Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1911)
- Date
- 1911-08-18
- Page
- Seite 387 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Schwierigkeit der Lösung dieser Frage, die eine brennende geworden, ist unleugbar eine recht' große, aber — „wo ein Wille, da ist auch ein Weg"; mit unbeugsamer Energie, mit der festen Absicht das Ziel zu erreichen, muß das Werk, das schon gar zu lange zum Schaden der Gesamtheit der Juden in Groß-Berlin geruht hat, in Angriff genommen werden. Wie die Reform aussehen soll, — die Vorschläge hierzu — werde ich in einem zweiten Artikel aussühren. Dir Woche. Berlin, 15. August. or einigen Tagen berichteten verschiedene Tagesblätter, einer Meldung der „Frankfurter Zeitung" folgend, daß die preußische Regierung eine Revision des Gesetzes von 1847 betreffend die Rechtsverhältnisse der Juden und der Shnagögengemeinden vorzunehmen beabsichtigt, und daß die Vorarbeiten seit längerer Zeit im preußischen Kultusministerium im. Gange, sind. Auf Erkundigung an zuständigen Stellen erfährt das „Berliner Tageblatt" darüber folgendes: Seit mehreren Jahren sind Bestrebungen im Gange, die darauf abzielen, eine, korporative Vertretung der deutschen bzw. der preußischen Juden auf gesetzlicher Grundlage zu schaffenein repräsentatives, offizielles Organ, das die Juden nach außen, zumal der Staatsregierung gegenüber, vertritt. Heute existieren nämlich, wenn auch mit Korporationsrechten, doch nur inoffizielle Organe, wie der „Deutsch-Israelitische Gemeindeblind", in dem zwar die große Mehrheit der jüdischen Gemeinden Deutschlands vereinigt, ist, der „Verband der deutschen Juden" usw. Es sind deshalb mehrfach Gesetzentwürfe ausgearbeitet.worden auf Veranlassung dieser Korporationen, z. B. von dem bekannten Juristen. Geheimen Hofrat Professor Dr. Rosin- Freiburg i. Br. Im Jahre 1909 hat denn der deutsch-israelitische Gemeindetag ein ihm zur Beschlußfassung vorgelegtes „Organisationssta'tut der. Juden Preußens" beraten, das, ähnlich dem im Großherzogtum Baden bestehenden „Eroßherzoglichen Oberrat der Israeliten" und dem „Königlich Württembergischen israelitischen Kirchenrat", alle jüdischen Gemeinden Preußens in Bezirks- und Provinzgemeinden gliedern und in der „Landesgemeinde" zusannnen-- fassen wollte. Dieser Gesetzesvorschlag sollte dem preußischen Ministerium des Innern eingereicht werden. Denn der Minister des Innernnicht der Kultusminister, ist hier zuständig. Alleindie Mehrheit der Delegierten jenes Gemeindetages befürchtete von einer solchen Abänderung des Judengesetzes von 1847 eine Schmälerung der Autonomie der Gemeinden, und lehnte (wie wir seinerzeit berichteten. Die Red.) daher auf einen Antrag des Justizrats Friedmann in Glogau das Organisationsstatut ab. Die Frage ist nun zwar im Ministerium des Innern bereits Gegenstand der Erwägungen, ein gesetzgeberisches Einschreiten ist aber, wie wir hören, solange nicht zu erwarten, bevor nicht innerhalb der jüdischen Organisationen eine Klärung über diese Frage eingetreten ist. Wie wir weiter erfahren, wird aber die „Gesetzgebungskommission" des „Deutsch-israelitischen Gemeindebundes" in nächster Zeit, das heißt nach Ablauf der Ferien, unter Vorsitz des GemeindebundsvorsitzendenProfefforsDr.Philippsohn-Berlinzusammentreten, um sich über die Frage schlüssig zu werden, ob ein neuer Gesetzesvorschlag ausznarbeiten und einem neuen Gemeindetage vorzulegen und alsdann erneute Verhandlungen mit dein Ministerium des Innern aufzunehmen seien. Unabhängig davon geht das Bestreben verschiedener jüdischer Großgemeinden, unter anderen! dev jüdischen Gemeinde zu Berlin, eine Abänderung des § 39 des genannten Gesetzes herbeizuführdn, weil er den heutigen Verhältniffen nicht mehr entspricht. Denn heute dürfen die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden nur von einem Vorstände, von höchstens sieben Mitgliedern- und von diesen nur ehrenamtlich verwaltet werden. Angesichts der großen Steigerung 387 - der Geschäfte wünscht' man auch besoldete Vorstandsmitglieder aufnehmen zu dürfen, was aber das heutige Gesetz verhindert. Im Anschluß daran hat der Minister des Innern dem Vernehmen nach die Regierungspräsidenten zu einer Rundfrage veranlaßt, ob dieser und andere Wünsche nach einer Abänderung des Judengesetzes von 1847 auch bei anderen Gemeinden rege sind. Folgender Artikel des „Berliner Börsen-Courier" vom 10. d. M. dürfte auch viele unserer Leser interessieren: Friedrich Julius Stahl, der konservative Politiker, der das^ Lexikon politischer Schlagwörter mit den geflügelten Worten vomz „christlich-germanischen Staat", „Autorität nicht Majorität", „da, wo * der Verstand aüfhört, beginnt der Glaube" und „die Wissenschaft muß umkehren", bereicherte, einer der glänzendsten Kämpen der Reaktion, dabei einer der bedeutendsten Gelehrten im Fache des Staatsrechts,! starb heute vor einem halben Jahrhundert. In jedem Falle war Stahl einer der ungewöhnlichsten Gelehrtenerscheinungen des alten Berlin, auch in seiner äußeren Erscheinung, denn der Mann, der mit dem Rüstzeug eines hervorragenden Scharfsinns die protestantische Orthodoxie vertrat, verriet in seiner äußeren Erscheinung sofort die israelitische Abstammung, und derselbe Kämpe, der die preußischen Junkerinteressen im Herrenhause wahrnahm und „vom Kleinhandel der Mark, der schon vor den Hohenzollern da war", so rührend sprach, war ein kleiner, schwarzer Mann, der in seiner Sprache einen deutlichen süddeutschen Anflug hatte, war er doch am 18. Januar 1802 in München von jüdischen Eltern geboren. Mit siebzehn Jahren war er in Erlangen zur protestantischen Kirche übergetreten, um sich dann der Rechtswissenschaft zu widmen. Mit fünfundzwanzig Jahren hatte er sich dann in München habilitiert. Dort in München hatte er sein Hauptwerk, ein für die Staatswissenschaft trotz mancher Mängel epochales Werk, das durch Schellina angeregte und beeinflußte „Die Philosophie des Rechts nach geschichtlicher Ansicht" begonnen, das er in Erlangen, wohin er im Jahre 1832 berufen worden war, vollendete. In diesem Werke begründet er seine Rechts- und Staatslehre „auf der Grundlage christlicher Weltanschauung". Nachdem er kurze Zeit in Würzburg dotiert und dann wieder in Erlangen, berief ihn König Friedrich Wilhelm IV. bald nach seiner Thronbesteigung nach Berlin, wo er unter der Gunst dieses Monarchen nicht nur als Professor der Rechtsphilosophie, des Staatsrechts und der Kirchenrechte eine dominierende Stellung einnahm, sondern auch im parlamentarischen und kirchlichen Leben, seitdem er vom König 1849 zum lebenslänglichen Mitglieds der Ersten Kammer (späteren Herrenhause) ernannt wurde, und seitdem er drei Jahre später Mitglied des evangelischen Kirchenrates geworden war Bis zum Jahre 1858 dauerte diese Glanzzeit Stahls. Der politische Umschwung infolge dev Erhebung des Prinz-Regenten und der infolgedessen herbeigeführte Sturz des Ministeriums Manteuffel brachen Stahls Herrschaft im Oberkirchenrat, aber auch im Parlament hielt er sich in den letzten Jahren zurück, der letzte „Sophist des Feudalstaats" hatte doch schließlich an Ansehen verloren, seitdem man erkannt hatte, daß es bei ihm doch mehr oder weniger auf eine künstlich aufgebaute Beweisführung ankam. „Stahl hatte und gewann Zuhörer", so schildert ihn ein Nekrolog. „Seine Stimme besaß einen gewissen, dem Ohre schmeichelnden Ton; seine Sätze überzeugten nicht, aber sie stolperten auch nicht über- und durcheinander; sie hingen, sie hatten eine bestimmte Physiognomie, nicht durchaus eine eigene. Ein schwächlicher Mann, eine zusammengedrückte Gestalt, ohne Ausdruck, mit einem zuweilen glanzvollen, doch nicht beherrschenden und in die Tiefe der Dinge dringenden Auge, mäßig lebend, von mäßigen Ansprüchen, ohne Anlage zum Fanatiker, alles in allem ein sophistisches Talent." Als Universitätslehrer hat ihn sehr hübsch ein noch unter uns lebender Hörer Stahls, Julius Rodenberg. in seinen „Jugenderinnerungen" gezeichnet: „Klem, schwarz, feurig, mit brennenden Augen und ewig bewegtem Mienenspiel. Er las im Auditorium in der Abendstunde des Samstags, und eine merkwürdige Versammlitiig saß zu seinen Füßen: neben den ganz jungen Leuten, die mit grauen Häuptern, Juristen und Theologen, hohe Staatsbeamte, Richter und in'dieser Masse die blitzenden Epaulettes von Offizieren