Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1911)
- Date
- 1911-06-02
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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T5. Jahrgang Nr. 22 > Berlin, 2. Juni 1911 Srilsgr zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums". korrklpondrnHM und Kgchnchten. Deutschland» 8. Berlin, 28. Mai. Der heutigen Sitzung der Repräsentanten-Versammlung lagen zunächst mehrere Zuwendungen vor, .welche debattelos angenommen wurden: des Herrn Albert Aronheim zu. Grabeserhaltungs- und Wohltätigkeitszwecken, der Eheleute Moritz und Marie Brasch (6000 Mark) und des Rentiers Max Knopf (5000 Mark) zu Erabeserhaltungszwecken, des Herrn Benjamin Borck (12000 Mark) zur Errichtung einer Benjamin ■ und Gertrud Borck-Stiftung für die Alterversorgungs-Anstalt und desselben Stifters (9000 Mark) für die gynäkologische Station und Entbindungsanstalt in dem neu zu errichtenden Krankenhause, des Herrn Dr. Willi Gerschel (5000 Mark nominell) an die Wolf-und Klara Hagelberg-Stiftung, welche dem vorübergehenden oder dauernden Unterhalte von Waisen oder Kindern armer Eltern dient. Mit der Annahme der von Frau Rabbiner Dr. Ungerleider aus dem Nachlaß ihres Mannes für die Gemeindebibliothek als Geschenk .angebotenen Bücher erklärte sich die Versammlung einverstanden. Nach den Feststellungen der Bibliothek-Kommission handelt es sich um rund 1000 Bände und verschiedene Broschüren, meist rabbinische Werke, welche fürdie Bibliothekgut verwendbar sind. Auch einige wertvolle Werke finden sich darunter. Ein Antrag Dr. Ginsberg wünscht die Einsetzung einer gemischten Deputation zur Schaffung eines Statuts der Baukommission und einer Geschäftsordnung des Baübureaus. Nach den Ausführungen des Antragstellers handelt es sich hierbei lediglich mit ein Fortschreiten auf dem Wege, den die Gemeinde seit einigen Jahren beschritten hat, auf dem Wege, die Organisation ihrer vielen und verzweigten Kommissionen weiter auszubauen. Während die verschiedenett Kommissionen bereits ihre Statuten und Richtlinien besitzen, soll nunmehr auch für die Baukommission ein Statut errichtet werden, das bei dem Millionenetat dieser Kommission als durchaus wünschenswert erachtet werden muß, zumal die Haupttätigkeit der Gemeinde für die nächsten Jahre auf der Bautätigkeit beruhen wird. Diese Bautätigkeit hat bereits eingesetzt, uti& weitere Neubauten werden sich in Zukunft als notwendig erweisen. Um so mehr müssen die Richtlinien für die bauleiteuden Instanzen, die Kompetenzen der Barikommission im Verhältnis zum Baubureau sestgelegt rverden Die Arbeiten haben so an Umfang zugenonnnen» daß für bestimmte Bauten bereits Unterkommissionen ernannt werden mußten. Mit einem Statut der Baukommission muß als natürliche Folge desselben auch eine Geschäftsordnung für das Baubureau geschaffen werden. Eine solche ist nicht nur nützlich, sondern erscheint für die systematische und schnelle. Bearbeitung der vorliegenden Angelegenheiten als eine unbedingte Notwendigkeit. Es müssen die Grundsätze für die Unter» nehmerliste, für die Auswahl t er für die Liste in Betracht kommenden und für die Gemeindearbeiten heranzuziehenden Firmen bestmunt werden, ein Regulativ für die Submissionen muß geschaffen werden, das auch den ausführenden Beamten ihre Tätigkeit erleichtert.' Die steuerzahlenden Mitglieder, insbesondere soweit sie den Handwerkerkreisen angehören, haben nach dieser Richtung eine Fülle von Wünschen wiederholt verlautbart. Die Zahl der den Handwerkerkrei.sen angehörenden 'Gemeindemitglieder beträgt einschließlich der Kleinhandwerker etwa 3000. Auch diese Wünsche sollten in das Bereich der Diskussion gezogen werden, und auch hierfür erscheint ein engerer Kreis, wie er in einer gemischten Deputation vorhanden ist,/zweckmäßiger. Der Referent ist überzeugt, daß auch die Mitglieder der bauleitenden Kommission, deren umfangreicher Tätigkeit man nur die allergrößte Wertschätzung und Anerkennung äusdrücken kann, diesen Antrag auf Einsetzung einer gemischten Depütalion freudig begrüßen werden, die einen großen Schritt in der weiteren Organisation der Gemeindeinstitution bedeute. Auf die Erklärung des Gemeindesyndiküs Herrn Justizrat Lilienthäl, daß ein Regulativ für die Baukommission bereits im Entwurf fertig sei, wurde' auf Antrag Blaschke beschlossen, den Antrag Ginsberg dem Ausschuß III zu überweisen. In der Debatte wies auch Herr Oskar Tietz darauf hin, daß die Vergebung der Arbeiten der Gemeindeverwaltung sehr starke Erregung unter den steuerzahlenden jüdischen Handwerkern Hervorrufe. — Zur Kenntnisnahme liegt alsdann die bereits einmal im Plenum erörterte Vorlage vor betreffend Anbringung figürlichen Schmuckes an Grabdenkmälern Der Handelsrichter George Leichtentritt hatte, wie wir in Erinnerung bringen, um Genehmigung gebeten, auf dem Friedhof in Weißensee eine Jardiniäre aufzustellen, deren Vorderseite mit Reliefdarstellungen von Mches und Jeremias versehen ist. Die Re-.' präsentanz hatte zurzeit ersucht, zunächst ein. allgemeines Gutachten aller Rabbiner darüber einzufordern, ob der Anbringung allegorischfigürlichen Schmuckes an Grabdenkmälern religionsgesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder nicht. Wie der Referent Direktor Minden berichtete, sind alle Rabbiner zu dem negativen Resultat gekommen, den Antrag nicht zu befürworten. Die Motivierungen greifen auf die gesamte talmudische Literatur zurück. Die Meinungen der Responsoren waren in den verschiedenen Zeitaltern verschieden. Durch alle Gutachten geht der Faden, daß es im Interesse der Ruhe und der Einheitlichkeit des Friedhofs liege, außergewöhnlichen Schmuck nicht zuzulassen. Der Referent gab eine sehr interessante historische Studie zum besten, wie die verschiedenen Rabbiner — unter anderem Rosenstein, Aub — sich gleichartigen Anträgen gegenüber verhalten haben.- Er teilte auch mit. daß z. B. in der sehr frommen Gemeinde Worms auf einem Grabe bronzene Vogelnester ohne jede Beanstandung angebracht worden seien, welche-symbolisch die Mutterliebe darstellen sollen, und empfahl schließlich auch, den Antrag abzulehnen, ohne weitere Anträge zu stellen. Denn wenn man nach der Richtung hin Konzessionen machen würde, dann würden die Friedhöfe bald durch unschöne Kunstwerke verunziert werden. Die Versammlung schloß sich debattelos dem Kommissionsbeschluß an. — An Stelle der bisherigen gemischten Deputation zur Vorbereitung des Neubaues des Krankenhauses wurde eine bäuleitende Kommission eingesetzt dieffich aus drei Vertretern des Gemeindevorstandes, sechs Delegierten der- Repräsentantenversammlung .und je zwei Delegierten der Baukommission und des Krankenhausvorstandes zusammensetzen soll. In dieselbe wurden die Herren Weile, Senator, Weigert, Hirsch, Manheimer und Blumenthal entsandt. Seitens des Gemeindevorstandes sind die Herren Netter, Stern und Landsberg delegiert worden. — In die gemischte Deputation zur Beratung über anderweitige Regelung der Fürsorge für die hiesigen unterstützungsbedürftigen Kinder wurden die Herren Blumenthal, Blaschke, Pincus und Minden abgeördnet. — Im Gemeindevorstand ist durch die Amtsniederlegung des Geheimen Justizrats Timendorfer wieder eine Vakanz eingetreten. Herr Geheimrat Timendorfer ist durch seine erneute Wahl züm Präsidenten der Großloge bedauerlicherweise zu diesem Schritt veranlaßt worden. In den Ausschuß zur Vorberatung der Wahl eines Gemeinde-Aeltesten wurden die Herren Blumenthal, Minden. Dr. Cohn, Louis Sachs, Hirsch. Beit Simon und Manheimer gewählt. — In die Subventionskommission wurde Herr Professor Blaschke, welcher von diesem Amt zurückgetreten war, einstimmig wiedergewählt. — Die Bewilligung einer Ausgabe zur Einrichtung einer Niederdruckdampfheizung in der Synagoge Lindenstraße wurde vertagt, da noch andere Sachverständige als die bisherigen zur Begutachtung ausgesordert werden sollen. Herr Architekt Kutznitzki empfahl, Herrn Baurat Car per von der Stadt Berlin als Gutachter heranzüziehen. — Zur Vornahnte verschiedener Baüverärrderungen im Hospital wurden 1700 Mark bewilligt, ebenso die Kosten für die Anschließung eines Wohnraumes im Hause Oranienburger Straße 30 an die Zentralheizung des Nachbarhauses, und schließlich ein Betrag bis zur Höhe von 750 Mark zur Veranstaltung von Festgottesdienst