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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-12-08 · Heft 49 (8.12.1911) · p. Seite 584

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 49 (8.12.1911)
Date
1911-12-08
Page
Seite 584 (sequence 8)
Language
German
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„reinen" Tiere, die geopfert werden sollten, oder bei der Erst-' gebürt des Esels, die ausgelöst oder als „tabu" vernichtet werden sollte, in voller Geltung blieb (Exodus 29, 29). Bei den Menschen wurde ja auch das Gefühl der Mutter für ihr erstgeborenes Kind respektiert; der Junge soll erst am achten Tage beschnitten werden (Genesis, 17, 12). Jenes Bewußtsein, daß dem Verbote, der Mutter das Junge zu nehmen, rein die Schonung der Tierseele zugrunde läge, lebt noch bei Moses Majmuni; die späteren Kodifikatoren, z. B. Josef Karo (Lebuleban Aruch § 15) begründen das Verbot damit, daß man ein frühgeworfenes noch nicht lebensfähiges Tier nicht genießen dürfe, daher sieben Tage abwarten müßte, ob das neugeworsene Tier eine Frühgeburt (uekel) sei oder nicht. Natürlich eine gänzliche Verkennung des humanen Gebotes. Ebenso beachtet das Gefühl des Muttertieres das Verbot: „Koche nicht das Zicklein, solange es säugt!" (Exodus 23, 19; 34, 26 und Deuteron. 14, 21.) Es ist bekannt, daß die traditionelle Uebersetzung eine polemischeist; derRabbinismUs übersetzte die Stelle im Gegensätze zu den Sadduzäern: „Koche nicht das Zicklein in der Milch seiner Mutter," mißverstand den Sinn dieser Tierschutzmaßregel und fügte den rituellen Speisevorschristen noch den Verbote-Komplex von Fleisch und Milch zu gleicher Zeit hinzu. 9 Die dritte Institution ist folgende: „Ein Rind oder ein Schaf und sein Junges schlachtet nicht an einem Tage!" (Leviticus 22, 28.) Dieses Verbot greift einigermaßen in die dritte Gruppe' der Tierschutzregeln, insofern als es mit der Unsterblichkeit der Tierseele zusammenhängt. „Wer weiß, ob die Seele des Manschen aufwärts steigt zur Höhe, die Tierseele hingegen die ist, die hinuntersteigt unterhalb der Erde." (Koheleth 3, 21.) Und nicht bloß dieser Satz aus dem Altertume, sondern gar^ viele ethnographische Belege aus neuerer Zeit bezeugen es, daß' man der Tierseele ebenso ein Leben im Jenseits zuerkennt wie der Menschenseele. Welch anderen Sinn hätte sonst wohl jener Bestattungsritus zur Zeit der Völkerwanderung, wo man dem gefallenen oder verstorbenen Krieger sein Reitpferd mit ins Grab gegeben hatte, als daß des Rosses Seele im, Jenseits fortlebt und dem Dienste der Seele seines Eigentümers obliege. Es ist wahrscheinlich bloß ein Symbol, wenn Girard de Riale in seiner vergleichenden Mythologie (La mythologie Comparöe, pag. 62) den Fall erwähnt, man habe 1781 in Tröves bei der Bestattung eines Reitergenerals sein Roß erwürgt und in den Graben geworfen. — Interessant ist es, daß bei einem ungarischen Volksstamm, .den sogenannten Palocen, noch der Bestattungsbrauch bestehe, auf den Sarg des Mannes ein Hufeisen zu legen. Das Muttertier, das sich für sein Junges aufopfert — so mag der Glaube in Alt-Israel verbreitet gewesen sein — wird nach dem Tode an jenen Leuten Rache ausüben, die in ihrer y Der Schulchan Aruch, Jöre dea widmet 11 Kapitel dem Verbote (bas2gr veeda!Lv), welches weder die Samaritaner, noch die Sadduzäer gekannt hatten. Vergleiche Abr. Geiger, Die gesetzlichen Differenzen zwischen Samaritanern und Juden. (Nachgelassene Schriften, 3. Band, Seite 302 bis 307.) — Mich leitet in der antitraditionellen Uebersetzung die Parallele zwischen Exodus 22, 28 bis 29 und 34, 26 „Den Erstertrag deines Bodens verzögere nicht ... aber mit der Erstgeburt deiner Tiere beeile dich nicht!" „Sieben Tage bleibe es bei seiner Mutter; am achten Tage' gib es mir!" und (34, 26): „Die Erstlinge des Ertrages deines Bodens bringe in das Haus Jahwes, deines Gottes! Koche nicht das Zicklein, das noch zu der Mutter Brust saugt!" " unersättlichen Gier sowohl es selbst wie sein Junges hinschlachten. Eine solche Grausamkeit erzürnt den Schöpfer der Tiere, man .entweihe nicht seinen heiligen Namen (mit solchen Handlungen)! (Leviticus 22, 31—32). Auch hier findet der geschichtliche Materialismus seine Rechtfertigung. Mit den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen ändern sich auch Sitten und Gebräuche. Die mehr weder Viehzucht noch Ackerbau treibenden Juden verstanden den Geist dieser Gesetze nicht mehr und es ist der Gegenstand ernster Diskussion, ob man, an den Buchstaben starr hangend, das Junge vor dem Töten des Muttertieres schlachten dürfe; ob sich das Verbot auch auf den Vater des jungen Tieres bezieht. Das ist schon gar nicht auffallend, daß konfessionelle Voreingenommenheit das Verbot bloß aus die rituell reinen Tiere bezieht. (Lebulebau-Arueb, Jöre dea 8 16.) Was bei den Säugetieren das Gesetz: öthö v’eth b’nö (das zu gleicher Zeit stattfindende Schlachten des Muttertieres und seines Jungen), ist in bezug auf die Vogelwelt, die unter dem Namen: sebillüaeb haq-qan (Entlassung aus dem Neste) bekannte Institution des Pentateuchs. „Wenn dir auf dem Wege ein Vogelnest in die Augen fällt, aus irgendeinem Baume oder aber auf dem Boden junge Vögel oder Eier, und die Mutter sitzet auf den Jungen oder aus den Eiern, nimm nicht. die Mutter samt den Jungen! Entlasse die Mutter, doch die Jungen magst du nehmen . . ." Deuteronomium 22, 6—7). Der Sinn dieser biblischen Verordnung ist klar und deutlich; diese humane Institution muß uralt sein, denn als Bild der höchsten Verlassenheit gebraucht schon Jesaja (16, 2) das Nest, aus dem man die Mutter vertrieben, um die Jungen zu rauben (gen mesebulloob). Man wollte das Muttergefühl schonen; sie sehe es nicht, wenn man ihr Nest der Jungen oder der Eier beraubt; man verschone die Mutter vom ungleichen Kampfe und der unsäglichen Angst. Man ermögliche ihr, nochmals Eier zu legen und zu brüten; entlassen wir die Mutter, und ist sie erst fern vom Neste, nun' denn, wenn^s so sehr in unserem Interesse gelegen ist, heben wir das Nest aus. So lange sie aber über dem Neste schwebt, stören wir das Nest nicht. Die spätere Gesetzesentwicklung hat leider das Gefühl für die edlen und idealen Formen des Tierschutzes verloren; der Lebuiebau Aruch, Jöre dea § 292 nimmt das Wort Nest (Kau) buchstäblich, denn laut dieses Paragraphen muß man das Weibchen durchaus nicht entlassen, wenn es z. B. über dem Neste flattert, oder aus einem Zweige nächst dem Neste sitzt, oder wenn es zwischen den kleinen Vögeln ruht usw. (Punkte 11, 13 und 12). Eine traurige Rückentwicklung, die bloß der einzige Umstand entschuldigt, daß das amtliche Christentum, wie Westermann in seinem „Ursprung und Entwicklung der Moralbegriffe" nachweist, noch länger tierfeindlich gewesen ist. Leviticus 1, 14 erwähnt wohl Tauben und Turteltauben, doch im Opferkult wird auch von einzelnen Individuen gesprochen. Wenn nun im rabbinischen Judentum auch heute noch der Brauch ist, eine Taube oder Turteltaube nicht zu schlachten, sondern immer nur ein Paar, so sehe ich darin auch bloß eine von alters her geübte Rücksicht auf die bekannte eheliche Liebe dieser Vögel. Es ist auch interessant, daß man diese Institution bei anderem Geflügel, z. B. bei Hühnern, nicht kennt, diese Vogelart ist nicht monogam, es schmerzt der Tod des. einen nicht den anderen. Bis jetzt begegneten wir in dieser Gruppe der Tierschutz- Maßregeln solchen Erscheinungen, bei denen der Grund der

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