Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 17 (28.4.1911)
- Date
- 1911-04-28
- Page
- Seite 194 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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1-4 verhindert werden, daß angesehene biblische Personen, von denen auch einmal etwas weniger Rühmenswertes erzählt wird, in der Achtung des Zuhörers sinken. Daher empfahl es" sich, den hebräischen Text solcher Stellen unübersetzt zu lassen. Wir würden dementsprechend in Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse jetzt den allgemeinen Grundsatz statuieren: Erzählungen und gesetzliche Teile des Pentateuch, die sich wegen ihres Inhaltes zum öffentlichen Vortrage nicht eignen, bleiben entweder ganz unübersetzt, oder, wenn eine Uebersetzung dennoch gegeben wird, so darf sie den Sinn des Originals nur in passender Weise andeuten. Aber auch in einem solchen Falle, wo die Uebersetzung mehr zur Paraphrase wird, darf das deutsche Wort den wirklichen Sinn des hebräi-; schen Textes nicht verschleiern. Schon die Mischna protestiert gegen eine Uebersetzungsweise, die den wahren Sinn des Originals zerstört. Wir erfahren durch sie, daß die alten Uebersetzer gerade solche Schristverse, die das sexuelle Gebiet berühren, gern umschrieben. Dagegen erhebt sie ihr Veto. Es sollte also nicht geschehen, daß z. B. der Pentateuchvers: „Du sollst die Blöße deines Vaters nicht aufdecken," übersetzt werde: „Du sollst die Schmach deines Vaters nicht vor der Oeffentlichkeit enthüllen." Aber jenem alten Targumisten dürsten bereits dieselben Beweggründe zu seiner den wahren Sinn des Schriftwortes allerdings verdunkelnden Uebersetzung veranlaßt haben, die uns gegenwärtig Pentateuchstellen nur» paraphrasierend übersetzen ließen. Die Mischna wendet sich . Mit Recht gegen eine Uebersetzung, die dem Schriftvers einen fremden Sinn unterschiebt. Daraus müßte eben der moderne Uebersetzer besonders achten, daß er auch da, wo er nicht wörtlich übersetzen kann, den einfachen, klaren Sinn des» Originals auch durch den frei gewählten Ausdruck hindurch erkennen läßt. Symbolisieren mag der Prediger auf der Kanzel, aber nicht der Uebersetzer. Schließlich wäre noch zu. "erinnern, daß ein deutsches Synagogentargum die traditionelle Auffassung des Schriftwortes nicht gänzlich ignorieren darf;, es muß.dieser Auffassung zuweilen Rechnung tragen und um der Wahrheit willen das Prinzip der Wörtlichkeit außer acht lassen (vgl: Talmud Bab. Kid. 49 a. Tosesta Megilla am Ende, den Ausspruch des Tannaiten R. Jehuda). Es darf also 2. Mose 21, 24 nicht übersetzt werden: Auge um Auge, Zahn ' um Zahn üsw. Eine solche Uebersetzung würde gerade wegen ihrer Wörtlichkeit nicht der Wahrheit entsprechen, weil das jüdische Recht die angeführte Pentateuchstelle niemals wörtlich genommen hat, sondern ihr eine Wendung gegeben, die dem Leser dieser Zeilen gewiß bekannt ist. Eine für den Israeliten und noch dazu fürs Gotteshaus bestimmte Uebersetzung müßte hier auf die jüdisch-traditionelle Auffassung unbedingt Rücksicht nehmen, zumal die Wörtlichkeit der Uebertragung in diesem Falle nur antisemitische Vorurteile an unseren eigenen Andachtsstätten nähren würde. Man darf der traditionellen Erklärungs- Weise des Pentateuch allerdings keinen absoluten Einfluß auf 'die deutsche Uebersetzung einräumen, sonst gerät man aus eine: schiefe Ebene. Der geniale Samson. Raphael Hirsch ist in dieser• Beziehung nicht nachzuahmen (vgl. 2. Mose 23, 2 und dazu die Hirschsche Uebersetzung). Der kundige Uebersetzer, der den Zweck seiner Arbeit immer vor Augen hat, wird den Einfluß der Tradition auf seine Uebersetzung gehörigerweise zu begrenzen wissen. . Mögen diese wenigen anspruchslosen Bemerkungen zu 'der"gegenwärtig, ja wieder aktuell gewordenen Uebersetzungsfrage einem künftigen deutschen „Targumisten" nicht ganz wertlos erscheinen! Dir Woche Berlin, den 25. April. ie Woche ist höchst leer an bemerkenswerten Ereignissen. Nur wenige Notizen sind hervorzuheben. Die erste über das englische Asylrecht ist schon dadurch interessant, .daß sie in der „Deutschen Tageszeitung", also einem antisemitischen Blatte, steht. Sie lautet so: Das Unterhaus ist heute nach Beendigung der Osterferien wieder zusammengetreten. Minister Churchill legte ein Gesetz vor, betreffend eine wirksaniere Ueberwachung ausländischer Verbrecher und betreffend die Verhütung der Verübung von Verbrechen durch Ausländer. Der Minister hob hervor, daß in vielen Fällen Fremde, die. eines Verbrechens überführt wurden, von dem Gericht, das sie ab geurteilt hatte, nicht zur Ausweisung gemeldet worden seien. In dem Gesetz werde unter anderem vorgesehen, daß Gerichte, die in solchen Fällen die Ausweisung nicht beantragt haben, aujgefordert werden sollen, die Gründe anzugeben, aus denen sie diesen Teil des bestehenden Gesetzes nicht haben in Kraft treten lassen. Gegenwärtig würden Fremde, die nach der Ausweisung zurückkehrten, das erstemal mit drei Monaten und im Wiederholungsfälle mit einem Jahr Gefängnis bestraft. Das Gesetz schlage vor, daß diese Strafe auf ein, beziehungsweise zwei Jahre Gefängnis erhöht werde. Churchill betonte dann »veiter, England müsse jede Beschränkung des Ashlrechts vermeiden, das es so lange jenen gewährt habe, die Zuflucht vor Unterdrückung und Verfolgung im Ausland suchten. England müsse jede Beunruhigung der fremdländischen Bevölkerung vermeiden, insbesondere der jüdischen, die sich in überwiegendem Maße aus friedliebenden und die Gesetze achtenden Elementen zusammensetze; diese Leute hätten sicherlich durch ihr Betragen keinen Anlaß zu solchen Maßnahmen gegeben, die sie beunruhigen und ihnen Ungelegenheiten bereiten würden. Es ist von besonderem Interesse, daß das Antisemitenblatt derartige Aeußerungen ohne jeden Kommentar, ohne jede Widerlegung seinem Publikum mitteilt. Im Gegensatz zu der Sprache und Gesinnung des englischen Ministers und des englischen Volkes setzen sich in Rußland die offenen Verfolgungen und die stillen Machinationen fort. In der Reichsduma wurde eine dringliche Interpellation eingebracht, betreffend die Verfügung des Ministers über die Zulassung vonJuden zu den Externenprüfungen. Die Interpellation wurde von dem Abgeordneten Friedmann begründet, der. darauf hinwies, daß durch diese Verfügung die jüdische Jugend der Möglichkeit beraubt werde, selbst ausländische Universitäten zu besuchen. Der Antrag auf Dringlichkeit wurde zunächst abgelehnt, aber bei der Stimmung der herrschenden Kreise in Rußland ist bei diesem Vorschlag wie bei allen anderen das Schlimmste zu erwarten. * Die Staatsbürgerzeitung sieht sich veranlaßt, auf eine Erklärung hinzuweisen, die, wie sie berichtet, in einer Versammlung im lateinischen Viertel zu Paris stattsand. Dort wurde wiederum, wie die Staatsbürgerzeitung behauptet, eine Entschließung angenommen, die die Arbeiter warnte, „sich noch länger von den jüdischen Führern an dev Nase herumführen zu lassen, die den Arbeitern dos Gespenst des Klerikalismus Vorhalten, damit sie die Arbeiter. desto besser vollständig in das Fahrwasser der spezifisch jüdischen Interessen leiten können." Diese Erklärung, deren Authentizität miretwas zweifelhaft erscheint, erregt das antisemitische Blatt zu der Aufforderung an das deutsche Volk, sich endlich zu ermannen und von den sozialistischen Führern, die lauter Juden sein sollen, sich zu befreien. . * ..