Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1911)
- Date
- 1911-06-02
- Page
- Seite 258 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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geleitet seien. Aber sind denn die religiösen Zustände in den-: jenigen Gebietsteilen, in welchen dem Rabbiner jetzt schon ein solches Recht zusteht, besser als in den altpreußischen Provinzen? Pulsiert bei den Juden von Hannover und Kassel ein regeres religiöses Leben als in Berlin, Frankfurt oder Breslau? Welches sind die Schädigungen, die die jüdische Religion unter dem Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden erlitten hat? In dem nun schon über zwölf Jahre dauernden Streit sind solche Schäden nicht dargelegt worden. So bleibt doch nur die Tatsache bestehen, daß manche Rabbiner eine gesetzliche Befugnis erstreben, die ihnen das bisherige Recht nicht gibt. Wäre ihr Streben ein so selbstloses, weshalb faitb denn der vor Jahresfrist vom Herrn Rabbiner May bäum gemachte Vorschlag, daß Aenderungen des Kultus und Ritus nur nach wiederholter Abstimmung in zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden eingeführt werden sollen, kein Echo in dem jüdischen Blätterwald? Nach jenem Vorschlag sollte auch im Falle der Zustimmung des Rabbiners eine solche Aenderung nicht während einer Wahlperiode der Gemeindevertretung eingeführt werden! Wenn also manche Rabbiner nur verhindern wollen, daß die Aenderungen nicht durch übereilte Maßnahmen der Gemeinden eingeführt werden, warum stimmen sie ihrem Amtsbruder nicht freudigst zu? Es ist also klar, daß viele Rabbiner doch das Recht erstreben, die Gemeinde auf den von ihnen für richtig gehaltenen „religiösen Weg zu zwingen." Aber jüdische Auffassung ist, daß die Gemeinde über ihren Kultus zu bestimmen hat und daß der Rabbiner ihr Lehrer und sachverständiger Berater, nicht ihr Herr ist. III. Der Gemeindetag des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes hat im Jahre 1898 einstimmig beschlossen, daß ein Gesetzentwurf für die preußischen Synagogengemeinden ausgearbeitet werden soll. Das Dichterwort: Nonum prematur in annum ist mehr als erfüllt. Nach elfjähriger Arbeit liegt ein Entwurf vor, der in allen wesentlichen Punkten die Mittellinie zwischen den verschiedenen Forderungen zu halten sucht. Die extremen Parteien, Zionisten und Orthodoxe der strengsten Richtung, werden schwerlich zu befriedigen sein. . Aber zu dem Gemeinsinn und der Einsicht der meisten Rabbiner sollte man doch das Vertrauen haben dürfen, daß sie das mühsam zustandegebrachte Werk nicht daran scheitern lassen, daß die eins vielbesprochene, schon vom neunten Gemeindetag abgelehnte Forderung nicht erfüllt wird. Ueber alle anderen Punkte wird leicht eine Einigung zu erzielen sein. Die Gemeinden sind im sechzigjährigen Besitz des Selbstbestimmungsrechts und haben es nicht schlecht geübt. Keine der großen Gemeinden will dieses Recht aufgeben. Ohne die Zustimmung der großen Gemeinden, welche die Mittel liefern sollen, um der Not der kleinen Gemeinden zu steuern, kann der Entwurf nicht der Regierung überreicht werden. Sollen wir' nun wirklich das klägliche Schauspiel geben, daß die Juden Preußens zu einer Einigung nicht gelangen können? Die Gesamtorganisation muß allerdings auf der Ueberzeugung des überwiegenden Teils der preußischen Juden von der Notwendigkeit einer solchen Organisation gegründet sein. Von dieser Ueberzeugung war schließlich auch der elfte Gemeindetag erfüllt. Wenn die Mehrheit der Rabbiner derselben Ueberzeugung ist, so möge sie jetzt zeigen, daß sie den Sinn für das allgemeine Beste nicht bloß zu wecken, sondern auch zu betätigen weiß. E Lur Frage vrr Feurrdrltattung. * Eine Erwiderung,von Silber stein-Schwerin. egen die Kritik, die Herr Rabbiner Dr. Vogelstein- Stettin (in Nr. 19 d. Z.) meinem Aufsätze „Zur Frage der Feuerbestattung" (Nr 16 b. Z.) und dem von Porges- Leipzig (im „Jüdischen Familienblatt") hat zuteil werden lassen, muß ich mich aus mehrfachen Gründen wenden. Zunächst weise ich seine Beschuldigung, daß ich „den mir bekannten Beschluß der Vereinigung der liberalen Rabbiner Deutschlands in der ersten Generalversammlung (1899) verschwiegen, dadurch eine unvollständige und einseitige Darstellung des Sachverhalts geboten und den Standpunkt der Unparteilichkeit, um nicht zu sagen, der Loyalität nicht gewahrt habe" auf das entschiedenste zurück. Das kann ich sehr leicht mit der offenen Erklärung, daß mir dieser Beschluß bei Abfassung meines Aufsatzes völlig unbekannt gewesen ist. 1899 gehörte ich der liberalen Vereinigung noch nicht an und nahm, an der Versammlung nicht teil. Kurz vor dem Erscheinen der Vogelsteinschen Kritik habe ich mit Freuden in der Einladung zur künftigen Versammlung gelesen, daß endlich einmal als ein Punkt der Tagesordnung „Feuerbestattung" angesetzt ist. In dem Aktenmaterial, das der Deutsch- Israelitische Gemeindebund mir zugestellt hat, war dieser Beschluß nicht vorhanden, und Vogelstein selbst, den ich vor einiger Zeit um Auskunft über das Verhalten in Stettin bei Bestattung der Aschenurnen gebeten, hat mich auf diesen Beschluß nicht aufmerksam gemacht. Wäre er mir bekannt gewesen, so hätte ich ihn sicherlich nicht verschwiegen. Nach dieser meiner Erklärung wird also der Vorwurf Vogelsteins hinfällig und damit auch seine Vermutung, daß ich die anerkannten rabbinischen» Autoritäten, die bei der damaligen Versammlung mitgewirkb haben, nicht anerkenne. Hätte Vogelstein nicht als sicher angenommen, daß mir die in jener Versammlung (18 von 48 Mitgliedern waren anwesend und haben fast einstimmig den Beschluß gefaßt) gefaßte Resolution bekannt gewesen, dann wäre sicherlich sein gereizter Ton unterblieben und mit ihm so manche Jrrtümer. Denn nur mit dem ersten Satze jener Resolution „Die Leichenverbrennung entspricht nicht dem altüberlieferten jüdischen Herkommen" stimmen meine Ausführungen nicht gänzlich, weil ich die Leichenverbrennung als religiös unzulässig erachte. Vogelstein aber kämpft hauptsächlich dagegen, daß liberale Rabbiner aus religiösen Bedenken ihre Mitwirkung bei der Leichenfeier versagen und sich weigern, den Trauernden den Trost der Religion zu spenden und dadurch dem Hingeschiedenen den Stempel der Unfrömmigkeit, der Religionsverletzung aufdrücken, als ob Porges oder ich dafür plädiert hälten. Wo in aller Welt ist in dem Aufsätze Porges oder in dem meinigen etwas davon zu lesen? Porges hat über die Mitwirkung des Rabbiners gar nicht gesprochen. Ich habe nur aus dein Material, das mir durch Rundfragen vorlag, Tatsachen angeführt und über das Verhalten der Rabbiner allgemein berichtet, wie jeder Nachlesen kann. Ja, in meinem Schlußsatz, der in dem Wunsche gipfelt, daß bei derartigen Bestattungen neben der. Pietät gegen die altehrwürdigen Bräuche Rücksicht auf die Hinterbliebenen genommen werde, damit sie nicht verletzt werden, befinde ich mich in völliger