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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-06-30 · Heft 26 (30.6.1911) · p. Seite 304

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 26 (30.6.1911)
Date
1911-06-30
Page
Seite 304 (sequence 4)
Language
German
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errichtet werden soll. Sie ist zwar so gütig, einzuräumen, daß sie gegen Errichtung eines Lehrstuhls für talmudische Forschung nichts einzuwenden habe — natürlich müßte er einem christlichen Gelehrten anvertraut werden —, verspritzt aber viel Gift gegen die Berufung jüdischer Gekehrten, wobei es an gehässigen Bemerkungen gegen Ehrlich nicht fehlt. Wir haben gegen diesen Artikel nur folgendes zu bemerken : Es ist ein Recht, ja es wäre eine Wicht der Juden, bei ihren großen Spenden für die Wissenschaft, ob sie nun der großen Reichsanstalt oder der Frankfurter Universität zugute ßL kommen, eine Berücksichtigung auch jüdischer Forscher, eine paritätische Behandlung der Juden zu fordern. Kr Kein Jude, und gewiß auch Herr Schiff nicht (der übrigens lN inzwischen die ganze Sache dementiert hat), stellen das wider- [p sinnige Verlangen, daß jüdisches Geld nur für Juden be- M stimmt sei. Aber sie sollten weit energischer als dies bisher m geschehen ist, dagegen protestieren, daß die wesentlich durch M ihre Spenden ins Leben gerufenen Anstalten eine systematische |.v Ausschließung der Juden betreiben, wie so viele Staats- E Universitäten. Das ist keine jüdische Parteilichkeit, N sondern eine Forderung der Gerechtigkeit und Sittfclichkeit. 4 ' ■ Die Verfassung für Elsaß-Lothringen sieht, wie früher schon dargetan worden ist, auch die Berufung eines Vertreters der jüdischen Gemeinden vor. Diese Neuerung scheint auch in Deutschland beherzigt zu werden. Graf Albrecht zu Stolberg-Wernigerode hat im Junihest der „Deutschen Revue" einen Artikel über die Reform des Herrenhauses veröffentlicht, in dem es heißt: „Die Kirchen. Fraglich ist, ob man nicht auch wenigstens einen Rabbiner würde zufügen müssen." Wir nehmen von diesem beachtenswerten Vorschlag I gern Notiz. Ob ein Rabbiner oder ein Laie, das wäre noch K zu erwägen; aber ein offizieller Vertreter'der pteußi*. |p scheu Judenheit im Herrenhause täte wahrlich not. * In der „Frankfurter Zeitung" finden wir folgenden beachtenswerten Artikel, den wir unseren Lesern Mitteilen und zur Diskussion stellen: Professor Dr. R. Piloth (Würzburg) hat aus Ersuchen der israelitischen Religionsgesellschaft „Ohel Jakob" in München eine „Gutachtliche Aeußerung" über die Frage abgegeben: „Empfiehlt es sich, angesichts der religiösen Parteien, in den großen israelitischen Kultus gemeinden zur Milderung der dadurch hervorgerufenen Uebel» stände für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen das Verhältniswahlsystem einzusühren?" Die Antwort, die Herr Piloty erteilte, ist durchaus bejahend. Nach allgemeinen Ausführungen, die für uns kein Interesse haben, befürwortet Piloth das Verhältniswahlsystem im besonderen für die großen israelitischen Kultusgemeinden. Die Gründe, die bei katholischen und protestantischen Kultusgemeinden dagegen etwa geltend gemacht worden sind, treffen in diesem Falle nicht zu. Es kommen hier nur Großgemeinden in Betracht, zum Teil ^deshalb, weil die Verhältniswahl nur da in Frage kommen kann, Hw es sich um Vertretungen von wenigstens mehr als drei Per-! sonen handelt, zum Teil wohl auch deshalb, weil die Israeliten m: weit überwiegender Zahl Städter sind. Unter den Israeliten der Großgemeinden nun bestehen schroffe Gegensätze in religiösen Grundanschauungen, die sich im Verhalten zu den religiösen Gebräuchen und Einrichtungen fortsetzen und deshalb auch in den Kultus-^ Verwaltungen und besonders in den Verwaltungswahlen hervor-, treten. Mit diesen Gegensätzen ist zu rechnen. Sind die Gegensätze zwischen orthodoxen und neologisch gesinnten Israeliten vielleicht auch nicht so tief ausgeprägt wie zwischen Katholiken und Pro-> testanten innerhalb der christlichen Religionsgemeinschaft, so haben' sie sich doch an manchen Orten so sehr vertieftdaß im wesentlichsten §E:&: Teil der Religionsübung, im Gottesdienst, die Spaltung auch-äußerlich besteht. Wo aber einmal getrennter Gottesdienst besteht,v da ist den gesamten Anhängern der -getrennten Richtungen des Glaubens auch ein Einfluß auf die gemeinsame Kultusverwaltung nicht mehr zu versagen. Es ist nicht nur als unbillig, sondern geradezu als unbegreiflich anzusehen, 'daß ein Mehrheitswahlrecht, mag es auf Listenskrutinium beruhen oder in einer anderen Form des absoluten Prinzips bestehen^ die Anhänger einer beträchtlichen Minderheit von jedem Einfluß auf die Gestaltung der gemeinsamen Angelegenheiten ausschließt. Die Unbilligkeit zeigt sich.vor allem darin, daß den durch die Gestaltung des Wahlrechts tatsächlich Ausgeschlossenen doch obliegt, nicht nur zu den wirklich gemeinsamen Angelegenheiten, sondern auch zu den nur von der Mehrheit benutzten Einrichtungen durch Beiträge beizusteuern. Mit dem Angebot, auch diese Ein-' richtungen zu benutzen, oder gar mit dem noch unfreundlicheren Ansinnen, aus der Glaubensgemeinschaft auszuscheiden, ist den also tatsächlich Bedrückten nicht geholfen, und zwar um so weniger) als das bestehende staatliche Recht, in Bayern wenigstens, eine Bildung mehrerer israelitischer Kultusgemeinden im. gleichen politischen Gemeindebezirk nicht zuläßt. Die Verhältniswahl ist nun geeignet, in diesen Verhältnissen den Minderheitsgruppen den gebührenden.Einfluß zu verschaffen. Ihre Einführung verspricht eine Milderung der bestehenden Uebelstände, indem sie das Parteileben im Schoße der Gemeinde nicht schwächt, aber reinigt und klärt." * Wir erhalten vom Hilfsverein der Deutschen Juden die nachstehende Mitteilung: Es war schon seit einiger Zeit in den politisch eingeweihlen Kreisen Petersburgs bekannt, daß die russische Regierung die traurige Lage ihrer jüdischen Untertanen weiter zu verschlechtern beabsichtige. Diese Pläne scheinen nunmehr unmittelbar vor ihrer Ausführung zu stehen. Denn wir erhalten aus absolut zuverlässiger Quelle in Petersburg ein Telegramm, das an der deutsch-russischen Grenze aufgegeben worden ist und folgendermaßen lautet: Eine weitere' Verschärfung der antisemitischen Politik wird die russische Regierung unmittelbar eintreten lassen. Der Zar hat durch eine besondere Resolution hierzu seine Billigung ausgesprochen.. Die wachsende Bedrückung im Innern soll zugleich der Regierung ihre Position bei den Wahlen erleichtern. * - Aus Pittsburg wird der „Vosfischen Zeitung" geschrieben: Oberst Joseph Garrard, Befehlshaber der Kavallerie in der Garnison Fort Myer, hat sich einen strengen Verweis des Präsidenten Taft zugezogen, weil er in der Behandlung eines jungen Soldaten jüdischen Glaubens namens Frank Bloom ein Vorurteil gegen die Juden an den Tag gelegt hat. In dem Schriftwechsel, der vom Weißen Hause veröffentlicht wird, zeigt der Präsident nachdrücklich dieselbe Mißbilligung solcher Vorurteile, wie sie seine kürzlich im jüdischen Tempel gehaltene Rede kennzeichnete. Der Brief an den Kriegsminister lautet: „Es wird mir schwer, die von Oberst Garrard in dieser Sache bekundete Auffassung mit Geduld und ohne verdammende Worte, die besser ungeschrieben bleiben, zu lesen. Es ist mein Wunsch, daß Sie den Bericht prüfen und die Angaben des Mr. Wolf beglaubigen, und daß Sie, falls er nicht fatsch berichtet worden ist, und sein Bericht Tatsachen bekunden sollte, veranlassen, daß dieser junge Mann zur Offiziersprüfung zugelassen wird. Die Angaben, die Oberst Garrard in bezug auf die Stellung der Inden im Lande macht, sind nicht wahrheitsgemäß, und als Oberbefehlshaber der Armee und Marine weise ich es entschieden zurück, daß irgendein Armee- oder Marineoffizier sich erlaubt. Zeugnis eines so unbegründeten und beschränkten Rassenvorurteils abzulegen, wie es diese Beglaubigungsschrift öekundet." Die Bekanntmachung des Verweises, vom Weißen Häus datiert, lautet: Ä . ' „Der Präsident weist den Kriegsminister an, Obexst Garrard mitzuteilen, daß er dessen Stellungnahme in der fraglichen Angelegenheit

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