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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-03-24 · Heft 12 (24.3.1911) · p. Seite 135

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 12 (24.3.1911)
Date
1911-03-24
Page
Seite 135 (sequence 3)
Language
German
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abgegeben/ daß eine Zurücksetzung jüdischer Soldaten bei der Beförderung,-ob bewußt öder unbewu ßt, zwei fellos antisemitischen Regungen entspringe, daher ungesetzlich sei und von ihm nicht gebilligt werde. Auf. diese Erklärung ist. es jedenfalls zurückzuführen, daß jetzt . von den Truppenkommandeuren die. ihnen unterstellten Chefs daran erinnert werden, daß bei Beförderungen zu Unteroffizieren oder Ernennungen zu Gefreiten ausschließlich die Diensttüchtigkeit des Soldaten, verbunden mit guter Führung, maßgebend sein dürfe. Es wird ganz besonders darauf hingewiesen, unter keinen Umständen eine konfessionelle Scheidung vorzunehmen und etwa jüdische Soldäteü zurückzusetzen. Diese Meldung ist nur in wenige Blätter übergegängen, auch Nicht widerlegt worden. Sollte sie wirklich erlassen sein, so wäre die Tatsache sehr, erfreulich. Ob sie irgendwelche Wirkung tun wird, bleibt abzuwarten. * ' Zur Schächtfrage teilt ein antisemitisches Organ: „Die Deutsche Tageszeitung" in Berlin, die nachstehende Meldung mit: Infolge der Aushebung des Schächtverbotes im Königreich Sachsen hat der Rät der Stadt Leipzig eine Schächtverordnung erlassen, nach! der. für jedes im städtischen Schlachthofe zu schlachtende Rind 10 Mark Gebühr zu entrichten sein sollte. Der Erlaß wurde von jüdischer Seite heftig bekämpft. Es kam zur Beratung in der Stadtverordnetenversammlung., Von jüdischer Seite wurde behauptet, durch die Schächtgebühr werde das Schächten auf de,m Leipziger Schlachthofe unmöglich gemacht. Erfahrungsgemäß werde nur das Fleisch von zwei Dritteln der geschlachteten Tiere als koscher befunden. Der Fleischet müsse alstr mindestens drei Rinder schlachten, und dadurch erhöhe sich die Gebühr auf das Dreifache. In der Erörterung sprach gegen die Schächtgebühr ein jüdischer Stadtverordneter und ein Sozialdemokrat Dagegen hielt ein liberaler Stadtverordneter, Dr. Sonneükalb, eine treffliche Rede gegen das Schächten überhaupt. Die Jude»! müßten sich, so meinte er, in diesem Punkte, etwas modernisieren. Wie könnten sie für sich eine Ausnahme verlangen? Konsequenterweife könnten auch die Mohammedaner kommen und die Gestattung der Vielweiberei fordern, die Inder könnten die Witwenverbrennung fordern usw. Die Stadtverordneten genehmigten nicht nur die Schächtgebühr, sondern erhöhten sie auf 20 Mark. Außerdem haben die Stadtverordneten den Rat ersucht, in die Verordnung über das Schächten Bestimmungen aufzunehmen, durch die verhindert wird, daß mehr Tiere gefchächtet werden, als der tatsächliche Bedarf der Israeliten erfordert, und daß die Fleischverkäüfer in ihren Läden das Fleisch geschächteter Tiere als solches kenntlich zu machen und zu bezeichnen haben. Dazu möchte ich nur folgendes bemerken. Für die Richtung, welche unser Blatt in erster Linie verfolgt, besteht die jüdische Religion nicht ausschließlich in der Beobachtung ritueller Vorschriften. Wenn wir trotzdem immer energisch dafür eintraten und eintreten werden, daß den Juden das Schächten unbedingt und ohne jede Einschränkung zu gestatten ist, so handelt es sich um eine Frage der Gerechtigkeit: jedem Gläubigen die Ausübung seiner religiösen Pflichten ohne jede Beschränkung zu ermöglichen. Außerdem leitet uns dabei die Erwägung, daß das Schächten nach wirklich zuverlässigen Autoritäten nicht nur nicht als Tierquälerei, sondern als schmerzlose Tötungsart zu betrachten ist. Wie töricht sind aber die Vergleiche des Leipziger Rechtsanwalts. Ganz abgesehen davondaß auch nach der Meinung des genannten Herrn, Tiere und Menschen doch wohl nicht ganz gleichgestellt werden dürsten, handelt es sich bei einer eventuellen Forderung der Mohammedaner und Inder um Vorgänge, die der öffentlichen Moral widerstreitenwährend bei dem Schächten, selbst nach dev Meinung der Gegner, höchstens Tierquälerei in Betracht kommen kann. * Bei der bevorstehenden Stichwahl in Gießen zwischen einem Antisemiten und einem Sozialdemokraten, hatte die' Leitung der nationalliberalen Partei ursprünglich ihren Parteifreunden die Stellungnahme überlassen und keine Wahlparole , ausgegeben. Nachträglich hat sie ihren Beschluß aufgehoben und für gut befunden, die Unterstützung der Wähl des Antisemiten zu empfehlen, ja zu fördern. Wir, als Juden, sind, wie in diesen Blättern mehrfach ausgeführt worden ist, durchaus keine Sozialdemokraten; wir haben in solchen Fällen.nur zu entscheiden, welches das kleinere Uebel ist. Das ist für uns in diesem Falle der sozialdemokratische Kandidat. Die Sozialdemokratie ist keineswegs international, sondern die deutschen, französischen und englischen Genossen sind Anhänger ihres Volkes, die für die Ehre dieser Nation so gut eintreten, wie die Mitglieder anderer Parteien. Sie sind deutsch, weil sie ehrlich sind und gerecht sein können; die Antisemiten dagegen, wenn sie auch in ihrem Hasse und ihrer Beschränktheit ehrlich sein mögen, sind niemals gerecht, vielmehr sind sie bewußt ungerecht, gegen alles was jüdisch ist, sie verkennen absichtlich, was die Juden für das Deutschtum getan haben und von ganzem Herzen tun. Ein Jude darf daher nie und nimmer seine Stimme für einen Antisemiten abgebener muß sich zum mindesten seiner Stimme enthalten, wenn es ihm widerstrebt, für einen Sozialdemokraten einzutreten. 9 Im Preußischen Abgeordnetenhause ist bei der Beratung des Kultusetats folgender Antrag der Budgetkommission beraten worden: Die Staatsregierung zu ersuchen, die untergeordneten Behörden zu veranlassen, auf Vermehrung von Hilfsschulen für schwach» beanlagte Kinder der Volksschule hinzuwirken und darüber zu wachen, daß der konfessionelle Charakter dieser Schulen gewahrt werde. ~ Ich halte diesen Antrag für ein trauriges Zeichen der Zeit. Schwach beanlagte Kinder sollen, so weit das möglich ist, zu Menschen gemacht werden, zu Menschen mit einigem Wissen, mit einer gewissen Geschicklichkeit und Handfertigkeit, damit sie im Leben sich zurecht finden und der Gemeinschaft nicht zur Last fallen. Wir verkennen wahrhaftig nicht den Wert der Religion, aber sie darf für schwach veranlagte Kinder (ein zahmer Ausdruck für halbidiotische) nicht das erste sein. Hier nach Konfessionen zu trennen, ist nicht nur ein Widersinn, es ist fast ein Verbrechen. Wir können daher nur lebhaft, wie es die Parteifreunde getan, den Ausführungen des Abgeordneten Hoff zustimmen, die so. lauten: So sehr wir wünschen; daß Hilfsschulen für schwachsinnige Kinder errichtet werden, so sehr müssen wir uns dagegen wenden, daß dabei der konfessionelle Charakter gewahrt werden soll. Will -man dies tun, so wird man zu Hilfsschulen überhaupt nicht kommen, weil es an der nötigen Schülerzahl einer bestimmten Konfession fehlen wird. Solche Kinder brauchen doch gar nicht einzudriugen in die tiefen Fragen der Kirche,, einfache. Geschichten aus dem Leben Jesu und aus der biblischen Geschichte genügen hier, und dazu braucht man keinen konfessionellen Unterricht. Trotz dieser Worte ist der Antrag der Budgetkommission angenommen worden; wird, er, woran nicht zu zweifeln ist, ausgeführt, so . droht auch uns die Gefahr, daß eine oder mehrere solcher jüdischen Schulen verlangt werden, zu denen sich bei dem allbekannten Wohltätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen die Mittel finden würden. Wohin soll das führen-? Muß denn immer und immer bei allen, selbst den unpassendsten Gelegenheiten der Konsessionalismus durchgeführt und Scheidewand auf Scheidewand äusgerichtet werden? - '9

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