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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-04-21 · Heft 16 (21.4.1911) · p. Seite 186

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 16 (21.4.1911)
Date
1911-04-21
Page
Seite 186 (sequence 6)
Language
German
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der Tasche behielt, daß nach ebenso gründlicher wie entschiedenere Beleuchtung der den Tatsachen widerstreitenden Behauptungen und Unterstellungen der Opposition durch die Oberräte Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer, ELtlinger und Kommerzienrat Hamburger die weiteren Interpellationen zurückgezogen und daß sämtliche oberrätlichen Vorlagen, mit Ausnahme des Vorschlags einer Vertretung der Lehrerschaft in der Synode, durchaus im Sinne des Oberrats angenommen wurden. Die Erregung im Lande über das Verhalten einzelner Führer des orthodox-zionistischen Blocks, die ihre Mitläufer über den wahren Sachverhalt irre leiteten, ist groß und das niedergegangene Gewitter wird zweifellos eine reinigende Wirkung haben. . Aus Kroatien. Von Rabbiner Dr. Kaufmann. ^^ie Wahlen für den kroatischen Landtag sind längst vorüber, und doch ist die politische Situation bei uns noch nicht geklärt. Es gelang zwar einen Juden in den Landtag hineinzuwählen, der sich seiner Glaubensbrüder bei jeder Gelegenheit warm annimmt, allein Aussichten, daß das Gesetz vom Jahre 1906, wonach man vom christlichen Glauben zum -jüdischen nicht übertreten darf, durch ein anderes Gesetz auf' interkonfessionellem Gebiet außer Kraft trete, sind bei der derzeitigen Zusammensetzung der mit der Regierung stimmenden Parteien des Landtags Nicht vorhanden. Denn die kroatische Regierung ist jetzt gezwungen, mit der 15 Mann starken christlich-sozialen Fraktion von Fall zu Fall zu unterhandeln und ihr wegen ihrer jeweiligen Bereitwilligkeit der Regierung keine Schwierigkeiten bei der Abstimmung zu be-u reiten, Konzessionen zu gewähren, die dem Liberalismus im Lande gewiß nicht förderlich sein können. Daß nun die bäuerliche Agrarfraktion, deren Führer, Stjepan Radi8 in der abgelaufenen Legislative jede Gelegenheit benutzt hat, um die Juden im kroatischen Landtag zu beschimpfen, eine Regierungspartei geworden ist, trägt nichts dazu bei den Frohmut der Juden zu heben.. Zum Glück, jedoch ist der derzeitige Banus von Kroatien, Dr. v. TomoLic, ein Mann von so ausgesprochenem Freisinn und vornehmer Denkungsart, daß irgendwelche Furcht, es könnte irgendein Judengesetz in dem kroatischen Landtag zustande kommen, das geeignet wäre, das Ansehen der Juden in Kroatien herabzuwürdigen oder ihr Wirtschaftsleben zu schädigen, gar nicht begründet ist. Außerdem ist ein sehr erfahrener kroatischer Parlamentarier jetzt in den Landtag gewählt, dessen hervorragender -Einfluß und dessen selbst von seinen christlich-sozialen Gegnern anerkanntes politisches Taktgefühl es nicht zulassen werden, daß das Ansehen irgendeines Volks stammes in Kroatien wegen seines Glaubens herabgewürdigt werde. Es ist dies/ der als Rechtsgelehrter auch im Ausland rühmlichst be-, kannte Universitätsprofessor Dr. Franjo I. Speveo,. der in seinen. rechtshistorischen Werken, besonders aber in feiner Monographie „ienitbeno imovensko pravo“, das mosaisch» talmudische Ehevermögensrecht an der Hand der einschlägigen Literatur, wo er auch jüdische Autoren reichlich benutzt und sie anführt, sehr sympathisch beurteilt (Zenitdeno imovensko: pravo p. 48—96). In der kroatischen Journalistik in Agram und Essegg werden die Juden jetzt nicht mehr so angegriffen wie zur Zeit, als der „Obzor" ein halbklerikales Blatt war. Nur der'fortschrittliche „Pokret" von Dr, Lorkovie äußert seine Unzu- , friedenheit mit der politischen Haltung der Juden ohne zw i untersuchen, ob alle Juden,: die wahlberechtigt sindgegen die; serbo-kroatische Koalition spärteien gestimmt haben. * ->' Peinliches Aufsehen hat im ganzen Lande, sowohl -bei Juden als auch bei-rechtdenkenden Christen, die Tatsache hervorgerufen, daß ein, junger Jude aus Varasdin, Dr. Sachs mit Namen, in einer Broschüre es sich zur Aufgabegemacht hat, mit logisch sein wollenden Argumenten den Beweis zu er? bringen, daß es nicht im Widerspruch mit der jüdischen Ehre und mit dem jüdischen Bewußtsein stehe, wenn der Jude °in Kroatien in Tat und Gesinnung als christlich-sozial sich erweise. Was nun das jüdische Geistesleben in unserem Lande, betrifft, so ist derzeit darüber sehr wenig zu berichten. In der israelitisch - kroatischen Literaturgesellschaft in Agram hielt Professor Dr. Blau einen Vortrags über die Kultur der Bibel, Dr. Coralnik über den hebräischen Dichter .Bialik. In Virovitiea sprach im Literaturverein „Zerubabel“ : Rabbiner Dr. Kaufmann über das Thema „Ein Alexandrinischer Philosoph im Zeitalter Jesu" und über „Kabbalistische und chassidistische Mystik", Seit der gelehrte Rabbiner Dr. Marmorstein Vinkoive verlassen hat, hört man nicht, daß , dortselbst jüdisch-wissenschaftliche Vortrüge abgehalten worden : wären. Auch ist es sehr bedauerlich, daß die israelitischkroatische Literaturgesellschast, die früher kroatische. Rabbiner als Vortragende gern in ihrer Mitte hörte, in der letzten Zeit es unterläßt, einen kroatischen Rabbiner zu einem Vortrag einzuladen, trotzdem Dr. Margel mit seinem Vortrag über die ueuhebräische Literatur großen Erfolg erzielte, trotzdem daß über die Vorträge „Licht- und Schattenseiten im Chassidismus" und „Spinoza als jüdischer Denker", die ein glänzender Kanzelredner in Kroatien seinerzeit in der genannten Gesellschaft gehalten hat, noch^ heute mit Entzücken gesprochen wird. Wer da die Hand im Spiel hat, ist uns unbekannt. M-«-. - " ■ Lur Frage der Feuerbettattung.' Von Landesrabbiner Dr. Silberstein-Schwerin i. M. seinem Gutachten über die Feuerbestattung (Allgem. 1 Zeitung des Judentums Nr. 14,:vom 7. April 1911) hat Herr Prof. Dr. Maybaum die Frage der religiösen Zulässigkeit derselben zum erstenmal öffentlich behandelt. Das Berliner Rabbinat hat bereits am 21. Dezember 1885 über die Zulässigkeit und Art der Bestattung: von Aschenresten sich gutachtlich geäußert und am Schluß seines Gutachtens eine Erklärung abgegeben, die zu dem Schluß berechtigt, daß gegen die Zulässigkeit der Feuerbestattung religiöse Bedenken erhoben werden können. Entgegen dieser Ansicht erklärt nun Maybaum, ohne eingehender die einschlägigen Fragen zu behandeln, daß, wer sich aus irgendeinem Grund im Tode lieber verbrennen lassen möchte, nicht damit gegen ein ausgesprochenes Religionsgesetz verstoße, denn nur Brauch und Sitte erheben gegen die Feuerbestattung Einspruch. Ja, wer aus hygienischen, ästhetischen oder, sonstigen Gründen den Wunsch hege, im Tode verbrannt zu werden, der finde im biblischen Altertum manches Analogon, das die Feuerbestattung als eine edlere Art der Beisetzung ansehe. Diese . Ausführung ist bedenklich und geeignet, die Zahl der Anhänger der Feuer-' bestattung zu vermehren und gerade.das herbeizuführen, wovor h Den nachstehenden Artikel nehmen wir auf, um unsere Un- Parteilichkeit zu beweisen, sind aber gern bereit, der Diskussiow über den hochwichtigen Gegenstand Fortgang zu gewähren. Die Red.

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