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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-09-22 · Heft 38 (22.9.1911) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 38 (22.9.1911)
Date
1911-09-22
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
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Die großen Interessen, die dabei irt Frage steHen>. verlangen, daß dich jüdische Lehrerschaft mi-t den^hr zn? gehörigen Kultusbeamten einig bleibt und sich nicht, durch Kollegen, die für ein Führeramt. in diesen Fragen noch keine Be-s fähigung nachgewiesen, haben, .von dem allgemeinem Streben abbringen lassen. Waisenhausdirektor. Ad. P eritz-Königsberg i. 'Pr.^ Vorsitzender der Versicherungskommission des Lehrerverbaudes: .7 '. . A. Hamburg, 15.September Das N!epräs.entan.tenkolle'gium der.Deutsch>I,sraeliti.schen Gemeinde hielt eine Versammlung unter Vorsitz des. Herrn Jakob A lex'ander ab..' Vor Eintritt in die TagesordnlWg. wurde .das Andenken des verstorbenen Vorstands- - Mitgliedes, des Herrn L. Urias, in der üblichen Weise geehrt. Sodann wurde in die Beratung des Statutenentwurfs der neugegründeten Wohlfahrtskommission eingetreten. Nach dem rgenehmWen Entwurf leitet die Kommission für. das Wohlfahrtswesen die Zentralstelle für jüdische Wohlfahrtspflege. . Die Zentralstelle , will alle in der Gemeinde Hamburgs bestehenden •: gemeinnützigen Stiftungen, Anstalten und.Vereine umfassen, um die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in einer der Gesamtheit dienenden Weise zu erreichen. Die Kommission für. das Wohlfahrtswesen besteht ans zwei Gemeindevorstehern und zehn Gemeindcmitgliedern, von denenzwei, der' Kommission für. das. Armenwesen. angehören. sollen. Die Tätigkeit der Zentralstelle' besteht insbesondere in:. 1. Unterhaltung eines Bureaus für systematische Bearbeitung des ihr zugehenden Materials¬ und Auskunfterteilung an die angeschlossenen Anstalten mid 'Vereinezum Schutz vor mißbräuchlicher Ausnutzung usw.; 2. Herausgabe eines jährlichen Handbuches für jüdische Wohltätigkeit in- Hamburgs Wie weiter mitgeteilt wurde, haben sich bereits mehrmals 60 Vereine und Stiftungen zum Anschluß an die Wohlfahrtskommission bereit erklärt, so daß diese demnächst ihxe Tätigkeitbeginnen wird. — Der: Antrag des. Gemeindevorstandes -auf Mitgenehmigung der von der Armenkommission vorgelegten neuen Statuten wurde einer Kommission, bestehend aus den Herren I, Alexander,: E Helft: und Albert Wolfs, zur weiteren Beratungüberwiesen. Der Antrag des. Gemeindev.orstandes auf nachträgliche Mitgenehmignng der seitens des Vorstandes 'dem: Hilfsverein deutscher - Judenn zur Liirderuttg der durch die in Konftantinopel stattgehabten Feuersürunst entstandenen Notlage überwiesenen 500 Markwurde, genehmigt: Der Antragder- Herren Kimmelsiiel- und . Oettinger, den .«Gemeindevorstand zu ersuchen- Legaten und Stiftungen - künftig. nur. in Uebereinstinlmüngmit dem. Repräse.ntantenkollegium. anzunehmen) wurde -.gutgeheißen.' Eine Anfrage -des Herrn Albert Wolfs betreffend Ausführung von Arbeiten auf dem Ohlsdorfer..'Friedhofsam:Sonnabend gelangte im Vorwege an den - Gemeindevorstand^ .Zum Schriftführer wurde Herr' Kimmelstiel gewählt. - .- - - --Frankfurt a. M., '17LSeptember. Eine Kommission.des Zentralvereins israelitischer Gemeindemitglirder und de8-Freisinnigen Vereins für. Jüdisches/ Gemeindeleben: hat ein neues Gem eind e* regulativ ausgeartzeitet, da. das bisher geltende, aus den dreißiger Jahren des vorigen - Jahrhunderts stammende veraltet ist. Es wird der Regierung eingereicht,> die ersucht wird, - einen - entsprechenden Gesetzentwurf dem Landtag .borzulegen. In einer -Versammlung des Zentralvereins sim -Parterresaal Des..Kaufmännischen Vereins besprach Montag abendRechtsanwalts Dr. S. K a tzenstein düs Regulativ. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde soll künftig, vom Gemeindeausschuß gewählt werden/. bisher "wurde die Wähl in gemeinsamer Sitzung des. Vorstandes . und/ Ausschusses vorgenommen.' Der Gemeindeausschuß soll -von ,9 auf 18: Mitglieder erhöht, werden, wahlberechtigt sollen jetzt -auch dieweiblichen''Mitglieder sein, die- Gemeindesteuern entrichten, wählbar, allerdings nur die männlichen. Manbefürchtet, daß einem passiven Wahlrecht der weiblichen Mitglieder die Regierung die Zustimmung versagt. Zu ollen anderenunbesoldeten Aemtern" in der Gemeindeverwaltung sollen auchdie- Ehefrauen der Gemeindemitglieder wählbar sein/ -Die Wahlen' sollen unmittelbar und .geheim nach den Grundsätzen der Verhältnis wähl stattsinden. - Die. Stimmabgabe loll. auf Vorschlagslisten beschränkt bleiben. '. : :; / / Oefterreich-Nngarn. : L. Wien, 15. September. Ans Anlaß ihrer vor kurzem stattgefundenen Vermählung mit Herrn Siegmund Sp rin ger spendetedie wird von der Nährmittelfabrik München. G. m. fe. H. in Pasing bei München nach Angabe und unter Kontrolle des. Herrn Geheimen Hofrats Prof» Dr. v. Soxhlet hergesteiLt und ist dank seiner Zusammensetzung im vollen Masse dazu berufen, in der Reihe der künstlichen Kindernährmittel eine hervorragende Stelle einzunehmen. Dafür sprechen vor allem die zahlreichen -Urteile der Fachpresse, diemehrfachundausfütirlicli über Ernähruiigsversuche mit diesem Präparate berichtet hatrürid deren Urteile einstimmig die vorzüglichen Erfolge seiner Anwendung in der Säuglingsernährung betont. - - Der Nährzucker ist in" äls'Zusatzzur Kuhmilch, gesunden Kindern 'als Nahrung in :den Fällen zu 'dienen, in denen die Mutter nicht:--oder nicht'ausreichehd ittistähde' ist; selbst zu nähren, und hat sich hierzu seit Jahren in jeder Weise-bewährt. Da er leicht und vollständig resorbiert wird,^eignet er sich zur Nahrung für Säuglinge vom ersten .Lebenstage an; er'befördert den.Körperansatz, ohne Jedoch einen einseitigen Fettansatz zu" begünstigen, wird dauernd -gut vertragen, auch während ‘monatelangem Gebrauche bei, emem uiid dernselben Kinde gern genommen und'Tbeeinflusst das allgemeine Wohlbefinden der Säuglinge in hervorragender, ganz augenscheinlich günstiger Weise. , Doch, auch in der Ernährung kranker Säuglinge hat er sich vortrefflich bewährt. Während daher' die Zugabe von . Soxhlet’s Nährzucker_zur üblichen Milchmischuhg für den Säugling immer-und in jedem Falle von Vorteil ist, ist seine Anwendung in gewissen Fällen besonders angezeigt, und zwar: ' . 1. Bei schwächlichen Säuglingen, die ein ihrem Alter nicht entsprechendes, zu niedriges Körpergewicht besitzen und trolz vorhandener Trinklust nicht recht gedeihen wolieh,. Die Erfahrung., hat gelehrt, dass in solchen Fällen die Verabreichung von Söxhlet’s Nährzueker unerwartete Erfolge gezeitigt hat, und dass diese Kinder bald nach der Zugäbe von Soxhlet’s Nährzucker überraschende Zunahme ihres Körpergewichts aufzuweisen begannen. ""; ‘ - 2. Bei Säuglingen, welche an Verdauungsstörungen (Durchfsdl, Sommerdiarrhöen) leiden oder einenf Magendafmkatarrh überstanden haben, überhaupt in allen Krankheitsfällen, in denen Wert daraut zu legen ist, neben spezieller und« medikamentöser Behandlung den Et nährungszustand und die.Körperkräfte durch, eine leicht verdauliche, bekömmliche/Nahrung zu heben,, .ist die Zufügung von Soxhlet’s Nährzucker zur Nahrung ein ausgezeichnetes Mittel,, um den durch die Krankheit geschwächten Organismus in 'kürzeste ,Zeit wieder vollständig herzustellen. ...... *lfarlf1!tlfl IMfl V^rlf^llfccbll^n * ^er Nährzucker wird nur in Originalpackungen, Blechdose mit Schraubenverschluss, mit Aufdruck f (IllillJIlj liltU Ir windUJdelUlUI« unserer Firma:und genauer Bezeichnung, des Inhalts 'in den Handel gebracht und ist durch: alle Apotheken und-Drogenhändlungen «rhältlich; nach Orten, wo keine Niederlage, aiich direkt von der Fabrik. ~ Jede Bose ist mit einer äustttlirlittien GebrancbsaBweisung versehen.::; Ausführliche Prospekte versenden wir auf Wunsch gern kosten- und. spesenfrei NährmittelfabriK München G.m.b. HL, Pasingb.München.

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