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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-11-03 · Heft 44 (3.11.1911) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 44 (3.11.1911)
Date
1911-11-03
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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von den Referenten in der Deputation bei den Beratungen vorgebracht werden, sollen unter dem ausdrücklichen Hinweise, daß die Gemeinde,, zu ihnen keine Stellung genommen hat, der Gesetzeskommission des. „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes", und des „Verbandes der deutschen Juden" als Material überwiesen werden. Dieser Kom-, Mission soll auch das sehr wertvolle statistische Material zur Verfügung gestellt werden, und schließlich soll der Wunsch ausgesprochen. werden, die Gesetzeskommission möge ihre Arbeiten fortsetzen und einen Entwurf fertigstellen, der später zu einem geeignet erscheinenden Zeitpunkt der Regierung vorgelegt werden könne. Von den Forderungen, die als unbedingt zu erfüllende von der Gemeinde Berlin aufgestellt werden, seien hier bei der Bedeutung der Sache die folgenden angeführt: Der §101 Abs. 2 müsse die folgende Fassung erhalten: „Jede Mitgliedsgemeinde wählt für je 10 000 Seelen einen Abgeordneten. Die ersten angefangenen 10 000 werden stets, weitere dann für voll gerechnet, wenn sie 5000 übersteigen. Jede Synagogengemeinde von mehr als 10 000 Seelen wählt außerdem einen Abgeordneten. Jede Shnagogengemeinde von mehr als 80 000 Seelen wählt für je 50 000 Seelen einen Abgeordneten." — Ferner soll § 103 lauten: „Der Vorstand der Landesgemeinde besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen drei von der Synagogengemeinde Berlin, je eins von den Vorständen der beiden nächstgrößten Synagogengemeinden Preußens und sieben . von dem Landesgemeindetag aus feiner Mitte gewählt werden." Zur Festsetzung der finanziellen Leistungen soll im § 106 Abs. 1 festgesetzt werden: „Zur Deckung des durch den HaUshaltsetät festgesetzten Bedarfs hat die Synagogengemeinde Berlin an die Landesgemeinde einen Beitrag zu leisten, welcher dem Betrag entspricht, den die Gemeinde Berlin im vorhergehenden Rechnungsjahr an , die Provinzialgemeinde Brandenburg zu zahlen gehabt hätte, wenn der durch den Etat im vorhergehenden Rechnungsjahre tatsächlich festgestellte Bedarf der Provinzialgememde Brandenburg aus die zu dieser gehörigen Synagogengemeinden und auf die Gemeinde Berlin verteilt worden wäre." Und schließlich wird als unerläßliche Forderung verlangt: „Für die Synagogengemeinde Berlin tritt an die Stelle der Provinzialgemeinde bzw. ihres Vorstandes die Landesgemeinde bzw. ihr Vorstand." Ferner sollen in den Entwurf — und das ist für die Stellung der Herren Rabbiner von Bedeutung — Bestimmungen ausgenommen werden: 1. daß einem Rabbiner in den Synagogengemeinden Sitz und Stimme in den Kultus- und Schulkommissionen, ebenso in denjenigen. Kommissionen, die sich mit rituellen Dingen (Quellbad, Koscherfleisch usw.) beschäftigen, nach dem Gesetz gewährt werden muß, und 2. daß es dem Statut der einzelnen Gemeinden Vorbehalten bleiben soll zu bestimmen, daß mehrere Rabbiner zu den genannten Kommissionen hinzugezogen werden sollen; daß ferner bei Beratung kultureller und ritueller Fragen im Gemeinde-Vorstand — unbeschadet des jedem Rabbiner nach § 28 des Gesetzentwurfs zustehenden Rechts — die jenen Kommissionen angehörenden Rabbiner auf Wunsch mit beratender Stimme zugezogen werden sollen, und daß schließlich ein Rabbiner dem Vorstand der Landesgemeinde, sei es als Mitglied, sei es als Angestellter, beigegeben werden soll. Dagegen wird von Berlin 3. als unbedingte Forderung festgestellt: „Jedes, auch nur ein ausschiebendes Vetorecht der Rabbiner wird abgelehnt." Da unter den Monita, zu denen die Gemeindebehörden keinerlei Stellung genommen haben und die der Gesetzeskommission als unverbindliches Material überwiesen werden sollen, auch die Anregung eines Kommissionsmitgliedes enthalten ist, besoldete Gemeindevorsteher zuzulassen, nimmt Herr Prof. Dr. Kalischer Anlaß, sich gegen einen solchen Vorschlag auszusprechen. Er wünscht, man möge daran festhalten, daß das Vorstandsamt ein unbesoldetes Ehrenamt bleibe. Nach nur kurzer Debatte wird die Vorlage angenommen. — Für die Benutzung des Nöntgenkabinetts im Krankenhaus ist ein Tarif festgesetzt, dem die Versammlung ihre Zustimmung erteilt. Die Vorlage betreffend weitere Uebertragung des Inkassos der Pflegegebühren der Friedhofsgärtnereien, an die Berliner Paketfahrtgesellschaft wird angenommen und die Schaffung einer neuen Assistentenstelle mit einem Anfangsgehalt von 2100 Mark für die Friedhofshauptkasse bewilligt. Die mit Ende des Jahres turnusmäßig aus der Friedhofskommission ausscheidenden Herren Robert Basz hnski, Moritz Knoche, Jsmar Hamburger, Dr. Felix Meierstein, Julius Plachta und Alfred Roth werden .wiedergewählt. Die Zinsen der Zerline-Helfft- Stiftung im Betrage von 105 Mark jährlich werden auch für die Etatsperiode 1910/1913 dem Fonds für verschämte Arme überwiesen. Es folgen sodann eine Reihe von Rechnungsabschlüssen. Die Speisung der. in hiesigen Gefängnissen inhaftierten Glaubens- : genossen während des diesjährigen Passafestes erforderte 248.25 Mark mehr als im Etat (1200 Mark) vorgesehen war, < obwohl in diesem Jahre nur 161 gegen 172 Personen im Vorjahre zu verpflegen waren. Der Mehrverbrauch, durch die allgemeine Teuerung verursacht, wird genehmigt und die beantragte Entlastung erteilt. Der Durchreisendenkommission, deren Einnahmen sich auf 10 068.90 Mark, deren Ausgaben sich hingegen auf 14068 Mark, das ist 1306.95 Mark mehr als etatmäßig, belaufen,-wird dieser Betrag nachbewilligt und Dechärge erteilt. Herr Dr. Jgn. Cohn nimmt bei dieser Gelegenheit Anlaß, auf die außerordentlich segensreiche und fördernswerte Institution der vom jüdischen Volksverein eingerichteten und unterhaltenen Jüdischen Her berge hinzuweisen. Herr Geheimrat Blumenthal fragt an welche Hilfe die Kommission den Durchreisenden angedeihen läßt und wie der Modus der Unterstützung sei. Herr Sanitätsrat Dr. Feil chenfeld geht auf die Entstehungsgeschichte der Abfertigungsstelle zurück, die auf einem Abkommen zwischen Gemeinde, Alliance, Hilfsverein und ursprünglich auch der Großlöge basiert. Ditz Abrechnung, die der Repräsentantenversammlung vorliegt, beschränktüch darum immer nur auf den Anteil der Gemeinde. In Wirklichkeit seien nicht etwa nur 7000 Mark, sondern über 37000 Mark im letzten Jahre ver ausgabt. Auf den Bahnhöfen habe man Vertrauensleute, die die Ankommenden vor der Ausbeutung ihrer Unerfahrenheit schützen sollen. Zur Abfertigungsstelle kommen Männer und Frauen, die in täglichen Sitzungen abgefertigt werden. Je nach dem Ausfall der Prüfung des einzelnen Falles erfolgt entweder die Weiterbeförderung nach dem.:erstrebten Ziel oder in der Mehrzahl der Fälle erfolgt die Rückbeförderung nach Hause. Auch er lobt die Jüdische Herberge und geiMt^aufs schärfste die ^Räuberhöhlen in der Grenadier- und Dragonerstraße"; es gebe kein Wort, das scharf genug wäre, dies Kaschemmenwesen zu rügen. Da leiste denn die jüdische Herberge, in der man die Leute unterbringe, die allerbesten Dienste. — Angenommen wird sodann eine Nachbewilligung von 1113.43 Mark für die Fürsorgekommission und die beantragte Entlastung des Rechnungsabschlusses. Die Rechnungsabschlüsse der Schulverwaltung, der 2419.82 Mark nachbewilligt werden, ferner der Bibliothekkommission, der Alten Synagoge, die mit einem Ueberfchuß von 2550.89 Mark abschließt, der Synagoge Kaisersträße, die mit einer Minderausgabe in Höhe von 2677.22 Mark äbschließt und der Synagoge Lindenstraße, die einen Minderverbrauch von 3068.79 Mark gehabt hat, werden debattelos genehmigt und Dechärge erteilt. Die Vorlage, zur Errichtung einer Blumen halle auf dem Friedhose in Weißensee 35 000 Mark zu bewilligen, wird auch diesmal wieder vertagt. Dann folgt eine Reihe von Bewilligungen: Zur Herstellung von Zinsscheinbogen werden 565 Mark, für die Herstellung eines neuen Sitzungszimmers im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes I und für die Einrichtung des Bureaus der Stiftungskommission im dritten Stockwerk der Betrag von 4761.63 Mark, zur Veranstaltung eines Empfangsabends und eines Festmahles aus Anlaß der Hauptversammlung des Verbandes der Deutschen Juden die Summe bis zu 9000 Mark und an Stelle der zur Anstellung einer Hilfskraft für die Bibliothek bewilligten Summe von 375 Mark eine solche von 600 Mark für die.Ordnung und Katalogisierung der Albert Wolfschen Sammlung bewilligt. — Da das Uebereinkommen zwischen Gemeinde, Alliance und Hilfsverein der deutschen Juden betreffs der Durchreisendenabfertigungsstelle von der Alliance gekündigt und infolgedessen auch der Hilfsverein von ihm zurückgetreten ist, so hat sich für die Gemeinde die Notwendigkeit ergeben, die Kosten der Stelle allein zu übernehmen. Außer dem bisherigen Betrage von 10000 Mark werden daher nachträglich für das Jahr 1911/12 für die Zwecke der Durchreisendenkommission 16 355:71 Mark und für das Jahr 1912/13 16 480 Mark nachbewilligt. — Zur Herstellung einer Gedenktafel für Leopold>

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