Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1911)
- Date
- 1911-05-05
- Page
- Seite 212 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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So begleiteten (Nr. 37) einige Juden einen Bischof „an den Hof des Königs". Drei von ihnen, die sich assoziiert hatten, suchten freilich die Absicht, „mit ihrem Gelde zu verdienen",,; in der Weise zu erreichen, daß sie dem Bischof ein Darlehen. gaben. Von Kreditgeschäften ist in den Gutachten des Elieser ben Nathan noch mehrfach die Rede. Gleichzeitig erscheint aber der Warenhandel zu höchster Vollendung entwickelt durch Verbindung mit kaufmännischer Spekulation. Deutsche Juden haben damals schon Terminhandel in Getreide betrieben (Nr. 35): „Rüben kam zu Simon im Uarokeseiivvaa (Oktober —November), während man 100 Scheffel Roggen für sieben feine Mark verkaufte und sprach zu ihm: Wie teuer willst Du mir 100 Scheffel Roggen per Tamnuus (Juni-Juli) verkaufen? Simon sprach: Für zehn feine Mark. Rüben willigte ein." Der Käufer hat also im Herbst, als wohl reichlich Vorräte vorhanden waren, sich die Lieferung für einen Zeitpunkt unmittelbar vor der nächsten Ernte, an dem sie vermutlich erschöpft sein würden, gesichert. Deswegen konnte er einen erheb' lich höheren Preis bewilligen, als den im Augenblick geltenden, wobei er aber offenbar darauf rechnete, das Getreide seinerseits noch teurer zu verkaufen und somit aus der Differenz zwischen An- und Verkaufspreis Gewinn zu ziehen. Verlust^ hätte ihm das Geschäft gebracht, wenn zur Zeit der Abnahme der Getreidepreis niedriger wäre. Rüben versprach denn auch die zehn Mark „im 1ammu8 zu zahlen, mag das Getreide (in? zwischen) steigen oder fallen". Ebenso verpflichtete sich Simon, „ihm das Getreide zu geben, mag es (inzwischen) steigen oder fallen". Ob bei Abschluß des Vertrages die Kontrahenten tatsächlich beabsichtigten, Getreide zu liefern und abzunehmen, ist., nicht ganz deutlich. Jedenfalls hat Elieser ben Nathan durchaus zutreffend die unumgängliche Voraussetzung für das. Differenzgeschäft erkannt, den festen Marktpreis, der zwar je nach Angebot und Nachfrage temporären Schwankungen unterliegt, zu dem aber jeweils eine genügende Menge Ware von der gleichen Beschaffenheit erhältlich ist. Spekulation auf den Unterschied zwischen Ein- und Verkaufspreis war natürlich auch' sonst möglich. Rüben hatte Gelegenheit, Ware „zu einem billigen Preise" zu erstehen „mit (Hoffnung aus) großen Gewinn, besaß aber im Augenblick kein Geld". So yiachte er Simon aufmerksam, der denn auch das Geschäft sich nicht entgehen ließ, nachträglich jedoch an Rüben nicht die Hälfte des Gewinns, die dieser forderte, sondern nur einen Maklerlohn zahlen wollte. (Nr. 49.) ' Nicht „handwerksmäßige Händler", gleichwie später, nachvoller Ausbildung der Stadtwirtschaft, die Künstlerischen Krämer, denen es genügte, des Lebens Notdurft bequem und sicher durch Ausschluß der Konkurrenz zu erwerben, sind im 12. Jahrhundert die deutschen Juden gewesen. Kapitalistisch der ganzen Organisation nach und auf „Gewinnftreben" beruhend Wird7vielmehr ihr^Geschästsbetrieb als ein echt kaufmännischer durch das ihm anhaftende spekulative. Moment gekennzeichnet. Es verschlägt wenig, daß die Umsätze — vermutlich — ziemlich beschränkt waren. Kleinhändler, die mit Steigen und Sinken der Preise zu rechnen pflegten,^ konnten unter günstigen Umständen sich zu Großkaufleuten auswachsen. Die deutschen Juden/sind indessen immer mehr vom Warenzum Geldhandel übergegangen. Darlehensgeschäfte spielen in den Responsen (des 13. Jahrhunderts beinahe eine ebenso große Rolle wie in anderen Quellen. „Es gibt viele Nichtjuden, die häufig Geld borgen," sagt Isaak ben Moses Or Sarua (Nr. 89). und will, deswegen nicht erlauben, daß ein Jude dem anderen einen nichtjüdischen Kunden, „der stets von ihm Geld zu borgen pflegt," abspenstig mache. Das biblisch-talmudische - Zinsverbot sollte nach Juda ben Samuel dem Frommen von Regensburg ohne Beschränkung auf Juden Geltung behalten, „wenn man sich durch seinen Grundbesitz ernähren kann". (Nr. 68.) Keineswegs im Widerspruch hierzu meinte Isaak ben Samuel von Dampierre, auf den sich Isaak ben Moses berief (Nr.. 90): „Nur in den Zeiten der alten Weisen, wo viele Juden zusammengewohnt haben und einer sich vom anderen durch Geschäfte, wie wir sie jetzt mit den Nichtjuden machen, er? nähren konnte, hat man die Zinsnahme von Nichtjuden verboten-" Des ferneren erklärte er durchaus zutreffend: „Alles, was wir leihen, ist für unser Leben nötig, da wir Nichtwissen, wieviel Steuern der König verlangen wird." Die Rabbinen wußten eben den Zeitverhältnissen Rechnung zu tragen, während die Kirche hartnäckig an dem Buchstaben einer widersinnig gewordenen Vorschrift festhielt. Sehr breiten Raum nehmen bei Hoffmann die'Gutachten des Meir von Rothenburg ein, die besonders eines Umstandes wegen Beachtung verdienen. Für die Zeit, aus der sie stammen, mangelt es auch sonst keineswegs an Nachrichten.' Während aber anderwärts die zinstragenden Darlehen n eintöniger Aufeinanderfolge wiederkehren, so daß es den Anschein gewinnt, als ob die Juden ausschließlich Geldgeschäfte getrieben haben, lassen die an Meir gerichteten Anfragen nicht nur eine weit mannigfaltigere wirtschaftliche Tätigkeit erkennen, sondern vor allem auch die enge Verknüpfung von Geld- und Warenhandel. „Rüben, Simon und Levi halten gemeinschaftlich eine Schuldforderung von 115 Pfund. Da kam der Nichtjude und wollte ihnen Wein als Zahlung geben, wie er ihnen bereits in den vergangenen Jahren gegeben hatte. Rüben und Leviwollten fünf Wagen für 30 Pfund nehmen, den Wagen für 6 Pfund". (Nr. 168.) Es wurden also Schuldverpflichtungen durch Hingabe von Ware beglichen, die der Gläubiger schwerlich nur zu eigenem Gebrauch verwandte, sondern weiter verkaufte. Die Juden trieben Weinhandel. Rüben hat dem Simon „Wein übergeben mit dem Auftrag, denselben nach Magdeburg zu führen, dort zu verkaufen und das Geld dafür zu bringen". Simon hat aber „den Wein für ein Pferd verkauft". (Nr. 178.) Was den Geldhandel selbst betrifft, so zeigen die Responsen, wie sich die Juden das Geld verschafften, das sie ausliehen; denn ebensowohl mit fremdem als mit eigenem Kapital haben sie gearbeitet. (Siehe auch Nr. 215.) Vergesellschaftungen waren häufig; empfangene Pfänder wurden weiter begeben. „Rüben hat vor mehr als zehn Jahren 10 Pfund von Wohltätigkeitsgeldern erhalten, wofür er sich verpflichtet hat, jährlich 3 Pfund vom Gewinn zu zahlen. Sollte er gar keinen Gewinn haben, so ist er ganz frei," usw. (Nr. 183.) Selbst förmliche Schuldscheine, gleich denen von Christen, haben die Juden' einander ausgestellt mit Bürgschaften und der Verpflichtung §um Einlager. (Nr. 188.) Ergänzungen zu den Responsen Meirs bringen die seiner Zeitgenossen und Schüler. Für die Uebertragung von Schuldforderungen wird eine Rechts form vor' geschrieben. (Nr. 207.) Im Bedarfsfall ließ sich auch durch Verpfändung von Schuldbriefen Geld erlangen. (Nr. 201.) Besonders wichtig erscheint ein Zeugnis für die Beziehungen von Juden zur Finanzverwaltung des Reichs unter Rudolf von Habsburg (Nr. 203.) Das Angeführte wird genügen, um zu zeigen, welche her vorragende Bedeutung der Veröffentlichung Hoffmanns zukommt. Das von ihm als „Anhang" zu seinen Untersuchungen mitgeteilte Material gibt die erwünschtesten Aufschlüsse über die wirtschaftliche Tätigkeit der Juden in sonst teilweise recht dunklen Zeiten. Damit zugleich aber gewinnt