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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-04-21 · Heft 16 (21.4.1911) · p. Seite 189

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 16 (21.4.1911)
Date
1911-04-21
Page
Seite 189 (sequence 9)
Language
German
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behanooh) vor jeder absichtlichen oder unabsichtlichen Benutzung strengstens zu hüten. So ist eine Zerstreuung in die Lust verboten. Sie hat, da sich erfahrungsgemäß auch Knochenreste in derselben befinden, den Charakter der religiösen Unreinheit an sich, so daß ihr gegenüber in dieser Beziehung die gesetzlichen Pflichten ebenso zu erfüllen sind wie einer .Menschenleiche gegenüber. Eine Aschenurne oberhalb der Erde in Urnenhallen oder Urnenhainen aufzustellen, ist ebenso unzulässig wie die Bestattung einer Leiche oberhalb der Erde (in Grabkapellen usw.).l) Da aber die Bestattung einer jeden Leiche, selbst auch des kleinsten Teils einer solchen innerhalb der Erde (Jore deah 362, wo direkte Berührung mit der Erde als die beste Art bezeichnet wird) von dem Religionsgesetz gefordert wird, so ist auch die Bestattung der Aschenreste einer verbrannten Leiche eine religiöse Pflicht, weil selbst, wie bereitserwähnt, die Ueberreste eines durch Feuer Hingerichteten beigesetzt werden mußten, und selbst die Beerdigung eines Verbrechers religiöse Pflicht ist. Nur muß bei dem Beisetzungsakt in allen seinen Einzelheiten alles vermieden werden, was den Anschein erwecken könnte, als ob die Leichenverbrennung vom israelitischen Religionsgesetz gestattet wäre/ Bon diesem Grundsatz sind die Vorschriften über die Bestattung der A^chenreste fast überall geleitet; so lautet auch die Verfügung der israelitischen Oberkirchenbehörde für sämtliche Rabbinate in Württemberg vom 27. Mai 1896. Der Behälter der Asche muß in einem den sonst üblichen gleichen Sarg gelegt werden, und die Form des Grabes darf von der der ^übrigen Gräber nicht verschieden sein; hierfür spricht schon das Prinzip der Gleichheit aller, das für die jüdischen Beerdigungen bisher möglichst gewahrt worden ist. Kein Kennzeichen und kein Wort der Inschrift auf dem Leichenstein darf auf die Verbrennung, die stattgefunden, Hinweisen. Vor Ueberführung ins Krematorium muß die Leiche nach ritueller Vorschrift gereinigt und bekleidet werden. Eine Begleitung des Rabbiners zum Bahnhof und ein Mitwirken desselben bei der Feier im Krematorium geschieht vereinzelt, gilt aber nach dem Votum der Mehrzahl für unzulässig. Es wird zumeist in das freie Ermessen des Rabbiners gestellt, ob, wo und in welcher Weise.er sich als religiös mitwirkend beteiligen will (vgl. die oben angeführte Verordnung in Württemberg). Manche Rabbiner beteiligen sich gar nicht bei derartigen Bestattungen, manche vor der Ueberführung ins Krematorium, manche erst bei der Beisetzung der Aschenreste. An Stelle des üblichen Gebets (Zidduk haddin) wird häufig Psalm 16 rezitiert, worauf das übliche Kaddischgebet folgt. Der Vollständigkeit halber wäre noch mitzuteilen, daß die Beisetzung der Aschenurnen enthaltenden Särge nicht überall in gleicher Weise wie in Berlin erfolgt. Manche Gemeinden verlangen rigoros, daß die Beisetzung außerhalb -der -gewöhnlichen Gräberreihe, auf einem abgesonderten Platz, erfolge. So z. B. die Deutsch-Israelitische Gemeinde in Hamburg nach einem Gutachten des sel. Oberrabbiners Hirsch vom 15. Dezember 1896, der darin sich auf die Entscheidung des Oberrabbiners Dr. Adler im Jahre 1888 berief. Am 30. September 1911 soll der gegen diese Gemeinde schwebende Prozeß beim Reichsgericht zur Entscheidung gelangen, in welchem es sich um die Frage handelt, ob die Gemeinde verpflichtet ist, die Beisetzung der Aschenreste auf In einem Erlaß des Großherzoglichen Oberrais der Israeliten zu Karlsruhe, vom 15. August 1910 hält der Oberrat daran fest, daß oberirdische Aufstellung von Urnen und sonstigen Behältnissen mit Afchenresten als unstatthaft bezeichnet wird. (S. Erlaß vom 8.1. 1901.) dem nicht abgesonderten Teil des Begräbnisplatzes in dem für Verstorbene reservierten Grabe zuzulassen. In Posen ist der Ankauf dreier Gräber für eine solche Bestattung vorgeschrieben, damit der Sarg mit dem Aschenbehälter keinen Nachbar zur Rechten oder zur Linken habe(!) Es wäre zu wünschen, daß bei derartigen Bestattungen einerseits durch Einhaltung der religiösen Bestimmungen die Pietät gegen die altehrwürdigen Bräuche gewahrt, anderseits aber auch Rücksicht auf die Hinterbliebenen genommen werde, ohne daß sie verletzt werden und ohne daß eine Sanktionierung der Feuerbestattung durch die Religion gefolgert werden kann. ^sgöi|gy|gcgf lökim Lämpchen. Roman von Peter Ujväri. Berechtigte Uebersetzung von Rosa Trencsöni. XI. Il2§ kam Frau Eschkeles gar nicht in den Sinn, daß es nicht passend sei, Esterchen in die Wohnung des Bochers zu schicken. Des Bochers Leben ist so anspruchlos, zurückhaltend und von Religiosität durchtränkt, daß keinerlei Begriff von seelischen Gefahren sich daran knüpfen kann. Esterchen fühlte, daß sie protestieren mußte, doch ihr fehlte der Mut dazu. So ging sie also mit dem Dienstboten. Ihr Herz pochte heftig, als sie in das kleine Stübchen des kranken Mannes trat. Es war ein niedriges, dunkles Zimmerchen und keiner drinnen als der Kranke und ein Bocher, der ihn nicht pflegen konnte, da er es nicht verstand. Indes hat auch der Psalm eine heilkräftige Wirkung, er sagte also Psalmen her. Gedaljes Gesicht brannte in Fieberhitze. Als Esterchen die Tür öffnete, zitterte der kranke Mann am ganzen Körper. Dann schrie er auf und bedeckte mit den mageren weißen Händen seine Augen. .Aus seiner keuchenden Brust aber kam es mühsam, abgerissen hervor: „De Schechine! de Schechine!" Der Bocher legte das Psalmbuch nieder und wandte sich an Esterchen: „E hot de Schechine deblickt. Im Zimmer des Rebben, diese Nacht, davon ist er krank." Esterchens Herz pochte noch stärker. Wortlos stellte sie die Eßwaren hin und rannte hinaus. Irgendeine dunkle Ahnung dämmerte in ihrem Herzchen, die ihr von anderen Dingen erzählte, als sie dieser einfältige Bocher glaubte. Liweitzers Krankheit war kein gewöhnliches Unwohlsein, darüber war man in Naghsöröd einer Ansicht. Nur über die Art der Krankheit waren die Meinungen geteilt. Demnach empfahl der eine diese, der andere jene Medizin, der Aermste jedoch genoß von keiner. Besonders an den Samstagen stand es sehr schlecht mit ihm; an diesen Tagen war es eine wahre Qual, ihn anzuschauen. Beim Mittagläuten schrie er auf, warf die Bettdecke von sich ab und wollte mit Gewalt aus dem Bett springen. „Sehet Ihr sie nicht?" wimmerte er „sie erwartet mich. Lasset mich, ich will zu ihr hiugehen."

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