Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 14 (7.4.1911)
- Date
- 1911-04-07
- Page
- Seite 160 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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160 Etwas ausführlicher mag von einer hämischen Betrachtung der „Deutschen Tageszeitung" geredet werden. Diese chatte bei einer Gelegenheit geschrieben, „die nationalliberale Kulturpolitik werde heutzutage von Persönlichkeiten gemacht, die dem Judentum nicht unerheblich näher stündeN als dein Deutschtum". Eine solche AeUßerung war der Zeitung mit Recht von der „Kölnischen Zeitung" und dem „Bevliner Tageblatt" verdacht worden. .Das angegriffene Blatt verteidigte sich dagegen mit den klassischen Worten: „Ist es nach der Meinung der „Kölnischen Zeitung" usw. wirklich eine Schande, dem Judentum nahezustehen? Sehen die beiden Blätter nicht ein, daß in dieser ihrer Auffassung, eine schwere Beleidigung des Judentums liegt?" Auf diese Frage ist mit der Gegenfrage zu antworten: Ist denn wirklich die „Deutsche Tageszeitung" so verblendet, daß sie die Niedrigkeit ihres Vorgehens nicht einsieht? Denn sie will doch durch ihre Insinuation den Leitern der nationalliberalen Partei ihr Deutschtum bestreiten, sie statuiert einen Gegensatz zwischen Judentum und Deutschtum, einen Gegensatz, den wir nie und nimmer anerkennen werden, und indem sie dies tut, beabsichtigt, sie den Politikern das Recht zu bestreiten, in deutschen Angelegenheiten mitzureden. Nicht darüber sind wir empörtdaß jenes Blatt sagt, der oder jener steht dem Judentum nahe, sondern darüber, daß es behauptet, diese Zugehörigkeit zum Judentum mache den Betreffenden unfähig sich als Deutschen zu fühlen und für Deutschland tätig zu sein. Die jüdische Gemeinde in Petersburg und mit ihr die gesamte russische Judenheit feierte am 1. d. M. das 50 jährige Schriftftellerjubiläum und den 76. Geburtstag des auch im Auslände bekannten Orientalisten Dr. Abraham Harkawy. Ueber die wissenschaftliche Bedeutung dieses um das Ju8enrtum hochverdienten Mannes schreibt das in Warschau erscheinende hebräische Tageblatt „Hazefirah": Schon in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hat Abraham Harkawy durch seine im „Hakarmel" und „Hamelitz? erschienenen Aufsätze über die Geschichte der Juden in Rußland die Aust merksamkeit der Gelehrtenwelt auf sich gelenkt. Im Gegensatz zu der allgemein geltenden Meinung, daß die ersten in SüdrüßlaNd eingewanderten Juden aus Deutschland stammten, stellte er die Behauptung auf, daß sie zum Teil aus den griechischen Ortschaften am Gestade des Schwarzen Meeres, zum Teil aus dem Orient über den Kaukasus gekommen seien, daß ihre Umgangssprache ursprünglich die der Slawen gewesen, die erst später, als jüdische Flüchtlinge aus Deutschland in Rußland sich niedergelassen, durch deren deutsche Mundart verdrängt worden sei. Besondere Verdienste erwarb sich Harkawy durch seine Entlarvung der historischen Fälschungen des Karäers Abraham Firkowitsch. Dieser hatte nämlich mannigfache „historische Dokumente" entdeckt, durch die er den üw umstößlichen Nachweis', führen wollte, daß die Kärger die hebräische PuNktation eingeführt, und daß die Rabbaniten sie von jenen übernommen hätten. Ebenso suchte Firkowitsch zu weisen, daß die Chazaren die karäische Lehre angenommen, daß sie, als ihr' Reich an der Wolga zerstört worden war, ein neues Königreich in der Krim gegründet hätten, und daß die Stadt Kertsch ihre Hauptstadt gebildet habe. Ferner wolle er dartun, daß die Karäer schon im zehnten Jahrhundert der üblichen Zeitrechnung in der Krim sich niedergelassen und daß König Wladimir eine Gesandtschaft an die Chazaren geschickt hätte, die sich über deren religiöse Anschauungen informieren sollte. Alle diese Entdeckungen hatten nur den Zweck, die Karäer in den AüMtt der russischen Regierung zu erheben und sie als eine von den wegen ihres Glaubens verfolgten Juden gänzlich abgesonderte Sekte hinzustellen. Diese Nachrichten hatte S. Vinsker übernommen und sie in seinem Werk über die Karger zu einem ganzen Gebäude be- J c«,| zusammengetragen. Freilich wiesen schon Luzzätto, 3^gpaport und P. Frankl auf diese Unrichtigkeiten hin, aber nur zum Teil war'^ihnen gelungen die von Firkowitsch ausgestellten Be-. hauptungen zu widerlegen, auf - die auch Gxgtz in seiner Geschichte der Juden sich gestützt hatte. Erst Harkawy war es Vorbehalten nachzuweisen, daß die sogenannten Dokumente des Firkowitsch nichts weiter als Fälschungen seien: daß Rabbäniten und nicht Karäer die Punktation eingeführt, daß die Chazaren die Religion der rabbinischen Indenangenommen hätten, däß weder Kertsch die tzäuptstädt dtzr Chazaren Noch je an sie eine Gesandtschaft Wladimirs gelangt ^war, und daß die ersten Juden, die sich in der Krim niedergelaffen hatten, Rabbaniten und nicht Karäer waren. Neben Härkawys historischen Forschungen über die Karäer, die er in verschiedenen Publikationen niederlegte, sind besonders zu nennen seine Schriften über die Bibel der Samaritaner, seine „Neuaufgesundene Bibelhandschriften", wie nicht zuletzt seine ärchäologifchen Forschungen und sein noch, nicht durch den Druck veröffentlichtes ÄierzeichniS der tzebräi-» schen Handschriften der Petersburger Kaiserlichen Bibliothek,! an der er als Bibliothekar der hebräischen Abteilung nochV bis heute angestellt ist. Dem gelehrten Forscher und erfolgreichen Förderer der Wissenschaft des Judentums entbieten auch wir unsere innigsten Wünsche zu seinem Ehrentage. Sie FkurrbeltattunM Ein Gutachten von S. Maybaum. Feuerbestattung, über deren religions gesetzliche Zu- 36^ lässigkeit Sie von mir ein Gutachten erbitten, zeigt so recht die gewaltige Strömung des Lebens in unseren Tagen, die oft genug über alle Hemmnisse der traditionellen Sitte hinweggeht und sich neue Wege bahnt, um zur größeren Uebereinstimmung mit allen fortgeschrittenen Anschauungen und Bestrebungen zu gelangen. Seit mehr als 30 Jahren werden in hiesiger Gemeinde die Aschenreste der durch Feuer Bestatteten auf unseren Friedhöfen beerdigt, ohne daß ich jemals in die Lage kam, über die Zulässigkeit der Feuerbestattung ein rabbinifches Gutachten abzugeben. Die Verwaltung unserer Gemeinde wurde eben stets vor die vollendete Tatsache gestellt: Die Aschenreste von Verstorbenen, die in auswärtigen Krematorien verbrannt worden waren, wurden von den Hinterbliebenen der Friedhofsverwaltung überbracht und diese mußte sich - entscheiden, ob sie sie begraben oder in Ermanglung eines Kolumbariums von der Beisetzung ansschließen solle. So kam es, daß das Rabbinatskolleg-ium nur über die Zulässigkeit und die Art der Bestattung von Aschenrest e n sich gutachtlich zu äußern hatte. Im ersten dieser Gutachten vom 21. Dezember 1885 hät das Rabbinatskollegium hierüber folgende Bestimmung getroffen: 1. „Der Beisetzung eines durch Feuer Bestatteten in der Reihe der Gräber steht vom religionsgesetzlichen Standpunkte gar kein Hindernis - entgegen, da es vielmehr geboten iU. die Ueberreste eines jeden Leichnams zur Erde zu bestatten. 2. Was das bei der Beisetzung einzuhaltende Zeremoniell betrifft, so stehen der Einhaltung der üblichen Liturgie in solchen Fällen nach Talm. babl. Moeö Katon 25 a. Maimon; Hilchot Ebel 12,7; Jore-Dea 345,8 religionsgesetzliche Bedenken entgegen, und wir glauben daher nach 'reiflicher Erwägung dem wohllöblichen Vorstände nachstehenden Modus empfehlen zu sollen: