Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 21 (26.5.1911)
- Date
- 1911-05-26
- Page
- Seite 243 (sequence 3)
- Language
- German
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243 des Deutsch-Israelitischen. Gemeindebundes vorgeschlagenen Satzüngs- - Änderungen richten, haben wir folgendes zu bemerken. Drei Mißstände, zu denen der bisherige-Modus der Vertretung auf dem Gemeindetage Anlaß gab, waren zu beseitigen: 1. Die größeren Gemeinden snicht nur die Großgemeinden) waren so ,schwach vertreten, daß nach deren Anwachsen sowie nach dem Zusammcnschwiuden der kleineren Gemeinden während der letzten Jahrzehnte eine förmliche Entrechtung der größeren Gemeinden erwachsen war, die doch die Lasten des Gemeindebundes in weit überwiegendem Maße tragen 2. Die kleineren Gemeinden, die die Kosten einer wirklichen Vertretung auf dem Gemcindetage, aus ihrer Mitte heraus, nicht bestreiten können, wurden gemißbraucht von.Leuten, die niemals an dem Eemeindebunde sich beteiligten, ja ihm geradezu feindlich waren, um jenen Mandate für den-Gcmeindetag abzulocken. 3. Die Blankomandate, die. vi,ele. dieserkleinen Gemeinden dem Ausschüsse des Gemeindebundes^für den Gcmeindetag zu übertragen pflegten, standen mit den Grundsätzen einer gesunden parlamentarischen Einrichtung im Widerspruche. Die'Vorschläge zur Neuordnung der Vertretung der Gemeinden auf dem Gemeindetage machen diesen Uebelstäüden ein Ende. Die größeren Gemeinden erhalten dadurch eine einigermaßen angemessene Vertretung, obwohl immer noch im geringeren Umfange als. die kleineren Gemeinden. / Denn während die größeren eine stimme auf je 500 Seelen führen, hat jede,kleine Buudesgemeinde, die selbst weit unter 500,, oft nur wenige Seelen zählt, unter allen Umstünden, je eine Stimme. Ueberdies werden die kleineren Gemeinden dadurch begünstigt, daß jeder Gemeindeverband, auf dem ja die Kleingemeinden durch ihre Mehrzahl uberwiegen, zehn Stimmen erhält. Also die kleineren Gemeinden sind immer noch begünstigt. Die Bestimmung, daß je 10 Kleingemeinden einen gemeinschaftlichen Vertreter ernennen können^ der ebenso viele Stimmen führt, wie er Gemeinden vertritt, sichert den Kleingemeinden die Möglichkeit einer selbständigen Vertretung auf dem Gemeindetage. Indem jede Gemeinde mur aus, ihren Angehörigen und Angestellten den Vertreter, zu ernennen hat, werden die Umtriebe von Leuten, die dem Gemeindebund.e ganz fern, stehen.und sich nur ans persönlichen und. Parteiinteressen ein Mandat, , für ben Gemeindetag von Kleingemeinden erwirkten, ausgeschlossen. ,. . .... Der Ausschuß verzichtet auf die Blankomandate. Alle diese Anordnungen machen den Gemeindeta,g zu einer wirklichen Vertretung der deük sch en IÜbestheiirihvb' stellen ihn vom Ausschuß vollkommen'unabhän'Aig. 'Nächst eine Unterwerfung unter den Willen des-Ausschusses, sonderst die Befreiung von dessen Einfluß-wird hierdurch erreicht. ' ' ..V ,Jm türkischen Parlament ist. wiehssr -e:inmal vpw Zionismus die. Rede gewesen. Nach -.ssiner..Meldung des ^Berliner Tageblatts" wandte sich in der türkischen Deputiertenkammer bei der Beratung über den Etat Pes Innern der Minister Halil gegen die Behauptung, die Regierung sei bestrebt, alle -Raffen zu Türken zu machen. . Er. erklärte, die Regierung ziele nur aus eine politische Union aller . Elemente ab unter der Bedingung, daß das Wesen der Nation, die Sprache und die. Religion unangetastet bleiben. Betreffs des Zionismus erklärte der Minister.des Innern,.,bie Regierung werde keineswegs die Bildung von mit politischen Zwecken verbundenen zionistischen Kolonien^erlauben./ '. ' / 7 - Die Befürchtung, die m 'der.'.'vorigen ' Woche' 'geäußert werden müßte, daß infolge der Ritualmordbeschuldigungen es in Rußland zu Aufständen kommen würde, hat sich glücklicherweise bisher nicht'verwirklicht. Ueber eine antisemitische Fahnenäffäre in Kanada meldet, die ,>N. I. Kj" folgendes: . Zwei hier in französischer Sprache erscheinende Zeitungen, „Le Devoir“ und „Le Natiqnaliste“, richteten vor einiger Zeit heftige Angriffe in antisemitischer Tonart gegen den hiesigen belgischen Konsul Mr. Clarence I. de Sola, der als Präsident der kanadischen Zionistensöderation in weiten jüdischen Kreisen unseres Landes bekannt ist. Den Haß der beiden klerikalen Zeitungen hat sich Mr. de Sola dadurch zugezogen, daß er zur Zeit des letzten eucharistischeu Kongresses der katholischen Kirche, welcher im Herbst v. I. in Montreal tagte, die. belgische Flagge nicht gehißt hatte. Mr. de Sola strengte nun gegen die genannten Blätter die Ehrenbeleidigungsklage an. In seiner Klage wies Mr. de Sola auchdarauf hin, daß die beleidigenden Ausfälle der beiden Zeitungen geeignet seien, die guten Beziehungen zwischen der katholischen und der jüdischen Bevölkerung Kanadas, zu trüben und eine judenfeindliche Bewegung hervorzurufen.' An Hand der Konsulardienstordnung wies er nach, daß es nicht üblich sei, die Konsulatsfahne bei rein religiösen Festen zu hissen, und daß von den 14 Konsulaten fremder Staaten in Montreal bloß ein einziges zu Ehren des eucharistischen Kongresses geflaggt hatte, aber auch dieses nur aus besonderer Höflichkeit, weil die gelegentlich des Kongresses veranstaltete Prozession die Straße durchzog, in der sich das betreffende Konsulatsgebände befindet. Die Ehrenbeleidigungsklage Mr. de Solas hatte den Erfolg, daß die beiden Zeitungen ihre Beschuldigungen vorbehaltlos widerriefen und ihr Bedauern über die Veröffentlichung der beleidigenden Artikel aussprachen. Mr. de Sola erhielt zahlreiche Sympathiekundgebungen aus angesehenen christlichen Kreisen, die ihn zu diesem befriedigenden Ausgange des Prozesses beglückwünschten. Eine sehr merkwürdige historische Reminiszenz aus der Feder eines scheinbar gut unterrichteten Korrespondenten finden wir in dem Generalanzeiger zu Solingen. Dort wird ein Artikel: Der alte Kaiser und die Anstellungsfähigckeit der Juden veröffentlicht, der auf ein eigenartiges 25 jähriges Jubiläum Hinweisen soll. Der Berichterstatter weiß folgendes zu erzählen: ' Wenn wir recht berichtet, sind, war es im Jahre 1861, als das Staatsministerium den Auftrag erhielt, dem-KöniH Wilhelm l. durch ein Gesamtvotum seine Stellung zur Frage der Anstellungsfähigkeit der.- Juden im Staatsdienst zu präzisieren. Damit war scheinbar .das Schlußstadium langjähriger Verhandlnngen-erreicht. Die Beratungen hatten sich nicht auf schriftliche. Expektorationen beschränkt. Nach damaliger Sitte, die. zwar nie ganz aufgehört hat, unter und seit Bismarck begreiflicherweise stark außer Hebung kam, hatte auch der König an diesen Sitzungen teilgenommen und so ein unmittelbares Interesse für'die Frage stbiöönn6n. Seiner'persönlichen Initiative entsprach der Wünsch,' die' Angelegenheit zu eineni würdigen Abschluß gebracht zu sehen. ' - Das Votum -des Staatsministeriums fiel, wie zu erwarten, im negativen Sinne, das heißt gegen die Anstellbarkeit der Juden aus. Obgleich — oder soll man auch hier sagen — weil damals sogenannte „liberale" Minister am Ruder waren! Aber nun geschah das Wunderbare. Der König war mit diesem Beschluß nicht einverstanden. Er schickte ihn unter Darlegung seiner Bedenken andas Staatsministerium zurück und verlangte eine nochmalige Prüfung der' .Angelegenheit. Dazu ist es dann anscheinend nicht mehr gekommen. Infolge der immer schärfer gewordenen innerpolitischen Verhältnisse wurde die Aufmerksamkeit der Minister auf andere Gebiete gedrängt: Bald darauf verschwanden diese Herren ganz, um einem Größeren Platz zu machen, der für'die theoretische Erörterung solcher Fragen nicht zu haben war. Durch die Ereignisse von 1866 und 1870. scheint dann das. Interesse für das Problem völlig erloschen zu .sein. Man glaubte wohl auch, einer Entscheidung ganz aus dem Wege gehen zu können, um für jeden einzelnen Fall freie Hand, zu, haben, was sich jedenfalls im Sinne der Negierung bis heute glanzend bewährt hat.! 'j Se'itbe^" sind" chie^ Ministerialakten über die Anstellung der Inden lm Staatsdienst in ihrem Schlummer nicht gestört worden. Es ist^eiüestattliche Reihe dickleibiger Bände' im Justizministerium, dem natürgemäß^ die Führung in der Bearbeitung'dieser Frage zufiel.