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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-11-03 · Heft 44 (3.11.1911) · p. Seite 518

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 44 (3.11.1911)
Date
1911-11-03
Page
Seite 518 (sequence 2)
Language
German
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I jeder anständige Andersgläubige den Abfall als eine Gemeinheit, als Verräterei und ideellen Meineid ansehen, da uns auch der schlichte Austritt aus dem Judentum (ins Dissidententum) durch nichts in unseren Lehren gerechtfertigt erscheint als nur durch die Unkenntnis derselben, so kann ich keine Gewissenlosigkeit darin sehen, die Konfirmation zu einem Treugelübde mitzubenutzen. Der Staat zwingt Sozialdemokraten zum Fahneneid; und die Bibel berichtet, daß Israel sich zur Uebernahme der göttlichen Gebote bereit erklärt habe, noch ehe es sie gekannt — und wir dürften Konfirmandinnen nicht Gelegenheit geben zu einem — doch freiwilligen — Gelübde, das zu tun, was sie selbst und wir und alle anständigen Menschen für wahr und gut halten? — Dann wird der Begriff des Gelübdes, ich gestehe es offen, überhaupt illusorisch. Es hat aber seine gute und wichtige Bedeutung: was man in ruhigem, ernstem Nachdenken als das Richtige erkannt hat, das sichertdas Gelübde für die Stunde des Affekts; wenn die Versuchung kommt — in diesem Falle also ein christlicher Heiratsantrag oder ähnliches —, dann wirkt das Gelübde als „Zaun für die Absonderung", als hemmendes Moment. Es ist ja wahr, wenn jemand sich zu einem falschen Glaubensbekenntnis entschließt, so ist ihm vielleicht auch das getane Gelübde nicht mehr heilig. Aber „ein anderes. Antlitz, eh> sie geschehen, ein anderes hat die vollbrachte Tat": die Erinnerung, an die feierliche Stunde des Gelübdes kann nicht ganz verschwunden sein und; muß mindestens als Hilfsmoment andere Gründe gegen den Abfall unterstützen. Jedenfalls schaden kann sie auf keinen Fall — man müßte denn den formalen Grund des muschba' mehar Sinai geltend machen! Auch die „unmündigen Kinderseelen" verfangen nicht bei mir:.: 15jährige Mädchen sind heutzutage überhaupt keine: Kinder mehr, und in religiöser Beziehung wissen sie mehr als - oft unsere Großmütter auf dem Sterbebette, zumal nach derm Konfirmandinnen - Unterricht! Nach jüdisch - gesetzlicher Anschauung sind Mädchen mit 12 Jahren sittlich selbständig; sie entwickeln sich ja schneller als die Knaben, die auch wir mit 13 Jahren als religiös würdig erklären. Aber auch dev moderne Staat erlaubt Kindern schon vom 14. Lebensjahre an, selbst gegen den Willen der Eltern, ihre Konfession selbständig zu wechseln — und was ist das anderes als die stärkste. Form eines Gelübdes?! —, und wir sollen nicht wagen dürfen, ihnen ein Gelübde zuzumuten in Wahrung unserer höchsten Interessen? Ich gestehe, das heißt für mich nicht Zartsinn und Gewissenhaftigkeit, sondern Feigheit! Mit solcher Gesinnung öffnet man ja beinahe selbst das Tor! Da halte ich mich lieber an den Midrasch, der sagt: In dem Augenblicke, als Israel gelobte: „Alles, was Gott reden wird, wollen wir tun", wurde es reif, daß das Heiligtum in seiner.Mitte erbaut werdenAkonnte: vorher war das Volk noch unmündig; das Gelübde selbst machte sie religiös selbständig! Wenn sie es vorher noch nicht sind, so werden unsere Konfirmandinnen eben durch ihr Gelübde sittlich reis und treten damit.aus dem Kindesalter! . Wie gesagt, man kann darüber streiten, ob ein Treugelübde bei der Konfirmation Nutzen stiftet; von Unmoralität kann dabei nicht die Rede sein. Es wäre interessant zu hören, welche Erfahrungen Kollegen betreffs seines Nutzens gemacht haben. Noch weniger kann ich mir denken, daß jemand durch das Gelübde abgeschreckt wird, seine Tochter konfirmieren zu lassen; man lasse ihn das Gelübde einfach selbst vorher lesen! Ich habe im Gegenteil erlebt, daß jemand sich gerade entschlossen hat, seine.Tochter konfirmieren zu lassen, weil erden Verdacht fürchtete, als sympathisiere er mit einem etwaigen künftigen Abfall.; 1; Immerhin muß Glaubensbekenntnis und Gelübde mit einer gewissen Vorsicht abgefaßt werden. Die Vereinigung des liberalen Judentums oder die Rabbinervereinigungen würden sich ein Verdienst-erwerben, wenn sie einen Normaltext ebenso wie einen Normalplan für die Feier feststellten. Ich habe, § kaute äe mieux/ für meine Gemeinde folgendes Glaubensbekenntnis entworfen, das bis jetzt von keiner Seite Widerspruch gefunden hat (ich ^bemerke, daß der Ausdruck /des^Gelobens in den Glaubenssätzen mit Absicht vermieden sist, desgleichen in dem Satze von der Unsterblichkeit der Ausdruck „nach dem Tode"): Wir glauben aus vollem Herzen, daß ein einziger, einiger, s unkörperlicher und ewiger Gott regiert, dessen Wesen der , Mensch nicht erkennen kann, dessen Wirken aber sich offenbart in der Erhaltung der Welt und ihrer Ordnung und in der gerechten Vergeltung im Menschengeschlecht. Wir glauben, daß der gottgewollte Zweck des Menschen ist, durch Selbsterziehung und Mitarbeit an den Werken der Kultur beizutragen zum Entstehen der messianischen Zeit, in welcher alle - Menschen und Völker in Gerechtigkeit und Frieden miteinander leben werden. Wir glauben, daß die Seele des Menschen unsterblich ist und im Jenseits von Gott gerichtet wird. Wir * glauben, daß das Judentum die Wahrheit ist, soweit sie sich - menschlichem Geiste enthüllt, und wir geloben, dieser Religion J unserer Väter treu zu bleiben allezeit: zu leben nach ihren § Lehren und ewig schönen Bräuchen, einzutreten für ihre Ehre, ß und uns als Angehörige des auserwählten Gottesvolkes nach I Kräften zu bewähren durch Liebe zu Gott und den Menschen, ß Möge Gott selbst uns Helsen, diesen unseren festen Vorsatz f immer auszuführen! Amen. Mt Woche. Berlin, 31. Oktober. Äerztekammer für die Provinz Brandenburg und den Stadtkreis Berlin hielt am 21. Oktober im Provinzialständehaus zu Berlin die letzte Sitzung ihrer achten Wahlperiode ab. Als Vertreter des Oberpräsidenten wohnte Regierungsrat Housselle den Verhandlungen bei. Der Vorsitzende Geheimer Sanitätsrat Stötter eröffnete die Sitzung mit einem Nachruf für die seit der letzten Sitzung verstorbenen Kämmermitglieder und des gleichfalls in diesem Zeitraum verstorbenen Vorsitzenden des Ausschusses der preußischen Äerztekammer, Geheimen Sanitätsrat Lent-Köln. Sanitätsrat Dr. Wiesenthal-Berlin brachte zunächst die Antwort zur Sprache, die der Reichskanzler auf die Beschwerde der Äerztekammer wegen Nicht aufnah me eines jüdischen medizinischen Praktikanten im Kreiskrankenhaus in Britz erteilt hat. Das Kultusministerium habe es in seiner Antwort mißbilligt, daß aus konfessionellen Gründen jüdische medizinische Praktikanten von Kreiskrankenhäusern zurückgewiesen werden, sei' es denn, daß es sich um konfessionelle Krankenhäuser handelt, die nur Kandidaten ihrer Konfession aufnehmen. Die Antwort des Reichskanzlers sei, wie Sanitätsrat Wiesenthal hervorhob, eigentlich nicht mit dieser Antwort des Kultusministers im Einklang zu bringen; denn der Reichskanzler sage, daß sowohl die Krankenanstalten wie die Praktikanten wechselseitig völlige Freiheit haben müßten. Diese Freiheit der Anstalten würde aber in Wirklichkeit zur Willkür führen, wie das Beispiel von Britz zeigt; wenn die Krankenanstalten das Recht bekämen, medizinische Praktikanten aus konfessionellen Gründen zum Beispiel zurückzuweisen, so

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