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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-03-24 · Heft 12 (24.3.1911) · p. Seite 134

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 12 (24.3.1911)
Date
1911-03-24
Page
Seite 134 (sequence 2)
Language
German
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.34 Diese vielen Rabbinate hatten im Jahre 1828 wohl eine Berechtigung, weil damals eine Reise von dem Rabbinatssitze nach einem dex entfernteren Landorte einen Tag in Anspruch nahm, nun aber in ein bis zwei Stunden Eisenbahnfahrt zu machen ist, so daß eine Zusammenlegung derselben schon seit drei Jahrzehnten durchaus zu empfehlen gewesen wäre. Die Rabbiner haben in einem größeren Sprengel eineviel bedeutendere Wirksamkeit, ebenso die Lehrer in den Orten, wo kein Rabbiner ist. Der Stab der Oberkirchenbehörde ist viel zu groß und viel zu kostspielig. Allerdings kann die Vereinfachung nurnach und nach bei Vakanzen durchgeführt werden, da die Anstellungsverträge ja durchaus loyal eingehalten werden müssen, aber ein Vorgehen in obigem Sinn ist durchaus geboten. Ebenso auch eine Bestimmung, daß die seminaristisch geprüften Lehrer nach einem weiteren genügenden Examen auch Aussicht auf Rabbinatsanstellung haben, da das dem Stand jedenfalls bedeutende geistige Kräfte zuführen würde, von denen viele das Zeug in sich haben, Tüchtiges zu leisten. Auch die Gemeinden würden dann bei einem solchen Mann, der sich als Lehrer sehr gut bewährt hat, besser wissen, was sie von ihm zu erwarten haben, als von einem neuen, ihnen 'unbekannten, manchmal aus weiter Ferne kommenden Rabbiner. In dem Entwürfe ist zu fast allgemeinem Befremden keine Steuergrenze für die Umlagen der Gemeinden festgesetzt, während diese Grenze bei den anderen Konfessionen auf 10°/0 der Staatssteuern bestimmt ist. Eine solche Begrenzung, sofern die Gemeinde nicht mit großer Majorität eine höhere Leistung auf sich nehmen will, ist um so notwendiger, als nun die neue Ordnung, zwar gerechterweise und ebenso wie bei der christlichen Kirchensteuer, festsetzt, daß keinem Genossen mehr als ein Fünftel der Umlage aufgebürdet werden darf, was aber in manchen Gemeinden starke Verschiebungen bewirken kann. Es könnten Fälle Vorkommen, wo die israelitische Kirchensteuer bis zu 100 o/o be* Staatssteuer ansteigt, wenn eine Begrenzung nicht in das Gesetz ausgenommen wird. Ebenso notwendig ist auch eine Begrenzung für die Um« läge, welche die Oberkirchenbehörde den Gemeinden auferlegt. . Auch müßte weiter bestimmt sein, daß die Gründung neuer Gemeinden nur mit Zustimmung der dort lebenden Israeliten stattfinden darf, daß . eine konfessionelle Volksschule nur da verlangt werden kann, wo mindestens 25 israelitische Kinder dafür vorhanden sind, und daß eine Verpflichtung zur Einrichtung eines rituellen Frauenbades nicht bestehen soll, da in vielen Gemeinden die vorhandenen guten allgemeinen Badeanstalten ein solches durchaus entbehrlich erscheinen lassen. Die Wohnungsbestimmung für den Rabbiner sollte nur den Gemeinden auferlegt werden, welche Rabbinatssitz werden wollen. Ein Zwang zur Annahme des Kirchen-Vorsteheramtes sollte nicht auferlegt werden, da von gezwungenen Mitgliedern keine Schaffensfreude erwartet werden kann. Die Israelitische Oberkirchenbehörde ist tatsächlich schon seit vier Dezennien fast nur noch eine Verwaltungs-, man möchte fast sagen eine Kanzleibehörde. Diejenigen Israeliten, welche bei ihr, bzw. ihrer Tätigkeit und Organisation keine Befriedigung ihrer religiösen Bestrebungen finden, müssen nun, wie es ihnen auch in vorstehendem Entwürfe gestattet ist, austreten können, und dürfen auch in der Gründung eigener Vereine weder jener Oberkirchenbehörde unterstellt noch weiter zu Gemeinde- und Landesumlagen an gehalten werden. Dies um so weniger, als sie ihre Vereins- und ähnliche Kosten ja aus eigenen Mitteln zu bestreiten haben. Sie müssen auch vergangen, daß ihren Kindern in den öffentlichen Lehranstalten keine Schwierigkeiten gemachtDerßen, worüber vorstehend ja schon berichtet ist. Es muß auch durchaus verlangt und gesetzlich festgestellt werdendaß die Israelitische/ Oberkirchenbehörde nicht . wie bisher, nur dein Ministerium Berichte über ihre TÄigkeik und^ ihren Aufwand zu erstatten hat, sondern daß sie -dies >jährliW durch einen gedruckten Bericht tun muß, der in genügMder Anzahl an alle israelitischen Kirchengemeinden zu senden ist so daß gegen die mäßige Gebühr von. allenfalls 20 Pfennig jedes Mitglied einen solchen bekommen kann. Die Israeliten des Landes haben ein Recht darauf, zu wisien, was jene Behörde an ordnet und was sie mit den Fonds und Steuergeldern tut. Sie.können dann auch durch die gewählten Vertreter einen sachgemäßen Einfluß auf die weitere Haltung der Oberkirchenbehörde ausüben. Man wird an dem guten Willen. der württembergischen Negierung, die israelitischen Religionsanordnungen zeitgemäßer zu gestalten, nicht zweifeln dürfen. Es kann auch keine Frage sein, daß die Mitwirkung gewählter Vertreter in der Oberkirchenbehörde eine namhafte Verbesserung ist. Der Entwurf leidet aber, wie bereits erwähnt, an dem großen Gebrechen, daß er den Ständen auch nicht den mindesten Aufschluß über die Zahl der Gemeinden, ihrer Genossen,, der je vorhandenen schulpflichtigen Kinder usw. gibt, so daß diese über die Gestaltung geeigneter Organisationen überhaupt sich gar keine Meinung bilden können. Es wird, wie vorstehend geschildert, vieles an demselben zu ändern sein, um ihn zu einer brauchbaren Grundlage zu machen; insbesondere ist auch, wie bereits erwähnt, eine Begrenzung der Besteuerung und Landesumlage dringend geboten nebst einer künftigen ganz bedeutenden Vereinfachung und Reduktion des viel zu großen Apparates. * Jedenfalls ist auch eine Bestimmung dahin nötig, daß den Rabbinern, wie auch den Lehrern und Vorsängern das Recht der freien Lehre, soweit sie irgendwie mit dem Grundgedanken israelitischer Bestrebungen und den geistigen Anforderungen unserer Zeit in Uebereinstimmung steht, gewährt wird. Der Gegensatz zwischen Stadt und Land, Orthodoxen und fortschrittlichen Ansichten ist so groß, daß. eine verpflichtende Vorschrift, welche Haltung die obgenannten Personen bei ihrem Kirchen- und Lehramt zu befolgen haben, nur unheilvoll wirken könnte. Es ist überhaupt keine große Hoffnung vorhanden, daß auf dem Weg staatlicher Anordnung und uniformer geistlicher Dienstvorschriften eine Förderung und Vertiefung religiöser Bestrebungen möglich ist. Speziell bei uns Juden, die in Deutschland nicht einmal 1 Prozent der Bevölkerung .ausmachen, wird es einer viel eingehenderen freien Darlegung bedürfen, welch große kulturgeschichtliche Bedeutung dem Judentum in dem Entwicklungsgang der Menschheit zukymmt, um seine Bekenner ausreichend von seinem Wert, und Juden wie auch Christen von der Bedeutung zu überzeugen, auf die es auch jetzt noch Anspruch machen kann. Dir Woche. Be r li n, den 21. März. Ueber die Beförderung jüdischer Soldaten verbreitet eine Berliner.Zeitungskorrespondenz folgende Meldung: . Der preußische Kriegsminister , v. Heeringen hat. wie noch erinner» lich sein dürfte, in der Reichstagssitzung am 25. v. M. die Erklärung I f

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