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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-05-12 · Heft 19 (12.5.1911) · p. Seite 221

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 19 (12.5.1911)
Date
1911-05-12
Page
Seite 221 (sequence 5)
Language
German
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enthaltend, daß in Karlsruhe und Mannheim im Religionsunterricht der öffentlichen Schulen 'dem Gesetze zuwider kein Hebräisch gelehrt werde) zurückgezogen worden sei. Dr. Kan der fügte hinzu, daß nach den Aufklärungen, die der Vertreter des. Oberrats soeben in der Kommission gegeben habe, nur noch der Wunsch auszusprechen sei, der Oberrat möge in seinen Bestrebungen, das Hebräische als obligatorischen Unterrichtsgegenstand in Karlsruhe und Mannheim einzuführen, beharren. Die Synode wandte sich nun den im Eingang unserer Berichterstattung erwähnten Vorlagen des Oberrats wegen Ergänzung einiger älterer Verordnungen zu und nahm sie unter Ablehnung der vom Oberrat vorgeschlagenen Berufung eines Vertreters der Lehrerschaft in die Synode, sonst aber mit unerheblichen Aenderungen an. Den letzten Beratungsgegenstand bildete die Petition des badischen Vereins für Frauenstimmrecht und Verleihung des aktiven und passiven Wahlrechts an die israelitischen Frauen bei den Gemeinde- und Synodalwahlen. In der Kommission war eine starke Stimmung für Uebergang zur Tagesordnung, aus „Höflichkeit" aber wurde beantragt, die Petition dem Oberrat zur Prüfung zu überweisen. Geheimer Oberregierungsrat Dr. Mayer äußerte sich hierzu wie folgt: „Der Oberrat ist Ihnen dankbar, daß Sie einen Antrag auf, Uebergang zur Tagesordnung nicht gestellt haben. Der Oberrat steht dieser Petition durchaus nicht unfreundlich gegenüber. Er kann natürlich auf diesem Gebiet nicht einseitig Vorgehen. Es ist bekannt daß die gleiche Petition seinerzeit auch an die evangelische Generalsynode gelangt ist, und auch diese hat sich nicht unfreundlich dazu gestellt. Es wäre also etwas eigenartig, wenn wir, die wir unsere Frauen gewiß ebenso hochschätzen, wie es von Männern anderen Bekenntnisses geschieht, in dieser Frage einen ablehnenden Standpunkt einnehmen wollten. Wenn Sie die Petition dem Oberrate zur Prüfung überweisen, würde diese Prüfung besonders wohlwollend geschehen." (Beifallsrufe.) Abgeordneter Stadtrat Marx-Bruchsal (liberal) wäre für das Wahlrecht der Frauen, wenn man sie vorher hinsichtlich der beim öffentlichen Gottesdienst erforderlichen Zehnzahl (Minjahn) gleichstellen und den Lobspruch im Gebetbuch „Sei gepriesen, Gott, daß du mich nicht als Weib erschaffen hast", beseitigen wollte. Da dies die Abgeordneten Kassewitz (kons.) und Heim (orthod.) natürlich nicht wollen, unterstützen sie den Antrag Marx auf Uebergang zur Tagesordnung, der jedoch mit 14 gegen 11 Stimmen abgelehnt wird. Es folgt die Wahl des Synodalausschusses. Durch Zuruf werden gewählt: Kastrowitz. Dr. Pinkus, Marx, Bauer (der erste und letzte konservativ, die beiden anderen liberal). Der Präsident gibt noch bekannt, daß aus dem Wahlbezirk des Abgeordneten Dr. Simon von den Synagogenräten in Tauberbischofsheim und Wertheim telegraphische Proteste gegen die mit Ordnungsruf belegten Aeußerungen ihres Vertreters eingekommen seien, und erklärt dann, nachdem ihm der Dank der Synode für seine tatkräftige, gerechte Und dabei freundliche Geschästsleitung votiert worden, mit Dankesworten an die Sekretäre, die Kommissionen und den Oberrat die Aufgaben dieser Synode als erledigt. Aus der Schlußansprache des Ministerialkommiffars Geheimrat Dr. Böhm sind folgende Sätze hervorzuheben: „Mit Sturm hat die sechste Synode begonnen. Aber bald ist es der ruhigen, wohlwollenden und dabei sicheren Leitung des Herrn Präsidenten -gelungen, die hochgehenden Wogen zu glätten. Auch ich darf mit Befriedigung feststellen, daß die bedauerlichen Worte, die zu Anfang von einem der Herren Synodalen gefallen sind, durch * r- ''k . J I ~ - -»„t. seine Erklärungen am gestrigen Nachmittag getilgt sind.. Und. so dürfen wir uns der arbeitsreichen Zeit unseres Zusammenseins ohne peinliche Erinnerung an diesen Vorgang freuen. Der Oberrat dankt Ihnen, daß Sie den Voranschlag genehmigt haben. Er ist Ihnen zu besonderem Dank verpflichtet, daß Sie darüber hinaus noch weitere 12000 Mark zur Ausbesserung gering besoldeter Neligionslehrer und Kantoren und zur Unterstützung bedürftiger Gemeinden bewilligt haben. Durch Gewährung der Mittel und Genehmigung der Pläne für die schöne, wohltätige Anstalt in Dürrheim, das Friedrich-Luisen-Hospiz, haben Sie . sich in dieser. Synode ein großes, dauerndes Verdienst erworben. Auch von den übrigen Vorlagen, wie sie aus Ihrer Beratung hervorgegangen sind, hofft der Oberrat, daß sie dem Wohl der Landessynagoge dienen werden. Und so glaube ich sagen zu können: der Oberrat hat auch in, dieser Synode dasjenige Vertrauen gefunden, das sein eifriges und emsiges Bestreben, allen Wünschen gerecht zu werden, jedenfalls verdient. Mit den herzlichsten Wünschen für Sie selbst und für Ihre Bezirke schließe ich die sechste Synode." (Beifall.) Konferenzrabbiner Dr. B. Mayer sprach sodann den Segen über die Versammlung, und mit dreimaligem Hoch auf den Großherzog ging die Synode auseinander. Wir werden wohl noch hier und da auf dieselbe zurückkommen. Vorerst beschränken wir uns auf folgendes: . ' Die orthodox-zionistischen Hoffnungen hat selbst diese Synode mit ihrer zuerst so oppositivnslustigen, dann aber gegenüber der festen Haltung des Oberrats immer friedlicher gewordenen Mehrheit völlig enttäuscht. Wenn wir boshaft wären und es sich nicht um das Wohl und Wehe des Judentums handelte, würden wir wünschen, daß Orthodoxe und Zionisten recht bald in die Lage kämen, miteinander einen Staat zu bilden. Ein jammervolleres Zerrbild eines Staatswesens würde die Geschichte kaum aufzuweisen haben, und. der dritte Tempel in Jerusalem, wenn es zu einem solchen überhaupt .'käme, würde noch viel rascher der Zerstörung anheimfallen, als der zweite, dessen Untergang der Talmud nur äußerlich -den Römern, im Grunde jedoch der leidenschastlichen Gehässigkeit unter den Juden selbst zuschreibt. Den Liberalen außerhalb Badens aber, namentlich den Eiferern für eine staatliche Gesamtorganisation der preußischen Juden, möge der Gang der Dinge in der badischen Landessynagoge zur Warnung dienen?) Es wäre eine unverantwortliche Kurzsichtigkeit der dortigen großen jüdischen Stadtgemeinden, wenn sie ihre Bewegungsfreiheit aufgeven würden und sich mit den naturgemäß immer rückständiger werdenden kleinen Gemeinden in ein Joch zusammenspannen ließen. Sie würden darunter gar sehr zu seufzen haben. Wir erinnern uns, seinerzeit in diesem Blatte den Vorschlag gelesen zu haben, die deutschen oder wenigstens die preußischen Großgemeinden sollten sich in freier Weise zu einem Verbände mit gemeinsamer Vertretung ihrer Interessen (wozu im weiteren Sinne auch die Unterstützung leistungsschwacher Kleingemeinden gehört), zusammenschließen, um sowohl nach außen als im Innern mit Nachdruck und Erfolg wirken und austreten zu können, das wäre das rechte, und h Bei der Einführung der Shnodalverfassung im Jahre 1894 verhielt sich die Zahl der städtischen israelitischen Bevölkerung zu der der Landgemeinden wie 1:2. Für die erstere erschien es deshalb damals nicbt ungünstig, daß ihr die Hälfte der weltlichen Vertreter -in der Synode zugebilligt wurde. Heute steht die Sache so, daß die ländlichen Gemeinden, obgleich ihre Seelenzahl bedeutend zusammen- ' geschrumpft ist, noch die gleiche Anzahl von Abgeordneten wie früher, und dabei — da die jüngeren, fortschrittlichen Elemente nach den 1 Städten abwandern fast durchweg reaktionäre Vertreter - stellen, -die dann mit den Erkorenen der sehr, energischen orthodoxen und zionistischen Elemente in den Städten zusammen leicht eine.Mehrheit - bilden. . .

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