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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-12-08 · Heft 49 (8.12.1911) · p. Seite 580

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 49 (8.12.1911)
Date
1911-12-08
Page
Seite 580 (sequence 4)
Language
German
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Der staatsrechtliche Ausschuß der württembergischen Abgeordnetenkammer führte vorige Woche die Beratung der Verfassung der israelitischen Landeskirche zu Ende. Aus den Schlußverhandlungen sei hier nach der „Frankfurter Zeitung" folgendes mitgeteilt: Im § 15, der die Zusammensetzung des Kirchenvorsteheramts regelt, wurde bestimmt, daß in Gemeinden bis zu 30 Familien ßwei Kirchenvorsteher (nach dem Entwurf drei) gewählt werden sollen. Nach § 16 sind in Gemeinden ohne Rabbiner die Vorsänger, soweit sie die zweite Dienstprüfüng als Volksschullehrer bestanden und das 27. Lebensjahr.: zurückgelegt haben, Vorsteher des Kirchenvorsteheramts. Es wurde beschlossen, das Erfordernis des 27. Lebenjahres zu streichen. Abgelehnt wurde jedoch ein Antrag, daß in Gemeinden des- Rabbknatssitzes Vorsänger und Religionslehrer nicht zu Mitgliedern des Kirchenvorsteheramts gewählt werden dürfen. Im § 18 ist vorgesehen, daß Gemeindegenossen, die die deutsche Reichsangehörigkeit nicht besitzen, das Wahlrecht und die Wählbarkeit zum Kirchenvorsteheramt erst fünf Jahre nach Eintritt in die Gemeinde erlangen sollen. Die Bestimmung soll dazu dienen, Elementen mit fremden Anschauungen und Lebensgewohnheiten das Eindringen in die israelitsche Kirchenverwaltung und die Erlangung der Mehrheit in dieser zu erschweren. Ein Antrag, diese Frist auf drei Jahre herabzusetzen, wurde mit fünf gegen vier Stimmen abgelehnt; ebenso wurde der Antrag abgelehnt, den Frauen das Wahlrecht einzuräumen. Beschlossen wurde, das Wahlrecht ruhen zu lassen bei Kirchengemeindegenossen, die mit der Bezahlung ihrer Kirchensteuer mehr als ein Jahr im Rückstand sind. Im § 23 wurde die vorgesehene unbeschränkte Verpflichtung zur Annahme eines Kirchenvorsteheramts beanstandet und demgemäß beschlossen, die Frage analog den Bestimmungen für die' christlichen Kirchen zu regeln. Abgelehnt wurde ein Antrag, den Vorsitzenden des Kirchenvorsteheramts nur den Stichentscheid, nicht das Stimmrecht einzuräumen. § 32, der dem Kirchenvorsteheramt eine Strafbefugnis gegen die einzelnen Kirchengenossen einräumen wollte, wurde in Konsequenz des Be, schlusses bei dem israelitischen Kirchengesetz gestrichen. Bei § 55, der die Zusammensetzung der israelitischen Oberkirchenbehörde regelt, wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht auch für den Vorsitzenden der Oberkirchenbehörde die Zugehörigkeit zur israelitischen Konfession gefordert werden solle. Dagegen wurde geltend gemacht, daß diese Forderung nicht einmal von den Israeliten selbst gestellt würde, und daraufhin wurde von einem Anträge abgesehen. Ein Antrag, in § 57 eine Bestimmung auszunehmen, wonach die zu wählenden vier Oberkirchenvorsteher nicht aus den Kreisen der Rabbiner und. Vorsänger entnommen werden dürften, sondern Laien sein müßten, wurde abgelehnt, so daß jeder Gemeindegenosse, der das Wahlrecht besitzt, auch zum Oberkirchenvorsteher wählbar ist. Dagegen wurde ein Antrag angenommen, daß . die zu wählenden Mitglieder des Engeren Rats der Oberkirchenbehörde in der Regel am Sitz der Oberkirchenbehörde oder in dessen Umgebung ihren Wohnsitz haben sollen. Zu § 58 wurde beantragt, daß in den weiteren Rat ein Vorsänger gewählt werden müsse. Dagegen wurde geltend gemacht, daß das eine Standesvertretung bedeute, und daraufhin wurde der Antrag zurückgezogen. ~ * Ein trauriger Fall des Mißbrauches der Schule zu konfessioneller Hetze wird aus Budapest gemeldet: „In der sechsten Klasse, der Büdapester städtischen Volksschule in der Toldigasse erteilt der Kaplan Franz Ferencz den katholischen Religionsunterricht. Als jüngst der staatliche Schulinspektor dem Religionsunterricht beiwohnte, war er Zeuge des folgenden orig'i^ nellen Frage- und Antwortspiels : Der Religionslehrer: „Mein Sohn, kannst du mir sagen, was der Zionismus ist?" — Der Schüler- „Das Streben der Juden, einen eigenen Staat 'zu gründen." — „Wo wollten sie diesen Staat gründen?" — „In Palästina." -7-. „Ist ihnen dies gelungen^" — „Nein." — „Wa8 haben sie also getan?" — „Sie wollten ihren Staat in Ungarn errichten." — „Und ist ihnen dieser Versuch geglückt?" — „Beinahe wäre er ihnen geglückt, aber die glaubenstreuen Katholiken taten sich' zusammen und'"vereitelten das Vorhaben der Juden!" Die Schule, in der die katholische Religion auf diese, Weise gelehrt wird, ist, wie bemerkt, eine von der Haupt- und Residenzstadt Budapest unterhaltene Anstalt. Zu den Budapester. Kommunalsteuern tragen aber die , 180 000 Juden mindestens,40 Prozent bei! Aus Paris wird berichtet: , Die Baronin Hirsch und die Frau Boucicaut, zwei große Wohltäterinnen der Neuzeit, werden in einem gemeinsamen Denkmal' verewigt werden, welches demnächst in Paris errichtet werden soll.' Die Konkurrenzausschreibung für dieses Doppeldenkmal ist bereits veröffentlicht. Die hochherzigen Akte der Wohltätigkeit der Baronin Hirsch sind allgemein bekannt. Frau Boucicaut war die Erbin des Gründers des-großen Warenmagazins Bon Marchö. Als die Dame, die das große Vermögen ihres Gatten geerbt hatte, starb, hinterließ sie das Unternehmen den Beamten und den Bediensteten des Bon Marchö, aus ihrem übrigen Vermögen schuf sie eines der größten Spitäler von Paris, das für ewige Zeiten ihren Namen trägt , und das als ein weit beredteres Monument ihren Ruhm verkündet, als ein Denkmal aus Stein oder Bronze es vermöchte. Aber sie bekommt dennoch mit der Baronin Hirsch gemeinschaftlich ein Denkmal, weil es der große jüdische Philanthrop Osiris so gewollt hat. Der vor sechs Jahren verstorbene Osiris, der schon bei Lebzeiten viel für die Oeffentlichkeit getan hat (er kaufte und schenkte Malmaison, das Schloß der Kaiserin Josephine, dem Staat), verfügte in seinem Testament, in welchem insbesondere das Institut Pasteur mit vielen Millionen bedacht wurde, daß ein Betrag von 100 000 Frank zur Errichtung eines Denkmals für Baronin Hirsch und Frau Boucicaut verwendet werden möge. Aus diesem Kapital und den zugewachsenen Zinsen wird die Herstellung dieses Monuments bestritten werden. Anläßlich der in Rußland aufgetauchten Ritualmordbeschuldigungen, die bereits in den gesetzgeberischen Kämmern des Landes ihren Widerhall fanden, veröffentlichen jetzt 800 der bedeutendsten Rabbiner Rußlands einen kräftigen Protest gegen diese Beschuldigungen. Die gesamte russische Presse beschäftigt sich mit diesem Protest, der wahrscheinlich bei der nächsten Behandlung einer diesbezüglichen Anfrage der rechten Parteien in der Duma eine Rolle spielen wird: „Wiederum ist unser kostbares väterliches Erbe — unser heiliger Glaube — den schlimmsten Verleumdungen ausgesetzt. Wiederum erhebt die abscheuliche blutige Denunziation ihr Haupt und verbreitet die böswillige Beschuldigung gegen die Juden, daß sie christliches Blut gebrauchen. Diese Denunziation, die in den Anfängen des finsteren Mittelalters aufkam und die dem Geist und den Grundlagen der jüdischen Religion widerspricht — derjenigen Religion, welche zu allererst den Mord als Todsünde verkündete, welche strengstens untersagt, selbst Blut von Tieren zur Speise zu ver- . wenden; desjenigen Glaubens an die Einzigheit Gottes, der zu allererst mit feurigen Buchstaben das göttliche Wort eingravierte: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst! — wird heute wiederum als Mittel benutzt, um bei den Mitbürgern Feindseligkeit gegen die Juden zu entfachen. Zwar wagt man nicht gegenwärtig, die Beschuldigung, welche nicht nur einmal von gelehrten Theologen, Hohenpriestern der christlichen Kirche und von Monarchen von der Höhe des Thrones als Lüge anerkannt wurde, in der alten Form zu wiederholen. Man bemüht sich, der Beschuldigung eine andere Gestalt zu geben. Man behauptet, es existiere zwischen den Juden eine gewisse Sekte, die christliches Blut gebraucht. Unbildung und Gewissenlosigkeit suchen die Chassidim als eine solche. Sekte hinzustellen. Wir Rabbiner, die wir unser ganzes Leben der allseitigen Erforschung, des jüdischen Glaubens, seiner mündlichen und schriftlichen Ueberlieferungen' gewidmet haben, protestieren mit tiefem Abscheu .und Entrüstung gegen, diese niederträchtige Beschuldigung und nehmen auf uns die heilige Pflicht, vor dem allmächtigen Gotte, dem Gott

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