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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-06-02 · Heft 22 (2.6.1911) · p. Seite 261

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 22 (2.6.1911)
Date
1911-06-02
Page
Seite 261 (sequence 9)
Language
German
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,> vorgekommen ist. Es wird vmir daher nur gestattet sein, an einige, allgemeine Grundsätze zu erinnern, und da muß ich darauf zurück' kommen, was ich als den eigentlichen Kern der Verhandlung von den Vertretern des Gouvernements aussprechen gehört habe, auf den Begriff des christlichen Staates. Es geht mir, wie mehreren anderen Rednern, daß ich nämlich trotz der eifrigsten Forschungen und des gewissenhaftesten Nachdenkens mir nicht habe klar machen können, was unter einem christlichen Staat zu verstehen sei. Ich glaube das Christentum sehr hoch zu stellen; aller der Begriff der Religion kann doch nur auf der inneren individuellen Ueberzeugung beruhen. Der Staat aber ist ein Komplexus von Individuen, welcher als solcher keine allgemeine Ueberzeugung haben kann. Insofern daher der Staat eine moralische Person darstellt, so kann ich mir nicht denken, daß derselbe als solcher eine bestimmte Religion haben könne. Wie man also von einem Staate, sagen könne,, es ist ein christlicher Staat, ist mir nicht erklärlich. Der Staat wird doch auch nicht die Bestimmung haben sollen, die Glaubenssätze einer bestimmten Konfession zu realisieren — gewissermaßen der Exekutor der Kirche zu sein. Vielleicht hat diese Darstellung in einem anderen Sinne genommen werden sollen; man will vielleicht sagen, als Staat hat er in der Gesetzgebung die Prinzipien zu realisieren, die aus der christlichen Moral hervyrgehen, denn die Glaubenssätze selbst kann er nicht realisieren. Aber auch in dieser Beziehung kann ich mir nicht denken, daß der Staat sich als Exekutor der Kirche-zu gerieren habe. Wenn es sich darum handelt, hie Grundsätze der christlichen Moral zu realisieren, so muß ich gestehen, daß ich die Benennung eines christlichen Staates für den einzigen bestreiten muß. Ich will nur die Grundsätze unseres Staates mit dem Neuen Testament vergleichen. Ich könnte zwar auch bei dem Alten Testamente anfangen und mit den zehn Geboten beginnen. Die zehn Gebote sagen schon: „Du sollst nicht töten", während der Herr Schatzminister, den auch die Armee in ihren Reihen zu zählen das Glück hat, gewiß nicht beabsichtigen wird, in strenger Anwendung jener Grundsätze den Krieg zu verdammen. Es steht' ferner im Neuen Testament: „Tu sollst nicht schwören; eure Rede sei ja. ja,- nein, nein; was., darüber ist, ist vom Uebel." Wir haben jedoch noch in einer der letzten Sitzungen, wo wir mit dem Gesetz' entwurf wegen der Einkommensteuer beschäftigt waren, erfahren, daß sogar neue Eide eingeführt werden sollten, Eide, mit denen die dringende Besorgnis des Meineides verbunden ist, weil von deren Ableistung oder Nichtableistung die Besteuerung abhing; also während eine Allerhöchste Proposition noch neue Eide in unserem Staate einführt, kann man doch nicht von einem christlichen Staate reden, welcher den Satz nicht beachtet: „Du sollst nicht schwören." Es ist ferner das Gebot des Christentums: „Liebet eure Feinde" und: „wenn dir jemand einen Backenstreich gibt, so halte ihm die andere Backe auch hin;" wie wollen wir aber mit diesem Grundsätze die Gesetzgebung über die Injurien in Einklang bringen. Viele Paragraphen des Landrechts "müßten ausgetilgt werden, wenn sie in- Einklang mit jenen Grundsätzen gebracht werden sollen. Wie will man in der auswärtigen Politik mit dem Gebote der Feindesliebe es vereinigen, Verträge gegen auswärtige Mächte zu schließen? Ich glaube, wenn wir unsere Ministerien alle durchmustern, so können ihre Handlungen diesem Standpunkte gegenüber nicht bestehen; wenn wir namentlich auf das Schatz Ministerium übergehen, so können wir es im Sinne des Christentums nicht gerechtfertigt finden, daß Schätze gesammelt werden, denn das Christentum gebietet uns, irdische Güter gering zu achten, und es heißt in der Bibel, daß eS eher anzunehmen ist, daß ein Kamel durch das Nadelöhr gehen wird, als daß der Reiche in das Reich Gottes kommt. Meine Ansicht ist die, daß der Staat nicht dazu bestimmt ist, die christlichen Moralvorschriften zu realisieren, und deshalb ist auch die Ansicht, daß wir in einem christlichen Staate leben, falsch." Im weiteren Verlauf seiner Rede fetzte er auseinander, daß nach seiner Meinung die Kirche üb er dem Staate steht, daß ferner der Staat von seinen Bürgern wohl das Bekenntnis einer Religion verlangen dürfe, also z. B. das Recht haben müßte, die Atheisten vorn Staatsbürgerrecht auszuschließen. Nach diesen etwas befremdlichen Auseinandersetzungen fuhr der Redner fort: Die jüdische Religion enthält keine Vorschriften, welche die Juden verhinderte, ebenso gute Staatsbürger zu sein als wir Christen. In einer früheren, wahrscheinlich von der Ministerbank ausgegangenen Denkschrift, die ich vorhin ansah. findet sich zwar der Spruch des Alten Testaments: „Jehova, wir bitten Dich, unsere Feinde zu vernichten." Aber ich meine, daß das Gebet eine geschichtliche Beziehung hat auf die damalige Zeit, und ich glaube, daß wir keine Ursache haben, jetzt deshalb sonderlich furchtsam zu sein. Ich kenne keinen Religionsgrundsatz der Juden, der den unseren durchaus entgegenstände; sie glauben an Gott wie wir, sie haben sogar eins unserer heiligen Bücher-mit uns gemein, und ihre moralischen Vorschriften sind im wesentlichen dieselben, wie die. denenwir folgen; namentlich wenn wir uns auf den Standpunkt unserer Landesgesetze stellen, so legt ihnen ihre Religion dieselben Pflichten auf wie uns Ich kann also aus der Religion keinen Grund entnehmen, ihnen die ihnen gebührenden Rechte zu versagen; darin war auch der Redner, der vor mir sprach, mit mir einverstanden. Ich glaube ferner nicht, daß uns die Nationalität der Juden/ das Judentum, Anlaß geben könnte, ihnen diese Rechte zu verkürzen, und die Ansicht, die der Redner vhr mir ausgesprochen hat, daß das Judentum so beschaffen sei. daß wir den Juden' politische Rechte nicht gewähren könnten, hat mich durchaus nicht überzeugt. Wir haben, wie früher angeführt wurde, in dem Beispiel anderer Staaten praktische Erfahrungen darüber; es ist namentlich der Niederlande gedacht worden; wenn daher der Redner vor mir sagte, daß man nicht nach diesen Beispielen, sondern nach dem Gewicht der Tatsachen zu entscheiden habe, so verstehe ich das nicht; ich finde eben in jenen Beispielen die Tatsachen, welche wir zu beachten haben. Ich komme auf die Fehler zurück, die uns von mehreren Seiten, als den Juden eigen, hervorgehoben wurden, und zu diesen zähle ich namentlich ihre Habsucht, die sehr häufig einen schmutzigen Charakter annimmt, und ich möchte hinzufügen: ihre Kriecherei, und (wenn auch viele Juden im Jahre 1813 das Vaterland verteidigt haben) so setze ich doch noch hinzu: ihre Feigheit; alle diese Fehler sichern sie vor meiner Sympathie; wenn sie mir aber auch noch so unangenehm in sozialen Verhältnissen wären, so genügt mir doch dies nicht, um ihnen die politischen Rechte abzusprechen; zumal wenn wir uns noch sagen müssen, daß diese ihre Fehler in der Behandlung, die ihnen unsere Gesetzgebung hat angedeihen lassen, ihren Ursprung haben. Gehen wir zurück auf die Geschichte'des jüdischen Stammes, so finden wir, daß diese Fehler wenigstens nicht im Blute liegen, daß die Juden der Vorzeit nicht nur tapfere Kämpfer waren, daß sie sich gegen die Römer geschlagen haben bei der Zerstörung Jerusalems, wie wenige Völker der Erde; sondern auch, wenn wir ihre frühere Geschichte durchgehen, daß sie ein ackerbautreibendes Volk waren und nicht Handel trieben. Ich möchte nicht, wie ein Redner vor mir behauptet, daß der Handel keine edle Beschäftigung sei; er ist wohl ebenso edel als Industrie und Ackerbau. Der geehrte Redner hat aber auch wohl nur den Schacher im Auge gehübt; aber dieser Schacherhandel ebenist es, woraus wir sie angewiesen, da wir ihnen jeden anderen Weg versperrt haben. Daß sie neben diesen Fehlern auch viele Vorzüge haben, hat selbst der Herr Schatzminister anerkannt, und es bedarf also keines weiteren Zeugnisses darüber mehr. Wenn man ein gewisses Vorurteil als begründet anerkennen will, so ist es durch die Gesetzgebung selbst hervorgerufen. Gehen wir aber aber auf den eigentlichen historischen Anlaß der gedruckten Lage der Juden zurück, so ist es doch nur .der eine Grund, daß die Juden unseren Herrn gekreuzigt haben; aber so wie der göttliche Stifter unserer Religion vom Kreuze aus die Worte zurief: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!" so haben wir doch zunächst die Verpflichtung, diesen göttlichen Ansspruch zu verwirklichen, und wenn nun hier immer der christliche Staat entgegengeführt wird, so muß ich daran erinnern, daß das erste Gebot des Christentums ist: „Liebe deinen Nächsten", und daß wir das Beispiel von dem Samariter uns zur Lehre dienen lassen müssen." Nachdem Vincke so die Notwendigkeit dargetan, den Juden die vollen staatsbürgerlichen Rechte zu gewähren, prüfte er den

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