Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-10-27 · Heft 43 (27.10.1911) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 43 (27.10.1911)
Date
1911-10-27
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228961-3229005--67894-3280136
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

5 entity mentions

- ----- MÄltcherr, 23. Oktober. Das soeben für die bayerische Reichsratskammer im Druck erschienene Referat des bekannten Führers der deutschen Zentrumspartei im Reichstage, Exzellenz Baron v. Hertling, .zu dem von der Kammer der Abgeordneten durchberatenen Entwürfe der neuen bayerischen Kirchengemeindeordnung enthält bezüglich der Revision des Judenediktes folgende bemerkenswerte Ausführungen: „Nicht einbezogen im Entwurf sind ferner die Verhältnisse der jüdischen Kultusgemeinden, die sich wegen ihrer völligen Wesensverschiedenheit zur Berücksichtigung in einem für,, die drei großen christlichen Konfessionen berechneten Gesetze nicht eigneten. Es ist aber leicht begreiflich, daß in dem Augenblick, in dem den Katholiken und Protestanten die Erfüllung des lange gehegten Wunsches nach einer zeitgemäßen Regelung des örtlichen Kirchenfinanzwesens zuteil werden soll, auch in den Kreisen der jüdischen Glaubensgesellschaft das Bedürfnis nach einer Revision der längst veralteten und nicht mehr zulänglichen Bestimmungen des Judenediktes von 1813 mit besonderer Lebhaftigkeit laut wird. Daß in der jetzt allein möglichen einheitlichen jüdischen Kultusgemeinde die zwei in der israelitischen Glaubensgesellschaft bestehenden verschiedenen religiösen Richtungen notgedrungen vereinigt sind, kann nur zu leicht zu einer Vergewaltigung der innerhalb der Kultusgemeinde in der Minderheit befindlichen Richtung führen und dadurch zu einer Quelle arger Gewissensbedrängnis werden. Diese Mißstände sind von dem Herrn Staatsminister vollauf anerkannt worden, der auch in anderer Richtung das jetzt für die israelitischen Kultusgemeinden geltende Recht als revisionsbedürftig bezeichnet hat, sohinsichtlich des auf schwankendem Boden stehenden Besteuerungsrechts, der ungeklärten und unsicheren Stellung der Rabbiner, der ernsten Notlage vieler kleiner Kultusgemeinden und der unzureichenden Fürsorge für die israelitischen Religionslehrer. An den Herrn Staatsminister möchte ich die dringende Bitte richten, die Frage der von ihm selbst als Bedürfnis anerkannten Revision des Judenediktes von 1813 nicht aus dem Auge zu verlieren und den in dieser Beziehung in der israelitischen Glaubensgesellschaft bestehenden Wünschen, sobald es die Verhältnisse irgend gestatten, durch Vorlage eines Gesetzentwurfs zu entsprechen." Die warmen Worte, mit welchen sich der greise Zentrumsführer für den Erlaß neuer gesetzlicher Normen für die israelitischen Kultus, gemeinden in Bayern im Interesse der Gewissensfreiheit und zur Linderung der Notlage der leistungsschwachen Landgemeinden einsetzt, dürfte innerhalb und außerhalb der bayerischen Judenheit allseits mit Genugtuung und freudiger Zustimmung begrüßt werden. §2 Magdeburg, 22. Oktober. Der Vorstand unserer Shnagogen-Gemeinde versendet soeben an die Synagogen- Gemeinden des, Reiches folgenden sehr empfehlenswerten Aufruf: Am 28. Dezember dieses Jahres wird ein Jahrhundert vergangen sein seit der Geburt von Ludwig Philippson. Ein froher Gedenktag für die deutsche Judenheit! Ihn zu feiern und ihm dauernden Wert zu verleihen, haben Vertreter der Gemeinden Berlin, Breslau, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Nürnberg und Wiesbaden schon im Sommer dieses Jahres beschlossen. An die Gemeinde, in deren Mitte Ludwig Philippson Jahrzehnte gewirkt, deren Führer und Leiter er gewesen, an die Gemeinde Magdeburg ist der Ruf ergangen, voranzuschreiten. Freudig sind wir diesem Ruse gefolgt. Als Grundstock für eine zu begründende Ludwig-Philippfon.Stiftung haben die Körperschaften einhellig dreitausend Mark, bewilligt. Ein kleiner, aber doch ein erster Schritt dem schönen Ziele entgegen! Folget uns nach ihr Gemeinden alle im Deutschen Reich! Eine jede nach ihren Kräften! Am 5. November» im Anschluß an die Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Juden in Berlin, soll eine Beratung über den Zweck und die Ausgestaltung der Stiftung stattfinden. Ort und Stunde der Zusammenkunft werden in Berlin bekanntgegeben. Wir bitten aber die Gemeinden, uns möglichst schon vorher den Inhalt ihres Beschlusses kundzutun. Er wird zustimmend lauten. Denn mitschaffen zu dürfen an einem Werke zu Ehren von Ludwig Philippson ist jeder jüdischen Gemeinde Pflicht und Freude zugleich. Holland. 2. Amsterdam, 20. Oktober. Durch das am 16. d. M. erfolgte Ableben des Oberrabbiners der Aschkenasim Dr. Joseph Hirsch Dünner ist unsere Gemeinde in tiefe Trauer versetzt.worden. Der Verblichene, einer der hervorragendsten TalMudisten der Gegenwart, war eine Säule der holländischen Orthodoxie, die in ihm einen Führer verehrte, von dem sie genau wußte, daß seine Frömmigkeit ein Ausfluß seiner tiefen Gelehrsamkeit war. Selbst diejenigen, die einer freieren Richtung huldigen, begegneten ihm mit größter Hochachtung und respektierten in ihm den Träger und Förderer der jüdischen Wissenschaft, der er sein arbeitsreiches Leben gewidmet hat. Oberrabbiner Dr. Dünner war im Januar 1833 in Krakau geboren, studierte in Bonn und Heidelberg und wurde 1874 zum Rabbiner unserer Gemeinde gewählt, nachdem er bereits zwölf Jahre, seit 1862, dem Niederländischen Israelitischen Rabbinerseminar vorgestanden und aus diesem Institut eine Pflanzstätte wahrhaft jüdischer Wissenschaft geschaffen. Was er dieser Lehranstalt und unserer Gemeinde geleistet, ist von bleibendem Wert, ein Segen für die gesamte Judenheit Auch von denBehörden wurde sein Wirken anerkannt. Er wurde mit dem Orden des Löwen von Holland dekoriert. Das Wissenschaftsgebiet des Heimgegangenen ist vorwiegend das Studium der Tosefta. Sein Werk „Die Theorien über Wesen und Ursprung der Tosefta, kritisch dargestellt, Amsterdam 1874" hat einen berechtigten wissenschaftlichen Ruf erlangt, den er in dem groß angelegten Werke .Glossen zum Talmud Babli und Jeruschalmi", von dem bereits 5 Teile erschienen sind, begründete und befestigte. Seine immense wissenschaftliche Produktivität dokumentierte sich in zahlreichen Arbeiten, die sich in den Zeitschriften „Joodisch Letterkundige Bijdragen, Weekblad vor Jsraeliten und dem Jsiaelitische Letterbode verstreut finden. Das Leichenbegängnis fand am 18. d. M. unter ungeheuer großer Beteiligung statt. Die Leiche wurde am Rabbinatshaus und dem Beth Hamidrasch vorbei zuerst in die große Synagoge und dann in die der portugiesischen Gemeinde getragen, von wo aus, nach einer kurzen religiösen Handlung nach sephardischem Ritus, der Leichenkondnkt sich nach dem Friedhof in Bewegung setzte. Dort sprachen Oberrabbiner van Loen-Haag, als Schüler, Oberrabbiner Waagenaar-Arnheim namens der holländischen Oberrabbiner, Oberrabbiner Mo na sch-Utrecht als langjähriger Mitarbeiter und ehemaliger Konrektor des Seminars, Direktor Sohlberg von der Gemeindeschule, Seminarkonrektor Eobits und Lehrer Elte als Vertreter des Beth Hamidrasch und des Waisen- Hauses. Auf einem freien Stück Feld neben dem Grabe des vorletzten Oberrabbiners von Holland, Rabbi Samuel Bernstein, fand Dr. Dünner seine letzte Ruhestätte. Am Grabe sprach noch der Vorsitzende des Kirchenrats, Herr Dr. zur. B. A. Ascher und namens der Familie Herr N. Davids. Das Andenken des Oberrabbiners Dr. Dünner wird in unserer Gemeinde als ein gesegnetes fortleben. Luszland. 2. Petersburg. 20. Oktober. Der Abgeordnete für Odessa Nikolski. hat dieser Tage beim Kriegsminister Beschwerde darüber geführt, daß es jungen Leuten jüdischer Herkunft unmöglich gemacht werde, ihrer Militärpflicht als Freiwillige nachzukommen, da die Regimentskommandeure ihnen die Aufnahme verweigerten. General Ssuchomlinow berief sich darauf, daß die Kommandeure die Verantwortlichkeit für den Personalbestand der ihnen anvertrauten Truppenteile trügen, und es sei daher nicht angängig, sie zur Aufnahme von Freiwilligen zu zwingen, für die sie keine Verantwortung zu übernehmen wünschen. Auf die Bemerkung des Abgeordneten hin, daß ein Recht, das nicht verwirklicht werden könne, keinen Wert habe und daß es daher folgerichtig wäre, den Juden das Recht als Freiwillige zu dienen, überhaupt zu nehmen, verwies der Kriegsminister darauf, daß voraussichtlich schon in der kommenden Session die Reichsduma sich mit der Frage des Militärdienstes der Juden beschäftigen werde. In Verfolg des Vorschlages der rechten Fraktionen, die Juden überhaupt nicht im Heere aufzunehmen, sondern eine Geldablöjung zahlen zu lassen, ist auf Befehl des Zaren eine Rundfrage bei den Truppenchefs eingeleitet worden, die demnächst bereits abgeschlossen sein wird. — Der jüdischen Gemeinde in Kiew ist vom Unterrichtsminister die Erlaubnis erteilt worden, zwei Talmud-Thora-Schulen für die Kinder derjenigen ihrer Mitglieder zu eröffnen, die in Kiew zu wohnen das Recht haben. Die Herren D. Margolin und H. Liebermann haben für diesen Zweck beträchtliche Geldsummen gespendet, so daß der Bau der Schulen unverzüglich in Angriff genommen werden kann.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.