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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-07-07 · Heft 27 (7.7.1911) · p. Seite 324

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 27 (7.7.1911)
Date
1911-07-07
Page
Seite 324 (sequence 12)
Language
German
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Skizzen erweitert. Eine dieser neuen Erzählungen knüpft cm die Auflösung der jüdischen Gemeinde in Kiefers! ädtel.an (im Buche Kieserburgheim genannt). In der Form eines tiefangclegten allegorischen^ Märchens werden die. letzten geisterschwülen Tage des verödetem Gotteshauses und des traurigen Friedhofes geschildert. Diese Erzählung) darf für sich kulturhistorisches Interesse beanspruchen, weil sie in einem typischen Beispiel die Tragödie so mancher jüdischen Kleinstadtgemeindebehandelt. Die Verlagsbuchhandlung I. Kauffmann in Frankfurt a. M. hat das Buch vornehm ausgestattet und mit dem Bildnis des Verfassers geschmückt. Mcheremlimk. Besprechung der Bücher Vorbehalten. Zurücksendung der Bücher findet in keinem Falle statt. Die Krisis der jüdischen Jugend Deutschlands. Ein Beitrag zur Geschichte der jüdischen Jugendbewegung von Hans Goslar. Berlin 1911. Preis 50 Pf. Verlag von Louis Lamm. Skizzen und Studien zur Geschichte der Juden in Polen, von Dr. Majer Balaban. Berlin 1911. Louis Lamm. Preis 3 Mark. XXXVIII. Jahresbericht der Israelitischen Allianz zu Wien, erstattet an die XXXVIII.. ordentliche Generalversammlung am 10. Mai 1911. Wien 1911. Truck und Verlag von Moriz Waizner & Sohn, Wien, IX. Kolingasse 11, Liechtensteinstraße 5. Was ist Wahrheit. Beiträge zur Beantwortung der Pilatussrage. Von W. Becker. Druck und Verlag der Buchdruckerei der Schrelberhau-Diesdorfer Rettüngsanstalten. Diesdorf bei Gäbers- . dorf, Kreis Striegan. Wie macht man sein Testament kostenlos selbst? Unter besonderer Berücksichtigung des gegenseitigen Testaments unter Eheleuten q<£ meinverständlich dargestellt, erläutert und mit Musterbeispielen vev sehen von Richard Bnrgemeister. L. Schwarz & Co. Gesetzverlag Berlin 8., Dresdener Straße 80. J Lessings Religion. Zeugnisse gesammelt von M. Joachimi-Dege) Erschienen 1911 bei Eugen Rentsch Verlag München. Pandora) herausgegeben von O. Walzel, Band 3. Bewußtwollende Wahnidee. Ein Epos von Fritz Baum. 1. Teil,. Altenburg S.-A. Druck von Oskar Bonde. 1911. / Lessings Briefe. In Auswahl herausgegeben .von Julius ■ Petersen. Erschienen im Insel-Verlag 1911, Leipzig. " Der Apostel von George Moore. Verlegt bei Paul Cassirev Berlin 1911. Broschiert 1.60 Mark, gebunden 2.50 Mark. Sidonia von Bork, die Klosterhexe, angebliche Vertilgerin des gesamten herzoglich pommerschen Regentenhauses, heraüsgegeben von Wilhelm Meinhold. Zwei Bände. Leipzig im Insel-Verlag. Der Pfarrer von Hohenheim. Ein Pastorenleben von Nathanaeb Jünger. 1. bis 5. Tausend. Wismar i. Meckl., Hinstorfssche! Verlagsbuchhandlung, 1910. Ghettodämmerung. Eine Lebensgeschichte von Jakob Fromer., 2. und 3. Auflage. Schuster & Löffler, Berlin und Leipzig, 1911. MrechsgÄ. Verehrliche Redaktion.! estätten Sie mir zudem Zitat aus dem Solinger Generalanzeiger" in Nr. 21 . Ihrer geschätzten Zeitschrift einige Bemerkungen. Dem Artikel des „Solinger Generalanzeigers" über den alten Kaiser und die Anstellungsfahigkeit der Juden liegt anscheinend eine Verwechslung zugrunde. Der Verfasser hat tvohl den'Bescheid im Auge, durch welchen am 23. Mai 1860 dev damalige Prinzregent Wilhelm eine vom Grafen Botho zu Stolberg-Wernigerade und mehreren anderen Unterzeichnete Adresse erledigte. In der Adresse war die Bitte vorgetragen, „das alte Recht, wonach die Juden ständische Gerechtsame nicht ausüben und. öffentliche Aemter nur innerhalb der durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 bestimmten Grenze bekleiden dürfen, aufrecht zuerhalten.". In einer ausführlichen, dem Bescheide angefttgten Tenkschrist begründet der Prinzregent, indem, er insbesondere aus Artikel 12 der Verfassungsurkunde perweist, seinen Standpunkt, wonach die von den Petenten erbetene Beschränkung der bürgerlichen und staatsbürgkrlichen Rechte der Juden sich mit den bestehenden Gesetzen nicht vereinbaren lasse. Die Denkschrift schließt: „Den Erörterungen der Adresse über die vermeintliche Verletzung göttlicher Rechte und christlicher Gefühle kann auf dem Gebiete des geltenden Rechts eine entscheidende Bedeutung nicht beigelegt werden, und ebenso bedürfen die aus der nationalen Eigentümlichkeit der Inden hergeleiteten Argumente einer weiteren Widerlegung. Es genügt die einfache Hindeutung aus das nach den Gesetzen der preußischen Monarchie den jüdischen Untertanen Seiner Majestät des. Königs, und zwar dem größeren Teil derselben schon seit dem Edikt vom .11. März 1812, den übrigen seit den Gesetzen vom 1. Juli 1833, vom 23. Juli 1847 und 6. April 1848 sowie nach der Verfassungsurkunde in gleicher Weise wie den christlichen Untertanen zustehende preußische Staatsbürgerrecht." *) Nicht zutreffend ist auch die Annahme des Solinger Blattes, daß aus den Minist erialakten über die Anstellung der Juden seither nie wieder etwas in die Oeffentlichkeit gedrungen, sei. So beschäftigte sich, das Abgeordnetenhaus anfangs der 1860 er Jahre wiederholt mit dieser Frage, und bei dieser Gelegenheit wurden auch verschiedene sonst nicht veröffentlichte Reskripte aus dem Ressort des Ministers des Innern, des Justizministers, des Handelsministers und des Kultusministers bekanntgegeben. Eine Zusammenfassung findet sich im Bericht der Petitionskommission in den stenographischen Berichten des Hauses der Abgeordneten. Jahrgang 1862, Aktenstück Nr. 53 C (Band V Anlagen,' Seite 371 ff.)2). Es handelte sich damals um Petitionen des Ober-Rabbiners Sutro und verschiedener jüdischer Gerichtsassessoren, und in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 1. Juli 1862 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, diese Petitionen „der Königlichen. Staats-Regierung zur Abhilfe und in der Erwartung zu überweisen, daß die im Ressort des Justiz- und Kultusministerii noch aufrecht erhaltenen verfassungswidrigen Beschränkungen der Juden endlich beseitigt werden." Die Gerechtigkeit erfordert, festzustellen, daß auch ein Vertreter der Rechten, Graf v. Schwerin-Putzar, mit großer Objektivität für die Petitionen einkrat, indem er unter anderem erklärte: „Die hauptsächlichste Funktion des preußischen Richters ist, das Recht zu sprechen und zu handhaben; dazu ist aber meiner Ueberzeugung nach der Jude, wenn er sich die technischeQualifikation erworben hat, ebenso befäh igt wie der Christ.".. Alle noch bestehenden Zweifel hat dann einige Jahre später das Bundes(Reichs-)gesetz vom 3. Juli 1869 behoben. Und das ist gut so.' Denn würde heute der preußische. Landtag mit jenen Fragen besaßt, wer weiß, wie die Entscheidung ausfiele. Hochachtungsvoll! Dr. Michaelis, Rechtsanwalt. ' ' i) Bescheid und Denkschrift sind vollständig abgedruckt in der^ von mir herausgegebenen Sammlung: „Die Rechtsverhältnisse-der Juden in Preußen", Berlin.1910, Seite 34ff. ... i) 2) Abgedruckt a. a. O., Seite 76ff.; vgl. auch Seite 93 bis 110. Dr. Daniel Pasmanik: Die Seele Israels. Zur Psychologie des. Diaspora-Judentums. Jüdischer Verlag G. m. b. H., Köln und Leipzig, 1911. Festpredigten von Rabbiner Dr. M. S. Zuckermandel. Erstem Hälfte. Frankfurt a. M., Kommissionsverlag von I. Kauffmann/ 1911. 3'Mark. Ibesaurus lotius Hebraitatis, st veteris st reeentiorls, auetors Llieser Len lehuda Hierosolymilano.. Schoenebergi - apud Berolinum in Aedibus Professor G. Langenscheidi. Vol. II, Fase. 1, 2, 9„ 10, 11, 12. Erinnerungen aus meinem Leben von Friedrich Spielhagen. Durchgeseheue Auswahl aus „Finder und Erfinder" mit Einleitung, und Anmerkungen herausgegeben von Dr. Hans Henning. Mit. zwei Bildbeilagen. Leipzig. Verlag von L. Staackmann 1911.

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