkontrollier- , baren Inanspruchnahme in weiten Kreisen gegen die Wohltätigleitsveranstaltungen Platz gegriffen hat, zu heben und den Vereinen wirksamer geholfen, da ihnen die Gaben für ihre Zwecke direkt zufließen, ohne ihnen Unkosten zu verursachen. Daß diese der Wohltätigkeitszentrale zugrundeliegende Idee als eine außerordentlich gesunde anzusehen ist, geht nicht nur aus der stark wachsenden Inanspruchnahme hervor, sondern auch daraus, daß man in mehreren deutschen Städten, unter anderem in Hamburg, Dortmund, Wiesbaden, ähnliche Organisationen zu errichten plant. Das lebhafte Interesse der Rigaer Kaufmannskammer beweist, daß die Idee auch im Auslände Beachtung gefunden hat.