Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 42 (20.10.1911)
- Date
- 1911-10-20
- Page
- Seite 496 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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'496 anderer Vorschriften der Novelle -zürn Strafgesetzbuch, über welche die- Ansichten im Reichstag sehr auseinandergehen. Sollte es gelingen/ den Entwurf der Novelle noch zur dritten Lesung zu bringen, so wird das Schicksal der Schächtbestimmung wesentlich von. der Haltung der nationalliberalen Fraktion abhängen. Herr Dr. Müller-Meiningen schreibt, er könne zurzeit eine irgendwie bindende Mitteilung nicht machen,, da die' Verhandlungen über die weitere Behandlung der Strafgesetznovelle noch im Flusse sind. Aus dem Grüberschen Briefe geht deutlich hervor, daß die Aussichten,..die Schächtfrage endlich einmal vorwärts zu bringen, nicht schlecht sind. Um so mehr ist es Pflicht der maßgebenden Kreise unserer Glaubensgenossen, die Arbeit vieler Jahre mit doppelter Energie zum Erfolg führen zu helfen. Fgnksrrn. Von H erman n Becker. n den letzten Nummern dieses Blattes waren der Verband \ der jüdischen Lehrervereine, sein Eintreten für die Er- Haltung der jüdischen Volksschule und zuletzt die von ihm in Verbindung mit dem D. I. G. B. und dem V. d. V. I. eingesetzten Versicherungskommission Gegenstände eingehender Erörterung. Der Verband der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reich, der in Kürze das zweite Dezennium seines Bestehens beschließt, hat nach § 1 seiner in der Konstitution von der Versammlung am 24./25. Dezember 1895 in Berlin angenommenen Satzungen „zum. Zweck, die Behandlung aller die jüdischen Lehrer in Deutschland betreffenden Fragen des Unterrichts, der Standesinteressen, der Kollegialität und des Unterstützungswesens". Und § 6 der Satzungen („Leitsätze" nannten wir sie bei der Gründung des Verbandes), der von den Rechten und Pflichten des Vorstandes handelt, lautet in.Nr.b: „Er verbreitet innerhalb des Verbandes wichtige Ergebnisse der Verhandlungen". In Nr. c ebenda heißt es: „Er regt die Behandlung von Fragen an, die sich auf die in Satz 1 benannten Zwecke beziehen." Nr. ä lautet: . . . und hat überhaupt diejenigen Maßnahmen zu beraten, welche dem amtierenden Lehrer für Dienstunfähigkeit und Alter eine Pension sichern können." Nr. e: „Er verschafft sich Kenntnis von der Läge der verschiedenen Unterstützungskassen und sucht diese in der Verfolgung ihrer Aufgaben zu fördern und die Beziehungen der einzelnen Kassen zueinander zu beleben." Nr. f: „Er hat auf Antrag eines Mitgliedes der zugehörigen Vereine, wenn diesem eine Ehr- oder Rechtsverletzung widerfährt, nach Prüfung des Tatbestandes seinen Beistand zu leisten." Auf Grund dieser Satzungen hat der Verband seit 16 Jahren still, aber nicht Untätig gewirkt. Es ist natürlich, daß der Verband, der — ebenso wie die paritätischen Lehrerverbände — keine Exekutivgewalt hat, sich nur mit oder ohne Unterstützung der großen jüdischen Verbände an die gesetzgebenden Körperschaften .wenden kann/ wenn er seine Zwecke erreichen will. So lange der innere Ausbau, das Verhältnis der Verbandsmitglieder zu unseren Glaubensgenoffen und zu ihren kleineren und größeren Körperschaften noch nicht vollendet war — und dieser Ausbau ist noch nicht ganz beendet — war eine friedliche Arbeit, .die.. unbekümmert, um rechts und links geradeaus auf das Ziel losgeht, möglich. Indes, Fanfaren ertönen, die Gegenwart erfordert den Kampf, sie fordert die Auseinandersetzung mit dem Staate, seinen Behörden, den gesetzlichen und; ausführenden Organen, die jüdisch'e: Volksschule fordert ihre Existenzberechtigung gleich der durch die Staatsbürger aller Bekenntniffe unterhaltenen anderen Schulen, der jüdische Gemeindebeamte fordert sein' gutes Recht, gleich den Beamten der übrigen Religionsgemeinschaften. Und dieser Kampf ist nur ein Teil des Kampfes um unsere Gleichberechtigung, die bisher nur auf dem Papier stand, er ist nur ein Ausschnitt aus der großen Bewegung, mit der wir die Feier der ein Jahrhundert bestehenden Emanzipation würdig einleiten. Ueberall in unserem engeren preußischen Vaterlande rüstet man sich,/ das Fazit aus dem 100 jährigen Bestehen dieses Gesetzes zu ziehen, überall in deutschen Landen ist unter der Aegide des D. I. G. B., des V. d. d. I. und des Zentral Vereins d. St. j. G. — das jüdische Selbstbewußtsein erweckt und gestärkt worden, und da sollte der jüdische Lehrerstand zurückbleiben, da sollte er die Hände müßig in den Schoß legen und warten, bis ihm die Arbeit der großen jüdischen Verbände als reise Frucht in den Schoß fällt? Unsere Ehre, unsere Mannesehre und unsere Standesehre gebietet es uns, einzutreten in die Reihen der Kämpfer, Schulter an Schulter mit unseren Glaubensgenossen, bis das schöne Ziel, die volle Gleichberechtigung, erreicht ist. Wir kämpfen um das Recht, ehrenvoll zu leben, uns zu betätigen auf unserem eigensten Gebiet, nicht als Lehrer zweiter Klaffe eingeschätzt zu werden, ein Geschlecht für unser Vaterland heranzubilden, das gerade und trotz der konfessionellen Erziehung, sich in seinem ganzen Wandel leiten läßt von dem Gedanken: „Nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr Alles setzt an ihre Ehre!" Und dennoch verurteilt ein Teil unserer Glaubensgenossen, die doch auch das Ziel erstreben, sich ehrenvoll zu betätigen, die doch auch nicht als Staatsbürger zweiter Klaffe angesehen werden wollen, unsere Bestrebungen! Wir Lehrer sollen hübsch daheim bleiben, wenn die Fanfaren ertönen, wir sollen warten, bis man uns zum Kampf ruft, wir sollen nicht selbst entscheiden dürfen, ob wir nötig sind, wir sollen der Offenbarung von obenher geduldig harren, die uns rechtzeitig ihren Willen kundtun will! — Erstreckt sich denn die Freiheit, welche die Seele aller jener hervorragenden Glaubensgenossen erfüllt, die uns das Eintreten für die jüdische Volksschule verargen, nur auf die Beziehungen zum Staat, zu den Standesgenoffen und zu den Andersgläubigen, jedoch nicht auf die Beziehungen zu den Glaubensgenossen? Eine solche Freiheit ist nicht erlebt, sondern erdacht, sie ist keine Tat, sondern ein Wort, sie ist keine Gesinnung, sondern eine Phrase! Freilich, wenn diesen Freiheitsmännern noch, wie der Prophet sagt, „aus unseren eigenen GebÄnen unsere Zerstörer erstehen", dann haben sie für diese Art pon Freiheit eine gewisse Berechtigung. Ein solcher Gewährsmann, Herr Lion Wolff, hat in Nr.'40 der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" Fanfaren Mr einen anderen Kampf ertönen lassen. Herr Lion WolW Mitglied des Verbandsvorstandes, macht mobil gegen Beschlüsse und Anregungen des Verbandes, zu dessen Vorstandsmitgliedern-zu zählen er die Ehre hat. — Ja, wenn Herr Lion Wolff ^bed stiner Polemik sich nur an Tatsachen gehalten hätte, dännwAre sie noch erklärlich. Aber wir können wohl ruhig sagen: so' viel Behauptungen, so viel Unrichtigkeiten. Hier der Beweis: ' 1. Herr Lion Wolff behauptet, „daß ihm jede Gelegenheit willkommen ist, die schreiende Notlage der Religionslehrer in den kleinen Gemeinden zur öffentlichen Kenntnis zu bringen". Aber ist denn wirklich nicht „die schreiende Notlage der Neligionslehrer in den kleinen Gemeinden" öffentlich bekannt? Hat denn die Oeffentlichkeit tatsächlich bis zum Auftreten des „Komitees zur Wahrung der Interessen der jüdischen Kultusüilif üi 5? /S gq S 5