Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 19 (12.5.1911)
- Date
- 1911-05-12
- Page
- Seite 222 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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nachdem vor kurzem der „Israelit" einen solchen Zusammenschluß der Großgemeinden als das non plus ultra von Egoismus hinzustellen versucht hat, müßte es jedem aufrichtigen Freund des Judentums noch klarer sein, nach welcher Richtung dasselbe zu organisieren ist und nach welcher; nicht: Sbermsls die Feuerbestattung. Von Vogelstein-Stettin. as Gutachten Maybaums über die Feuerbestattung, abgedruckt in Nummer 14 dieser Zeitung, hat die Frage . der religionsgesetzlichen Zulässigkeit der Leichenverbrennung wieder in Fluß gebracht und bereits eine längere mit talmudischen Zitaten und gelehrten Anmerkungen reichlich ausgestattete Abhandlung Silbersteins-Schwerin in Nummer 16 dieser Blätter sowie einen im Hamburger jüdischen Familien- . blatte veröffentlichten Artikel Porges-Leipzig gezeitigt. Beide erklären die religiöse Feuerbestattung aus religiösen Gründen für unzulässig. Beide geben zwar zu, daß die Beerdigung einer Leiche von der Thora nicht ausdrücklich gefordert, sondern nur als Religionspflicht augedeutet wird, also nicht als biblisches Religionsgesetz, sondern nur als uralter Brauch zu gelten hat, sie behaupten aber, daß eine seit den ältesten Zeiten herrschende religiöse Sitte den gleichen Respekt wie eine religionsgesetzliche Vorschrift zu beanspruchen habe. Nun ist nicht zu bestreiten, daß die Erdbestattung im Judentum allgemeiner Brauch war und daß Ausnahmen hiervon, wenn sie, was sehr zweifelhaft ist, überhaupt vorgekommen, jedenfalls überaus selten waren. Die von Maybaum aufgestellte Behauptung, daß im biblischen Altertum das Verbrennen von Leichen Sitte war oder gar als eine edlere Art der Beisetzung galt, läßt sich in der Tat nicht aufrecht halten, wie Porges unwiderleglich nachgewiesen hat; die von Maybaum angeführten Bibelstellen können nur mißverständlich in diesem Sinne gedeutet werden. Allein die Schlußfolgerungen, die hieraus von den Verfassern der gegen die Leichenverbrennung gerichteten Aufsätze gezogen, sind völlig unhaltbar. Höchstens könnte die Propaganda für die Feuerbestattung als gegen einen altehrwürdigen Brauch verstoßend, für religiös unzulässig bezeichnet werden. Eine solche ist jedoch meines Wissens noch in keinem jüdischen Blatte unternommen werden, man hat noch nirgends 1 gehört oder gelesen, daß vom religiösen Standpunkte aus die Sitte, die Toten zu begraben, bekämpft und die Leichenverbrennung empfohlen iväre. Aber die Abweichung von einer uralten Sitte, gegen die — ob berechtigt oder unberechtigt, bleibe dahingestellt — mancher gute Jude unüberwindliche Bedenken hegt, einfach als dem Rekigionsgesetze und dem frommen Gefühle widersprechend zu erklären, verstößt gegen das Grundgesetz des religiösen Liberalismus, der. die Unveränderlichkeit ritueller und zeremonieller Formen nicht anerkennt, vielmehr bestrebt ist, die Ueberlieferungen der Vergangenheit mit den Anschauungen der Gegenwart pietätvoll auszugleichen und zu .vereinigen. Wollten wir dem Grundsätze huldigen, daß ein Abweichen von mehrtausendjährigen Bräuchen religionswidrig sei, so'unterschieden wir uns in nichts von der Orthodoxie, die jede Neuerung oder Veränderung auf religiösem Gebiete verpönt und in dem starren Festhalten an dem Ueberkommenen das Kennzeichen wahrer Frömmigkeit erblickt. Als von Staats wegen die bis dahin bei den Juden aller Länder allgemein übliche frühe Beerdigung, möglichst noch am Sterbetage, verboten wurde, da waren in jüdischen Kreisen sehr viele der Meinung, es werde ihnen hierdurch die Uebertretung eines Religionsgesetzes zugemutet. Die Einführung deutscher Gebete, die Aufstellung und das Spielen einer Orgel im Gotteshause, das Mitwirken von Damen im Synagogenchor wird noch heute im orthodoxen Lager als> unfromm, ja als religionsgesetzlich unzulässig bezeichnet, weil früher in allen Synagogen nur hebräisch, ohne Orgelbegleitüng und Damenchor gebetet wurde. Wird ein liberaler Rabbiner sich dieser Ansicht anschließen? Sind nicht auch in den Synagogen, in denen die Herren Silberstein und Porges amtieren, diese oder ähnliche Abweichungen von tausendjährigen Sitten und Gewohnheiten eingeführt?- Warum soll nun gerade die Feuerbestattung das fromme Gefühl verletzen und religions.widrig sein? — Das vermag ich nicht einzusehen. Fast überall, jedenfalls in asten größeren Gemeinden, leben einige religiös gesinnte, dem Glauben ihrer Väter in Treue anhangende, wohl auch um das Gemeinwohl verdiente Männer und Frauen, denen der Gedanke, daß ihr Körper langsam vermodern soll, ein . Grauen verursacht und die deshalb den Wunsch haben und die : bestimmte Anordnung treffen, nach ihrem Tode . verbrannt zu werden. Die Hinterbliebenen erfüllen pietätvoll nach dem jüdischen Grundsatz: „Es ist Pflicht, die Bestimmung der Toten auszusühren", die. letztwillige Verfügung des Verstorbenen. Der liberale Rabbiner aber soll aus religiösen Bedenken seine Mitwirkung bei der Leichenfeier versagen, soll sich weigern, den Trauernden den Trost der Religion zu spenden und dadurch dem Hingeschiedenen den Stempel der Unsrömmigkeit, der Religionsverletzung aufdrücken? ' Das widerspricht nach meiner innersten Ueberzeugung dem Geiste unserer Religion,, die Nächstenliebe gebietet und durch Friedfertigkeit die Anhänglichkeit und Glaubenstreue stärken will;' die durch den Mund der Gesetzeslehrer die Forderung aufgestellt hat, daß. auch den Toten der Frieden, eine ehrenvolle Bestattung und deren Hinterbliebenen die Tröstung nicht vorenthalten werden solle, damit der Friede unter den Menschen gefördert werde.- , Auf das allerentschiedenste bestreite ich, daß die Feuerbestattung, wie Porges behauptet, „dem Geiste des prophetischen Judentumsschnurstracks zuwiderläuft". Zur Zeit der Propheten galt im ganzen Morgenland die Leichenverbrennung als ein .unverzeihliches Verbreche», als eine Act Leichenschändung, wie aus Amos (2, 1) klar hervorgeht. In unseren Tagen haben sich diesbezüglich die Anschauungen, geändert, sehr angesehene Personen, Männer in hohen Stellungen lassen sich durch Feuer bestatten. Darum würden auch die Propheten, wenn' sie heute lebten, über die Leichenverbrennung höchst wahrscheinlich anders, zum mindesten milder urteilen. Als Verehrer des prophetischen Judentums und als Verfechter der geschichtlichen Kontinuität im Judentum bewährt sich nicht derjenige, der die Ansichten und Begriffe der prophetischen Zeit und der jüdischen Vergangenheit überhaupt in jeder-Hinsicht für unveränderlich hält, sondern der die Lehren der Propheten und die Lehren, welche die Geschichte uns erteilt, den Bedürfnissen der Gegenwart gemäß verwertet. Nicht in sklavischer Nachahmung, sondern in lebendiger Fortentwicklung liegt das Heil der Religion. - . Aebrigens hat die Vereinigung der liberalen Rabbiner Deutschlands, der auch die Herren Porges und Silberstein angehören, schon im Jahre 1899 in einer zahlreich besuchten Generalversammlung nach einem von mir gehaltenen Referat