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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-10-13 · Heft 41 (13.10.1911) · p. Seite 485

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 41 (13.10.1911)
Date
1911-10-13
Page
Seite 485 (sequence 5)
Language
German
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4S5 darf entgegengeuommen -und?^benutzt ^werden' (Sefer Chäfsidim 687, Or. CH. 154, Mag. Abr. .18). Man war bei dergleichen gewiß nicht von -der Auffassunggeleitet, daß Spenden, willkommen seien, kämen sie auch von welcher Seite immer.' Die erwähnte Stelle im Sefer Chassidim widerlegt dies deutlich. . Vielmehr glaubte man Wohl, jeden Zug der Anhänglichkeit eines Apostaten zu seiner angestammten Religion als Hoffnungsschimmer für seine reuige Wiederkehr betrachten und behandeln zu sollen. Auch der getaufte Jude ist ja nach jüdischem Religionsgesetz nicht ein Christ geworden, hat sich durch die Taufe vielmehr nur als abtrünniger Jude betätigt. Man wird hier, scheinbar nicht mit Unrecht, den Einwand erheben, daß das jüdische Religionsgesetz ja die Abhaltung der vorschriftsmäßigen Trauerwoche auch um den Täufling, wie um einen Verstorbenen vorschreibe. Dem gegenüber sei festgestellt, daß das jüdische Religionsgesetz dergleichen nicht vorgeschrieben hat, wir es vielmehr nur mit einer aus dem tiefverletzten jüdischen Empfinden heraus entstandenen Sitte zu tun haben. Die Quelle derselben ist der Hagah zu R. Ascher Moed Katan Nr. 59, wo von Rabbenu Gerschom erzählt wird, daß er nach seinem Sohn, der sich hatte taufen lassen, 14 Tage Trauer gehalten habe. Im Sefer Chassidim 190 wird hervorgehoben, daß um den Abtrünnigen das Klagen und Weinen wie um einen auf Abwege geratenen Sohnwohl am Platze sei, nicht aber werden die Trauergebräuche wie um einen Verstorbenen geboten. So lange der Abtrünnige lebt, besteht ja noch Hoffnung, daß er reuig wiederkehren werde. Und der vor wenigen Jahren verstorbene berühmte Preßburger Oberrabbiner S. V. Schreiber hat in seinen vor zwei Jahren unter dem Titel „Schewet Sofer" erschienenen Responsen, Teil Jore Deah Nr. 108, entschieden, daß die um einen Verstorbenen vorgeschriebenen Trauergebräuche nicht um einen Apostaten angewendet werden sollen, vielmehr sei nur im Sinne des Sefer Chassidim allgemeine Trauer am Platze. Es soll eben die Möglichkeit" der reuigen Wiederkehr des Apostaten im Auge behalten bleiben. Besonderes und gerade derzeit aktuelles' Interesse beanspruchen die trefflichen Ausführungen Professor Hoffmanns, derzeitigen Rektors des orthodoxen Berliner Rabbinerseminars, in seinem schon genannten Buche über die Behandlung der Apostaten seitens der Juden. Ganz mit Recht stellt Hoffmann hierfür (S. 65 ff.) den Begriff des „Chillul haschem" als Kriterium hin. Die öffentliche oder auch private Herabsetzung des Judentums, die Entweihung des göttlichen Namens vor jedem auch dem geringsten Andersgläubigen muß als entscheidender Maßstab bei jeder etwa gegen Abtrünnige beabsichtigten Maßregel gelten. Den „Chillul haschem" bezeichnet Hoffmann mit Recht als das schwerste Verbrechen, das ein Israelit begehen kann. Von dem Gesichtspunkte aus erklärt er auch eine im Schulchan- Aruch gegen die Abtrünnigen vorgesehene schwere Strafmaßregel als nunmehr außer Kraft und aufgehoben. „Wir sind aber fest überzeugt, daß der Schulchan Aruch die Verfolgung der Ketzer und Apostaten strengstens wegen Chillul haschem verboten hätte, falls unter den Nichtjuden der damaligen Zeit die Grundsätze der Toleranz so verbreitet gewesen waren, wie heutzutage. ... Wir rufen für die Wahrheit dieser unserer Entscheidung alle jüdischen Ketzer und Apostaten selbst zu Zeugen an. Die eifrigsten Orthodoxen werden heutzutage dieselben auch nicht durch ein hartes Wort kränken . . ." (©. 68 u. Anm.) . Ich wünschte, diese edlen, selbstbewußten und in ihrem edlen Selbstbewußtsein durch und durch echtjüdisch empfundenen Worte würden heute von allen denen reichlich erwogen und beherzigt werden, die neuerdings zu Kampfaktionen gegen die Apostaten aufsordern. Ich, und sicherlich nicht'nur ich, > erblicke im dieser Art der öffentlichen Bekämpfung nicht, , der Taussucht, vor allem der Täuflinge selbst, einen tief beklagenswerten Chillul haschem. Unbedingt einen sollten verursachen diese Reichslisten der Judentaufen, bei denen ihre Veranstalter ganz offen erklären, daß die Täuflinge durch dieft m^eriell geschädigt werden sollen. Dazu haben wir Juden' auch religionsgesetzlich Lein- Recht, die jüdische, Presse hat nicht, die Befugnis desschon erwähnten Bethdins. Mit den Tauflisten selbst, mit ihrem Umfang und detaillierten Inhalt, und erst noch mit dem offen angestrebten Zweck beschämen wir ups selbst, beschämen das Judentum und provozieren einen folgenschweren Chillul haschem. Und von diesem meiner Ueberzeugung und meinem Enrpsinden nach durchaus richtigen Standpunkt haben Mich, auch die Ausführungen nicht abzubringen vermocht, die, das Berliner „Israelitische Wochenblatt" (General-Anzeiger), in. Nr. 15 meinen in Nr. 13 der „Israelitischen Wochenschrift" gebrachten Bedenken gegen diese Reichs-Tauflisten entgegengesetzt hat. Ich bleibe dabei, diese Reichs-Tauflisten bedeuten, abgesehen von ihren sonstigen üblen Folgen und ihrer ganzen Tendenz, einen verhängnisvollen „Chillul haschem" sowohl dem Andersgläubigen, wie dem unkundigen jüdischen Leser gegenüber. Denn die in religiöser Hinsicht so tiestraurigen Verhältnisse unserer Zeit haben es ja dahin gebracht, daß mit nur zu guter Berechtigung von einem Chillul haschem auch Juden gegenüber gesprochen werden kann, ja muß. Ich bleibe dabei, diese wöchentlichen langen Tauflisten sind ein wohl gutgemeintes (?), aber durchaus folgenschweres und darum besser zu unterlasiendes Unternehmen. Umkriksnjlch-jWjlchr Literatur. Von Gotthard Deutsch. .. . .. | erschiedenfach wird die Frage diskutiert, ob es eine' eigentliche amerikanische Literatur gibt, d. h. eine Literatur, die nicht bloß in Amerika von Amerikanern geschrieben ist und amerikanische Stoffe behandelt, sondern in demselben Sinne einen amerikanischen Charakter hat, wie wir von griechischer Literatur reden. In demselben Sinne wird' über die Frage diskutiert, ob es eine jüdische Kunst gibt. Ich halte das für ein wenig Scholastik. Moritz Oppenheims „Dorfgänger", der bei feinem Ausgange die „MesU'iah'^ußr) während die Frau mit dem kleinen Jungen in der Hand auf der Schwelle steht und „der Herr segne Dich" murmelt, mag von dem Standpunkte des technischen Kunstkritikers bloß Genre sein; mir, dem Laien, ist es jüdisch. Es stellt das Gefühl eines Juden, von einem Juden erfaßt, dar. So will! ich mich denn bei der Definition des Begriffes „jüdischd z Literatur" nicht aufhalten und auf den merkwürdigen Typus i übergehen, den Amerika durch die kolossale Einwanderung der J letzten dreißig Jahre geschaffen hat. Vor allem muß uns da die Sprache beschäftigen. Wir haben schon eine ganz respektable Literatur in „Yiddish“. Schon dieses Wort ist charakteristisch für die Elastizität der englischen Sprache. Selbst eine Mischsprache mit großer An- 1 paffungsfähigkeit, ist sie gerade wegen ihrer Gleichgültigkeit gegen ästhetische und grammatikalische Gesetze einer ungeheuer raschen Entwicklung fähig. Während der Deutsche aus dem Substantiv „Telegraph" erst ein langes Verbum „telegraphieren" bildet, gilt dem Engländer das Substantiv gleichzeitig als Verb. Während der deutsche Agitator eine Kampagnereise unternimmt, geht der amerikanische Agitator einfach auf den

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