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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-04-14 · Heft 15 (14.4.1911) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 15 (14.4.1911)
Date
1911-04-14
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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Jos. Epstein, Jos. Jospe, Ludwig Kalischer, S. Keilest Ad. Kirschner, Wilhelm Klein. Noah Levh,. Siegfr. Neu.^. stadt, Abr. Nosenthal, Max Sacher, Ludwig Schmal, samt« lich in Berlin; ferner die Herren Kantor Lent-Müncheberg.und. Alfred. Iacoby-Charlottenburg, der Schatzmeister des Vereins. Ter stellvertretende Vorsitzende des Vereins, Kantor L. Kalischer, begrüßte die Erschienenen und gab einen kurzen Rückblick über die Tätigkeit des Vorstandes in den Geschäftsjahren 1909/10, gedachte der in der verflossenen Verichtsperiode verstorbenen Mitglieder und schloß mit warmen Dankesworten an die Gönner und Freunde des Vereins, an. deren ferneres Wohlwollen appellierend. Wegen Abwesenheit des Schatzmeisters wird Punkt 2 der Tagesordnung '„Rechenschaftsbericht" vorläufig zurückgestellt und zunächst über Punkt 6 „Statutenänderung" beraten. Hierzu lagen Anträge von Dubowski und Neustadt-Berlin, Löwenthal-Schwersenz und Slodki-Pirmasens vor. Dubowski beantragt Streichung des § 2, welcher von der Förderung der Standesinteressen handelt, und zwar mit der Motivierung, daß der Verein lediglich eine Hilfskasse und als solche nicht mit Standesinteressen im allgemeinen zu tun habe. Der Antrag wird abgelehnt, da geltend gemacht wird, daß die Reliktenversorgung und Jnvalidenunterstützung einen integrierenden Teil der Standesinteressen bilden. Von Löwenthal-Schwersenz waren drei Anträge eingegangen. Der erste Antrag bezweckt, den § 5 dahin äbzuandern, daß die für die Aufnahme ordentlicher Mitglieder bisher geltende Altersgrenze'von 40 Jahren auf 45 Jahre erweitert werde. Dem Antrag wird nur teilweise stattgegeben, und zwar erklärt sich die'Versammlung dafür, daß in gewissen Ausnahmefällen auch eine Aufnahme bis zum Alter von 45 Jahren stattfinden könne. Die Entscheidung hierüber ist dem jeweiligen Vorstand anheimgegeben. Gegen den zweiten Antrag Löwenthal, die Sterbegelder um das Doppelte*zü erhöhen, wird von mehreren Seilen das Bedenken erhoben, daß die in kleineren Gemeinden amtierenden Mitglieder nicht imstande sein würden, den Betrag von 2 Mark bei jedem vorkommenden Sterbefall zn entrichten. Der Antrag wird daher abgelehnt. Ein gleiches Schicksal erfährt Antrag 3, stellenlosen Mitgliedern Unterstützungen von 50 bis 1OO Mark eventuell bis zur Dauer von drei Monaten zu gewähren, da der Verein über die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel nicht verfügt. Gegen den Antrag Slodki-Pirmasens, den Jahresbetrag von 6 Mark auf das Doppelte zu erhöhen, erklärt sich die Versammlung aus dem bezüglich Antrag'2 des Kollegen Löwenthal angeführten Grunde. Besonderem Interesse begegnete der Antrag Neustadt, allen dem Vorstande jeweilig angehörenden Ehren-, immerwährenden und außerordentlichen Mitgliedern das ihnen bisher laut § 25 des Statuts versagt gewesene Stimmrecht zu gewähren. Der Antrag wird aus' Recht- und Billigkeitsgründen einstimmig angenommen. Eine lebhafte Debatte führte der zweite Antrag Neustadt herbei dahinlautend, daß bei den Generalversammlungen fortan nur die Stimmen der anwesenden Mitglieder Gültigkeit haben sollen. Eine Vertretung auswärtiger durch anwesende Mitglieder vermittels der bisher üblich gewesenen schriftlichen Vollmachten solle wegen der hieraus erwachsenen Uebelstände in- Zukunft unstatthaft sein. Dem Anträge wurde gleichfalls entsprochen. Infolge eines von dem stellvertretenden Vorsitzenden, Kantor Kalischer, eingebrachten Antrages wurde eine Vergrößerung des Dispositionsfonds beschlossen, um, gemäß dem Anträge, in besonderen Notfällen auch über 16 Jahren alte Leibeserben verstorbener Mitglieder unterstützen zu können^ Für die Beratungen über die Statutenänderungen hatte Herr Justizrat Dr. Stern den Vorsitz übernommen. Der inzwischen erschienene Schatzmeister Herr Alfred Jacoby erstattete hierauf den Kassenbericht. Nachdem auch die Revisoren über den Befund -der Kasse referiert hatten, wurde dem Schatzmeister Entlastung 'erteilt, und der Vorsitzende dankte Herrn Jacoby für dessen gewissenhafte und umsichtige Kassenverwaltung. Sodann berichtete Herr Neustadt über die Ergebnisse der Beratungen der gemischten Kommission, welche laut Beschluß der vorigen ordentlichen Generalversammlung der „Hilfskasse" zwecks Zusammenarbeitens derselben mit dem „Allgemeinen Deutschen Kantorenverband" aus Vertretern .beider Vereinigungen zusammengesetzt war. Die Versammlung .nahm. Kenntnis von dem Referat, konnte aber, .dakein Antrag von seiten..des „Allgemeinen-Deutschen Kantorenverbaydes" vorlag, keinen Beschluß über die. Angelegenheit fassen. Das außerordentliche Mitglied Herr Jacoblohn - Friedenau hielt es jedoch für angezeigt, die Versammlung in einer niach Inhalt und Form ausgezeichneten Ansprache für einen Anschluß an den Verband zu gewinnen, und seine von innerer Wärme zeugenden Worte verhallten nicht wirkungslos. Herr Justizrat Dr. Stern erklärte sich ebenfalls in längeren, nicht nur durch juristische Schärfe sich auszeichnenden, sondern auch von warmer Teilnahme für den Kantorenstand getragenen Äusführungen für ein einiges Zusammenwirken mit dem Verband. -Wie jeder andere Stand, so könne auch das Kantorentum nur durch eine umfassende Organisierung seine Interessen fördern. Allerdings, so meinte der Redner, dürfe, das.Vereinsvermögen zu keinerlei anderen Zwecken, als es bisher der Fall gewesen, verwendet werden. , Herr Justizrat Dr. Stern gab der Versammlung anheim, aus ihrer Mitte einen Ausschuß zu wählen, der sich über die eventuelle Einberufung einer außerordentlichen Gesteralversammlung, welche nur diese Angelegenheit 'erörtern solle, schlüssig zu machen habe. . Der Vorschlag fand - den Beifall der Versammlung. Herr Justizrat >Dr. Stern erklärte sich liebenswürdig bereit, dem zu wählenden Ausschuß mit seinem juristischen Rat zur Seite zu stehen. In der hierauf stattgpfundenen Vorstandswahl wurden folgende Herren gewählt: Kantor Ludwig Kali sch er, Kantor Abr. Rosenthal, Kantor M. Sacher, Kantor Jost Epstein. Kantor Felix Asch, Kantor S. Neustadt. Kantor S. Dubowski, Direktor Max Se ckel, Kaufmann Weißmann.' Da Herr Rosenthal aus Gesundheitsrücksichten die auf ihn gefallene Wahl ablehnte, wurde an seiner Stelle Herr Siegfr. Wachsner - Berlin kooptiert. Der gewählte Vorstand hat sich folgendermaßen konstituiert: Herr Siegfr. Wachsner (1. Vorsitzender), Kantor L. Kalischer (2. Vorsitzender), Kantor M. Sacher (1. Schriftführer), Kantor Felix Asch (2. Schriftführer), Direktor. M. Sockel (Schatzmeister), Kaufmann Weißmann sowie die Kantoren S. Neustadt, S. Dubowski und Jos. Epstein als Beisitzer. *.* Berlin, 10. April. Mit der für Berlin augenblicklich sehr aktuellen Frage der Veranstaltung eines „Blumentages" oder „Kinderhilsstages" hat sich der Vorstand der „Wohltätigkeitszentrale der Berliner Kaufmannschaft", durch verschiedene Anfragen veranlaßt, in seiner letzten Sitzung, die von dem Vorsitzenden, Herrn Heinrich Grünfeld, geleitet wurde, beschäftigt. Es wurde zunächst hervorgehoben, daß zweifellos bei der geplanten Veranstaltung eine gewisse Einseitigkeit vörliegen würde. Denn wenn schon die öffentliche Gebefreudigkeit in einer so umfassenden Weise in Anspruch genommen werden sollte, dann müsse es doch auch im Interesse des gesamten Fürsorgewesens geschehen und nicht nur, wie es geplant ist, -für einen begrenzten. Kreis von Organisationen. Aber selbst das Gebiet der Jugendfürsorge, das. zunächst in Aussicht genommen worden ist, würde nicht einmal ganz umfaßt werden, denn es haben sehr große und bedeutsame Gruppen der praktischen Kinderfürsorge schon jetzt erklärt, daß sie aus sozialen und ethischen Gründen die Beteiligung an einer solchen Veranstaltung ab lehnen würden. ' Diese Kreise scheiden also naturgemäß von vornherein auch als Empfangende aus. Demgemäß bedeutet es in der Tat eine Schädigung anderer, mindestens ebenso berechtigter Interessen, wenn zu dem erwähnten speziellen Zweck die Allgemeinheit in so intensiver Weise in Anspruch genommen werden soll. Was insbesondere die Stellungnahme der Kaufmannschaft betrifft, so wurde geltend gemacht, daß sich die Veranstalter jedenfalls vor allein an bestimmte Kreise, namentlich an die Ladengeschäfte wenden würden, während es doch nur gerecht erscheint, daß bei derartigen Veranstaltungen alle in Betracht Kommenden gleichmäßig herangezogen werden müßten. Aus allen diesen Erwägungen', vor allem aber gemäß den Grundsätzen der „Wohltatigkeitszentrale", denen zufolge Waren nicht zu Verkaufszwecken, sondern nur dann hergegeben werden sollen, wenn sie den- Bedürftigen direkt zngute kommen, wurde beschlossen, bei eventuellen Anfragen den Mitgliedern der Wohltätigkeitszentrale zu empfehlen, in/ihrer Eigenschaft als Geschäftsinhaber von einer Beteiligung an dem geplanten Blumentag. abzusehen.. Außerdem -wurde in der Sitzung, die sich noch mit verschiedenen anderen wichtigen

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