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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-04-28 · Heft 17 (28.4.1911) · p. Seite 198

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 17 (28.4.1911)
Date
1911-04-28
Page
Seite 198 (sequence 6)
Language
German
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aber bemerkt er: „Ich könnte auch eklatante Beispiele erzählen, wie der Druck ausgeübt worden ist, aber ich will nicht länger dabei verweilen." Im weiteren verwahrt er sich dagegen, daß er den Oberrat und die Organisation der Landesshnagoge stürzen wolle, mit folgenden Worten: „Da draußen im Lande dieser Vorwurf schon öfter erhoben wurde, möchte ich erklären, daß ich die Organisation als ein außerordentlich wertvolles und hohes Geschenk aus der Hand unseres verstorbenen Fürsten, des Großherzogs Friedrich I. betrachte, und ich möchte hinzufügen: wenn unserem seligen Eroßherzog die Dinge, die jetzt hier passiert sind, zu Ohren gekommen wären, er eine Aenderung herbeizuführen imstande gewesen wäre; daß es weder seinem Gerechtigkeitssinn, noch seinem Verständnis für das historische Judentum, wie er oft bewiesen hat, entsprochen hätte, daß in seinem Namen eine solche Regierung geführt wird." Präsident Oppenheim (den Redner unterbrechend): „Ich erblicke in dem Gesagten eine Beleidigung gegen die jetzige Regierung. Ich muß Sie zur Ordnung rufen." Dr. Simon: „Ich habe gesagt, daß wenn unser Großherzog für unser Judentum insgesamt eingetreten ist. dann eine Bedrückung einer Minorität innerhalb der Judenheit niemals in seinem Sinne lag. Etwas anderes zu sagen, hat mir serngelegen." Präsident: „Ich entnehme aus der Erklärung des Herrn Abgeordneten gern, daß er das, was ich rügte, nicht gemeint hat. Das, was er gesagt hat, war jedoch geignet, ihn zur Ordnung zu rufen. Ich halte meinen Ordnungsruf aufrecht." Dr. Simon erklärt nochmals, daß er die gerügte Behauptung nicht habe aufstellen wollen. Im Gegenteil, er votiert der gegenwärtigen Staatsregierung dasselbe Vertrauen wie der früheren. Ja, er umschmeichelt sie und ihren anwesenden Vertreter. Alles, was er gegen den Oberrat gesagt hat, gilt nicht für dessen Spitze, den Ministerialkommiffär, denn dieser hat gar nicht die Einsicht in die schlimmen Verhältnisse, wie fie liegen. Ihn will er gerade aufklären, damit er eine Aenderung herbeiführt. Und nun noch der letzte Beweis für den Friedensbruch des Oberrats: In dem in seinem Aufträge herausgegebenen Werke des verstorbenen Konferenzrabbiners Dr. Adolf Lewin „Geschichte der badischen Juden seit der Regierung Karl Friedrichs", für dessen letzte Kapitel Redner trotz der gegenteiligen Erklärung des Verfassers im Vorwort einen anderen verantwortlich machen möchte, ist von der letzten Synode, die Redner nicht genug zu rühmen weiß, gesagt, daß sie sich „als eine der wenigst fruchtbaren" erwiesen habe. Furchtbar! Redner schließt einstweilen mit den Worten: „Ich hätte noch sehr viel auf dem Herzen; aber ich glaube mit dieser Probe hier schließen zu dürfen. Ich glaube, Sie haben mich verstanden. Ich glaube vor allen Dingen auch, daß die Großherzogliche Staatsregierung mich verstanden hat, und darauf lege ich den höchsten Wert." 7 Stadtrat Marx-Bruchsal will im Interesse der eigentlichen. - Budgetberatung auf die Ausführungen des Vorredners nicht l näher eingehen, sondern nur feststellen, daß die Liberalen gegen das orthodoxe Judentum nichts haben, sondern daß sie die Angegriffenen sind; denn wer den „Israelit" liest, findet dort immer derartige Angriffe, wie sie der Vorredner vorgebracht hat. j * Von seiten des Oberrats erwiderte Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer ungefähr folgendes: [ „Herr Dr. Simon hat die Generaldebatte zu einer Reihe schwerer; Angriffe aus den Oberrat benutzt. Er hat im wesentlichen diejenigen Beschuldigungen gegen den Oberrat wiederholt, die früher Gegenstand einer von dem Ministerium der Justiz,, des Kultus und Unterrichts herbeigesührten Strafverfolgung gegen den „Israelit" gewesen find und die in der Behauptung der „Bedrückung" einer Richtung in der Landessynagoge gipfelten. Damals hat ein unparteiisches Forum das Landgericht Mainz, unter Bestrafung des Redakteurs des „Israelit" in den Urteilsgründen festgestellt, daß der Angeklagte den Beweis der Wahrheit der behaupteten Tatsachen nicht erbracht habe und weiter bemerkt, daß der Oberrat in allen den Gegenstand vier Verhandlung bildenden Fällen nach seinem pflichtmäßigen Ermessen und in Anwendung der bestehenden Gesetze in schwierigster Lage gehandelt habe. Dabei müsse insbesondere berücksichtigt werden, daß er eine Behörde sei, die zwei verschiedenen; im starken Gegensatz zueinander stehenden Richtungen gerecht werden müsse, daß er daher wohl das Recht für sich in Anspruch zu nehmen habe, den äußersten Konsequenzen der einen oder anderen Richtung entgegenzutreten und, soweit möglich zwischen beiden vermittelnd zu wirken. Daß er dies unter äußerster Objektivität zu tun bemüht sei, habe selbst der von dem A »geklagten als Sachverständiger vorgeschlagene Rabbiner Dr. Cahn von Fulda in seinem Gutachten anerkannt. . , Ich beziehe mich abernichtnur auf das Gerichtsurteil, sondern auch auf die letzte Synode, auf die ja Herr Dr. Simon so entschiedenes Gewicht legt. Er selbst hat sich damals der einstimmigen Kundgebung der Synode angeschlosfen, worin sie die Absichten, die den Oberrat bei Ausarbeitung des Entwurfs eines neuen Gebetbuchs zwecks Befriedigung der religiösen Bedürfnisse eines Teiles der badischen Religionsgemeinschaft geleitet haben, ausdrücklich anerkannte und das volle Vertrauen zu ihm aussprach, daß er im Fall der Annahme dieser Vorlage dieselbe unter Vermeidung jedes Gewissenszwanges durchzuführen bestrebt sein würde. . Uud der leider verstorbene Präsident der vorigen Synode, der der konservativen Richtung angehörte, hat in seiner Schlußrede gesagt: „Wir haben gerade in diesen Tagen die bald hundert Jahre alte Institution des Oberrats als ein Palladium unserer badischen Judenheit wieder kennen und schätzen gelernt. Wir sprechen allen Männern, welche der obersten Religionsbehörde angehören, unsere tiefste Verehrung und vollste Hochachtung aus." Und damals bestand der Oberrat lediglich aus Mitgliedern der liberalen Richtung. Im übrigen beruht die Zusammensetzung des Oberrats nicht auf Willkür und Parteirücksichten, sondern auf gesetzlichen' Bestimmungen auf dem Grundgesetz von 1809 und auf der Synodalordnung von 1894 Ich darf es mir als ein Verdienst anrechnen, daß in die letztere die Bestimnrung hineingekommen ist, wonach Vertreter der Gesamtheit bei der Auswahl der Mitglieder des Oberrats mitzuwirken haben. In dieser gesetzlichen Weise sind die Vorschläge des Oberrats erfolgt, und die Erwägungen, die dabei maßgebend waren, sind dem Ministerium und der höchsten Stelle des Landes stets wahrheitsgenläß vorgetragen worden, so daß Staatsregierung und Landesherr stets in der Lage wären, die Richtungen und Strömungen in der Landessynagoge zu beurteilen und danach die Auswahl bei der Zusammensetzung des Oberrats zu treffen. Meine Herren. Wenn Herr Dr. Simon vielleicht beanstandet, daß der Oberrat nicht aus lauter orthodoxen Mitgliedern besteht oder nicht eine Mehrheit.von solchen hat, kann ich ihm das nachfühlen. Ich kann aber nur sagen, daß die Landessynagoge bei einem wesentlich orthodoxen Regiment keinen Bestand haben könnte, und zwar einfach deshalb, weil die Orthodoxie begriffsmäßig intolerant sein muß: sie, die allein im Besitz der Wahrheit ist, kann unmöglich die Gleichberechtigung der Liberalen anerkennen und diese als gleichberechtigt neben sich dulden. Dagegen verlange ich von jedem Liberalen, daß er andere Richtungen neben sich duldet, und wenn er das nicht tut, wenn er in dem Sinn, wie es Herr Dr. Simon behauptet, eine andere Richtung bedrückt, so zeigt er eine illiberale, eine niedrige Gesinnung, und ich muß die Mitglieder des Oberrats, einen wie den anderen, insbesondere denjenigen Herrn, den er namentlich hervorgehoben hat, gegen eine solche Unterstellung entschieden verwahren. Herr Dr. Simon hat den: Oberrat zum Vorwurf gemacht, daß für den ausgeschiedenen Herrn Geh. Hofrat Rosin wieder ein liberales- Mitglied in den Oberrat berufen worden ist. Gleichzeitig ist aber — und das ist vielleicht auf meine Einwirkung und auf die Zustimmung meiner Herren Kollegen zurückzusühren — ein durchaus orthodoxes

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