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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-05-26 · Heft 21 (26.5.1911) · p. Seite 247

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 21 (26.5.1911)
Date
1911-05-26
Page
Seite 247 (sequence 7)
Language
German
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247 die für eine gedeihliche Entwicklung des Judentums als unentbehrlich gelten müssen. Zumal man doch, genau betrachtet, uns bisher den strikten Beweis dafür schuldig blieb, daß der Pyramidalaufbau Synagogengemeinden — Provinzialgemeinden — Landgemeinden ein vordem nicht gekanntes Glück für die preußische Judenheit bedeute. Mit Recht behaupten die Gegner des Entwurfs, daß für das, worauf es vor allem ankommt, für die Hebung der traurigen Lage des Religionsunterrichts und der Seelsorge in den Zwerggemeinden, deren organische Angliederung an die größeren Gemeinden durchaus genüge. Keineswegs entspricht es den Tatsachen, daß wir Rabbiner aus hartem und starrem Standesegoismus dasjenige hinter- . treiben wollen, wonach die Not der Zeit wirklich schreit. Nur eines ist es, worauf alles hindrängt: Die Bildung von Bezirksgemeinden. Wäre es der Fall, daß wir Rabbiner uns der Gründung von Bezirksgemeinden entgegen stellten, dann allerdings hätte man ein Recht, uns Feinde der Gesamtheit und ihres berechtigten, ihres notwendigen Fortschritts zu nennen . . . Dixi et animam meam salvavi — kann jedoch in diesem Zusammenhang auch auf folgenden Hinweis nicht verzichten: An den höheren Schulen in Preußen (Gymnasien, Realschulen usw.) ist der Unterricht in der jüdischen Religion zugelassen, wird von der untersten bis zur obersten Klasse durchgeführt, derart, daß ungenügende Leistungen in diesem Fache sogar die Versetzung der Schüler ungünstig beeinflussen können. Demgegenüber besteht auf Grund der geltenden Ministerialbestimmungen die rätselhafte Inkonsequenz, daß bei der Schlußprüfung, dem Abiturientenexamen, eine Prüfung in jüdischer Religion nicht stattfindet und auf dem Abiturientenzeugnis die Stelle des Prädikats in evangelischer Religion, in katholischer Religion bei den israelitischen Schülern ein vielsagender Strich einnimmt. Was dieser Strich auf dem wichtigen Dokument besagen will, welches gewissermaßen die Pforte zur Geltung im staatlichen und sozialen Leben Preußens erschließt, der traurige Fingerzeig, der dem aufstrebenden jüdischen jungen Mann damit geboten ist, die unausdenkbare Demütigung, die er für die ganze jüdische Religionsgemeinschaft in unserem Vaterlaude enthält, all das ist jedem ohne weiteres klar. Im Oktober 1907 erfuhr ich nun von dem altkatholischen Bischof Hierselbst, eine von ihm über ähnliche, für die Altkatholiken in Preußen geltende Verhältnisse dem Ministerium überreichte Denkschrift habe den Erfolg einer Aenderung in günstigern Sinne gezeitigt. Mit seiner Erlaubnis und angespornt durch sein ausdrückliches Urteil, daß er auch für die Juden die Zeitlage zur Durchsetzung ihres Rechts geeignet erachte, machte ich alsbald dem Rabbinerverband in Deutschland, dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund und etwas später auch dem Verband der Deutschen Juden Mitteilung. Es erfolgten Empfangsbestätigungen. Weiterhin erfuhr ich von der Beratung der Sache in Kommissions- und Zentralausschußsitzungen. Ferneres haben iw Laufe von viertehalb Jahren weder ich noch die Oeffentlichkeit erfahren. Zum mindesten hat aber die letztere Anspruch, endlich einmal über die Sachlage aufgeklärt zu werden, da die jahrelange, wenn auch noch so wohlgemeinte Geheimhaltung einer sonnenklaren Rechtsangelegenheit dem zu erreichenden Ziele kaum förderlich ist. Jüdisches Gemeindkleben in Lonltsntinopel feit der türkischen keoolution. Von Dr. Alphons I. Sußnitzki. III. inige Daten aus dem Leben Rabbi Haim Nahums mögen hier folgen; sie dürsten zum Verständnis der weiteren Ausführungen einiges beitragen. Im Jahre 1870 in Magnesia in Kleinasien geboren, kam er schon als zehnjähriger Knabe nach Beirut, wo er die arabische Sprache erlernte, und dann von dort nach Liberias in die Jeschiba des berühmten David Abbo, auf der er nach vierjährigem Studium sein erstes talmudisches Zeugnis erwarb. Einige Jahre später bezog er das Lycee Imperial in Smyrna, das er auch absolvierte. Von Hier aus ging er nach Konstantinopel, um in den freien Kursen der Ecole dfe droit muselmännisches Recht zu studieren. Später begab er sich nach Paris, wo er einerseits die Schule für orientalische Sprachen und anderseits die Universität und das Rabbinerseminar besuchte. Als dann im Jahre 1898 in Konstantinopel das jüdische Seminar unter Leitung des Chacham Abraham Danon eröffnet wurde, erhielt daselbst- Rabbi Nahum den Posten eines Dozenten für Talmud und Homiletik sowie allgemeine und Literaturgeschichte. In dieser Stellung wirkte er zehn Jahre lang, indem er zugleich in den Oberklassen der Alliance-Schulen jüdischen Geschichtsunterricht erteilte. In den letzten drei Jahren war er gleichzeitig Lehrer des Französischen, Türkischen und der Literatur an der Kaiserlichen Ecole de genie, classe des officiers. Schließlich erhielt er noch den Posten des'Kanzleidirektors im Großrabbinat. Von November 1907 bis August 1908 brachte er in Abessinien zwecks Studiums der Lebensverhältnisse der jüdischen Fallachas zu, über die er auch eine literarische Studie veröffentlichte. Dem Alter, dem Bildungsgang und der Tatkraft nach so ganz und gar abweichend von der herkömmlichen Vorstellung eines Chachambaschi! Immerhin vollzog sich die Wahl Haim Nahums zunächst verhältnismäßig ruhig. Als Nachfolger Mosche Halevys sollte er lediglich Io cum tenens des Großrabbiners werden: Kaimakam Chachambaschi; also mehr einen administrativen als repräsentativen Posten bekleiden. Denn wohl käme ihm unter solchen Umständen die Funktion eines Verwesers der Gemeinde zu, ohne daß er jedoch zugleich auf die Würde ihres Oberhauptes Anspruch hätte. Allein die Verhältnisse spitzten sich zu, im Moment, wv Rabbi Haim Nahum seine Kandidatur als Chachambaschi ausstellte und seine Wahl mit der ihm eigenen Energie und Zähigkeit zu betreiben anfing. Alles, was orthodox und reaktionär war, verschwor und erhob sich gegen ihn. Es regnete Proteste, es hagelte Kundgebungen. Die Gemeinden, von Jerusalem, Saloniki und Adrianopel erhoben Einspruch, und selbst von Europa aus wurde ein großer Schlag geführt, indem die orthodoxen Oberrabbiner Englands, Hollands und einer Reihe von Städten Deutschlands in einem geharnischten offenen Brief an die 20 Mitglieder des Konstantinopeler Wa’ad ruchani, denen eine Bestätigung der Kandidatur mit zukam, gegen eine etwaige Wahl Haim Nahums Verwahrung einlegten. Aber gerade diese außergewöhnliche, durch die Einmischung von außen in eine rein interne ottomanische Angelegenheit etwas stark verdächtig gewordene Rührigkeit der Gegenpartei, rief erst recht alle Freunde des Fortschritts auf den Plan, die sich um Haim Nahum, in den sie ihr. volles Vertrauen setzten, nunmehr ohne Ausnahme scharten. Und der Sieg blieb endlich auch auf ihrer Seite.

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