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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-06-02 · Heft 22 (2.6.1911) · p. Seite 254

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 22 (2.6.1911)
Date
1911-06-02
Page
Seite 254 (sequence 2)
Language
German
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— 254 Boas Felde Aehren lesen und wird nicht nur von ihm, dem gebildeten Manne, der sie wegen ihrer allen kundgewordenen Treue lobt und liebt, nein auch von den naturwüchsigen Schnittern geschützt und gefördert. Boas sehnt sich" nach dieser Frau, die der Noomi im wahrsten Sinne Elternverehrung beweist, um so mehr, als der starken Liebe Hindernisse entgegentreten, die ihn zwingen, seine Neigung zu ver-■?; bergen und uns sogar Sympathien für die sonst nicht begeisternde Satzung der Schwagerehe abringen. Daß er das Vorrecht des ersten Erblösers schont, selbst in jener Nacht aus dem Felde, da Ruth ihm auf Noomis Geheiß naht, beweist' den Adel seiner Gesinnung. Ihm erschiene ohne den Verzicht' des anderen ihr Besitz als Ehebruch, und so bleibt ihm ganz fern — selbst das so verzeihliche Gelüst. Doch nicht minder keusch zeigt sich Ruth. Groß geworden in der Anschauung, daß die Fremde noch unter der heimischen Sklavin stehe, hatte sie nicht gewagt, ihre Augen zu Boas zu erheben und gewiß mit jener Bangigkeit, in der Liebe und Zagen wetteifern, Noomis Rat ausgeführt, sich Boas offenbart. Dieser aber müssen wir im Wettstreit der Edlen die Palme reichen, denn schöner ist wohl nie die Kraft weiblicher Selbstüberwindung dargetan worden. Wenn eine des Gatten und der Kinder beraubte Frau fähig ish dem Weib des gewiß auch über den Tod hinaus geliebten Sohnes einen Mann zu; erküren, ja Triebfeder des ganzen Eheplans wird, dann erj klimmt sie die Höhe mütterlichen Empfindens, die sich des Entsagens nicht mehr bewußt ist und im fremden Glück selbst beglückt das eigene Leid sich verbietet. Sonst hätten■; wohl auch die Alten die Davidsche Dynastie nicht von diesem Familienkreise abgeleitet, würde das Dreigestirn: Noomi/ Ruth, Boas nicht ihnen schon als Verkörperung aller Tugend-' Hastigkeit erschienen sein, die ohne jeden Anstrich von Künstelei oder Uebertreibung zur Nacheiferung aufrust. Folgen wir den Weisen, indem wir in uns lauter als die Kenntnis der Gesetze ein vom dumpfen Zwang befreites und doch gefestigtes Leben wecken, das unbewußt die Uebereinstimmung zwischen den Geboten des Herzens und den Normen der Religion findet und, wie das im Gegensatz zu allen Festen jeder hemmenden Form entbehrende Schabuoth schon symbolisch aufzeigt, Einengung oder gar Einschnürung nicht braucht, noch leiden soll. Machen wir uns zu Proselyten solchen Judentums, das in Noomi, Ruth und Boas lebenswahre Gestalten sieht, dann durchweht uns der Geist der sinaitischen Offenbarung, wird uns zu teil die dem Menschen verstattete Stufe der Heiligung. Die Woche. Berlin, den 30. Mar. er 22. Mai war für die Bevölkerung Kölns ein hoherpatriotischer Festtag. Der Kaiser und die Kaiserin, begleitet von vier Ministern und vielen Hof- und Staatsbeamten, waren gekommen, um der Einweihung der neuen Hohenzollernbrücke und der Enthüllung des Kaiser-Friedrich-Denkmals beizuwohnen. Die Stadt hatte viele Feiern und Festlichkeiten vorbereitet und Einladungen nach allen Richtungen ergehen lassen. In unserer Stadt, in welcher der Geist der rücksichtsvollen und auch bewunderten Gleichberechtigung tiefere Wurzeln als in irgendeiner anderen geschlagen hat, wurde auch der Rabbiner Dr. Frank, gleichsam als Vertreter des Judentums, eingeladen. In dem althistorischen Gürzenichsaal fand das große Festmahl statt, das die Stadt 'den Majestäten; anbot. Dr. Frank, der auch beim Festmahl anwesend war, wurde noch besonders aufgefordert, später dem Höf in den Jsabellensaal zu folgen, wo Cercle abgehalten wurde. Hier wurde der Rabbiner von dem Oberprüsidenten der Rhein- Provinz, Staatsminister Freiherrn v. Rheinbaben, und dem Oberbürgermeister dem Kaiser vorgestellt, der sich eingehend erkundigte nach der hiesigen israelitischen Gemeinde, ihrer Berufstätigkeit und ihrem Ergehen. Auch fragte der Kaiser, wie das.Verhältnis der verschiedenen Konfessionen untereinander wäre, was der Rabbiner unter Hinweis auf seine langjährigen guten Beziehungen zu dem Kardinal Fischer als durchaus erfreulich bezeichnen konnte. Hierauf erbat sich der Rabbiner von dem Kaiser die Erlaubnis, den von seiner Religion vorgeschriebenen Segensspruch über ein gekröntes Haupt aussprechen zu dürfen, was der Kaiser gern gestattete, und nach Schluß desselben dem Rabbiner warm die Hand drückte. Auch der Kaiserin wurde der Rabbiner auf besondere Veranlassung des Kardinals vorgestellt, welche auch einige freundliche Worte an denselben richtete. Auf das Festmahl im Gürzenich folgte eine herrliche Fahrt auf dem Rheinstrom, wo der Rabbiner gleichfalls auf das Kaiserschiff eingeladen war und in einer von der Stadt bereitgestellten Equipage mit dem Kardinal Fischer und dem Weihbischof Müller dorthin gefahren wurde. In Köln hat es niemals Antisemitismus gegeben, sondern der Geist der Gleichberechtigung und der Anerkennung des Judentums trat, wie int vorliegenden Falle, überall hervor. * „Eine sonderbare Religion" war der Titel eines Aufsatzes in Nr. 196 des „Hammer", worin Theodor Fritsch die abfälligsten Bemerkungen. über die jüdische Religion machte. Dieser Aussatz war Gegenstand einer Anklage gegen den Verfafier wegen Beschimpfung der jüdischen. Religionsgemeinschaft nach 8-166 des Reichsstrafgesetzbuches. Die Anklage war auf Veranlassung des Zentralvereins' deutscher. Staatsbürger jüdischen Glaubens erhoben und wurde vor der 2. Strafkammer des Landgerichtes Leipzig am 19. Mai verhandelt. Der Angeklagte behauptete, daß in den talmudischen Schriften die Beweise für seine Behauptungen klipp und klar enthalten seien, Diese Religionsbücher enthielten Vorschriften, die unmoralisch. und verbrecherisch seien, und die Vorschriften hätten für die Juden auch noch heute ihre volle Gültigkeit. Der Staat habe die Juden als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft anerkannt, ohne diese Gesetze zu kennen, er habe in seiner Ahnungslosigkeit irrtümlicherweise angenommen, daß das Judentum sich auf denselben sittlichen Grundlagen aufbaue wie das Christentum, das sei aber nicht der Fall. Die talmudischen Geheimgesetze seien entsittlichend und staatsfeindlich, und jeder Jude sei streng gehalten, ihre Existenz und Gültigkeit abzuleugnen. Die Juden seien eine Geheimgesellschaft innerhalb eines jeden Staatswesens, ihre Tendenzen gingen dahin, die Staaten moralisch und wirtschaftlich auszurauben und zu vernichten. Er bestreite, daß das Judentum eine anerkannte Religionsgemeinschaft sei und daß sie Korporationsrechte haben dürfe. Das Resultat der Verhandlung war, wie schon in dex vorigen Nummer von uns mitgeteilt, daß Fritsch, der wegen Gotteslästerung bereits mit einer Woche Gefängnis.'bestraft ist, zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt wurde. In der. Urteilsbegründung heißt es: „Das Gericht ist nicht zu der Annahme gelangt, daß es dem Angeklagten fortgesetzt darauf angekomnien wäre, die jüdische Rsligionsgemeinschaft zu beschimpfen, mit der er nun seit Jahren aus bester Ueberzeugüng einen Kampf führt und hofft,- daß er schließlich einmal den erwünschten Erfolg haben werde. An- I zunehmen ist, daß er seine Bemühungen fortsetzen wird. Da8

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