Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 19 (12.5.1911)
- Date
- 1911-05-12
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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.Norm abgibt.' Die Zahl der Mitglieder eines Religionsvereins könne auch gar nicht maßgebend sein, da die Synagogenbereine die Mitglieder ihrer Beiträge wegen da suchen, wo sie sie nur finden können. Auch den Antrag Simon bittet er nicht anzunehmen, aus' dem Grundeum die Borlage unter Fach zu bringen, bevor die, neuen Subventionen zur Beratung gelangen. Die Vorlage sollte so, wie sie sei, angenommen werden. Herr Lewinsky ist der Ansicht, daß die Vereine ein gutes Recht darauf' hätten, Subventionen zu erhalten. Die 'Subventionen dürfe die Gemeinde nicht schenken oder entziehen. Die Mitglieder der ' Vereine bringen Opferdie sie gar nicht nötig hätten. Herr Gemeindesyndiküs Justizrat öilienthal glaubtdaß die zum Ausdruck gelangten Gegensätze'in Wirklichkeit gar Nicht vorhanden seien. Es sei selbstverständlich, daß nach Lage der Verhältnisse die Neligionsvereine im allgemeinen einen Anspruch darauf hätten, subventioniert zu'werden, solange die Gemeinde nicht selbst die notwendigen Veranstaltungen träfe. Dieser "allgemeine Anspruch bedeute jedoch nicht, daß jeder einzelne Verein einen positiven Anspruch auf Subventionierung habe, und es müsse dem Gemeindevorstand Vorbehalten bleiben, jeden einzelnen Fall 'zu prüfen./ In der Tat bestehe im allgemeinen ein mdrallscher Anspruch der Vereine auf Subventionierung, sobald ein Bedürfnis als vorhanden anerkannt' sei. Cs fei also keine Veranlassung, an den Thesen etwas zu ändern. Der Antrag Simon wurde Hiernach" vom Antragsteller zurückgezogen. Statt dessen beantragt er unter Punkt I hinter den Worten: ebenso „können Neligionsvereine, welche Sonderinteressen verfolgen", einzuschalten d« Worte „oder gegen welche sonstige Bedenken vorliegen." Ferner beantragt er die Aufnahme des Passus: „Einen Anspruch auf Subvention haben die einzelnen Vereine ruf Grund der Verwaltungsgrundsätze nicht." Herr Justizrat Dr. Cohn ist der Ansicht, daß die neuen Anträge noch mehr geeignet'/seien, die Sache zu verwirren. Wenn die Vereine der Gemeinde eine Pflicht abnehmen, so hätten damit natürlich noch nicht alle Vereine das Recht, subventioniert zu 'werden. Nur diejenigen, die wirklich durch ihre Verfassung, durch ihre Tätigkeit geeignet seien, der Gemeinde die ihr obliegende Pflicht zu erleichtern, diese müssen subventioniert werden. Dieser Grundsatz sei auch bisher bei Subventionierungen Maßgebend gewesen. Herr Benas/Levy erklärt'sich für den Antrag Türk, "den er für einen glücklichen Vorschlag hält, uni vorbeugend gegen die Gründung von Retigioüsvereirren zu wirken. Die Anträge Simon lehnt er ab, da He der Subventionskommission gegebenen Richtlinien in der vorliegenden Form ausreichend seien. Ein Antrag Blaschke -wünscht in dem Simonschen Antragvor „Anspruch" das Wort „rechtlichen" einzuschaltcN. Herr Justizrat Simon führt zur Begründung seiner Anträge aus, daß entgegender Ansicht der Herren Justizrat Cohn und Lewinsky, die einen Anspruch der Vereine anerkennen, in den Grundsätzen das Entgegengesetzte zum Ausdruck gebracht werden müsse, wenn nicht später andere Folgerungen gezogen . werden und die Gemeindeverwaltung in enorme Ausgaben verstrickt werden sollte. Abgesehen von der Frage, ob die Voraussetzungen zür Gründung eines Religionsvereins vorhanden seien oder nicht, Müsse auch m Zukunft der Gemeindevorstand die direktionäre Möglichkeit haben, noch Rücksicht der Verhältnisse zu entscheiden.' Herr Justizrat Cohn betont nochmalsdaß/ wenn dieder Gemeinde obliegende gesetzliche Pflicht bon bestimmten Vereinen erfüllt werde, diese Vereine auch bas Recht hättenvon dör Gemeindeverwaltungeine Subvention zu bekommen. Die Versammlung verfahre mithin ungesetzlich, wenn sie den Antrag Simvn annehme. Ein Schlußanträg wurde darauf angenommen." Vor der Abstimmung wurde noch ein/Antrag Levy zum 'Beschluß erhoben, in der Ueberschrift statt /.Thesen" das Worb „Richtlinien" zu fetzen. In der Abstimmung fiel zunächst der Antrag Türk 'gegen 6 Stimmen. Der Antrag Blaschke. ebenso wie beide Anträge Simon wurden mit-großer Mehrheit angenommen. Im Anschluß 'ttn'diese Vorlage -beantragte noch Herr Justizrat Cohn, die Drucklegung der Statuten der -Subventionskommission - zu veranlassen. Herr Gemeindesyndikus Lilienthal weist darauf hin, daß die Subventionskommission Nur eine begutachtende Instanz sei und nichts selbst auszuführen habe. Er gibt dem Antragsteller, anheim, die Angelegenheit im Schoße der Kommission selbst zur Spräche zu bringeiu Herr Lo Uis S a chs möchte - auch, der Subventipnskommission,' die bisher ohne Satzungen ausgenommen sei und auch bisher/nicht, das Verlangen nach Statuten geäußert hätte, diese nicht aufdrängen. Ein von ihm gestellter Antrag, die Subventionskömmi'ssion durch den Gentein-devorstand um Aeußerung über diese Angelegenheit ausfordern zu lassen, wurde angenommen. In schneller Folge wurden alsdann die übrigen Vorlagen zur Erledigung gebracht. In die. S h n a'g og e n b ä u - K o m m i s s i o n 'wurden gewählt' die Herren Loewenthal, .Oskar Tietz, Gerson Simon' und Hirsch, in die Ilrmenkommission M. Groß, Leopold- Domnauer, Rechtsanwalt Tr. - Emil Abrahamson bis 31. Dezember 1911 und Alfred Meyer bis-31./Dezember 1912, in die Waisenkommission Spezialarzt vr. meä. Albert Peyser. in die V e r a.n l a g u n g s ko m m i s s i o n Justizrat Professor Dr. P an l Alexander-Katz, in die -Subventionskommission Lehrer Max Hanfs, in die Kommission für die festgottesdienstlich en nnd musikalischen Angelegenheiten Rabbiner Dr.'Höchfeld. — Die Kostenanschläge für den Neubau des Krankenhauses ' wurden debattelos genehmigt. Sie schließen für das Hauptkrankengebäude mit 991 000 Mark, für den Jn'fektionspavillon mit 228 500 Mark. Die Anschläge sind von den Bauräten Reimer und Körte aufgestellt und von der gemischten Deputation für den- Krankenhäusneubau nach Prüfung durch eine- Subkommission unverändert zur Genehmigung vorgelegt worden. Der Gemeinde- Vorstand hat die Ausführung des Jnfektionspavillons in Putz anstatt in Sandstein beschlossen und die angeforderte Summe um etwa 2000 Mark vermindert. — Für den Innenausbau der Synagoge Fasanensträtze wird eine Mehrausgabe von 110000 Mark gefordert. Die bauleitende Kommission wär der Ansicht, daß zu einer würdigen Ausstattung dieser Synagoge ein weit höherer Betrag "erforderlich sei. So soll der Jnnenraum in der Weise ausgestattet worden^ daß Glasmosaik nur oberhalb des Allerheiligsten und für die Emporenbrüstungen angewandt, im übrigen aber für den Shnagogenraum Ausführung in Putz mit einfachen Abtönungen gewählt wird. Der Referent Herr Emil Pindus sowie die übrigen Redner in der Debatte betonen mit Nachdruck, daß es sich hier um einen Monumentalbau handelt, der sicher einen Stolz der Gemeinde-bilden wird, und deshalb nicht an Kosten gespart werden dürfe.- Herr Benas Levy teilte mit, daß in Frankfurt a. M. beim Neubau einer Synagoge die begüterten Gemeindemitglieder sich eine Ehre daraus gemacht haben, der Gemeinde Geschenke zuzuwenden und konstatiert mit Bedauern, daß in der hiesigen Gemeinde der Zusammenhang der einzelnen Mitglieder mit der Verwaltung in dieser Beziehung Nicht so innig sei wie anderswo. Herr Justizrat Dr. Cohn hielt diese Anregung für außerordentlich dankenswert und erwähnte, daß vor kurzem für die Synagoge Rykestraße ein kostbarer Thoramantel gespendet worden sei. Er gab der-Hoffnung. Ausdruck/ daß die Veröffentlichung der Mitteilung des Herrn Levy auch unsere Gemeindemitglieder zu gleich löblichem Tun anregen werde. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, daß die für den Innenausbau der Synagoge Fasancnstraße bewilligte Summe um den Betrag von 73 000 Mark erhöht werde, womit sich die Versammlung einverstanden erklärt. Die zum Ankauf von drei Thorarollen, eines dritten Bahrwagens, von Kandelabern und Leuchtern für die neue Bethalle, auf dem Friedhof in Weißensee und zur Herstellung einer Glas - schalterwand in der Garderobe der Gemeindebibliothek erforderten Summen wurden debattelos genehmigt. — Dem Israelitischen Religionsverein in Charlottenburg (Synagoge Bismarckstraße) wurden zur Deckunsi eines Fehlbetrages 691.60 Mark nachträglich bewilligt. — Äer Religionsgemeinde Charlottenburg (Synagoge Schulsträße) wurde für das Etatsjahr 1911/12 eine Subvention in der bisherigen Höhe von 11500 Mark gewährt. —- Der Jahresbeitrag an die Israelitische Kinderheilstätte in Kissingen wurde für die Jahre 1911/12 auf 200 Mark erhöht. Damit schloß die öffentliche Sitzung/der eine kurze geheime Sitzung folgte. A. Berlin, 9. Mai. Die am vorletzten Sonntag in der Neuen Synagoge stattgefundene Konfirmandinnen-EinsegNung hatte eine große Schar Andächtiger im Gotteshause versammelt. Rabbiner Dr. Warschauer führte in seiner eindrucksvollen Rede aus: Wäs die Schule gelehrt, was der Ernst treuer Erzieherürbeit in unaufhaltsamem Ringen und pflichtbewußtem Eifer vertrauensvoll in die