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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-03-31 · Heft 13 (31.3.1911) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 13 (31.3.1911)
Date
1911-03-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Berlin, 31. März 1911 75. Jahrgang Nr. 13 Ein unparteiischem Organ für alles jüdische Interesse Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Messe, Berlin, lerusalemer Strasse 46/40 Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel o". er die p^st (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „AUgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/4S, zu richien. Verlag von Rudolf Blosse, Berlin. . Geineindefrvsien. Vvn Ludwig Geiger. — Die Woche Juden als Erfinder und Entdecker. Von Max Grunwald. — I. L. Teitel. Von Leon A. Trachtenberg. — Gras Leo Tolstoi und das Judentum. Von Dr. Adolph Kohut. — Lion Feuchtwanger: Der tönerne Gott. — Feuilleton: Beim Lämpchen. Roman von Peter Uiväri. — Literarische Mitteilungen. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgenieinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Hohensalza, Kolberg, München, Köln, Kassel, Hannover, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Wien. — Von Nah und Fern. Grmkjndrkragen. i. probepredigten. Von Ludwig Geiger. ie Frage der Nabbinerwahlen, sowohl ihre historische Entwicklung als ihre gegenwärtige Handhabung ist in diesen Blättern .rnehrfach. besprochen worden. Im nahen Zusammenhang mit dieser steht die Frage der Probepredigten. Diese ist von der „Jüdischen Presse" vor längerer Zeit behandelt worden. Der Artikel empfahl bei der Besetzung einer Rabbinatsstelle nach der Gesinnung, Gelehrsamkeit, pädagogischen Befähigung des Kandidaten zu fragen, nicht aber in erster Linie nach seiner Befähigung zum Predigen. Besonders wurde das Institut der Probepredigt verdammt, namentlich in folgender starker Stelle: Ueberall herrscht das System der Berufung nach vorheriger Erkundigung über die persönliche Befähigung; alle Beamten, Richter, Gymnasiallehrer, Professoren, Ministerialräte werden befördert und versetzt nach früheren Leistungen im Beruf oder je nach dem Ausfall ihres Examens; nur die Rabbiner und christlichen Prediger teilen sich mit den Schauspielern in dem Ehrenrecht, vorher ihre Kunst« leistungen öffentlich zu produzieren, ehe man sie „engagiert". Diese häßliche Unsitte befördert und befestigt den Schein, als sei größere Virtuosität im Schönreden die Haupttugend des Rabbiners, und man sanktioniert es gctviffermaßen von seiten der Gemeinde, wenn ihre Rabbiner mit den obligaten allvierzehntägigen Predigten ihrem Beruf genügt zu haben glauben. Die Einrichtung der Probepredigten ist nicht die alleinige, aber, mit eine Ursache, die Autorität der Rabbiner, welche in der einen wichtigen Stunde alles ausbieten müssen, um allen zu gefallen und keinem Anstoß zu geben, aufs ärgste zu untergraben; sie ist zugleich das beste Mittel, denen zum Sieg zu verhelfen, die glattzüngig genug sind, um es allen recht zu machen. ' So wenig ich mich sonst mit den Anschauungen im @tn* klang befinde, die in dem genannten Blatt zum Ausdruck kommen,, in der Gegnerschaft gegen die Probepredigten bin ich mit ihm einig. Nur darin befinde ich mich zu dem Artikel- Schreiber im Gegensatz, daß ich trotz aller Wertschätzung der Gesinnung, der wissenschaftlichen Tüchtigkeit und der pädagogischen Befähigung des Rabbiners die rednerische Begabung viel höher bewerte als er. Aber wird diese durch eine Probepredigt gezeigt? Nein, sie wird nicht erkannt: 1. weil die Urteilenden fehlen, 2. weil der zu Beurteilende nur einmal, und zwar unter den ungünstigsten Bedingungen auftritt. 1. Die Urteilenden fehlen. Dies Wort gilt hauptsächlich für eine größere Gemeinde. In einer kleinen liegen die Verhältnisse völlig anders. Dort ist, ganz abgesehen davon, daß das Gemeindeleben überhaupt reger ist, bei dem Abgänge eines Rabbiners, geschehe dieser nun durch den Tod oder durch die Berufung eines lange Jahre tätigen Seelsorgers nach auswärts, die Neugier geweckt. Man hat längere Zeit immer nur einen und denselben Redner gehört, man ist auch sonst, wie es ja in den Verhältnissen einer kleinen Stadt liegt, nicht mit Vorträgen übersättigt, man sehnt sich daher förmlich nach dem Anhören einer Predigt seitens eines anderen Redners. Ferner: eine solche Gastpredigt ist ein Ereignis, von dem gesprochen wird, jeder erfährt davon und empfindet Neigung dem Ereignis beizuwohnen, schon in der Absicht, seine Meinung abzugeben, wenn in seinen Kreisen darüber gesprochen wird. Und endlich, in der kleinen Stadt wird der Geschäftsmann — wenn nicht etwa auf Sonnabend der Markttag trifft — ganz besonders aber auch der Rechtsanwalt und Arzt sich leichter freimachen können, als in einer großen Stadt. In der letzteren ist alles gerade umgekehrt. Zunächst hat man Abwechslung genug. Der ständige Besuchereiner bestimmten Synagoge hat im Laufe des Jahres fast alle Gemeinderabbiner zu hören bekommen, ihm wird es daher nicht darauf ankommen, Bekanntschaft mit einem neuen Geistlichen zu machen Der nicht ständige Besucher erfährt von einer solchen Probepredigt überhaupt nichts, denn die jüdischen Zeitungen, in denen eine solche angekündigt ist, liest er nicht; die Politischen Zeitungen, "die er durchfliegt, berücksichtigen, da sie sich um jüdische Angelegenheiten sehr wenig kümmern, solche Geschehnisse nur in seltenen Ausnahmen. In den Kreisen, in denen er verkehrt, bildet die Wahl eines Rabbiners nicht eben das bevorzugte Gesprächsthema. Wenn er aber auch davon weiß, kann er dem Gottesdienst und damit der Predigt einfach nicht beiwohnen. Nicht die religiöse Lauheit hält ihn vom Gotteshause fern, sondern infolge der Kollision des Sabbats mit seiner Geschäftszeit, seinen Berufspflichten, die er nicht aufgeben kann, ist er verhindert, an dem Aktus teilzunehmen. Die bei einer solchen Probepredigtnamentlich in den. Orgelsynagogen, Erscheinlenden sind: die nicht sehr Zahlreiche Schar der regelmäßigen Teilnehmer, die Mitglieder oder wenigstens ein Mitglied des betreffenden Synagogenvorstandes und einige (oft recht wenige) Mitglieder der Gemeindebehörden. Diesen Wenigen, gegen deren Kompetenz

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