Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1911)
- Date
- 1911-05-05
- Page
- Seite 211 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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der Juden währenddes Mittelalters" in dem Wucherdensie trieben, ihre Ursache halten, und nicht-in der Treuemit der sie den Lehren der Väter anhingen! Um so freudiger muß es begrüßt werdendaß neuerdings eine Quelle allgemein zugänglich gemacht worden ist, die völlige^ Freiheit vom Einstuß des Kirchenrechts in Anspruch nehmen darf. Als Anhang zu einer Untersuchung über den „Geldhandel der deutschen Juden während des Mittelalters bis zum Jahre 1350" (Heft 152 der von G. Schmoller und M. Gering herausgegebenen „Staats- und sozialwissenschaftlichen Forschungen") Hab Moses Hoffmann den wesentlichen Inhalt von' nicht weniger als 246 rabbinischen Responsen des 11. bis 14. Jahrhunderts in deutscher Uebersetzung veröffentlicht. Damit sind Materialien den wirtschaftsgefchichtlichen Studien gewonnen, die bisher nur gelegentlich und in unzulänglicher .Weise benutzt werden konnten. Hoffmann hat es nicht verabsäumt, selbst zur Verwertung beizutragen. Von seinen Ausführungen sind ohne Frage diejenigen Abschnitte am interessantesten, in denen er sich hauptsächlich auf die hebräischen Quellen stützt. Daß sonst dem Buche bedenkliche Schwächen anhaften, soll hier nicht des näheren erörtert werden. Anerkennenswert ist jedenfalls der Fleiß des Verfassers bei der Beschäftigung mit Dingen, die ihm an sich gewiß recht fern lagen, und es darf auch nicht verschwiegen werden, daß der gegenwärtige Stand der handelsgeschichtlichen Forschung keineswegs die ohnehin schwierige Aufgabe zu erleichtern vermochte. Das Verdienst Hoffmanns, die für wirtschastsgeschichtliche Fragen in Betracht kommenden Responsen deutscher Rabbinen gesammelt und lesbar übersetzt zu haben, ist recht hoch anzuschlagen. Nicht als ob völlig neue oder unerwartete Aufschlüsse sich aus einem Material ergeben könnten, das ja schon bisher nicht ganz unbekannt gewesen ist; aber vieles, was früher nur zu vermuten war, tritt jetzt mit' genügender Deutlichkeit zutage, mch vor allem, es eröffnen sich Einblicke in die Organisation des jüdischen Geschäftsbetriebes, wie sie weder die Parteiisch gefärbten Berichte der Geschichtsschreiber, noch auch die unvollständigen Angaben von Urkunden zu bieten vermögen. Es dürfte demnach angebracht sein, die Bedeutung der Publikation durch Eingehen auf Einzelheiten noch ein wenig näher zu erläutern. Vorangestellt hat Hoffmann einige Responsen von Rabbinen des elften Jahrhunderts, die nicht in Deutschland lebten. Da erscheint es denn als durchaus nicht auffällig für Südfrankreich oder Italien, wenn die Mitgift einer Frau außer in Mobilien auch in Häusern und Weinbergen besteht. (Nr. 30.) Rabbi Nathan der Babylonier zeigt sich sogar anscheinend erstaunt über eine Anfrage, in der ihm mitgeteilt war, „daß es unter euch Leute gibt, die keine Weinberge haben und Früchte von den Nichtjuden kaufen". (Nr. 24.) Nach Behauptung dieser „Handelsleute" freilich trieben auchdie Grundstücksbesitzer Handelsgeschäfte und hatten deswegen „Gelb verborgen", so daß Nathan entschied, behufs einer gerechten Steuerverteilung sollten sie durch Androhung des Bannes gezwungen werden zu deklarieren, was sie an Wertgegenständen besitzen, Münzen, Waren, Gold, Silber und Geräte. Ein Vorrat von Edelmetall, gleichgültig ob gemünzt oder in anderer Gestalt, bildete nun einmal die unentbehrliche Grundlage des Handelst Wer nicht selbst sein Kapital in Waren anlegte und, um sie zu verkaufen, auf Reisen ging, vertraute es gegen Anteil am Gewinne einem Gesellschafter an. Weswegen die Verteilung von zwei Drittel auf ein Drittel zwischen Kapitalist und Unternehmer verboten sein sollte (Nr. 26), bleibt undeutlich. In den Mittelmeerländern war später 3/4 auf 1/4 die Regel, allerdings nur, wenn der reisende Genosse gar kein Kapital in die Gesellschaft einschoß. Beteiligte er sich mit V3 gegen 2/3 des zu Hause bleibenden,, so fiel ' ihm die Hälfte des Gewinnes zu. Statt des Geldes konnten auch Wertgegenstände eingelegt' werden, deren Erlös wiederum zum Ankauf anderer Waren zu dienen hatte. Bei der- Auseinandersetzung-stellten sich leicht Mißhelligkeiten ein, zumalwenn statt' des - erhofften Gewinnes Verluste eingetreten waren. (Nr. 3, 10, 25, 28.) Daß die Reisen ferne Länder zum Ziel hatten, mag, wie in der Karolingerzeit, so auch später vorgekommen sein. Immerhin konnte ein offenbar recht flotter Geschäftsbetrieb sich auf ein verhältnismäßig kleines Gebiet beschränken. Ein Rechtsgutachten von Rabbenu Gersbn (Nr. 20) betrifft einen Juden, der „gewöhnlich nach vielen Orten und Burgen, die eine oder zwei Tagereisen von seinem Wohnorte entfernt lügen", reiste. „Er pflegte ihnen zu verkaufen und von ihnen zu kaufen, er hatte eine Kundschaft an den Herren der Burgen. Da bei ihnen kein Geld zu finden war, hinterlegten sie bei ihm Pfänder-von Silber und Gold. Manchmal tauschte er bei ihnen seine Waren gegen das Vieh, welches jeder von seinem Feinde erbeutet hatte. Das Vieh wurde ihm zu billigem Preise angerechnet, er brachte es nach Hause und verkaufte es dort reuer, und so hatte er Gewinn davon." Das Risiko bei derartigen Geschäften war freilich nicht gering. Bisweilen wurde der Kaufmann von Burgherren eingekerkert und mußte Lösegeld zahlen; „manchmal wurden andere Juden gefangen genommen, damit sie sich lösen sollten, und diese verloren seinetwegen ihr Geld;" auch seine Söhne traf das gleiche Schicksal. — Schließlich ist er (nach der Annahme Hoffmanns im Jahre 1006, als die Könige von Deutschland und Frankreich gemeinsam die Feste Välenciennes belagerten) spurlos verschwunden. In den, soviel ersichtlich für deutsche Juden ausgestellten Gutachten des Gerson werden Weinberge erwähnt,' die an Juden und Nichtjuden verpfändet waren. Ein Feld'ist von einem Juden einem Nichtjuden zu Teilbau (gegen'Ablieferung der Hälfte des Ertrages) verpachtet. (Nr. 14 k.) Der Schiffbruch, bei dem-Mitreisende Juden ihrer Habseligkeit beraubt wurden, dürfte sich auf dem Rhein ereignet haben, den sie gleich wie später, so auch zu Anfang des 11. Jahrhunderts gewiß schon vielfach befuhren. Die Kölner Messen bildeten einen Mittelpunkt' des Handelsverkehrs. Deswegen konnte Salomo bar Simeon in seinem Bericht über die Verfolgungen des Jahres 1096 Köln als die schöne Stadt bezeichnen, „von wo Lebensunterhalt und bestimmter Rechtspruch ausging für alle-unsere in allen Enden zerstreuten Brüder." So erscheint denn auch in den Responsen des Elieser ben Nathan aus dem 12. Jahrhundert die Kölner Messe. Zwei Juden, die dorthin reisen, versprechen einander allen Gewinn, den sie machen werden, zu teilen. (Nr. 51.) „Rüben und Simon kauften gemeinschaftlich Wäre zu Köln. Simon führtesie nach Mainz" und verkaufte „dort seinen Teil zu teurem Preise. Als dann-Rüben kam," verlangte er^Anteil amWewinn. (Nr. 53.) In einem anderen Fall klagt-Rüben gegen Simon: „Ich habe durch dich eine Mark'nach Köln geschickt, daß du mir Schaffelle kaufest. Du kauftest für mein Geld und behieltest den Gewinn für dich." (Nr: 57.) Nicht' immer freilich erfüllten sich die aus eine Fährt nach Köln gesetzten Erwartungen. „Rüben hat Ware von Simon erhalten, um sie nach Köln zu führen unter der Bedingung, daß er ste, wenn er sie nicht verkaufte, zurückbringen sollte. Er hat sie nicht verkauft, und bei seiner Rückreise raubten sie ihm Räuber, — oder es versank sein Schiff." (Nr. 61.) Güter Verdienststand des ferneren in Aussicht auf der „Messe des 'Hofes". Wenn die Großen des Reichs sich um den König versammelten, gab es für Kausleute wohl vielerlei zu tun.