Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 47 (24.11.1911)
- Date
- 1911-11-24
- Page
- Seite 561 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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nicht genießen!" Die Tradition faßL diesen Satz in dem Sinne auf, daß man das Fleisch, solange das Tier noch lebt, nicht genießen darf. In diesem Sinne, kodifiziert das Verbot Schulchan Aruch, lore äea § 27. Wenn wirtschaftliche Verhältnisse und die Auffassung des Tierschutzes innerhalb^ der Völker, unter denen die Juden lebten, den Rabbinismus beeinflußt hatten, L) der die Fühlung mit dem treibenden Leben vollkommen verloren halte, so war der Tierschutz im Leben der Juden nicht dem toten Paragraphen unterworfen. Altruistische und sympathetische Gefühle schützten das Tier. So erinnere ich mich selbst, daß wir als Jungen das vorübereilende Schwein als „unrein" bewarfen, Käfer lebend aus Stecknadeln steckten und die Hutkrämpe mit krabbelnden und zappelnden Käfern umsäumten, bis uns der dies einmal sehende Rabbi schlicht, aber eindringlich verwarnte: ' „Zä'ar ba‘ale chajjim“, Kinderchen, selbst das kleinste Geschöpf muß man schonen; Tiere quälen darf man nicht! In den Bereich der Tierquälerei gehört auch die Kastrierung. Wirtschaftliche Gründe sprachen für die Kastrierung von Stieren und Hengsten; das Judentum könnte sich dieser Nutzmaßregel nicht verschließen, aber es beschränkte es, indem kastrierte Tiere nicht geopfert werden durften (Leviticus 22, 24); die Klausel „in eurem Lande tut desgleichen nicht!" deutet der Talmud (Chagiga 14b) als allgemeines Verbot. Der fromme Jude läßt auch' heute noch die Kastrierung von Haustieren und Hähnen durch Nicht-Juden besorgen, doch durchaus nicht aus Bequemlichkeit. Lange Zeit hielt die dem Urzustände entwachsene Menschheit teils Sympathie, teils abergläubische Verehrung vom Fleischgeuusse zurück; die alten Hebräer nährten sich von Pflanzen, Honig, Eiern, Milch und Butter und Rohprodukten. Doch in historischer Zeit ist der Jude schon fleischessend; der eine erlegt jagend die Beute, der andere holt sie aus seiner Herde. Ob das Töten an einen Ritus gebunden war, das wissen wir nicht; außer des Ausdruckes: „8ebaebat" kennen wir keinen schriftlichen Beleg dafür; doch der Umstand, daß in der mündlichen Lehre das Sch ächtritual so wichtig ist, daß diese Frage die ganze halächische Literatur beschäftigt, daß z. B. der Schulchan Aruch . allein dem Schechitah-' Ritual achtundzwanzig Kapitel widmet, beweist es, daß von alters her eine unumstößliche Forderung des Judentums gewesen war, die Qualen des zum Genüsse bestimmten Tieres soweit als möglich zu mildern, zu verringern, ja zu vermeiden. ,• Von den Indianern berichten uns Folkloristen, von den sibirischen Völkern las ich erst unlängst in der Revue des iäees, daß sie den Bären wohl töten, doch um Entschuldigung bitten:' „Wir wollten dich nicht töten. Aber du verstehst uns ja: unsere Kinder sind hungrig; sie lieben dein Fleisch und wollen dich essen. Nun ist es doch eine große Ehrung für dich, daß du den Kindern eines großen Herrn zu Speise dienen'darfst."^) h Der Islam ist tierschonend; der in der Türkei lebende . Josef Karo entscheidet: „Ein vom lebenden Tiere abgeschnittenes oder abgerissenes Glied ist zu genießen-verboten, sei es nun ein Haustier. Wild oder selbst Geflügel." (Schulchan Äruck, Jör6 d§a § 62, 1.) Doch sein Vorgänger Jakob ben Ascher, der im Römischen Reiche wohnte, beschränkt das Gesetz bloß auf die „reinen" Tiere (lür lürS äSa § 62). 2) Girard de Ri alle, La Mythologie comparee L (Paris 1878). pag 61. — Ed. Westermarck, Ursprung und Entwickelung der Moral» begriffe. -393 st. -ff.-.-(Leipzig 4909> . Vielleicht benutzte, auch der Alt-Jsraelite eine solche Entschuldigung, ehe er das Tier schlachtete- Vielleicht berief er sich^ daraufdaß er damit einem göttlichen Befehle gehorche, es nicht einmal für sich, sondern für Gott in Anspruch nehme (schelamim usw.).' Charakteristisch ist der Fall von Josua (Boba batbra 60 b): Als der zweite Tempel zerstört war,, gab es viele Pharisäerdie sich des Fleisch genusses und des Weines enthalten wollten. Da suchte sie Rabbi Josua auf und redete zu ihnen: Warum esset Ihr kein Fleisch und. trinket Ihr keinen Wein? Sie antworteten: Wie sollen wir Fleisch essen von Tieren, die man auf den Altären dargebracht hatte, die nun vernichtet sind? Sollen wir etwa Wein, trinken, von dem man Trankopfer spendete, was heute unmöglich geworden ist? Darauf versetzte der Meister: Dann dürfen wir ja auch kein Brot essen, denn es hörten die Minchah-Opser auf. . . und dürfen selbst kein Wasser trinken, weil die Wasserspende (m8zuob harcimäjim) ausgehört hat. (Sukkah, 48 u. f.) Darauf schwiegen sie. Ich sehe eine Spur jener „mündlichen Entschuldigung" in jener Benediktion; welche der Schächter vor dem Töten des Tieres sprechen muß::'„Gepriesen seist Du Ewiger, unser Gott, König der Welt, der Du uns geheiligt hast durch Deine Gesetze und uns die „scbechita“ (das rituale Schächten) geboten hast." \ Daß trotz des tierschonenden Schlachtrituals die Juden die Tötung der Tiere nicht gern sahen, beweist der Fall R. Jehudas, der Zahnschmerzen hatte. Als gottesfürchtiger Mann sann er darüber nach, was für ein Vergehen er büße und fand, daß er den Zahnschmerz wohl verdient hatte. Einst flüchtete ein' Kälbchen, vor dem Schächter zitternd, zu ihm. R. Jehuda schrie es unbarmherzig an: „Weg von mir! Es ist "doch das deine Bestimmung." (Bäba Mezia 85 a.) Ebenso charakteristisch und solkloristisch interessant ist es, daß sowohl das Gewerbe des Schächters, wie des Metzgers (Kazzav) ein geringschätziges, ja verachtet ist. *) Die Schächtverordnung ist eine der interessantesten und wichtigsten Erscheinungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, wenn auch die Stubengelahrtheit in Theorie manches verdorben hat. Die geringfügigste Scharte des Messers, die kaum wahrnehmbare Unterbrechung des Schlachtens, der leiseste Druck des Schächtmessers usw. gilt schon als Tierquälerei, und die Befolgung dieses Rituals nimmt das Judentum so streng, daß es die Einhaltung der Verordnungen dem Privatmann, geschweige der Frau nicht zugetrauen will,, sondern einen besonderen Stand begründet hat, der im Leben der jüdischen Gemeinden und für den orthodoxen Juden der wichtigste ist.. Kein Schächter ahnt, daß ihm sein Brot der Tierschutz im Judentum gibt. II. Schonung der Gefühle des Tieres. „Der Gereckte kennt das Gemüt seines Haustieres." Proverb. 12, 10. Obwohl wir in verschiedenen Rechtsbüchern früherer Zeiten über die Verantwortlichkeit der Tiere lesen und. von Tierprozessen vernehmen, finden wir in den Ritualvorschriften keine Anspielung auf die Gefühle des Tieres?) Die Bibel bestraft den stößigen Ochsen (Exodus 21, 28—32), was y Zu erwähnen ist noch, daß bei der ersten Verrichtung irgendeines Ritus unter anderem Gott gedankt wird, daß er ihm das Leben geschenkt hat und ihm die Erfüllung dieser Pflicht möglich gemacht hat. Der Schächter darf diese Benediktion nicht, sagen, denn schließlich „fügt er einem Geschöpf Gottes Schaden zu"> Schulchan Aruch, lüre dea 28, 2. Note. , . '