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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-06-16 · Heft 24 (16.6.1911) · p. Seite 282

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 24 (16.6.1911)
Date
1911-06-16
Page
Seite 282 (sequence 6)
Language
German
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3. Die einheitliche Einbeziehung, aller Angestellten der. jüdischen Gemeinden ohne Rücksicht auf die besondere Art - ihrer Tätigkeit, Vorbildung oder Gehallshöhe ist zu empfehlend 4. - Da die Gehaltsklassen bis 2000 Mark der Privatbeamten- Versicherung in Beiträgen und Leistungen auf eine Ergänzung durch die Reichsversicherungsordnung berechnet sind, und da die freiwillige Fortsetzung der allgemeinen Invaliden- und Hinterbliebenen-Ver- Sicherung (mit Reichszuschuß) auch nach Überschreitung der Gehaltsgrenze von 2000 Mark sehr vorteilhaft ist, so empfiehlt sich auch eine möglichst einheitliche Einbeziehung aller Angestellten der jüdischen Gemeinden in die Reichsversicherungsordnung. " ' i 5. Die Interessen der Gemeindebeamten auf Veränderung, des Entwurfes liegen in der gleichen Richtung wie die Interessen der übrigen Angestellten. 6. Soweit die Beamten selbst, oder durch ihre Gemeinden eine Kapital- oder Rentenversicherung auf den Lebensstrich oder Todes- .fall abgeschlossen haben, empfiehlt es sich, diese rechtzeitig auf den Prämiensatz des Versicherungsgesetzes, zu bringen (höchstens 4 Prozent vom Gehalte als Beitrag des Angestellten selbst), damit sie zur Befreiung von der neuen Versicherungspflicht ausreicht. Tie Begründung einer besonderen Ersatzkasse für jüdische Gemeindebeamten dürfte weder empfehlenswert noch erreichbar sein..— Rach einer sehr lebhaften Debatte, an der sich die Herren Generalsekretär Tr. Neu mann, Peritz-Königsberg, Dr. Hannauer-Frankfurt, Dr.'Mendel-Berlin und andere beteiligten, und nachdem insbesondere Herr Peritz.die Untauglichkeit des Gesetzes für die besonderen Verhältnisse der jüdischen Kultusbeamten und Herr Rechtsanwalt Dr. Mendel Ungleichheiten in der Behandlung der jüdischen und christlichen Geistlichen-betont hatten, gelangten die folgenden Resolutionen zur Annahme:. .1. Resolution (beantragt von Peritz-Königsberg). Der 12. außerordentliche Gemeindetag beschließt die Einsetzung einer besonderen Kommission zur weiteren Beratung über das. neue Angestellten-Versicherungsgesetz und zur Bestimmung und Durchführung aller in der im Interesse der jüdischen Gemeinden und Beamten zu ergreifenden Maßnahmen. Zugleich wird der Versammlung ein in derselben Angelegenheit von dem ostpreußischen Gemeindeverband einstimmig gefaßter- Beschluß unterbreitet, der lautet: Die am 25. Mai 1911 tagende Generalversammlung der Synagogengemeinden Ostpreußens bittet nach einem informierenden Vortrage des Herrn Waisenhausinspektors Peritz über den Entwurf eines Versicherungsgesetzes für Privatbeamte den Deutschen Israelitischen Gemeindebund, die Interessen der jüdischen Beamten bei diesem Gesetz zu vertreten und besonders dahin zu wirken, daß Ersatzkassen neben der Reichsversicherungsanstalt zugelassen werden. Sofern dies erreicht wird, wolle der D. J. G.B. die Gründung einer ihm unterstellten allgemeinen Pensionskasse für jüdische Gemeindebeamte in-Erwägung ziehen. Schließlich gelangte noch die folgende Resolution von Dr. Mendel zur Annahme: Der 12.Deutsch-Israelitische Gemeindetag ist der Ansicht, daß die von dem Entwürfe eines Reichsversicherungsgesetzes für Privatangestellte gewährten Ansprüche auf Jnvaliditäts-, Alters- und Reliktenversorgung in keiner Äöeise für jüdische Gemeindebeamte ausreichen, die bei gleicher Vorbildung moralisch auch die gleichen'Versorgungsansprüche'haben - wie die Diener der anderen Religionsgemeinschaften. Der Gemeindetag bittet den Ausschußdes D. I. G. B., an den Bundesrat eine Petition zu richten, in Paragraph 9, Absatz 2 des Gesetzentwurfes die Versicherungssreiheit nicht nur wie bereits geschehen, den Rabbinern zukommen zu lassen, sondern diese auch auf die Lehrer und Religionsdiener- bzw. Kultusbeamten der als öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgesellschaften auszudehnen. ' Der Gemeindetag'- bittet ferner den Ausschuß, in seinen bisherigen erfolgreichen Bemühungen der Selbsthilfe sortzufahren und seinen Bundesgemeinden die-ino» ralische Verpflichtung einzuschärfen; sich nach besten Kräften daran zu beteiligen, daß ihren Rabbinern) Lehrern und Kultüsbeamten eine wirkliche standesgemäße Jnvaliditäts-, Alters» und Reliktenversorgung zuteil wird. — In feinem Schlußwort verwies Herr Reichstagsabgeordneter Potthof darauf, daß von Gesetzes.wegen eine durchaus gleichmäßige Stellung der jüdischen -Geistlichen und Beamten mtt denen der christlichen Konfession vorliege. Ungleichheiten) die sich ergeben, seien darauf zurückzuführen, daß eben die christlichen Geistlichen und Lehrer einen gesetzlichen Pensionsanspruch haben, da sie fest und versorgungsberechtigt angestellt sind, was bei den jüdischen Beamten bisher nicht der Fall sei. Alsdann erstattete Justizrat Oldendorf namens der Prüfungskommission für die^ Wahlmandate den Bericht. Die Prüfungskommissionist der Ansicht, daß sämtliche beanstandeten Mandate rechtsgültig seien, da eineauthentischeJnterpretation derStatutenbestimmung, auf.Grund deren die Ungültigkeit ausgesprochen war, fehle. Danach trat eine kleine Frühstückpause ein. Sie Piöce de r£sistance, bei der die Geister ähnlich wie auf. dem vorigen Gemeindetage hart aufeinander Platzten und es zeitweise der dringenden Energie des Versammlungsleiters bedurfte, um die Ruhe und die Möglichheit einer Fortsetzung der Verhandlungen herzustellen, begann am Nachmittag mit dem Hauptreserat, das Herr Rechtsanwalt Salomon erstattete. Nachdem der Herr Referent die einzelnen anderweitigen Satzungsänderungen einer kurzen Erläuterung und Begründung unterzogen hatte, gelangte er zur eingehenden mit statistischen Daten reich versehenen Auseinandersetzung der beiden Hauptforderungen des neuen Statutes, nämlich die anderweitige Verteilung der Mandate auf die Gemeinden nach ihrer Bevölkerungszahl und auch den Domizilzwang der Vertreter. Nach dem jetzt geltenden Vertretungsmodus sind die 9 größten Gemeinden des Reiches auf dem Gemeindetage durch 45 Stimmen vertreten, denen 1036 der kleinsten und Kleingemeinden gegenüberstehen, also 46 gegen 1036, obwohl über 50% aller deutschen Juden in diesen 9 Großgemeinden wohnen, und auch deren Beiträge über 50 o/o ausmachen. Wer da nicht einsehe, daß dies unrichtig und ungerecht sei, der wolle einfach nicht einsehen. Nun habe man den Einwand erhoben, daß durch die Neuordnung des Vertretungsmodus die kleinen und kleinsten.Gemeinden vergewaltigt werden sollen. Wie aber sieht es damit in. Wirklichkeit aus? Nach dem Vorschläge der neuen Satzungen würden sich die Stimmen derart verteilen, daß von den 1019 dem Eemeindebunde angeschlossenen Gemeinden 907 kleine Gemeinden sind, denen je eine Stimme zufallen würde. Die kleinsten Gemeinden wären also mit 907 Stimmen vertreten. Nun müsse man aber zu diesen kleinen Gemeinden auch diejenigen mit 2 und 3 Stimmen dazu rechnen, was man aber gar nicht brauche, um sestzustellen, daß die kleinen und kleinsten Gemeinden immer die Majorität auch nach den neuen Statuten haben würden. Denn alle übrigen Gemeinden einschließlich der 14 Gemeindeverbände und einschließlich der Stimmen der Ausschußmitglieder des Gemeindebundes würden immer den 907 Stimmen der kleinsten Gemeinden mit nur 823 gegenüberstehen. Das jetzt geltende Wahlrecht bestände l'eit 40 Jahren, also seit einer Zeit, da sich die Verhältnisse ganz erheblich geändert haben. Damals hatte der Gemeindebund erst 116 Mitglieder, jetzt 1020. Auch die Verhältnisse der einzelnen Gemeinden, das Wachsen der Großgemeinden haben sich geändert. Der hauptsächlichste Anlaß zur Vorlage der Statutenänderung hätten die turbulenten Szenen auf dem letzten Gemeindetage gegeben, die da zeigten, daß eine ruhige, sachliche und würdevolle Verhandlung nicht mehr möglich sei, insbesondere durch die bisherige Uebung der Blanko-Mandate hätten sich die schwersten Mißstände ergeben, infolgedessen - hätte man auck die Neubestimmung beantragt, daß jeder Vertreter einer Gemeinde. auch in dieser sein Domizil haben müsse, daß die Uebertragung der Vertretung auf Leute, die in gar keiner Beziehung zu der vertretenen Gemeinde stehen, nicht mehr statthaft sei. Es sei durchaus unrichtig, daß die Absicht, den Organisationsgesetzentwurf für die preußischen Gemeinden durchzusetzen, das treibende Motiv der Wahlreform gewesen sei. Denn an eine Weiterbetreibung dieses Organisationsgesetzes sei nicht zu denken, man sei vielmehr entschlossen, besonders jetzt nach dem Votum des Rabbinertages in dieser Frage die-Sache überhaupt vollständig ruhen zu lassen. Zum Schlüsse betonte der Referent, daß man sich nicht auf Einzelheiten versteifen werde, sofern nur das Prinzip und das Prinzipielle Zustimmung finde. Herr Landgerichtsrat. Loewe als Korreferent verzichtet: aufs Wort. Dann ergriff eine ganze Anzahl Vertreter der Großgemeinden das Wort zu kurzen Erklärungen. Namens des Berliner Gemeinde Vorstandes erklärte Herr Justizrät Lilie nthal: Die Berliner Gemeinde habe allezeit ihren Stolz darin gesetzt, dem Deutschen Israelitischen

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