Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 12 (24.3.1911)
- Date
- 1911-03-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Berlin, 24. März 1911 75. Jahrgang Nr. I| Allgemeine Lin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint, wöchentlich. Abonnements-preis: durch den Luch. Handel oder die Post (in Berlin und vor» orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 J1T. Begründet von Raddiner vr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Vr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/49, zu rich:en. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Das neue Württembergische Religionsgesetz. — DieWoche. — i) 1U/UH> Wilhelm Raabe. Von Fanny Cohn. — Ascher, der altehrwürdigste Name der Welt. Von Ed. Ascher-Paris. — Jüdische Privatbriefe aus dem Fahre 1609. Von Ludwig Geiger. — Feuilleton: Beim Lämpchen. Roman von Peter UjvLri. — Literarische Mitteilungen. t- Bücherein lauft — Sprechsaal. — Berichtigung. Der Gerneiu-ebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung deS Judentums"). Berlin, Graudenz, Posen, Hamburg, München, Alzey, Frankfurt a. M., Wien. — Von Nah und Fern. Dss neue Mürttembkrgilchr KeUgionsgrlrtz. II. I Jeder die tatsächlichen Zustände sei nur folgendes erwähnt: 1. Die Bezeichnung Israelitische Religionsgemeinschaft entspricht den Verhältnissen nicht, es mußte heißen: Israelitische Landeskirche, gerade so gut, wie es auch laut Gesetz vorn Jahre 1887 Evangelische Landeskirche heißt. Eine israelitische Religionsgemeinschaft ist auch in Württemberg nicht vorhanden, da die Ansichten über die betreffenden religiösen Fragen auch bei uns sehr weit auseinandergehen. Es können Austritte aus derselben erfolgen, gerade weil die betreffenden Juden gute Juden sein und bleiben wollen, also mit dem Judentum der Israelitischen Oberkirchenbehörde nicht einverstanden sein können. Aus demselben Grunde sind auch schon Protestanten aus der evangelischen Landeskirche ausgetreten, aber sie sind darum doch Christen geblieben und werden als solche staatlich anerkannt. Es muß auch Fürsorge im Gesetz dahin getroffen werden, daß die Kinder austretender Israeliten in den öffentlichen Lehranstalten nicht schlechter behandelt werden dürfen, wie die anderen, denn gerade in dieser Richtung ist in den letzten Jahren unter dem Einfluß der Israelitischen Oberkirchenbehörde von den öffentlichen Lehranstalten ein indirekter Zwang zum Besuch der offiziellen jüdischen Religionsschulen ausgeübt worden. Die Aufrechterhaltung israelitischer Konfessionsschulen ist in den meisten jüdischen Gemeinden Württembergs nicht mehr zu empfehlen. Unter den 59 Gemeinden haben 27 unter 100 Seelen, 13 davon sogar weniger als 60, so daß ja nur so wenige Kinder da find, daß ein besonderer Lehrer für sie eine Vergeudung von Kraft und Geld bedeutet. Der württembergische Zandtagsabgeordnete Löchner hat schon vor etwa eitlem Jahrzehnt seine scharfe Mißbilligung darüber ausgesprochen, daß uran für sechs bis acht Judenkinder einen Lehrer -mit ^staatlicher Unterstützung halte, während sich 60 Christenkinde mit einem solchen zufrieden geben müssen. Aber auch in den Stadtgemeinden, wo nun 70 Prozent der württembergischen Israeliten wohnen, hat eine konfessionelle Volksschule derselben keinen Boden mehr. „ Die meisten israelitischen Eltern schicken dort die Kinder in die besseren Schulen, und die wenigen, welche die Volksschulen besuchen, sind in den allgemeinen, dort mehrklassigen, besser untergebracht, als in der nur einklassigen israelitischen. Da nun die kleinen Gemeinden ohne ganz übermäßige Besteuerung nicht in der Lage sind, einen Lehrer oder Vorsänger zu halten, so muß es denselben ohne Widerspruch seitens der Israelitischen Oberkirchenbehörde gerade so gut wie den noch kleineren gestattet sein, ein geeignetes Mitglied als kostenlosen Vorbeter aufzustellen. Sie sind mit der GebetsoÄnung vertraut genug, um das sehr gut zu können. Die Kinder können dann die allgemeine Volksschule besuchen und den Religionsunterricht bei einer benachbarten größeren israelitischen Gemeinde zusammen mit den Kindern derselben erhalten, indem die Israelitische Oberkirchenbehörde dem betreffenden Lehrer oder Vorsänger eine entsprechende besondere Belohnung gibt. Da die allermeisten der betreffenden Gemeinden — der kleinen wie der großen — Eisenbahnstationen oder Orte in deren unmittelbarer Nähe sind, und demnach der betreffende Besuch bei den meisten nur XU bis 1 Stunde in Anspruch nimmt, läßt sich das alles ganz gut machen. Einige etwas entfernterer — es sind nur ganz wenige — würden durch einen benachbarten israelitischen Lehrer ein- oder zweimal im Monat den Religionsunterricht erhalten, was auch ohne Umstände und erhebliche Kosten leicht ausführbar ist. Durch diese Vereinfachung ließe' sich eine bedeutende Ersparnis ohne Beeinträchtigung des religiösen Lebens bewirken, ja es ist anzunehmen, daß dasselbe in den dann auf sich selbst gestellten kleinen Gemeinden , eine größere Vertiefung erhält, als dermalen, wo die Funktionen alle von einem bezahlten Beamten ausgeübt werden. Auch die Anzahl der Rabbinate ist viel zu groß. Neben einem im Schwarzwaldkreis mit sieben Gemeinden und drei im Neckarkreis mit zusammen 13 Gemeinden, haben wir im Donaukreis bei nur fünf Gemeinden vier Rabbinate, so daß mit Ausnahme einer Landgemeinde jede andere einen Rabbiner hat. Aehnlich liegen die Verhältnisse im Jgstkreis, wo der Bezirk Oberdorsinur 400, der von Mergentheim 600, der von Weikersheim 4EWnd der von Braunsbach 900 Seelen umfaßt^, so daß dies^ beiden Kreise mit zusammen zirka 4300 Seelen acht .Rabbiner zählen, gegen die vier der anderen beiden Kreise, welche, 7500 Seelen umfassen. ÜÜ