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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-06-02 · Heft 22 (2.6.1911) · p. Seite 255

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 22 (2.6.1911)
Date
1911-06-02
Page
Seite 255 (sequence 3)
Language
German
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Gericht hat aber auch daraus nicht geschloffen, daß es ihm darauf ankäme, jedesmal, wenn er tätig wird, mit seiner Absicht gleichzeitig eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft zu verbinden. Das Gericht ist der Ansicht, daß der Angeklagte in dem ersten unter Anklage gestellten Artikel die Tat nach § 166 begangen hat. Das Gericht meint ferner, daß der Angeklagte des guten Glaubens gewesen ist, daß die Zitate des Angeklagten nach seiner Ueberzeugung völlig richtig sind und sie.infolgedessen als Grundlage für die Be- Wertung der jüdischen Moral genommen werden können. Der An. geklagte hat gesagt und seiner Ueberzeugung damit Ausdruck gegeben, daß die Sätze, die er selbst als gegen die christliche Moral verstoßend angeführt und -charakterisiert hat, noch jetzt vom Juden, tum gelehrt werden in den Synagogen. Damit hat er ausgedrückt, daß diejenigen Sätze, die sich in der Hauptsache auf das Verhalten im rechtlichen und im Geschäftsverkehr mit Andersgläubigen erstrecken, von den Vertretern der jüdischen Religion mit in den Kreis ihrer religiösen Auffassungen gebracht werden, und wenn er nunmehr auf Grund dieser Feststellungen fortiährt: Es sind infolgedessen die Synagogen anzusehen als eine Brutstätte der Nichtswürdigkeit; wenn ec infolgedessen darstellt, die Lehren, die in den Synagogen gelehrt würden, enthielten das Gift schlechter und ehrloser Gesinnung; wenn er davon ausgeht, daß die Lehren, die dort gelehrt werden, -von Lug und Trug begleitet, aber im Mantel der Tugend einhergehen, und daß die, die diesen Lehren angehören, zu einer Falschspielergesellschaft zu rechnen sind, und die Lehren den Statuten einer Falschspielergesetlschaft gleichstehen, so ist das Gericht der Ansicht, daß dies über eine maßvolle Kritik hinausgeht und eine Beschimpfung enthält. Der Angeklagte ist ein sehr starker Parteigänger, und es ergibt sich, daß er mit großer Schärfe vorgeht und bisweilen sich in der Wahl seiner Ausdrücke nicht in der richtigen Grenze hält. . . . Das Gericht hat in der Erwägung, daß der Angeklagte an die Lauterkeit seines Zieles glaubt, und daß er mit einer gewissen rechtlichen Aufgabe an sein Ziel geht, dem Angeklagten eine Strafe zuerkannt, die nur um weniges die frühere Strafe übersteigt. Das Gericht hat gemeint, die Handlung deS Angeklagten gerecht zu charakterisieren, wenn es auf 10 Tage Gefängnis urteilt. ..." Die „Staatsbürgerztg.", der wir Vorstehendes entnehmen, meint, aus der Urteilsbegründung klinge die Hochachtung der Richter vor dem Angeklagten deutlich heraus, und sie schließt ihre Betrachtung mit den Worten: „Diesen Mann wird der „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" nicht müde machen. Aber er soll nur fleißig klagen. Denn wir können in unserem deutschen Vaterlande antisemitisch gesinnte oder wenigstens innerlich über die Judenfrage klarblickende Richter brauchen, und solche Prozesse helfen dazu, daß wir sie bekommen/' . V: > V' . 1 Der Ruf nach antisemitischen Richtern;... Der. hat gerade ' noch gefehlt, um unsere Justiz in Mißkredit zu bringen. Aber wir müssen gestehen, bemerkt mit Recht die Abwehr-Korrespondenz, daß Urteilsbegründungen, wie man sie jüngst in Leipzig erlebt hat, ganz dazu angetan sind, den Mut der Antisemiten zu beleben. 3r Aus Braunschweig wird der „Welt am Montag" geschrieben: Nachdem Herr Hartwieg an Stelle v. Ottos leitender Minister Braunschweigs geworden ist, ist es-vielleicht nützlich, an eine Episode aus dem Leben Hartwiegs zu erinnern. Auf einem Essen, das die Stadt Seesen dem Herzog-Regenten Johann Albrecht gab, berichtete der Bürgermeister dem Herzog, welche Verdienste sich der Stifter der Jacobsohn-Schule um die Hebung und Entwicklung der Stadt erworben habe. Da machte Herr Hartwieg in brüsk-verächtlichem Tone die Bemerkung: „Jüdisches Geld!" Als er auf das Ungehörige dieser Bemerkung sowie darauf aufmerksam gemacht wurde, daß der Regent ihn hören könne, erklärte er gleichmütig: „Ach was, das schadet nichts; mag er es ruhig hören." Wir gratulieren, bemerkt das zitierte Blatt, den Juden Braunschweigs sowie allen Freunden der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung zu ihrem neuen Premierminister. * Die fortgesetzten Verfolgungen und Unterdrückungen der Juden in Rumänien, die zeitweilig eine Massenauswanderung herbeiführen, die unausgesetzte Aushungerungsstatrstik durch wirtschaftliche Drangsalierungen der noch dort gebliebenen jüdischen Bevölkerung seitens der Regierung, Gesetzgebung und der Behörden hat eine merkliche Abnahme der jüdischen Bevölkerung zur Folge. Nach den statistischen Daten des soeben .erschienenen Jahresberichtes der „A. I. U." sind in den letzten zehn Jahren über 40 000 Juden aus Rumänien ausgewandert. Wahrscheinlich infolge des wirtschaftlichen Druckes nehmen auch die Geburten bei den rumänischen Juden ständig ab. Im Jahre 1907 betrugen sie noch 7725, sanken aber dann im Jahre 1908 auf 7498, im Jahre 1909 auf 7218. Während die jüdische Bevölkerung noch im Jahre 1909 gegenüber einer Gesamtbevölkerung von 6 Millionen 266 652 Seelen zählte, ist dieselbe heute höchstens mit 240000 anzunehmen. Nun kommt aus diesem „Kulturland" eine neue Hiobspost: Der rumänische Handelsminister Dr. Nenitzesco, der jm „judenfreundlichen" Kabinett Carp sitzt, hat durch einen ministeriellen Gewaltakt zahlreiche jüdische Existenzen vernichtet und viele Familien brotlos gemacht. lieber eine Intervention in dieser Angelegenheit beim Ministerpräsidenten Carp berichtet das „Bukarester Tagblatt" wie folgt: Der Präsident der Vereinigung der eingeborenen Juden, Dr. Adolf Stern, wurde letzten Sonnabend vom Ministerpräsidenten Herrn Carp empfangen, dem er nachfolgende Adresse überreichte: „Das neue Reglement für die privaten Kommissions- und Speditionsbureaus bestimmt, daß diejenigen, welche derartige Bureaus eröffnen, Rumänen oder Naturalisierte sein müssen. Diese Maßregel bedeutet einen neuen Schlag für die eingeborenen Juden, welche, entgegen den alten Gebräuchen und Gesetzen des Landes, als einfache Fremde betrachtet und behandelt und als solche nicht bloß von den bürgerlichen und öffentlichen Rechten, sondern auch von einer Menge von Beschäftigungen ferngehalten werden. Wir glaubten, daß wir eine Verbesserung des den eingeborenen Juden gegenüber adoptierten Systems erhoffen dursten. Wir sehen aber mit Schmerz, daß die Maßregeln, durch welche den Juden die Mittel des Lebensunterhalts beschränkt werden, fortgesetzt werden. Die unerschütterliche Ueberzeugung der eingeborenen Juden sowie aller derjenigen, welche die Judenfrage ohne Parteilichkeit oder Feindschaft studieren, ist, daß die für die eingeborenen Juden geschaffene Lage nicht bloß mit dem Geist der Gerechtigkeit in Widerspruch steht, sondern auch dem Lande zum Schaden gereicht. Unter dem Vorwand der Nationalisierung des Handels, der Industrie. und der Gewerbe hat man begonnen, durch Gesetze und Reglements nach und nach die Juden aus diesen Zweigen der Tätigkeit herauszuziehen, sie, die zur Hebung der Kultur und der Volkswirtschaft beigetragen haben und in mächtiger Weise beizutragen vermögen. Die Politik der Ausschließung der eingeborenen Juden — wir scheuen uns-nicht, es zu sagen, weil wir es jederzeit beweisen können — ist, unserer Ansicht nach, eine antinationale Politik, weil ihrethalben wirtschaftlich-kulturelle Energien und Intelligenzen, die nichts anderes verlangen, als sich in den Dienst des Landes zu stellen, beseitigt werden. Wir Unterzeichneten Vertreter der „Vereinigung der eingeborenen Juden", die den Zweck hat, die öffentliche Meinung über die Judenfrage aufzuklären und diese Frage auf den Weg der Lösung im Lande und durch das Land zu bringen, halten es für unsere Pflicht, uns dieser neuen Verletzung der Rechte und Interessen der eingeborenen Juden gegenüber; an Sie, als den Chef der Regierung, zu wenden und Sie zu bitten, unsere Beschwerden zu prüfen und die Maßregeln zu ergreifen, damit das erwähnte Reglement nicht auf die eingeborenen Juden zur Anwendung gelange." w Was Herr Carp daraus erwidert hat, verschweigt leider das „Bukarester Tagblatt". Esist anzunehmen, daß die Intervention keinen Erfolg gezeitigt hat, und es bleibt noch

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