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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-05-05 · Heft 18 (5.5.1911) · p. Seite 210

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 18 (5.5.1911)
Date
1911-05-05
Page
Seite 210 (sequence 6)
Language
German
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verweigerterZurücknahmedesfraglichen Ordnungsrufs, in Verbindung, zu bringen. Weniger kann unsdas. Auftreten des Rechtsanwalts. Kassewitz-Freiburg, des Vorstehers, der drittgrößten Gemeinde des Landes, befriedigen, der wohl gegenüber dem, Landesherrn und der Regierung als ein Muster von Loyalität sichdarstellte, für die skandalösen Ausfälle aus die oberste Leitung der Landessynagoge dagegen kein, anderes mißbilligendes. Wort fand, als daß. der. vom, Präsidenten bereits, erteilte zweite Ordnungsruf, an dem ohnedies nichts, zu. ändern war, berechtigt, gewesen sei. Anders der Karlsruher Rechtsanwalt Dr. Levis, der.folgendes erklärte-: Herr Dr. Simon hat zu Beginn seiner Ausführungen auf die. Majorität hingewiesen, die sich in der letzten Synode gegenüber der Gebetbuchvorlage ergeben hat, und der auch nichtorthodoxe Synodalmitglieder, wie ich, angehörten. Ich bin-jedock) überzeugt, daß keiner, der Anwesenden darüber im.Zweifel sein kann, daßich seinen.Vor' würfen gegen den Oberrat durchaus fernstehe. Ich bin es mir aber schuldig, auch der Oeffentlichkeit gegenüber, hier zu erklären, daß ich jene. Ausführungen tief bedaure. Er fügte, bei> daß er diese Erklärung auch für den Abgeordneten Wertheimer-Bühl (konservativ) abzugeben habe. Interessant war dann noch das folgende Intermezzo: Präsident: Ich erteile das Wort Herrn Dr. Simon, der noch^ eine Erklärung abgeben will. Dr. Simon: Ich erkläre, daß ich heute früh! nicht im Auftrag oder im Namen meiner Freunde, sondern lediglich in meinem eigenen Namen, gesprochen habe. Präsident: Herr Dr. Simon. Sie wollten noch eine Erklärung abgeben. Abg. Dr. Simon nimmt das Wort nicht. Präsident (sich abermals zu Dr. Simon wendend): Sie wollten noch eine Erklärung abgeben über das Wort „Anarchie". Dr. Simon,schweigt. Endlich kommt man nun wieder zum Budget zurück, und zwar zu den Posten von 7000 Mark jährlich für Unterstützung bedürftiger Gemeinden und von 26 000 Mark jährlich für Aufbesserung gering besoldeter Religionslehrer. Diese verlangen jedoch in einer Petition weit mehr, und zwar nach einer bestimmten Gehaltsskala; ebenso haben, die Kantoren eine Petition um Besserstellung eingereicht. Ein zionistisch-orthodoxer Antrag (Dr. Pfälzer- Weinheim, Dr. Würzburger- Rappenau, Dr. Simon-Heidelberg) stellt folgende bescheidene Forderungen: 1. Rechtsanspruch der kleinen Gemeinden auf Zuschüsse aus der Zentralkasse nach festen Grundsätzen, 2. Erhöhung der . 26000 Mark für die Lehrer um weitere 12000 Mark, 3. Erhöhung der 7000 Mark für bedürftige Gemeinden um weitere 20000 Mark. Ein liberaler Antrag Dr. Pinkus-Heidelberg und Genossen begnügt sich mit 12000 Mark mehr für die Lehrer, für die bis zur nächsten Synode möglichst eine Gehaltsskala vorgelegt werden soll. Der Oberrat. hat in■■ der vereinigten Budget- und.Verfassungskommission bestimmt erklärtnur auf einen Antrag eingehen zu. können, der ein Mehr von 12000 Mark für.Religionslehrer, Kantoren und Gemeinden zusammen und gleichzeitig nachstehende Resolutionchorschlägt: Der Oberrat wird ersucht, wegen der für. Lehrer, Kantoren.und Gemeinden bestimmten Summen wenigstens fü.r das. Jahr 1911 mit dem. Synodalausschuß unter. Zuziehung sämtlicher Ersatzmänner derselben (im ganzen acht Personen), womöglich die Grundsätze . der Verteilung, jedenfalls aber der einzelnen Beihilfen und Ausbesserungen in gemeinsamer Beratung und Beschlußfassung festzustellen. Auch wolle der Oberrat prüfen, ob er der nächsten Synode eine Vorlage über die bei der Verteilung der fraglichen Gelder zu befolgenden Grundsätze zu machen - in der Lage sei. Der Antrag der Pfälzer und Genossen wird dem Oberrat als-Material überwiesen. . Unter Ablehnung aller weitergehenden: Petjtg wirdbm in Uebereinstjinmung mit dem-Oberrat von dem AbgeprdMtelp Zimmern-Mannheim gestellte Antragnebsb der, Resolution einstimmig angenommen.. Damit erhöht sichder durch) allgemeine. israelitische Kirchensteuer (prozentualer Zuschlag. zur- Staatssteuer der Israeliten). zu. deckende Bedarf der- Zentral-, käste, der in der Vorlage des Oberrats zu 72000 Mark an-, genommen war, auf: jährlich, 84000-Mark:, Davon entfallen allein auf die Gemeinde Mannheim (6000 Seelen) 42000 Mark, auf die Gemeinde Karlsruhe (2800 Seelen) 14000 Mark, auf die acht größten Gemeinden Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg, Freiburg, Bruchsal, Pforzheim, Konstanz, Baden zusammen sechs Siebentel mit 72.000 Mark, auf die übrigen 131 Gemeinden zusammen ein Siebentel mit 12000 Mark. In der der Synode zngegangenen Denkschrift,, des Oberrats zur Lehrerpetition ist bemerkt, daß es in anderen Staaten nirgends eine Gemeinde gibt, die auch nur annnähernd in dem gleichen Verhältnis wie die israelitischen Gemeinden Mannheim und Karlsruhe für nichtörtliche kirchliche Bedürfniste, insbesondere für leistungsschwache kleine Gemeinden und deren Beamte, zu steuern hätte oder freiwillige Beiträge leisten würde, wobei, noch in Betracht kommt, daß auch wichtige freiwillige israelitische Institutionen des Landes, wie das Altersheim in Gailingen, der Landeswaisenverband, der Verein zur Förderung des Handwerks und der technischen Berufsarten unter den Israeliten, wesentlich auf die Beiträge der Mitglieder der Gemeinden Mannheim und Karlsruhe angewiesen sind. Nachdem der extravagante orthodox-zionistische Antrag zum Budget beiseite geschoben war, sollte eine weitere Kraftprobedes „Blocks" durch folgende Interpellation Dr. Simon und Genossen eingeleitet, werden: „Auf-welchem Standpunkt steht der Herr Oberrat in der Frage der Dispensierung vom offiziellen Religionsunterricht, und was gedenkt er zu tun, um Vorkommnisse zu verhüten, wie sie den Gegenstand der Verhandlung der zweiten Kammer der badischen-Landstände im verflossenen Jahre-bildeten? Steht der Herr Oberrat immer noch auf dem-Standpunkt, den er eingenommen hat, als er den. in Betracht kommenden Eltern nahelegle, aus der Landesshnagoge-auszutreten?" (Fortsetzung folgt.) Lur Wirtlchsktsgelchichtr der deutschen Inden im Mittelalter. Von G. Caro. /^2^leich jedem anderen Zweige der Geschichtswissenschaft ist die Wirtschastsgeschichte von den Quellen abhängig, aus . denen sie Kunde von den Zuständen der Vergangenheit schöpft. Sind nun die vorliegenden Nachrichten einseitig nach Herkunft und Auffaffungsweise, dann läßt sich aus ihnenwie begreiflich, kein ungetrübtes Bild der tatsächlichen Verhältnisse gewinnen. Ganz unwillkürlich bequemt sich vielmehr die Nacherzählung dem Standpunkt der Vorlageanselbst wenn sie ihr zu widersprechen sucht. So ist der jüdische Geldhandel des Mittelalters nur. zu häufig durch die Brille der kirchlichen Wucherdoktrin betrachtet worden. Das Zinsverbot, von Päpsten -und Konzilen immer wieder eingeschärft, galt in geistlichen- und weltlichen Gesetzen als unumstößliche Norm. Geschichtschreiber und Dichter gaben ihrem Abscheu vor der Sündedes Wuchers gelegentlich recht lebhaften Ausdruck; Bußprediger eiferten gegen die Wucherer als den Inbegriff aller Schlechtigkeit. Dem scheinbar einstimmigen Urteil haben die. Nachlebenden sich nicht-wohl entziehen können. Wird doch selbst vielfach-die Behauptung vertreten, daß die-Verfolgungen

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