Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 49 (8.12.1911)
- Date
- 1911-12-08
- Page
- Seite 581 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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—- 581 Israels, und vor der ganzen Welt feierlichst zu erklären: Nirgends, weder in der Heiligen Schrift noch im Talmud und in dessen Kommentaren, weder im Sohar noch in der Kabbala oder in sonst .irgendeinem Werke, welches auch noch so entfernte Beziehungen zur jüdischen Glaubenslehre hat, ja selbst nicht in der mündlichen Volkstradition — nirgends ist selbst die geringste Andeutung zu finden, die eine ähnliche Beschuldigung rechtfertigen könnte. Mit gleicher Entrüstung und Abscheu weisen wir die Behauptung zurück von der Existenz einer jüdischen Sekte oder Privatpersonen, welche christliches Blut gebrauchten. Das jüdische Gesetz ist in seinem Umfang unveränderlich, unteilbar und nicht verschiedenartig. Die Judenschast hat keine Selten; die jüdische Religion liefert nicht und kann nicht liefern irgendeinen Anhalt für blutige Bestialitäten. Weder die Chassidim noch ihre Gegner stellen eine Sekte dar; sie alle haben ein und dasselbe Gesetz und' sind in allen Einzelheiten an dieselben religiösen Vorschriften und Gebräuche gebunden. Sie verehren dieselben heiligen Bücher, welche der ganzen Welt bekannt sind. Unter der Judenschast befindet sich kein Teil, der irgendwelche geheime religiöse Bücher verehrt. Was durch unsere Glaubenslehre verboten ist, ist für alle Juden verboten. Die religiösen Vorschriften sind für die ganze Judenschaft bindend. Als Opfer böswilliger Verleumdungen des jüdischen Gesetzes ist viel jüdisches Märthrerblut vergossen worden. Unsere gegenwärtige feierliche Erklärung vor Gott, dem Gott Israels und der ganzen Welt, möge diejenigen aufklären, die noch ein Gewissen bewahren, in deren Seele der Wahrheitsfunke noch nicht erlöscht ist. Im Vertrauen auf die Hilfe des Allmächtigen und im festen Glauben, daß „die Wahrheit triumphieren, die Ungerechtigkeit vernichtet und das Böse wie Rauch verschwinden wird", bitten wir Gott, den Herrn, den Gott Israels, daß er der ganzen Menschheit Frieden und den einzelnen Völkern der Erde gegenseitige ^Liebe beschere!" Wir schließen uns dem Wunsche der geistigen Führer unserer hartbedrängten russischen Glaubensgenossen an und wollen hoffen, daß deren feierlicher Protest nicht wirkungslos verhallen wird. Zu lpätl mit fast fieberhaftem Eifer hat man in den Kreisen der jüdischen Kultusbeamten wie der Rabbinerorganisation daran gearbeitet, um das Ziel zu erreichen, daß die jüdischen Kultusbeamten nicht in das Angestellten-Versicherungs' gesetz einbezogen werden möchten. Auf dem letzten Gemeindetag, da der Reichstagsabgeordnete Potthoff über diesen Gegenständ einen so instruktiven Vortrag hielt, war man mit vollem Eifer bemüht, so schnell als möglich einen Weg zu finden, der die Bildung einer den Erfordernissen des Gesetzes entsprechenden Ersatzkasse ermöglicht, um den Lehrern und jüdischen Gemeindebeamten eine Ersatzkasse zu' schaffen, die ihnen bei gleichen Beiträgen, wie das staatliche Sozialgesetz sie erfordert, zweifellos eine höhere Alters- und Invalidenrente hätte gewähren können, ganz abgesehen von einer Reihe weiterer Vorteile,- die aufzuzählen nunmehr hier überflüssig ist. Namentlich hat sich der Deutsch-Israelitische Gemeindebund, der die ganze Aktion leitete, ein anerkennenswertes Verdienst bei diesen Bestrebungen erworben, wenn ihnen auch nach dem Ergebnis der nunmehr beendeten zweiten Lesung jeder Erfolg versagt geblieben ist. Die weitaus größte Mehrzahl der im Dienste der jüdischen Gemeinden stehenden Beamten des Deutschen Reiches wird, wie nunmehr feststeht, dem staatlichen Versicherungszwange unterliegen und der staatlichen Versicherungsanstalt zugewiesen werden. Der Beschluß zweiter Lesung der Reichstagskommission für das Angestellten-Versicherungsgesetz, wonach nur solche Kassen als Ersatzkassen zugelassen werden dürfen, die bereits vor dem 15. Oktober 1911 bestanden und juristische Persönlichkeit hatten, ein Beitritt zu solchen aber nach diesem Zeitpunkt unzulässig ist, scheint jede weitere Mühe zur Kräftevergeudung zu gestalten. Das scheint man nun auch in den Kreisen der Haup'tbeteiligten einzusehen. Die Absicht der Begründung einer Ersatzkaffe durch den Zusammenschluß der Gemeinden darf als gescheitert betrachtet werden, obwohl sich eine recht große Anzahl von Gemeinden auf die entsprechende Anregung hin zum Beitritt zu einer solchen Ersatzkasse bereit erklärt hat. Schon war man, wie wir erfahren, soweit, die Gemeinden zu einer konstituierenden Tagung zusammenzurufen, und die Einladungen waren bereits ergangen, die jetzt redressiert werden müssen, da keinerlei Aussicht vorhanden ist, daß man damit sein Ziel erreichen könne. Von allen jüdischen Kassen hat nur die ostpreußische Lehrerpensionskasse den gesetzlichen Charakter, der es gestatten könnte, den Versuch zu unternehmen, als Ersatzkasse zugelassen zu werden. Da aber Beitritte außerhalb des Bereiches dieser Kasse nach dem 15. Oktober nicht mehr statthaft sind, käme es höchstens zu einer ostpreußischen Kasse, die aber eben deshalb kaum als Ersatzkasie zugelassen werden würde. Für denjenigen, der etwas weiter zu sehen vermochte, mußte dieser Ausgang als der wahrscheinlichste, ja, der gewisse sein. Es liegt im Wesen der Sache, daß Gesetzgebung und Staat ein zu großes Interesse daran haben, daß die guten Risiken, wie sie unsere Kultusbeamten darstellen, nicht aus der Versicherung und damit die Leistungen des Gesetzes gar zu sehr hinter allen Erwartungen bleiben. Eine Versicherung, die sich nur auf die größten Risiken beschränkt, die kleineren und kleinsten Risiken aber draußen läßt, könnte unter Umständen die ganze Lebensfähigkeit der neuen sozialen Institution in Frage stellen. Die Erkenntnis, daß nunmehr die jüdischen Kultusbeamten wie die Rabbiner nnt Einkommen von nicht mehr als 5000 Mark dem staatlichen Versicherungszwange unterliegen werden, mag jetzt wohl ziemlich allgemein sein. Für diejenigen Organisationen, oder für diejenige Organisation, die sich der leistungsschwachen und leistungsunfähigen Gemeinden annehmen, ist somit eine neue Quelle der Sorge gegeben, denn das Angestellten-Versicherungsgesetz bringt diesen Gemeinden eine neue beträchtliche Belastung, die sie nicht immer werden tragen können; und da wird in gar manchen Fällen Rat geschaffen werden müssen- Gewiß wären die Lasten auch bei dem Zustandekommen der Kassenorganisation der Gemeinden nicht zu vermeiden gewesen, allein sie wären geringer gewesen, zumal nachdem am Sonnabend seitens der Regierung erklärt worden ist, daß man von denjenigen Kassen, die als Ersatzkassen zugelassen werden wollen, nur die gleichen Leistungen, wie die staatlichen Zwangskassen, zu verlangen habe, die Höhe der zu leistenden Beiträge aber unbeachtet bleibt. Um so schmerzlicher muß die Erkenntnis sein: „Zu spät". Wie anders aber wäre es — auch hier die gleiche Mahnung — wenn wir das aus unseren eigenen Reihen so hart bekämpfte Organisationsgesetz jetzt bereits hätten, das bekanntlich auch diese Materie zu regeln beabsichtigte in einem Sinne, der die Ersatzkassen überflüssig gemacht hätte. *** aff*.' lörricht der Vereinigung der liberalen Nabbinrr Deutschlands über dir Versammlung vom L Mvemder 1911. m 6. November trat im Repräsentantensaal der jüdischen Gemeinde zu Berlin die Vereinigung der liberalen Rabbiner Deutschlands zu einer Sitzung zusammen, der die folgenden