Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 26 (30.6.1911)
- Date
- 1911-06-30
- Page
- Seite 308 (sequence 8)
- Language
- German
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er den Segen Gottes auf die bevorstehenden Beratungen herabfleht. Als Vertreter der jüdischen Gemeinde zu Berlin ungleichzeitig als Vorsitzender der Kommission, welche den Organisationsentwurf weiter beraten soll, ergreift Herr Geh. Justizrat Dr. Timendorfer das Wort. Er begrüßt die Versammlung mit herzlichen Worten. Er werde im Einklang mit dem Vorstand der jüdischen Gemeinde stets dafür eintreten, die Würde und das Ansehen des Rabbiners zu wahren. (Beifall.) Er wünscht ein segensvolles Ergebnis der Verhandlungen. Nach Dankesworten des Vorsitzenden an Herrn Timendorfer und Erstattung des Kassenberichts durch Dr. Werner-München nimmt Herr Dr. Rosenthal-Breslau das Wort zu seinem Vortrag „Was war, was ist und was soll der Rabbiner sein?" .Der in Form und Inhalt ausgezeichnete Vortrag wird mit großem Beifall ausgenommen, die Versammlung erhebt sich zu Ehren des Vortragenden. Es folgt nunmehr als wichtigster Punkt der Tagesordnung die Beratung über den Organisationsentwurf. Hierzu spricht als erster Referent Herr Dr. Eschelbacher- Berlin, Wir nehmen in mancher Beziehung — so führt der Redner aus — zum vorliegenden Gesetzentwurf eine Oppositionsstellung ein, stimmen aber in vielem mit ihm überein. Wir müssen den vorhandenen Bestrebungen mit Vertrauen entgegenkommen. Den materiellen Wünschen der Rabbiner sucht der Entwurf gerecht zu werden, den ideellen Wünschen aber wird nicht in gebührendem Maße Rechnung getragen. Das Gesetz von 1847 kennt wohl die Juden, aber nicht das Judentum und nicht den Rabbiner als den geistigen Vertreter des Judentums. Die damaligen Ratgeber der Regierung wollten die ganze Leitung in die Hände der Optimaten legen und den Rabbiner vollständig ausschaltem Das muß jetzt anders werden. Wir erstreben dieselben gesetzlich sestgestellten Rechte, die die katholischen und evangelischen Geistlichen haben, nicht um unseretwillen, sondern zum Heike des Judentums. Deshalb legt der Zentralausschuß des Rabbinerverbandes der Versammlung zunächst folgende Resolutionen vor: (Zu § 4 der Vorlage) Resolution 1. a) Die Aufgabe einer jeden Synagogengemeinde ist es, für das religiöse Leben ihrer Mitglieder zu sorgen und für > diesen Zweck diejenigen Einrichtungen zu unterhalten, die von dem jüdischen Religionsgesetze vorgeschrieben sind. b) Jede Synagogengemeinde erhält einen Vorstand und eine Gemeindevertretung sowie zur Leitung ihrer religiösen Angelegenheiten einen Rabbiner. Dieser kann " 'für mehrere Gemeinden zugleich tätig sein. " (Zu §8 27/28) Resolution 2. a) Für alle Beschlüsse über religiöse Angelegenheiten, insbesondere für etwaige Aenderungen in Kultus, Ritus und Religionsunterricht, ist die Uebereinstimmung der Gemeindebehörden und des Rabbiners erforderlich, b) Wird eine solche Uebereinstimmung nicht erreicht, so ist die Entscheidung über die strittige Frage bis zu einer Neuwahl der Gemeindevertretung zu verschieben, und für die beantragte Aenderung ist sodann eine Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. In denjenigen Gemeinden und . Bezirkenin welchen nach den jetzigen Bestimmungen eine volle Ueberein-. stimmung zwischen den Gemeindebehörden und dem' ' Rabbiner für Aenderungen der. erwähnten Art vorgeschrieben ist, bleibt diese Vorschrift auch fernerhin bestehen. Der rheinische Rabbinerverband hat befürwortet, der Rabbiner soll Mitglied des Vorstands sein. Hiervon ist Abstand zu nehmen, wir wollen auf unserem Gebiete bleiben und nicht in das Verwaltungsgebiet hinübergreifen. Als Korreferent nimmt Dr. Vogel st ein-Stettin das Wort zunächst zur zweiten Resolution. Sie ist ein Kompromiß, der aber notwendig ist, wenn überhaupt etwas zustande kommen soll. Zum Absatz a der Resolution 1, dessen Wortlaut nicht im Sinne aller Rabbiner wäre, werde er vor der Abstimmung eine Fassung Vorschlägen, die sämtliche Mitglieder befriedigen würde. Dr. Jacob-Dortmund verliest folgende Anträge des rheinischen Rabbinerverbandes: 1. Der Rabbiner ist Mitglied des Vorstandes. In den Sitzungen der Gemeindevertretung hat er Sitz und beratende Stimme. 2. Aenderungen im Kultus, Ritus und Religionsunterricht der Gemeinde können nur in Uebereinstimmung zwischen den Gemeindekörperschaften und dem Rabbiner getroffen werden. Ist eine solche nicht zu erzielen, so bleibt es bei den bisherigen Einrichtungen. Er bittet, diese Anträge anzunehmen. Kopfstein-Beuthen wendet sich gegen das sogenannte „suspensive Veto" (Resolution 2, Absatz d). Der Rabbiner darf nicht die Entscheidung über religiöse Angelegenheiten ganz in die Hände der Laien legen. Werner weist auf die Verhältnisse in Bauern hin'. Dort steht dem Rabbiner das Vetorecht zu, und jedermann ist damit zufrieden. Besser der jetzige Zustand in Preußen als ein suspensives Veto; dagegen soll der Rabbiner nicht Mitglied des Vorstands werden. Nachdem noch Frank-Köln und Neumark-Duisburg sich gegen Resolution 2, Absatz - ausgesprochen, nimmt Dr. Selig mann-Frankfurt für diese Bestimmung das Wort. Die Frage des Veto ist nicht von ausschlaggebender Wichtigkeit; sie tritt nur dann hervor, wenn der Rabbiner sich in seiner Gemeinde/ diese sich in ihm geirrt hat. — Nach einer lebhaften Debatte, an der sich die Herren F r e u n d, C o h n - Jchenhausen, H o r o w i tz, G o l d m a n n, Lucas, Königsberger, Göbein, Rosenzweig, Appel, Wilde, Vogelstein-Königberg, Silberstein, Rosenberg beteiligen und nachdem die beiden Referenten abermals die Resolutionen des Zentralausschusses befürwortet, erklärt der Vorsitzende die Debatte für geschloffen. Ein'Antrag, daß nur preußische Rabbiner äbstimmen dürfen, wird als satzungswidrig abgelehnt. Es wird über Resolution 2 Absatz a namentlich abgeftimmt. Dieser wird mit 49 gegen 31 Stimmen bei .2 Stimmenthaltungen angenommen. Damit ist der Absatz b gefallen. Die Sitzung wird um 41/2 Uhr geschloffen. Bericht über den zweiten Verhandlungstag. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung wieder um 91/2 Uhr vormittags und erteilt Herrn Dr. Be ermann-Insterburg das Wort zu dem Thema „Der Rabbiner als Gefängnisseelsorger". Der Vortrag wird mit reichem Applaus ausgenommen und dem Redner vom Vorsitzenden der Dank für, seine ergreifenden Worte ausgesprochen. Ein Antrag Samuel aus Besprechung des Vortrages wird abgelehnt. - . Es wird nunmehr die Resolution 1 des Ausschusses zur Debatte gestellt. Der Absatz a wird in der von Vogelstein vorgeschlagenen Fassung angenommen: