Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 39 (29.9.1911)
- Date
- 1911-09-29
- Page
- Seite 460 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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die Emigrationsgesellschaft, falls ihre Forderungen betreffs einer korrekten, menschenwürdigen Behandlung der jüdischen Zwischendeckpassagiere nicht erfüllt werden sollten, genötigt wäre, die Beförderung der nach Galveston bestimmten Auswanderer auf den Schiffen einer anderen Gesellschaft zu bewerkstelligen. Daraufhin erhielt der Vorstand der Emigrationsgesellschaft von der Direktion des Lloyd die Mitteilung, daß eine auf dem Dampfer „Hannover" ein geleitete , strenge Untersuchung die Berechtigung einer Reihe von Klagen ergeben hat, die seitens der jüdischen Passagiere dieses Schiffes erhoben worden waren. /Demzufolge sei der erste Offizier der ^Hannover" entlassen und der zweite Offizier strafversetzt worden. Die schuldigen Matrosen und Schiffsdiener würden streng bestraft werden. Auch der Kapitän der „Hannover", der für das Verhalten der Schiffsmannschaft verantwortlich sei, habe eine nachdrückliche Verwarnung erhalten. Die Direktion des Norddeutschen Lloyd spricht schließlich ihre Ueberzeugung aus, daß die getroffenen strengen Maßnahmen zu den gewünschten Resultaten nicht nur auf dem Dampfer „Hannover", sondern auch auf den anderen Schiffen des Norddeutschen Lloyd führen werden. Die Direktion werde ihr besonderes Augenmerk auf die anständige Behandlung der jüdischen Zwischendeckpassagiere richten. In einem zweiten Schreiben teilt die Direktion des Lloyd mit, daß sie Vorsorge getroffen habe, um die Uebelstände, die sich hinsichtlich der Beköstigung der jüdischen Emigranten ergeben hätten, abzustellen. ■ ' ■ * ' ■ Aus Deutschland und Oesterreich ist nicht viel zu berichten. Wenn die „Deutsche Tageszeitung" die Juden für die Ausschreitungen in Wien verantwortlich machen will, weil unter den sozialdemokratischen Rednern auch ein Jude war,, so wollen wir das Blatt in diesem Vergnügen nicht stören. Wir geben ihm nur zu bedenken, daß die halbwüchsigen, Burschen und die Rowdys, die sinnlose Verwüstungen an-/ richteten, sich nicht aus den Kreiselt der Juden zu rekrutieren pflegen. - . < * \ 4 Eine seltsame Nachricht bringt die „Neue Jüdische Korrespondenz" aus München, für die wir dem genannten Blatt die Verantwortung überlassen müssen: Bei der Ausweisung galizisch-jüdischer Familien aus München handelt es sich nicht-um Hausiererfamilien, sondern um die' Inhaber von vier Wäschegeschäften und eine Anzahl Reisender derselben. Ohne zu untersuchen, wie weit der Vorwurf unreellen Geschäftsgebarens,/ der den Ausgewiesenen gemacht wird, gerechtfertigt ist, kann man getrost behaupten, daß ihre Hauptschuld — wenn nicht ihre einzige — eben die ist, daß sie polnische Juden find. Vorläufig haben, annähernd 20 Familien einen Ausweisungsbefehl erhalten, und es ist noch nicht abzusehen, wie viele jüdische Familien brotlos werden, wenn die vier, teils recht bedeutenden Geschäfte der Ausgewiesenen aufgelöst werden müssen. Das genannte Blatt polemisiert dann gegen eine jüdische Zeitung, welche die Ausweisung billigt. Dagegen sich zu verteidigen, ist Sache der Angegriffenen. Ehe wir urteilen, müssen wir wissen, was den Ausgewiesenen Schuld gegeben wird. S In der „Kölnischen Zeitung" erschien neuerdings Hy Artikel von Julius Bab: „Der Anteil der Juden an der deutschen Dichtung der Gegenwart". Ich signaliere ihn an dieser Stelle und denke ihn demnächst zum Gegenstand einer ausführlicheren Besprechung zu machen. ' . * Vor einiger Zeit war in diesen Blättexn von der ungerechten Behandlung die Rede, die jüdische Medizinalpraktikanten m- Britz . und in Lüh eck ihres Glaubens wegen erlitten. Nun melden Berliner Zeitungen folgendes: Sämtliche Aerztekammern Preußens haben, nachdem die Angelegenheit in der Berliner Kammer zuerst zur' Sprache gebracht worden war, gegen dieses Vorgehen protestiert, und der Aerztekammerausfchuß hat an den Reichskanzler die Bitte gerichtet, „_amtlich zu publizieren, daß es unstatthaft ist, das, Ersuchen eines Medizinalpraktikanten um Beschäftigung an einer Krankenanstalt aus konfessionellen Gründen abzulehnen. Nur die rein konfessionellen Krankenanstalten sind berechtigt, Lei der Annahme von Medizinalpraktikanten sich auf Angehörige der eigenen Konfession zu beschränken. Es muß dieses aber in dem amtlichen Verzeichnis der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Anstalten besonders bemerkt werden." Hierauf ist unter dem 9. Juni folgende Antwort des Reichskanzlers erfolgt: „Bei Erlaß der Prüfungsordnung vom 28. Mai 1901 ist es nicht beabsichtigt gewesen, für die zur Annahme von Medizinalpraktikanten ermächtigten Anstalten die Verpflichtung zu schaffen, der Meldung des Praktikanten im Einzelfalle zu entsprechen. Zu einem behördlichen Eingriff in die den Kandidaten wie den Anstalten eingeräumte wechselseitige Freiheit von Meldung und Annahme scheint mir um so weniger Veranlassung vorzuliegen, als die Zahl der in Preußen vorhandenen Praktikantenstellen diejenige der geprüften Kandidaten um weit mehr als das Doppelte übersteigt und es daher jedem Kandidaten möglich sein dürfte, eine seinen Wünschen entsprechende Praktikantenstelle zu finden. Ein behördliches Vorgehen im Sinne der Eingabe würde nur dazu beitragen, auf dem seinem Wesen nach konfessionell neutralen Gebiet der ärztlichen Vorbildung konfessionelle Gegensätze zu schaffen oder zu beleben. Ich möchte daher von einem Vorgehen in dieser Richtung absehen. In Vertretung. (Unterschrift.)" Es ist jedenfalls erfreulich, daß der Reichskanzler nicht konfessionelle Gegensätze schaffen oder beleben will, deshalb wäre es aber gerade erforderlich, daß, um der Wiederholung solcher bedauerlichen und den ärztlichen Stand entwürdigenden Vorgänge vorzubeugen, der Bitte des Aerztekammerausschusses entsprochen würde. Jedenfalls wird der Reichstag auch Gelegenheit haben, sich zu der Angelegenheit zu äußern, da der Aerztekammerausschuß eine ent. sprechende Petition an den Reichstag richten wird. * Vor einigen Wochen starb in Rom der Großrabbiner Vittorio Castiglione. Einem Nachrufe in den „Archives Isra^^^entneHme^lH, daß der Verstorbene 71 Jahre alt war. Er stammte aus Triest und war in seiner Vaterstadt jüdischer Lehrer von 1870^8rs 1903 und Rabbinatsassessor. Besondere Verdienste erwarb er sich durch die Begründung von Kindergärten. Seit 1903 wirkte er in Rom. Er war vielfach in italienischer und hebräischer Sprache als Schriftsteller tätig; er war Herausgeber eines Gebetbuchs, eifriger Mitarbeiter an Zeitschriften und Sammelwerken, Uebersetzer . der Mischnah. Mit besonderem Eifer widmete er sich der erziehlichen Tätigkeit, unermüdlich war er in seiner geistlichen und seelsorgerischen Wirksamkeit. Castiglione bestimmte in seinem Testament,, daß sein Körper verbrannt werden sollte, und diese Bestimmung ist, wie seinerzeit bereits mitgeteilt, ausgeführt worden, trotz des Protestes italienischer Amtsbrüder. Es ist jedenfalls der erste Fall von Leichenverbrennung eines Rabbiners. ■ ■ ' * Vor mehreren Monaten machten wir Mitteilung über englische Ausgrabungen m Jerusalem, die unterbrochen werden mußten. Jetzt berichtet die „Vossische Zeitung" folgendes: Kapitän Parker, der bekanntlich im Mai die Ausgrabungen in Jerusalem leitete, bei denen die Omar-Moschee entheiligt und beraubt worden sein sollte, geht heute wieder nach Jerusalem ab, um die