Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1911)
- Date
- 1911-10-27
- Page
- Seite 509 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Prüfung auf den Grad eines Arztes an einer russischen Universität zuzulassen. Das Ministerium wies ihr die Tomsker Universität an; als sie jedoch in Tomsk eintraf, wurde ihr, als einer Jüdin, von der örtlichen Polizei, der Aufenthalt versagt. In dieser Angelegenheit richtete der Abgeordnete Nekrassow ein Telegramm an den Ministerpräsidenten, worauf nachstehende Antwort einlief: „Wenn in der Tat Toinsk als Prüfungsort bestimmt war, so ist der Leonie Seligson für die Dauer des Examens der Aufenthalt zu gestatten. Ihr Telegramm habe ich den Ministern des Unterrichts und des Innern zugestellt." Am 5. Oktober wurde Nekrassow davon in Kenntnis gesetzt, daß der Gouverneur von Tomsk Order erhalten habe, der Seligson den zeitweiligen Aufenthalt in Tomsk zu gestatten. Arthur Schweriners Parlamentsberichten entnehmen wir folgende Notizen: Aufgehoben oder aufgeschoben? Nach einer Erklärung des Staatssekretärs des Reichs-Justizamts, ist man sich in parlamentarischen Kreisen klar, daß die Novelle zurStrafprozeßordnung von diesem Reichstag nicht mehr erledigt werden wird. Da man die Materie bis zur großen Strafprozeßreform, die vor 1917 den Reichstag nicht beschäftigen dürfte, vertagen wird, wird auch die S ch äch t - frage bis dahin in reichsgesetzlichem Sinne kaum gelöst werden. Hoffentlich ist alle Arbeit nicht vergebens gewesen. Aufgeschoben ist selbst in diplomatischer Sprache nicht immer aufgehoben. Verehrlicher Vorstand! Der Zeitpunkt für eine endgültige Beschlußfassung des Reichstags über das Versicherungsgesetz für Angestellte naht heran. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind recht schwere, sowohl für die Gemeinden wie für die Kultusbeamten. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund beabsichtigt deshalb, wie Ihnen aus unserem Rundschreiben vom 25. September d. I. bekannt ist, wenn irgend möglich, eine eigene Bersicherungskasse für die Pension und die Hinterbliebenen der jüdischen Kultusbeamten Deutschlands zu gründen. Kommt diese Kasse zustande und umfaßt sie eine größere Anzahl von Gemeinden, so wird es ihr möglich sein, mit der Zeit günstigere Bedingungen gewähren zu können als der Staat solche bewilligt. .Die Kasse kann aber nur dann begründet werden und hat nur dann Aussicht auf staatliche Genehmigung, wenn eine große Anzahl von Gemeinden sich verpflichtet, alle ihre unter das Gesetz fallenden Angestellten bei dieser unserer' Kasse zu versichernd Da die Annahme des Gesetzes innerhalb der nächsten zwei Monate bevorsteht, und da in Gemäßheit des Gesetzentwurfs die Ersatzkassen bereits bei Veröffentlichung des Gesetzes bestehen müssen bitten wir Sie, uns Ihre Zustimmung bzw. Verpflichtung bis spätestens in 14 Tagen einsenden zu wollen, damit wir eventuell rechtzeitig an die Konstituierung, der Kasse gehen können. Bei dieser Gelegenheit bitten wir Sie, sä-lls Ihre Beamten die Zählkarten noch nicht beantwortet haben sollten, solche zur umgehenden Erledigung aufzufordern. Heilanstalt für tnberkulöse Ainder in Amerika. (Aus dem Jewish Reform Ädvocatci Chicago.)- Treue um Treue. Der jüdische Gutsbesitzer Artur Becker auf Bartmannshagen wird jetzt drei Monate ins Gefängnis wandern müssen, weil er als liberaler Gutsbesitzer tatkräftig für den fortschrittlichen Kandidaten Bergrat a. D. Gothein eingetreten ist und sich dadurch den Haß des konservativen Agrariertums, mit Freiherrn v. Maltzahn an der Spitze, zugezogen hatte. Die gewaltigen pekuniären Opfer, die Herr Becker — ganz abgesehen von den seelischen und physischen Aufregungen — gebracht hat, sind wenigstens einer guten Sache gebracht worden. Herr Gothein ist Vorsitzender des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus und nimmt unerschrocken im Parlament unsere Interessen wahr, wenn es gilt, unsere Staatsbürgerrechte uns nicht.schmälern zu lassen. Möge der Becker-Prozeß, dazu beigetragen haben, Herrn Gotheins Wiederwahl zu sichern. * Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund hat folgendes Rundschreiben an sämtliche jüdische Gemeinden Deutschlands erlassen, dessen sofortige Beantwortung auch wir den Vorständen aufs dringendste empfehlen: Hochachtungsvoll Professor Dr. M. Philippson. . _ Geschäftsführender Vorsitzender. < Wer ist versicherungspflichtig? Versicherungspflichtig sind sämtliche Angestellte, welche das 16. Lebensjahr vollendet, das Alter von 60 Jahren noch nicht vollendet Haben, wenn ihr Jahresarbeitsverdienst 5000 Mark nicht übersteigt. Als Angestellte sind zu betrachten: Alle Angestellten im kirchlichen Dienst; Kaufmännisch gebildetes Verwaltungspersonal einschließlich der Justitiare, Volontäre. Lehrlinge; Lehrer und Erzieher, so weit sie nicht an öffentlichen Schulen oder Anstalten beschäftigt sind oder so weit sie nicht aus Grund einer früheren derartigen Tätigkeit Ruhegeld vom Staate beziehen und Anspruch auf Reliktenversorgung haben. , Dabei ist unerheblich, ob diese Angestellten der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung unterliegen oder nicht. ' Der Bündesrat kann Lehrer und Erzieher von der Versicherungspflicht befreien, .sobald ihnen Ruhegeld und Reliktenversorgung gewährleistet ist. Die Frage der Gewährleistung' wird indessen eine